- Die BU sichert Ihr Einkommen. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt nicht nach Ihrem Beruf.
- Die Klauseln entscheiden. Verzicht auf abstrakte Verweisung, Sechs-Monats-Prognose und eine ausreichend lange AU-Klausel trennen gute von schwachen Tarifen.
- Früh abschließen spart. Ein 24-jähriger Informatiker zahlt für 1.500 Euro Rente rund 45 Euro im Monat.
- Vorerkrankungen anonym klären. Wir fragen Ihren Fall ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an, bevor Sie einen Antrag stellen.
01 Was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet
Berufsunfähig ist nach dem Gesetz, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Die meisten Tarife zahlen die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können.
Max Eilert sagt dazu: „Eine gute Berufsunfähigkeitsabsicherung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall ordentlich Geld bekommen, ohne Probleme mit der Krankenkasse, ohne Probleme mit dem Krankentagegeld, und das schon ab sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit, rückwirkend.“
Was der Staat zahlt
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind (§ 240 SGB VI). Alle anderen sind auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die volle Rente bekommt, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, die halbe, wer drei bis unter sechs Stunden schafft (§ 43 SGB VI). Ihr erlernter Beruf spielt dabei keine Rolle.
Dazu kommen Voraussetzungen: in der Regel fünf Jahre Versicherungszeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Studierende, viele Selbstständige und Berufseinsteiger erfüllen sie oft noch nicht. Für sie ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung der einzige Schutz, der an ihren Beruf anknüpft.
02 Für Ihre Situation: Beruf, Vorerkrankung, Hobby
Wie leicht die BU zu bekommen ist und was sie kostet, hängt an Ihrem Beruf, Ihrer Gesundheit und Ihrer Freizeit. Wir beraten vor allem Akademiker, Selbstständige und Beamte, für Lehrer, Richter und Staatsanwälte auch zur Dienstunfähigkeit. Für die häufigsten Fragen gibt es eigene Ratgeber:
03 Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet
Der Beitrag hängt von Ihrem Beruf, Ihrem Eintrittsalter, Ihrer Gesundheit, der Rentenhöhe und der Laufzeit ab. Der Beruf wirkt stark: Wer am Schreibtisch arbeitet, zahlt deutlich weniger als ein Handwerker. Bei Akademikern lassen sich mit rund 80 Euro im Monat meist etwa 2.000 Euro Rente absichern. Als Rentenhöhe empfehlen wir 70 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens, eher 80 Prozent. Diese Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen die Größenordnungen:
| Beruf und Eintrittsalter | Monatliche Rente | Beitrag im Monat |
|---|---|---|
| Informatiker, 24 Jahre | 1.500 € | ca. 45 € |
| Verwaltungsangestellte, 40 Jahre | 1.500 € | ca. 70 € |
| Elektriker, 35 Jahre | 2.000 € | ca. 95 € |
| Ergotherapeut, 30 Jahre, bis 67 | 1.500 € | 70 bis 100 € |
| Schüler, 16 Jahre | 1.500 € | 40 € |
| Verbeamtete Lehrkraft, 30 Jahre, mit Dienstunfähigkeitsklausel | 1.500 € | 50 bis 65 € |
| Dachdecker oder Maurer, 30 Jahre | 1.500 € | ab rund 100 € |
In körperlich schweren Berufen wie auf dem Dach oder dem Bau raten wir oft zu einer Grundfähigkeitsversicherung, weil eine BU-Rente dort meist nicht wirtschaftlich tragfähig ist.
Das sind Näherungswerte, keine Angebote. Ihr Beitrag hängt vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung und den gewählten Klauseln ab. Wirkt er Ihnen zu hoch, zeigt der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer, an welchen Stellschrauben sich drehen lässt, ohne den Schutz auszuhöhlen. Für Eltern lohnt der Blick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und Schüler, die es schon ab etwa 25 Euro im Monat gibt.
Was kostet die BU in Ihrem Beruf?
Wir rechnen den Beitrag für Ihren Beruf und Ihre Wunschrente bei mehreren Versicherern durch.
04 Worauf es im Vertrag ankommt
Zwischen guten und schwachen Tarifen liegen die Unterschiede in den Bedingungen, am Preis lassen sie sich nicht ablesen. Auf diese Klauseln achten wir bei jedem Vergleich:
Der Versicherer darf Sie im Leistungsfall nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Es zählt Ihr tatsächlicher Beruf.
Berufsunfähigkeit liegt schon vor, wenn sie voraussichtlich sechs Monate andauert. Ohne diese Klausel muss sie „auf Dauer“ bestehen, was im Einzelfall schwer zu belegen ist.
Der Versicherer zahlt schon bei längerer Krankschreibung, bevor die Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Achten Sie auf die Dauer: Sie gilt meist für die gesamte Vertragslaufzeit und nicht je Leistungsfall. Sind von 18 Monaten 12 verbraucht, bleiben für den nächsten Fall nur 6.
Sie können die Rente bei Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Berufsstart erhöhen, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Sie gelten als berufsunfähig, wenn Ihnen wegen einer Infektion ein behördliches Tätigkeitsverbot erteilt wird. Für Ärzte, Pflegekräfte und Medizinstudenten ein Muss.
Die Klausel zur Dienstunfähigkeit sollte auch die begrenzte Dienstfähigkeit abdecken, also den Fall, dass Sie nur noch mit verringerter Arbeitszeit Dienst tun dürfen (§ 27 Beamtenstatusgesetz).
Prüfen Sie Ihren Vertrag
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen. Wie gut eine Klausel ist, hängt am Wortlaut; den prüfen wir im Gespräch.
05 Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen
Im Antrag fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit, meist nach Behandlungen der letzten Jahre. Anzugeben ist alles, wonach er in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Je nach Versicherer reichen die Fragen zu ambulanten Behandlungen drei oder fünf Jahre zurück. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen oft zusätzliche Fragebögen hinzu. Dafür lehnen die Versicherer seltener vorschnell ab, und komplizierte Fälle prüft ein Risikoprüfer von Hand.
Statt abzulehnen, arbeiten BU-Versicherer häufig mit Ausschlüssen. Nach einer Psychotherapie oder einer Depression wird meist die Psyche ausgeschlossen, bei ADHS ebenso, solange die Behandlung keine drei Jahre zurückliegt. Akute Bandscheibenprobleme sind kaum versicherbar, höchstens mit einem Ausschluss des gesamten Rückens. Bei einer Schilddrüsenerkrankung kommt eher ein Zuschlag, und bei Diabetes wird es schwierig: Typ 1 lässt sich nur unter engen Bedingungen versichern, Typ 2 praktisch nicht.
Lehnt ein Versicherer im Leistungsfall ab, liegt das nach unserer Erfahrung meist an Fehlangaben im Antrag. Deshalb klären wir Vorerkrankungen vorab über eine anonyme Risikovoranfrage: Wir schildern Ihren Fall mehreren Versicherern parallel, ohne Ihren Namen. Das dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Erst wenn klar ist, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, stellen Sie den Antrag.
Das hat einen zweiten Grund. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS). Stellt ein Versicherer bei einem Antrag ein erhöhtes Risiko fest, kann er Sie dort vermerken. Die Krankheit steht nicht im HIS, der nächste Versicherer erkennt aber, dass eine besondere Einstufung vorliegt (Broschüre des Gesamtverbands der Versicherer). Bei der anonymen Voranfrage geht Ihr Name nicht mit.
Vorerkrankung? Erst anonym klären.
Wir fragen Ihren Fall ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt.
06 Hobbys, Motorrad und Rauchen
Auch Ihre Freizeit fließt in den Beitrag ein. Motorradfahren führt in der BU nach unserer Erfahrung meist zu keinem oder nur einem geringen Zuschlag. Rauchen kostet dagegen in der Regel immer einen Zuschlag. Bei Risikosportarten wie Tauchen, Klettern oder Gleitschirmfliegen fragen die Versicherer genauer nach, etwa nach Tauchtiefe, Schwierigkeitsgrad oder Zahl der Flüge.
Wichtig für später: Nehmen Sie einen Risikosport erst nach Vertragsschluss auf, müssen Sie ihn nicht nachmelden, und der Versicherer darf Sie deswegen nicht höher einstufen. Beim Antrag gilt dagegen die volle Anzeigepflicht.
07 BU, Krankentagegeld und Risikolebensversicherung
Wer privat krankenversichert ist, hat meist ein Krankentagegeld. Manche Krankentagegeld-Tarife stellen die Zahlung ein, sobald die BU leistet, im schlimmsten Fall mit Rückforderungen für die Zeit davor. Beide Verträge müssen deshalb zueinander passen. Wir fragen sie parallel an, weil beide eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Risikolebensversicherung zahlt im Ernstfall meist nur den Beitrag der Risikolebensversicherung weiter. Für Ihren Lebensunterhalt bleibt davon nichts. Wir halten beide Verträge deshalb getrennt: eine eigenständige BU für Ihr Einkommen und eine Risikolebensversicherung für Ihre Angehörigen.
Krankentagegeld und BU aufeinander abstimmen?
Wir prüfen, ob Ihr Krankentagegeld und eine neue BU im Ernstfall zusammenpassen, und fragen beide Verträge parallel an.
08 Wenn Sie die Rente brauchen
Im Leistungsfall stellen Sie beim Versicherer einen Antrag und reichen ärztliche Unterlagen ein. Der Versicherer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, oft mit Fragebögen zu Ihrem Arbeitsalltag. Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Leistungsfall bis zur Entscheidung. Wird es rechtlich schwierig, übernimmt eine Anwältin, mit der wir zusammenarbeiten, die Vertretung.
So sah das zuletzt bei Mandanten von uns aus:
- Nach einer Operation: Geplant waren sechs Wochen Ausfall, am Ende war der Mandant über sechs Monate krankgeschrieben. Der Versicherer zahlte rückwirkend für sechs Monate und den angebrochenen siebten, das Geld kam rund zwei Monate nach Leistungsbeginn.
- Psychische Erkrankung: Nach mehr als sechs Monaten Krankschreibung zahlte der Versicherer neun Monate lang 1.500 Euro im Monat.
- Rückenleiden: Ein Steuerfachangestellter ist seit zwei Jahren berufsunfähig und bekommt 2.100 Euro im Monat.
- Hirntumor: Bei einem Geschäftsführer wollte der Versicherer die ersten 14 Monate nicht zahlen. Wir haben die Leistung durchgesetzt, über 8.000 Euro im Monat, und der Versicherer hat über zwölf Jahre gezahlt.
- Mehrere Verträge: Ein anderer Mandant hatte mehrere BU-Verträge bei einem Versicherer, zusammen 4.500 Euro Rente im Monat. Gezahlt haben alle.
Auch nach der Anerkennung darf der Versicherer prüfen, ob Sie noch berufsunfähig sind. Stellt er die Leistung ein, muss er Ihnen die Veränderung in Textform darlegen (§ 174 VVG).
09 Beratung in Dresden und ganz Sachsen
Elbland Finanz sitzt in der Dresdner Neustadt. Termine finden in unserem Büro statt, telefonisch oder per Video. Wir beraten Mandanten in Dresden und Umgebung, von Radebeul und Meißen bis Pirna, in Chemnitz, Leipzig, Zwickau und Görlitz und auf Wunsch deutschlandweit.
Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir an keinen Versicherer gebunden und vergleichen die Tarife vieler Gesellschaften. Für Sie ist die Beratung kostenfrei, weil wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet werden.
10 Häufige Fragen
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit?
Bekomme ich eine BU trotz Vorerkrankung?
Was ist die AU-Klausel, und wo liegt die Falle?
Muss ich ein neues Hobby nachmelden?
Ab welchem Alter kann man eine BU abschließen?
Wie läuft die Beratung bei Elbland Finanz in Dresden ab?
Was kostet die Beratung?
11 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert, im Büro in Dresden oder per Video, oder füllen Sie das Formular aus. Gibt es Vorerkrankungen, fragen wir Ihren Fall anonym bei mehreren Versicherern an und sagen Ihnen, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt.
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Stand Oktober 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beiträge und Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
