Mit ADHS Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeits­versicherung mit ADHS

Eine ADHS-Diagnose in der Akte führt bei vielen zu der Annahme, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei chancenlos. ADHS ist aber kein Ausschlusskriterium. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, häufig mit einem Ausschluss der Psyche, manchmal mit einem Zuschlag. Wie das Ergebnis ausfällt, hängt vor allem daran, ob Sie noch Medikamente nehmen, und an den Unterlagen, die Sie mitbringen.

anonym kostenfrei ohne Antrag
ADHS-DiagnoseBU ist machbar kein K.-o.
Entscheidendlaufend oder abgeschlossen Medikation
Risikovoranfragekostenfrei, oft 1 bis 2 Wochen anonym
Das Wichtigste in Kürze
  • ADHS ist kein Ausschlusskriterium. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, häufig mit einem Ausschluss der Psyche, manchmal mit einem Zuschlag.
  • Der Behandlungsstatus entscheidet. Eine abgeschlossene ADHS ohne Medikation wird deutlich besser eingestuft als ein laufend behandelter Verlauf. Abschließen können Sie in beiden Fällen.
  • Gute Unterlagen verbessern das Ergebnis. Ein aktueller Arztbericht mit Medikament, Dosis und Stabilität zeigt dem Versicherer mehr als die bloße Diagnose.
  • Angeben, nicht verschweigen. Eine fehlende Angabe kann den Ausschluss nachträglich in den Vertrag bringen, im schlimmsten Fall fällt der ganze Schutz weg.

01 ADHS schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus

Viele Menschen mit einer ADHS-Diagnose gehen davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sie nicht erreichbar ist. Das ist ein verbreiteter Irrtum. ADHS ist kein Ausschlusskriterium. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, der Weg dorthin sieht nur anders aus als bei einem Antrag ohne Vorgeschichte. Wie die BU andere Vorerkrankungen bewertet, vom Heuschnupfen bis zum Bandscheibenvorfall, zeigt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.

Wichtig ist die Unterscheidung zu anderen psychischen Diagnosen. Bei einer Depression endet ein Antrag meist mit einem Ausschluss der Psyche, ein Zuschlag ist dort die seltene Ausnahme. ADHS wird differenzierter bewertet. Hier sind beide Wege möglich, ein Ausschluss oder ein Zuschlag, und welcher greift, hängt vom Verlauf ab.

02 Ausschluss der Psyche oder Zuschlag

Bei ADHS gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei typische Ergebnisse. Beim Ausschluss der Psyche leistet die Versicherung nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung entsteht. Alle anderen Ursachen bleiben voll versichert, und der Beitrag bleibt normal. Beim Zuschlag bleibt die Psyche mitversichert, dafür liegt der Beitrag höher.

Welcher Weg greift, entscheidet der Versicherer anhand Ihrer Unterlagen. Der Ausschluss ist in der Praxis das häufigere Ergebnis. Ein Zuschlag kommt eher in Frage, wenn die Behandlung abgeschlossen und der Verlauf gut dokumentiert ist. Beide Ergebnisse sind kein Grund, auf den Schutz zu verzichten. Und ein Ausschluss muss nicht für immer gelten: Sind Sie später über Jahre beschwerdefrei, lässt er sich nach unserer Erfahrung in der Regel nachverhandeln.

Voranfrage

Ausschluss oder Zuschlag, was gilt in Ihrem Fall?

Wir fragen anonym an und sagen Ihnen, welches Ergebnis bei welchem Versicherer realistisch ist.

03 Medikamente und Behandlungsstatus

Die wichtigste Stellschraube bei der Annahme ist der aktuelle Behandlungsstatus. Zwischen einer abgeschlossenen ADHS und einem laufend behandelten Verlauf liegt für den Versicherer ein großer Unterschied. Abgeschlossen heißt: keine Medikamente mehr, keine laufende Therapie, beschwerdefrei über einen längeren Zeitraum. Solange Sie ADHS-Medikamente nehmen, gilt die Behandlung als laufend, auch wenn Sie Ihre Ärztin nur selten sehen.

Eine laufende Medikation versperrt den Weg nicht. Auch dann lässt sich die BU in der Regel abschließen, das Ergebnis fällt nur restriktiver aus, meist mit einem Ausschluss der Psyche. Wer gut eingestellt ist und seinen Beruf ohne Ausfälle ausübt, sollte deshalb nicht warten, bis die Behandlung irgendwann endet. Bis dahin können weitere Diagnosen dazukommen, und der Beitrag steigt mit jedem Lebensjahr.

Setzen Sie ein Medikament nicht wegen des Antrags ab. Ob und wann Sie es absetzen, entscheidet Ihre Ärztin nach medizinischen Gründen. Ein Absetzen kurz vor dem Antrag macht die Behandlung für den Versicherer auch nicht zu einer abgeschlossenen, denn er fragt nach den Behandlungen der letzten Jahre.

Wo stehen Sie gerade?

Nehmen Sie aktuell ADHS-Medikamente oder sind Sie in Behandlung?

Wählen Sie zuerst, ob Ihre Behandlung noch läuft.

Orientierung aus unserer Beratungspraxis, keine Zusage. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.

04 ADHS in der Kindheit festgestellt: was heute zählt

Viele ADHS-Diagnosen stammen aus der Grundschulzeit. Was davon heute in den Antrag gehört, bestimmt der Wortlaut der Gesundheitsfragen. Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Die meisten Fragen nennen einen Zeitraum, für ambulante Behandlungen je nach Versicherer drei oder fünf Jahre.

Liegt Ihre letzte Behandlung weiter zurück als der Zeitraum einer Frage, gehört sie nicht in die Antwort auf diese Frage. Lesen Sie trotzdem jede Frage einzeln, denn die Zeiträume unterscheiden sich je nach Frage und Versicherer. Wurde die Medikation in der Jugend abgesetzt und sind Sie seitdem ohne Behandlung, ist das die beste Ausgangslage, die es bei ADHS gibt.

Für Eltern gilt der umgekehrte Blick: Wer ein Kind mit ADHS früh absichern möchte, findet bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder und Schüler, ab welchem Alter das geht und was es kostet.

Voranfrage

Diagnose aus der Kindheit: was zählt heute?

Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch und klären anonym, wie ein Versicherer Ihren Verlauf einstuft.

05 Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen

Bei ADHS entscheidet die Akte. Je klarer sie den Verlauf zeigt, desto besser kann der Risikoprüfer Sie einstufen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen zu den Gesundheitsfragen oft zusätzliche Fragebögen hinzu, und diese Unterlagen helfen beim Ausfüllen:

1
Arztbriefe zur Diagnose

Wer hat die ADHS wann festgestellt, mit welcher Diagnose (meist ein Schlüssel aus F90) und auf welcher Grundlage. Liegt die Diagnose lange zurück, reicht oft der erste Befundbericht.

2
Ein aktueller Bericht Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes

Medikament und Dosis, seit wann Sie stabil eingestellt sind und ob Sie Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung ohne Einschränkung ausüben. Wichtig ist auch, ob es Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen der ADHS gab.

3
Der Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse

Ihre gesetzliche Kasse teilt Ihnen auf Antrag mit, welche Leistungen sie bezahlt hat, samt der Diagnosen, die Ihre Praxen abgerechnet haben (§ 305 Abs. 1 SGB V). So sehen Sie, was ein Versicherer später in der Akte finden würde.

4
Ihre Patientenakte

Die Praxis muss Ihnen Einsicht geben und Abschriften aushändigen, die erste Abschrift ist kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB). Ein formloses Schreiben genügt.

5
Ein Nachweis über das Ende der Behandlung

Nehmen Sie keine Medikamente mehr, belegt ein Bericht oder die letzte Verordnung, seit wann. Für die Einstufung ist dieser Zeitpunkt oft das wichtigste Datum.

Vorteilhaft angeben heißt vollständig und belegt angeben. Eine Diagnose mit Datum, Medikament, Dosis und der Bestätigung Ihrer Ärztin, dass Sie stabil eingestellt und voll arbeitsfähig sind, gibt dem Versicherer ein klares Bild. Ein knappes „ADHS, Medikation“ im Antrag lässt ihm dagegen nur die vorsichtige Einstufung.

Steht in Ihrer Akte eine Diagnose, die so nicht stimmt, kann nur die Praxis sie korrigieren. Liegt ein ärztlicher Nachweis vor, muss Ihre Krankenkasse sie auf Ihren Antrag in ihrer Auskunft berichtigt verwenden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Weglassen dürfen Sie eine solche Diagnose im Antrag trotzdem nicht. In der Voranfrage legen wir dar, was tatsächlich behandelt wurde.

06 ADHS im Antrag angeben

Alles, wonach der Versicherer fragt und was ärztlich diagnostiziert oder behandelt wurde, gehört wahrheitsgemäß in den Antrag. Das gilt für die ADHS ebenso wie für eine Medikation oder eine Therapie. Tritt ein BU-Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurück oder kündigt ihn, liegt das nach unserer Erfahrung meist an Fehlangaben im Antrag und selten an der Diagnose selbst.

Was eine fehlende Angabe kostet, hängt davon ab, wie es dazu kam. Bei ADHS hätte der Versicherer Sie häufig zu anderen Bedingungen genommen, etwa mit einem Ausschluss der Psyche. Dann darf er diese Bedingungen nachträglich in den Vertrag setzen (§ 19 Abs. 4 VVG):

Wie die Angabe fehlteWas der Versicherer tun darf
Ohne Ihr VerschuldenEr setzt die Bedingungen, zu denen er Sie genommen hätte, ab der laufenden Versicherungsperiode in den Vertrag.
Fahrlässig, auch grob fahrlässigEr setzt diese Bedingungen rückwirkend ab Vertragsbeginn in den Vertrag. Ein Ausschluss der Psyche gilt dann auch für einen Leistungsfall, der schon läuft.
VorsätzlichEr kann vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG).
ArglistigEr kann den Vertrag anfechten (§ 22 VVG). Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig.

Die Rechte aus § 19 VVG hat der Versicherer nur, wenn er Sie vorher durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, außer der Leistungsfall ist vorher eingetreten (§ 21 Abs. 3 VVG).

Wie ernst die Gerichte das nehmen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahr 2025 (Aktenzeichen 4 U 1361/24): Dort wurde bei einem Antrag unter anderem eine jahrelange ADHS-Behandlung mit Ritalin verschwiegen, und der Versicherer durfte die Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der vermeintliche Vorteil beim Antrag wird so zum existenziellen Risiko.

Voranfrage

Ihre ADHS-Historie sauber aufbereiten?

Wir strukturieren Ihre Angaben und klären anonym vor, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen läuft.

07 Zahlt die BU bei ADHS?

Ist im Vertrag kein Ausschluss der Psyche vereinbart, ist ADHS versichert wie jede andere Ursache. Die Rente fließt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Gute Verträge leisten schon ab sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit, und zwar rückwirkend.

Mit einem Ausschluss der Psyche leistet die BU nicht, wenn Sie aus psychischen Gründen berufsunfähig werden. Je nach Wortlaut des Ausschlusses gilt das auch für Folgeerkrankungen wie eine Depression. Körperliche Ursachen bleiben versichert. Lesen Sie den Wortlaut, bevor Sie ein Angebot annehmen; in der Voranfrage legen wir die Formulierungen der Versicherer nebeneinander.

Eine Diagnose allein macht nicht berufsunfähig. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Das prüft der Versicherer im Leistungsfall anhand ärztlicher Unterlagen.

08 Die anonyme Risikovoranfrage

Bevor ein Antrag mit Ihrem Namen bei einem Versicherer landet, klären wir anonym vor. Über eine Risikovoranfrage fragen wir Ihr Profil mit der ADHS-Vorgeschichte ohne Namensnennung bei mehreren Gesellschaften an. Sie erfahren, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, also ohne Einschränkung, mit Zuschlag oder mit Ausschluss, und stellen danach gezielt den passenden Antrag.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS). Stellt ein Versicherer bei einem Antrag ein erhöhtes Risiko fest, kann er Sie dort vermerken. Die Krankheit steht nicht im HIS, der nächste Versicherer erkennt aber, dass eine besondere Einstufung vorliegt (Broschüre des Gesamtverbands der Versicherer). Bei der anonymen Voranfrage geht Ihr Name nicht mit.

Der Weg dauert oft ein bis zwei Wochen. Manchmal liegt das Ergebnis sofort vor, manchmal dauert es drei bis vier Wochen, wenn ein Versicherer den Vorgang langsamer bearbeitet. Für Sie ist er kostenfrei, weil wir als Versicherungsmakler im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet werden. Erscheint Ihnen der Beitrag danach zu hoch, zeigt der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer, an welchen Stellschrauben sich drehen lässt. Bei körperlichen Vorerkrankungen wie einer BU trotz Diabetes läuft die Voranfrage genauso, dort steht statt der Psyche der Verlauf der Erkrankung im Mittelpunkt.

09 Häufige Fragen

Bekomme ich mit ADHS eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
In der Regel ja. ADHS ist kein Ausschlusskriterium für die Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Praxis lässt sich fast jeder Fall unterbringen, häufig mit einem Ausschluss der psychischen Erkrankungen, in manchen Fällen mit einem Risikozuschlag. Welcher Weg in Ihrem Fall greift, hängt vom Verlauf und vom aktuellen Behandlungsstatus ab.
Was ist der Unterschied zwischen einem Psyche-Ausschluss und einem Zuschlag?
Bei einem Ausschluss leistet die Versicherung nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung entsteht. Alle anderen Ursachen, etwa orthopädische oder internistische, bleiben voll versichert. Bei einem Zuschlag bleibt die Psyche mitversichert, Sie zahlen dafür einen höheren Beitrag. Bei ADHS ist beides möglich. Bei einer Depression ist ein Zuschlag dagegen die seltene Ausnahme.
Kann ich eine BU abschließen, solange ich ADHS-Medikamente nehme?
Ja. Auch mit laufender Medikation lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel abschließen. Das häufigste Ergebnis ist dann ein Ausschluss der Psyche, körperliche Ursachen bleiben voll versichert. Setzen Sie ein Medikament nicht wegen des Antrags ab: Das entscheidet Ihre Ärztin nach medizinischen Gründen, und ein Absetzen kurz vor dem Antrag macht die Behandlung für den Versicherer nicht zu einer abgeschlossenen.
Spielt es eine Rolle, ob die Behandlung abgeschlossen ist?
Ja, und zwar deutlich. Zwischen einer abgeschlossenen ADHS ohne Medikation und ohne laufende Therapie und einem aktuell behandelten Verlauf liegt für die Annahme ein großer Unterschied. Wer seit Jahren beschwerdefrei und ohne Medikament ist, wird in der Regel deutlich besser eingestuft.
Muss ich eine ADHS aus der Kindheit angeben?
Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Die meisten Gesundheitsfragen nennen einen Zeitraum, für ambulante Behandlungen je nach Versicherer drei oder fünf Jahre. Liegt die letzte Behandlung weiter zurück als der Zeitraum einer Frage, gehört sie nicht in die Antwort auf diese Frage. Lesen Sie trotzdem jede Frage einzeln, denn die Zeiträume unterscheiden sich je nach Frage und Versicherer.
Welche Unterlagen brauche ich für den BU-Antrag mit ADHS?
Hilfreich sind die Arztbriefe zur Diagnose, ein aktueller Bericht mit Medikament, Dosis und Stabilität, der Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse und bei abgeschlossener Behandlung ein Nachweis, seit wann Sie keine Medikamente mehr nehmen. Je klarer die Unterlagen den Verlauf zeigen, desto besser kann der Versicherer Sie einstufen.
Was passiert, wenn ich die ADHS verschweige?
Hätte der Versicherer Sie mit ADHS zu anderen Bedingungen genommen, etwa mit einem Ausschluss der Psyche, darf er diese Bedingungen bei einer fahrlässig fehlenden Angabe rückwirkend in den Vertrag setzen. Bei Vorsatz kann er zurücktreten, bei Arglist den Vertrag anfechten (§§ 19 und 22 VVG). Das Oberlandesgericht Dresden hat 2025 eine solche Anfechtung bestätigt, nachdem eine jahrelange ADHS-Behandlung mit Ritalin verschwiegen worden war (Aktenzeichen 4 U 1361/24).
Zahlt die BU bei ADHS?
Ist im Vertrag kein Ausschluss der Psyche vereinbart, ist ADHS versichert wie jede andere Ursache. Die Rente fließt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Mit einem Ausschluss der Psyche leistet die BU nicht für eine Berufsunfähigkeit aus psychischen Gründen, je nach Wortlaut auch nicht für Folgeerkrankungen wie eine Depression. Körperliche Ursachen bleiben versichert.
Gibt es Versicherer, die ADHS weniger streng bewerten?
Die Versicherer bewerten ADHS unterschiedlich, und ob einer in Ihrem Fall einen Zuschlag statt eines Ausschlusses anbietet, hängt vom Verlauf ab. Eine feste Liste gibt es deshalb nicht. Die anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern zeigt, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt.
Lohnt sich die BU mit ADHS, wenn die Psyche ausgeschlossen wird?
In den meisten Fällen ja. Viele Berufsunfähigkeiten entstehen durch körperliche Ursachen wie Rücken, Gelenke, Unfälle oder innere Erkrankungen. Diese bleiben bei einem Psyche-Ausschluss voll versichert. Sind Sie später über Jahre beschwerdefrei, lässt sich ein Ausschluss nach unserer Erfahrung in der Regel nachverhandeln.
Wie läuft die anonyme Risikovoranfrage bei ADHS ab?
Wir fragen Ihr Profil mit der ADHS-Vorgeschichte ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an. Sie erfahren, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, also ob mit Ausschluss, mit Zuschlag oder ohne Einschränkung, bevor irgendwo ein Antrag mit Ihrem Namen liegt. Der Weg dauert oft ein bis zwei Wochen, manchmal drei bis vier, und ist für Sie kostenfrei.
Max Eilert
Ihr Ansprechpartner

Max Eilert

Versicherungsmakler aus Dresden, spezialisiert auf private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. „Bei ADHS ist die Sorge meist größer als das tatsächliche Hindernis. Wir kriegen die Fälle in der Regel unter, oft mit einem Ausschluss der Psyche. Den klären wir vorher anonym, damit Sie mit einem fertigen Bild in den Antrag gehen."

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Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Wir fragen Ihren Fall mit der ADHS-Vorgeschichte ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an und sagen Ihnen, ob ein Ausschluss, ein Zuschlag oder eine Annahme ohne Einschränkung realistisch ist.

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Stand Oktober 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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