- ADHS ist kein Ausschlusskriterium. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, häufig mit einem Ausschluss der Psyche, manchmal mit einem Zuschlag.
- Der Behandlungsstatus entscheidet. Eine abgeschlossene ADHS ohne Medikation wird deutlich besser eingestuft als ein laufend behandelter Verlauf. Abschließen können Sie in beiden Fällen.
- Gute Unterlagen verbessern das Ergebnis. Ein aktueller Arztbericht mit Medikament, Dosis und Stabilität zeigt dem Versicherer mehr als die bloße Diagnose.
- Angeben, nicht verschweigen. Eine fehlende Angabe kann den Ausschluss nachträglich in den Vertrag bringen, im schlimmsten Fall fällt der ganze Schutz weg.
01 ADHS schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus
Viele Menschen mit einer ADHS-Diagnose gehen davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie nicht erreichbar ist. Das ist ein verbreiteter Irrtum. ADHS ist kein Ausschlusskriterium. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, der Weg dorthin sieht nur anders aus als bei einem Antrag ohne Vorgeschichte. Wie die BU andere Vorerkrankungen bewertet, vom Heuschnupfen bis zum Bandscheibenvorfall, zeigt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.
Wichtig ist die Unterscheidung zu anderen psychischen Diagnosen. Bei einer Depression endet ein Antrag meist mit einem Ausschluss der Psyche, ein Zuschlag ist dort die seltene Ausnahme. ADHS wird differenzierter bewertet. Hier sind beide Wege möglich, ein Ausschluss oder ein Zuschlag, und welcher greift, hängt vom Verlauf ab.
02 Ausschluss der Psyche oder Zuschlag
Bei ADHS gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei typische Ergebnisse. Beim Ausschluss der Psyche leistet die Versicherung nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung entsteht. Alle anderen Ursachen bleiben voll versichert, und der Beitrag bleibt normal. Beim Zuschlag bleibt die Psyche mitversichert, dafür liegt der Beitrag höher.
Welcher Weg greift, entscheidet der Versicherer anhand Ihrer Unterlagen. Der Ausschluss ist in der Praxis das häufigere Ergebnis. Ein Zuschlag kommt eher in Frage, wenn die Behandlung abgeschlossen und der Verlauf gut dokumentiert ist. Beide Ergebnisse sind kein Grund, auf den Schutz zu verzichten. Und ein Ausschluss muss nicht für immer gelten: Sind Sie später über Jahre beschwerdefrei, lässt er sich nach unserer Erfahrung in der Regel nachverhandeln.
Ausschluss oder Zuschlag, was gilt in Ihrem Fall?
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03 Medikamente und Behandlungsstatus
Die wichtigste Stellschraube bei der Annahme ist der aktuelle Behandlungsstatus. Zwischen einer abgeschlossenen ADHS und einem laufend behandelten Verlauf liegt für den Versicherer ein großer Unterschied. Abgeschlossen heißt: keine Medikamente mehr, keine laufende Therapie, beschwerdefrei über einen längeren Zeitraum. Solange Sie ADHS-Medikamente nehmen, gilt die Behandlung als laufend, auch wenn Sie Ihre Ärztin nur selten sehen.
Eine laufende Medikation versperrt den Weg nicht. Auch dann lässt sich die BU in der Regel abschließen, das Ergebnis fällt nur restriktiver aus, meist mit einem Ausschluss der Psyche. Wer gut eingestellt ist und seinen Beruf ohne Ausfälle ausübt, sollte deshalb nicht warten, bis die Behandlung irgendwann endet. Bis dahin können weitere Diagnosen dazukommen, und der Beitrag steigt mit jedem Lebensjahr.
Setzen Sie ein Medikament nicht wegen des Antrags ab. Ob und wann Sie es absetzen, entscheidet Ihre Ärztin nach medizinischen Gründen. Ein Absetzen kurz vor dem Antrag macht die Behandlung für den Versicherer auch nicht zu einer abgeschlossenen, denn er fragt nach den Behandlungen der letzten Jahre.
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04 ADHS in der Kindheit festgestellt: was heute zählt
Viele ADHS-Diagnosen stammen aus der Grundschulzeit. Was davon heute in den Antrag gehört, bestimmt der Wortlaut der Gesundheitsfragen. Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Die meisten Fragen nennen einen Zeitraum, für ambulante Behandlungen je nach Versicherer drei oder fünf Jahre.
Liegt Ihre letzte Behandlung weiter zurück als der Zeitraum einer Frage, gehört sie nicht in die Antwort auf diese Frage. Lesen Sie trotzdem jede Frage einzeln, denn die Zeiträume unterscheiden sich je nach Frage und Versicherer. Wurde die Medikation in der Jugend abgesetzt und sind Sie seitdem ohne Behandlung, ist das die beste Ausgangslage, die es bei ADHS gibt.
Für Eltern gilt der umgekehrte Blick: Wer ein Kind mit ADHS früh absichern möchte, findet bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und Schüler, ab welchem Alter das geht und was es kostet.
Diagnose aus der Kindheit: was zählt heute?
Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch und klären anonym, wie ein Versicherer Ihren Verlauf einstuft.
05 Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen
Bei ADHS entscheidet die Akte. Je klarer sie den Verlauf zeigt, desto besser kann der Risikoprüfer Sie einstufen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen zu den Gesundheitsfragen oft zusätzliche Fragebögen hinzu, und diese Unterlagen helfen beim Ausfüllen:
Wer hat die ADHS wann festgestellt, mit welcher Diagnose (meist ein Schlüssel aus F90) und auf welcher Grundlage. Liegt die Diagnose lange zurück, reicht oft der erste Befundbericht.
Medikament und Dosis, seit wann Sie stabil eingestellt sind und ob Sie Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung ohne Einschränkung ausüben. Wichtig ist auch, ob es Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen der ADHS gab.
Ihre gesetzliche Kasse teilt Ihnen auf Antrag mit, welche Leistungen sie bezahlt hat, samt der Diagnosen, die Ihre Praxen abgerechnet haben (§ 305 Abs. 1 SGB V). So sehen Sie, was ein Versicherer später in der Akte finden würde.
Die Praxis muss Ihnen Einsicht geben und Abschriften aushändigen, die erste Abschrift ist kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB). Ein formloses Schreiben genügt.
Nehmen Sie keine Medikamente mehr, belegt ein Bericht oder die letzte Verordnung, seit wann. Für die Einstufung ist dieser Zeitpunkt oft das wichtigste Datum.
Vorteilhaft angeben heißt vollständig und belegt angeben. Eine Diagnose mit Datum, Medikament, Dosis und der Bestätigung Ihrer Ärztin, dass Sie stabil eingestellt und voll arbeitsfähig sind, gibt dem Versicherer ein klares Bild. Ein knappes „ADHS, Medikation“ im Antrag lässt ihm dagegen nur die vorsichtige Einstufung.
Steht in Ihrer Akte eine Diagnose, die so nicht stimmt, kann nur die Praxis sie korrigieren. Liegt ein ärztlicher Nachweis vor, muss Ihre Krankenkasse sie auf Ihren Antrag in ihrer Auskunft berichtigt verwenden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Weglassen dürfen Sie eine solche Diagnose im Antrag trotzdem nicht. In der Voranfrage legen wir dar, was tatsächlich behandelt wurde.
06 ADHS im Antrag angeben
Alles, wonach der Versicherer fragt und was ärztlich diagnostiziert oder behandelt wurde, gehört wahrheitsgemäß in den Antrag. Das gilt für die ADHS ebenso wie für eine Medikation oder eine Therapie. Tritt ein BU-Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurück oder kündigt ihn, liegt das nach unserer Erfahrung meist an Fehlangaben im Antrag und selten an der Diagnose selbst.
Was eine fehlende Angabe kostet, hängt davon ab, wie es dazu kam. Bei ADHS hätte der Versicherer Sie häufig zu anderen Bedingungen genommen, etwa mit einem Ausschluss der Psyche. Dann darf er diese Bedingungen nachträglich in den Vertrag setzen (§ 19 Abs. 4 VVG):
| Wie die Angabe fehlte | Was der Versicherer tun darf |
|---|---|
| Ohne Ihr Verschulden | Er setzt die Bedingungen, zu denen er Sie genommen hätte, ab der laufenden Versicherungsperiode in den Vertrag. |
| Fahrlässig, auch grob fahrlässig | Er setzt diese Bedingungen rückwirkend ab Vertragsbeginn in den Vertrag. Ein Ausschluss der Psyche gilt dann auch für einen Leistungsfall, der schon läuft. |
| Vorsätzlich | Er kann vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). |
| Arglistig | Er kann den Vertrag anfechten (§ 22 VVG). Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig. |
Die Rechte aus § 19 VVG hat der Versicherer nur, wenn er Sie vorher durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, außer der Leistungsfall ist vorher eingetreten (§ 21 Abs. 3 VVG).
Wie ernst die Gerichte das nehmen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahr 2025 (Aktenzeichen 4 U 1361/24): Dort wurde bei einem Antrag unter anderem eine jahrelange ADHS-Behandlung mit Ritalin verschwiegen, und der Versicherer durfte die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der vermeintliche Vorteil beim Antrag wird so zum existenziellen Risiko.
Ihre ADHS-Historie sauber aufbereiten?
Wir strukturieren Ihre Angaben und klären anonym vor, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen läuft.
07 Zahlt die BU bei ADHS?
Ist im Vertrag kein Ausschluss der Psyche vereinbart, ist ADHS versichert wie jede andere Ursache. Die Rente fließt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Gute Verträge leisten schon ab sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit, und zwar rückwirkend.
Mit einem Ausschluss der Psyche leistet die BU nicht, wenn Sie aus psychischen Gründen berufsunfähig werden. Je nach Wortlaut des Ausschlusses gilt das auch für Folgeerkrankungen wie eine Depression. Körperliche Ursachen bleiben versichert. Lesen Sie den Wortlaut, bevor Sie ein Angebot annehmen; in der Voranfrage legen wir die Formulierungen der Versicherer nebeneinander.
Eine Diagnose allein macht nicht berufsunfähig. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Das prüft der Versicherer im Leistungsfall anhand ärztlicher Unterlagen.
08 Die anonyme Risikovoranfrage
Bevor ein Antrag mit Ihrem Namen bei einem Versicherer landet, klären wir anonym vor. Über eine Risikovoranfrage fragen wir Ihr Profil mit der ADHS-Vorgeschichte ohne Namensnennung bei mehreren Gesellschaften an. Sie erfahren, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, also ohne Einschränkung, mit Zuschlag oder mit Ausschluss, und stellen danach gezielt den passenden Antrag.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS). Stellt ein Versicherer bei einem Antrag ein erhöhtes Risiko fest, kann er Sie dort vermerken. Die Krankheit steht nicht im HIS, der nächste Versicherer erkennt aber, dass eine besondere Einstufung vorliegt (Broschüre des Gesamtverbands der Versicherer). Bei der anonymen Voranfrage geht Ihr Name nicht mit.
Der Weg dauert oft ein bis zwei Wochen. Manchmal liegt das Ergebnis sofort vor, manchmal dauert es drei bis vier Wochen, wenn ein Versicherer den Vorgang langsamer bearbeitet. Für Sie ist er kostenfrei, weil wir als Versicherungsmakler im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet werden. Erscheint Ihnen der Beitrag danach zu hoch, zeigt der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer, an welchen Stellschrauben sich drehen lässt. Bei körperlichen Vorerkrankungen wie einer BU trotz Diabetes läuft die Voranfrage genauso, dort steht statt der Psyche der Verlauf der Erkrankung im Mittelpunkt.
09 Häufige Fragen
Bekomme ich mit ADHS eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen einem Psyche-Ausschluss und einem Zuschlag?
Kann ich eine BU abschließen, solange ich ADHS-Medikamente nehme?
Spielt es eine Rolle, ob die Behandlung abgeschlossen ist?
Muss ich eine ADHS aus der Kindheit angeben?
Welche Unterlagen brauche ich für den BU-Antrag mit ADHS?
Was passiert, wenn ich die ADHS verschweige?
Zahlt die BU bei ADHS?
Gibt es Versicherer, die ADHS weniger streng bewerten?
Lohnt sich die BU mit ADHS, wenn die Psyche ausgeschlossen wird?
Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage bei ADHS ab?
10 Termin mit Max buchen oder Fall anonym prüfen lassen
Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Wir fragen Ihren Fall mit der ADHS-Vorgeschichte ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an und sagen Ihnen, ob ein Ausschluss, ein Zuschlag oder eine Annahme ohne Einschränkung realistisch ist.
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Ihre Basics
Stand Oktober 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

