- Die Risikolebensversicherung bewertet Psyche milder als BU und Krankenversicherung. Sie versichert das Sterberisiko, und darauf wirken sich die häufigen psychischen Erkrankungen deutlich weniger aus.
- ADHS ist sehr unproblematisch, Angststörungen sind ebenfalls gut versicherbar, eine abgeschlossene Depression wird etwas genauer angesehen und bleibt meist versicherbar.
- Zurückstellungen sind selten. Wenn doch, dann meist zwölf Monate oder zwei Jahre, danach wird neu bewertet.
- Die Drei-Jahres-Regel beim Suizid gilt für alle, nicht nur für Menschen mit Psyche-Vorgeschichte. Sie kennt eine wichtige gesetzliche Ausnahme.
- Von der BU-Zusatzversicherung raten wir meist ab. Für den Aufpreis bekommen Sie eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit klarem Leistungsversprechen.
01 Warum die Risikolebensversicherung anders bewertet
Wer sich nach einer Psychotherapie mit Versicherungen beschäftigt, hat oft schon Absagen erlebt oder davon gelesen. In der privaten Krankenversicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine psychische Vorgeschichte tatsächlich eine der schwierigsten Ausgangslagen. Die Risikolebensversicherung ist ein anderer Fall, und das hat einen sachlichen Grund.
Sie sichert nicht Ihre Arbeitskraft ab, sondern zahlt eine vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen, wenn Sie sterben. Bewertet wird also das Sterberisiko. Und mit dem hängen die häufigen psychischen Erkrankungen weit weniger zusammen als mit der Frage, ob jemand über Jahrzehnte berufsfähig bleibt. Genau deshalb prüfen die Risikoabteilungen hier spürbar kulanter.
Wenn Sie sich zusätzlich für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft interessieren: Die Bewertung läuft dort nach anderen Regeln, die wir auf der Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie beschreiben. Die beiden Entscheidungen sollten Sie getrennt betrachten, auch wenn dieselbe Diagnose dahintersteht.
02 ADHS, Angststörung und Depression im Vergleich
Es gibt eine erkennbare Abstufung zwischen den häufigen Diagnosen, und sie fällt anders aus, als viele erwarten:
Die unkomplizierteste Konstellation. ADHS ist in der Risikolebensversicherung sehr einfach unterzubringen, in aller Regel ohne Zuschlag und ohne Einschränkung.
Ebenfalls gut versicherbar. Panikstörungen oder generalisierte Angststörungen führen bei abgeschlossener Behandlung selten zu Problemen.
Wird etwas genauer angesehen als die beiden vorgenannten, bleibt aber in aller Regel versicherbar. Wie lange die Behandlung zurückliegt und ob der Verlauf stabil war, spielt hier stärker hinein.
Zusammengefasst gilt: Die Volkskrankheiten im Bereich der Psyche, also Depression, ADHS und Angststörungen, sind für die Risikolebensversicherung meist einfach einschließbar. Das unterscheidet diese Sparte grundlegend von der Berufsunfähigkeitsversicherung, wo dieselben Diagnosen häufig einen Ausschluss der Psyche oder eine Ablehnung nach sich ziehen.
03 Annahme, Zuschlag oder Zurückstellung
Drei Ergebnisse kommen in der Praxis vor, und das erste ist das häufigste:
- Annahme ohne Einschränkung. Bei abgeschlossener Behandlung und stabilem Verlauf der Regelfall, gerade bei ADHS und Angststörungen.
- Annahme mit Beitragszuschlag. Kommt vor, fällt aber bei den häufigen Diagnosen meist moderat aus.
- Zurückstellung. Seltener als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird zurückgestellt, sind zwölf Monate oder zwei Jahre üblich, danach bewertet der Versicherer neu.
Eine pauschale Ablehnung ist bei den gängigen psychischen Diagnosen die Ausnahme. Die wenigsten Versicherer schließen hier pauschal aus, und in unserer Beratungspraxis prüfen sie bei der Risikolebensversicherung insgesamt kulanter als bei der Berufsunfähigkeits- oder der privaten Krankenversicherung.
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Wir fragen Ihre konkrete Vorgeschichte anonym bei mehreren Versicherern an und finden heraus, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass eine Ablehnung in einer Datenbank landet.
04 Die Drei-Jahres-Regel beim Suizid
Dieser Punkt beschäftigt viele Menschen mit psychischer Vorgeschichte, und er wird selten sauber erklärt. Deshalb hier die Rechtslage in klaren Worten.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Versicherer bei einer vorsätzlichen Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsschluss von der Leistung frei. Statt der Versicherungssumme wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Diese Regel gilt für alle Versicherten, unabhängig von einer Vorgeschichte. Nach Ablauf der drei Jahre entfällt sie, die volle Summe wird dann auch in diesem Fall gezahlt.
Entscheidend ist die gesetzliche Ausnahme, die in Ratgebern häufig fehlt: Geschah die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung ausschloss, greift die Einschränkung nicht. Auch innerhalb der ersten drei Jahre leistet der Versicherer dann.
Was bei einer psychischen Vorgeschichte hinzukommen kann: Einzelne Versicherer verlängern diese Frist per Vereinbarung im konkreten Vertrag. Ob und wie lange, unterscheidet sich zwischen den Gesellschaften. Genau das ist einer der Punkte, die eine Voranfrage bei mehreren Anbietern sichtbar macht, bevor Sie sich festlegen.
05 Wo es schwieriger wird
Die gute Nachricht steht oben. Hier die Einordnung der Fälle, in denen es enger wird:
- Ein zurückliegender Klinikaufenthalt ist weniger gravierend, als die meisten annehmen. Er verschließt die Risikolebensversicherung nicht.
- Ein Suizidversuch in der Vorgeschichte macht die Sache deutlich schwieriger. Unmöglich ist eine Absicherung damit nicht, sie erfordert aber die gezielte Auswahl des Versicherers.
- Wiederkehrende Depressionen werden strenger bewertet. Auch hier gilt: schwieriger, aber nicht aussichtslos, gegebenenfalls über einen Zuschlag oder eine Einschränkung.
Der Satz, der über all diesen Fällen steht: Die meisten psychischen Vorgeschichten sind in der Risikolebensversicherung gut einschließbar. Wenn Sie bisher davon ausgegangen sind, dass sich das Thema für Sie erledigt hat, lohnt sich ein zweiter Blick.
06 Was der Schutz kostet
Die Risikolebensversicherung ist eine der günstigsten Absicherungen überhaupt, weil sie kein Kapital aufbaut, sondern ausschließlich das Todesfallrisiko abdeckt. Zur Orientierung aus unserer Beratungspraxis:
| Konstellation | Monatsbeitrag |
|---|---|
| 200.000 bis 300.000 Euro Summe, 20 Jahre Laufzeit | etwa 20 bis 50 Euro |
| 30 Jahre, Nichtraucher, 250.000 Euro, 20 Jahre Laufzeit | rund 30 bis 35 Euro |
Größenordnungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz für einen gesunden Antragsteller, keine Angebote. Eintrittsalter, Raucherstatus, Summe und Laufzeit verschieben den Beitrag deutlich.
Eine abgeschlossene, unkomplizierte Psyche-Vorgeschichte verschiebt diese Werte oft überhaupt nicht. Wenn ein Zuschlag anfällt, bleibt er bei den häufigen Diagnosen meist im moderaten Bereich. Das ist der eigentliche Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wo dieselbe Vorgeschichte die Konditionen stark verändern kann.
07 Risikoleben mit BU-Zusatzversicherung: meist nicht empfehlenswert
Häufig wird die Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten, kurz BUZ. Das klingt nach zwei Absicherungen zum Preis von einer, hält dem zweiten Blick aber selten stand.
Der Kern des Problems: Bei einer solchen Zusatzversicherung wird im Leistungsfall häufig lediglich die Risikolebensversicherung bedient, nicht eine eigenständige Berufsunfähigkeitsrente mit klarem Leistungsversprechen. Der Aufpreis liegt oft bei 30 bis 40 Euro im Monat. Für diesen Betrag bekommen Sie in der Regel eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Bedingungen Sie prüfen und vergleichen können.
Unsere Empfehlung lautet deshalb in den meisten Fällen: beides getrennt abschließen. Das hat einen zweiten Vorteil, der gerade bei einer Psyche-Vorgeschichte zählt. Die Risikolebensversicherung wird milde bewertet, die Berufsunfähigkeitsversicherung streng. Getrennte Verträge lassen sich unabhängig voneinander anpassen, kündigen oder später erhöhen, und eine schwierige Entscheidung in der einen Sparte blockiert nicht die andere.
08 Warum die anonyme Voranfrage auch hier zählt
Auch wenn die Aussichten in dieser Sparte gut sind, gilt dieselbe Reihenfolge wie überall: erst anonym klären, dann gezielt beantragen. Wer direkt einen namentlichen Antrag stellt und eine Absage bekommt, hinterlässt eine Spur im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer, das auch Lebensversicherungen umfasst. Dieser Eintrag ist für andere Versicherer sichtbar und erschwert den nächsten Versuch.
Bei der anonymen Voranfrage schildern wir Ihren Fall, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie sehen vorab, wer Sie annimmt, zu welchem Beitrag und ob eine verlängerte Frist vereinbart würde. Erst danach stellen Sie den Antrag, und zwar dort, wo das Ergebnis am besten ist.
Ein Hinweis zur Auswahl: Nicht jeder Versicherer ist über einen Makler erreichbar. Einige Gesellschaften vertreiben ausschließlich über den eigenen Außendienst. Welche Anbieter für Ihren Fall in Frage kommen, ordnen wir im Gespräch ein.
09 Drei Mythen über die RLV mit Psyche-Vorgeschichte
Klicken Sie eine Karte an, um die Wahrheit hinter dem Mythos zu sehen.
10 Häufige Fragen
Bekomme ich mit einer Psychotherapie in der Vorgeschichte eine Risikolebensversicherung?
Wie unterscheiden Versicherer zwischen ADHS, Angststörung und Depression?
Was passiert, wenn die Therapie noch läuft?
Wird bei einer psychischen Vorgeschichte der Suizid ausgeschlossen?
Was kostet eine Risikolebensversicherung mit Psyche-Vorgeschichte?
Lohnt sich eine Risikolebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung?
Muss ich die Therapie im Antrag angeben?
Warum die anonyme Voranfrage, wenn die Chancen ohnehin gut stehen?
Ist die anonyme Voranfrage kostenfrei?
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Stand August 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine medizinische oder rechtliche Beratung. Annahmeentscheidungen treffen die Versicherer im Einzelfall. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

