- Luftsport ist kein Ausschlussgrund. Der Versicherer fragt nach Gerät, Lizenz, Flugstunden und Wettbewerben und entscheidet dann.
- Eher Ausschluss als Ablehnung: Bei einzelnen Anbietern führen Gleitschirm, Drachen, Fallschirm, Segel-, Sport- und Ultraleichtflug zu einer Ausschlussklausel.
- Flugklausel prüfen: Die Musterbedingungen kennen keinen Luftfahrt-Ausschluss. Lassen Sie sich die Mitversicherung schriftlich bestätigen, wenn kein individueller Ausschluss vereinbart ist.
- Später angefangen? Ein Flugschein nach Vertragsschluss muss nicht gemeldet werden, wenn Ihr Vertrag nichts anderes vereinbart.
01 Luftsport im BU-Antrag: was Sie angeben
Im BU-Antrag steht meist eine Sammelfrage nach riskanten Hobbys, etwa so: „Üben Sie Aktivitäten mit einem höheren Verletzungsrisiko aus als bei Breitensportarten üblich?“ Wer mit Ja antwortet, bekommt einen Zusatzfragebogen zu seinem Sport. Anzugeben ist alles, was Sie wissen und wonach der Versicherer in Textform fragt, und zwar bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (§ 19 Abs. 1 VVG). Fragt der Versicherer danach noch einmal nach, gilt das auch für diese Fragen.
Beantworten Sie die Fragen vollständig. Tritt ein Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurück oder kündigt ihn, liegt das nach unserer Erfahrung meist an Fehlangaben im Antrag, selten am Hobby selbst. Wer den Luftsport kleinredet, riskiert genau den Schutz, für den er jahrelang zahlt.
Sie fliegen und stehen vor dem BU-Antrag?
Nennen Sie uns Gerät, Lizenz und Flugstunden. Wir fragen Ihren Fall ohne Namen bei mehreren Versicherern an, bevor Sie einen Antrag unterschreiben.
02 Was der Versicherer zum Luftsport fragt
Wer die Sportfrage im Antrag mit Ja beantwortet, bekommt einen Zusatzfragebogen. Die Bögen dreier Anbieter, die wir ausgewertet haben, fragen im Kern dasselbe ab:
- das Gerät: Motorflug, Hubschrauber, Segelflug, Ultraleicht, Drachen, Gleitschirm, Ballon, Fallschirm
- Ihre Lizenz, etwa PPL, CPL oder ATPL oder den Luftfahrerschein für Ihr Gerät, dazu Berechtigungen wie Kunst- oder Schleppflug
- Flugstunden gesamt, in den letzten und in den nächsten zwölf Monaten, bei Fallschirmspringern die Sprünge mit Kopie des Sprungbuchs
- Wettbewerbe, Rekord-, Akrobatik- und Kunstflüge
- ob Sie als Flug- oder Sprunglehrer arbeiten oder Tandemsprünge machen
- Flüge außerhalb Europas
- Flugunfälle und Verstöße gegen Flugvorschriften
- ob Sie weitere Flugsportarten oder Berechtigungen planen
Nicht jeder Versicherer fragt nach Stunden, einer der ausgewerteten Bögen verzichtet darauf. Welche Angabe zu welchem Ergebnis führt, entscheidet jeder Versicherer selbst.
03 Ihr Fall in einer Frage
Luftsport-Check: Was in Ihrem Fall gilt
Die Einordnung stammt aus Unterlagen einzelner Versicherer und ist unverbindlich. Andere Versicherer entscheiden anders. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.
04 Die Flugklausel im Kleingedruckten
Ältere Bedingungswerke enthielten zum Teil einen allgemeinen Ausschluss für Luftfahrten, etwa für Fluggeräteführer. Der Deutsche Hängegleiterverband warnt in einem Merkblatt vor genau diesem Ablehnungsgrund und rät, sich die uneingeschränkte Mitversicherung des Flugrisikos schriftlich bestätigen zu lassen. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer steht heute kein solcher Ausschluss, und auch zwei aktuelle Bedingungswerke, die wir geprüft haben, kennen keinen Sport- oder Luftfahrtausschluss.
Prüfen Sie trotzdem vor dem Abschluss die Ausschlüsse in den Bedingungen Ihres Tarifs. Steht dort nichts zur Luftfahrt und wurde kein individueller Ausschluss vereinbart, ist Ihr Fliegen mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nach den Musterbedingungen weltweit, im Beruf wie in der Freizeit.
Wer nimmt Ihr Hobby ohne Ausschluss?
Wir fragen Ihren Fall anonym bei mehreren Versicherern an, bevor ein Antrag entsteht.
05 Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung: was das heißt
Nach dem Fragebogen entscheidet der Versicherer über normale Annahme, Risikozuschlag, Ausschlussklausel oder Ablehnung. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Die Annahmeliste eines Versicherers ordnet den Luftsport so ein: Drachen, Gleitschirm, Fallschirm und Ultraleicht jeweils ohne Wettbewerb und Kunstflug, Segelflug und Sportflug mit Ausschlussklausel, Ballonfahren kostenlos mitversichert. Andere Versicherer setzen ihre Grenzen anders.
- Ein Ausschluss betrifft nur das Ausgeschlossene. Eine Berufsunfähigkeit aus anderen Gründen bleibt versichert. Wie weit die Klausel reicht, ob nur Unfälle beim Sport oder auch Erkrankungen durch den Sport, etwa Erkrankungen durch das Fliegen, steht in ihrem Wortlaut im Versicherungsschein. Lesen Sie ihn, bevor Sie annehmen.
- Ein Zuschlag fällt nicht von selbst weg. Geben Sie den Sport später auf, können Sie eine Herabsetzung nur verlangen, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht (§ 158 Abs. 3 VVG). Fragen Sie vor dem Abschluss danach.
- Eine Ablehnung ist die Ausnahme. Ein Versicherer schreibt, wegen eines riskanten Hobbys würden Interessenten nur in Ausnahmefällen abgelehnt.
06 Erst nach dem Abschluss angefangen
Viele fangen mit einem riskanten Hobby erst an, wenn die BU längst läuft. Das müssen Sie in der Regel nicht melden. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Gefahrerhöhung nur eine Änderung, die ausdrücklich und in Textform als solche vereinbart ist (§ 158 Abs. 1 VVG, für die BU über § 176 VVG). Die Gesetzesbegründung sagt dazu: „Alle nicht ausdrücklich genannten Umstände bleiben außer Betracht.“ Max Eilert sagt dazu: Nachträglich aufgenommener Risikosport muss nicht gemeldet werden, und der Versicherer hat nicht das Recht, Sie hochzustufen.
Zwei Punkte sollten Sie trotzdem kennen. Einzelne Verträge können eine Klausel zur Gefahrerhöhung enthalten, ein Blick in die eigenen Bedingungen schafft Klarheit. Und wer den Schutz später mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöht, muss dabei wieder alle Fragen beantworten, auch die nach Hobbys. Eine Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie kommt dagegen ohne neue Gesundheitsprüfung aus.
Dasselbe gilt für andere Hobbys, etwa für Taucher, für Bergsteiger und Kletterer und für das Motorradfahren.
Sie fliegen schon, und die BU kommt erst noch?
Klären Sie vor dem Antrag anonym, wer Ihr Fliegen ohne Ausschluss oder mit dem geringsten Zuschlag nimmt, und lassen Sie sich die Mitversicherung danach schriftlich bestätigen.
07 Die anonyme Voranfrage
Weil jeder Versicherer ein Hobby anders bewertet, klären wir Ihren Fall vor dem Antrag anonym. Wir schildern Ihr Hobby und Ihre Gesundheit mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen, und zeigen Ihnen, wer ohne Ausschluss oder mit dem geringsten Zuschlag annimmt. Das hat einen zweiten Grund: Nach einem offenen Antrag kann ein Versicherer Sie im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) vermerken, das erschwert den nächsten Versuch. Bei der anonymen Voranfrage geht Ihr Name nicht mit. Worauf Sie im Bedingungswerk sonst achten, zeigt der Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
08 Häufige Fragen
Bekomme ich als Gleitschirmflieger eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ist Luftsport in BU-Bedingungen grundsätzlich ausgeschlossen?
Was fragt der Versicherer bei Privatpiloten?
Muss ich einen Flugschein melden, den ich nach Vertragsschluss mache?
Zahlt die BU nach einem Flugunfall?
Ist die anonyme Voranfrage kostenfrei?
09 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Buchen Sie ein Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Wir prüfen Ihr Hobby, Ihre Gesundheit und das passende Bedingungswerk parallel bei mehreren Versicherern.
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Ihre Basics
Stand Oktober 2026. Rechtslage nach VVG und Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (Stand 21.07.2025); Fragebögen und Annahmeliste einzelner Versicherer, unverbindlich. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
