- Die Voranfrage zeigt vorab, wer Sie nimmt. Mehrere Versicherer prüfen Ihre Angaben ohne Namen. Sie sehen Annahme, Ausschluss, Zuschlag oder Absage, bevor es einen Antrag gibt.
- Ein abgelehnter Antrag wirkt nach. Der Versicherer bewahrt ihn drei Jahre auf, einzelne Folgeanträge fragen danach, und ein erhöhtes Risiko kann im Hinweis- und Informationssystem vermerkt werden.
- Das Votum prägt den Vertrag auf Dauer. Spätere Erhöhungen über die Nachversicherung übernehmen Zuschläge und Ausschlüsse.
- In der BU ist der Ausschluss ein übliches Ergebnis. Andere Ursachen bleiben versichert. Eine Überprüfung nach beschwerdefreien Jahren stoßen wir für Sie an.
- Gute Unterlagen machen die Antwort belastbar. Arztberichte, Befunde und ausgefüllte Zusatzfragebögen statt Kassenauszug.
01 Warum Sie vor dem BU-Antrag fragen sollten
In der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen die Versicherer die Gesundheit genauer als in vielen anderen Sparten, und sie entscheiden unterschiedlich. Dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Versicherer zu einer Annahme ohne Einschränkung führen, beim nächsten zu einem Ausschluss und beim dritten zu einer Absage. Wer direkt einen namentlichen Antrag stellt, legt sich auf einen Versicherer fest, bevor er dessen Antwort kennt. Eine Absage bleibt dabei nicht folgenlos:
- Der Antrag bleibt beim Versicherer. Kommt kein Vertrag zustande, speichert er Ihre Gesundheitsangaben in der Regel bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Antragsjahr. Einzelne Versicherer schreiben ausdrücklich, dass sie das auch tun, um Anfragen anderer Versicherer beantworten zu können.
- Folgeanträge können danach fragen. Nicht jeder BU-Antrag stellt diese Frage. Einzelne fragen nach abgelehnten oder nach allen Anträgen der letzten fünf Jahre, und vereinfachte Kurzanträge sind nach einer Ablehnung teils ausgeschlossen.
- Ein Vermerk im HIS ist möglich. Die BU gehört im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer zur Sparte Leben. Ein Versicherer kann dort ein erhöhtes Risiko vermerken, ohne Diagnose. Eine Automatik ist das nicht.
Bei der anonymen Voranfrage fehlen Name, Anschrift und Unterschrift. Ohne sie kann kein Versicherer die Anfrage einer Person zuordnen. Ein zweiter Grund wiegt fast schwerer: Das Votum, mit dem Sie abschließen, begleitet Sie über die ganze Laufzeit. Erhöhen Sie die Rente später über die Nachversicherungsgarantie, übernimmt der neue Teil die Zuschläge und Ausschlüsse des ursprünglichen Vertrags.
02 Brauchen Sie eine Voranfrage?
Die Voranfrage lohnt sich, sobald Sie eine Gesundheitsfrage nicht glatt mit Nein beantworten können. Der Check fragt die Punkte ab, die in BU-Anträgen regelmäßig vorkommen.
Voranfrage-Check: Was trifft auf Sie zu?
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.
Wie die Versicherer einzelne Diagnosen bewerten, beschreiben wir auf eigenen Seiten, etwa zur BU nach einer Psychotherapie, mit ADHS, Diabetes oder einer Schilddrüsenerkrankung. Für Risikosport gibt es Seiten zu Tauchen, Klettern und Luftsport.
03 So läuft die anonyme BU-Voranfrage ab
Was war wann, bei wem, wie lange? Ihre Patientenakte dürfen Sie einsehen und die erste Abschrift kostenlos verlangen (§ 630g BGB). Ihre Krankenkasse sagt Ihnen auf Antrag, welche Leistungen sie für Sie abgerechnet hat (§ 305 SGB V). Beides hilft, nichts zu vergessen.
Für jede Erkrankung: was vorlag, wann, wie lange, wie behandelt, ob und wie lange Sie krankgeschrieben waren und seit wann Sie beschwerdefrei sind. Konkret statt allgemein, also „sechsmal manuelle Therapie“ statt „Physio“. Dazu Arzt- und Entlassungsberichte. Einen Kassenauszug schicken wir nicht, er zeigt Abrechnungen und nicht den Verlauf.
Zu Psyche, Rücken, Atemwegen, Gelenken, Sport oder Auslandsaufenthalten haben die Versicherer eigene Bögen. Sie fragen genauer und teils weiter zurück als der Antrag, etwa nach der ersten Behandlung. Vorab ausgefüllt sparen sie Rückfragen.
Name, Anschrift und Unterschrift fallen weg. Wir legen den Fall den Versicherern vor, die für Ihren Beruf und Ihre Vorgeschichte in Frage kommen, und nutzen dazu auch ein Risikoprüfungsportal. Komplizierte Fälle prüfen die Risikoprüfer von Hand.
Sie sehen Annahme, Ausschluss, Zuschlag oder Absage nebeneinander. Im Antrag stehen dieselben Angaben, jetzt mit Ihrem Namen, die Unterlagen gehen ungeschwärzt mit. Ein Ausschluss oder Zuschlag aus dem Votum wird Teil des Antrags. Einkommen und bestehende Verträge prüft der Versicherer erst dann.
Nach unserer Erfahrung dauert das oft ein bis zwei Wochen. Manchmal liegt alles sofort vor, manchmal dauert es drei bis vier Wochen, wenn ein Versicherer den Vorgang langsamer bearbeitet. Den Ausschlag geben die Gesundheitsangaben: Je mehr Unterlagen und Rückfragen, desto länger. Brauchen Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung, stellen wir beide Voranfragen gleichzeitig, damit in der Zwischenzeit keine neue Diagnose dazukommt.
Ist das Votum verbindlich?
Das Votum ist eine Einschätzung der Risikoprüfung, keine Annahme. Wie lange ein Versicherer daran festhält, legt er selbst fest: manche zwei oder vier Wochen, andere zwei oder drei Monate, wenn der Antrag dieselben Angaben enthält. Davon zu trennen sind Ihre Gesundheitsangaben, sie gelten in der Regel drei Monate. Ist das Votum vorher abgelaufen, bestätigen Sie die Gesundheitsangaben im Antrag noch einmal. Kommen neue Informationen hinzu, bewertet der Versicherer neu. Stellen Sie den Antrag deshalb zeitnah und mit denselben Angaben.
Warum anonym und kein Probeantrag?
Manche Versicherer nehmen auch namentliche Voranfragen mit Ihrer Einwilligung an. Die bleiben dann beim Versicherer nicht spurlos; ein Versicherer berücksichtigt Erkenntnisse aus „unverbindlich angefragten“ Verträgen ausdrücklich bei späteren Anträgen. Noch weiter geht ein Probeantrag, also ein echter Antrag, nur um die Reaktion zu sehen: Er unterliegt voll der Anzeigepflicht, wird bei einer Absage gespeichert, und nimmt der Versicherer an, ist der Vertrag geschlossen. Lösen können Sie ihn dann nur über den Widerruf binnen 30 Tagen (§ 152 VVG). Wir stellen BU-Voranfragen deshalb immer anonym.
Vorgeschichte in der Akte? Erst anonym prüfen.
Wir bereiten Ihre Unterlagen auf und fragen mehrere Versicherer ohne Ihren Namen an, bevor ein Antrag existiert.
04 Was der BU-Antrag fragt
Jeder Versicherer formuliert seine Gesundheitsfragen selbst. In den sechs Antragsunterlagen, die wir im Oktober 2026 ausgewertet haben, liegen die Zeiträume hier:
| Thema | Abgefragter Zeitraum |
|---|---|
| Ambulante Behandlung bei Ärzten und Therapeuten | 3 bis 5 Jahre |
| Psychotherapie und psychische Beschwerden | 5 Jahre |
| Krankenhaus, Reha, Operationen | 5 bis 10 Jahre |
| Verschreibungspflichtige Medikamente | 12 Monate bis 5 Jahre, meist ab zwei Wochen Dauer |
| Arbeitsunfähigkeit (nicht in allen Anträgen) | 3 bis 5 Jahre, ab zwei Wochen |
| Beschwerden ohne Arztbesuch | 3 bis 6 Monate |
| Drogen und Alkohol | 5 bis 10 Jahre |
| Aufenthalte außerhalb Europas oder der EU | die nächsten 12 Monate, ab 3 oder 6 Monaten Dauer |
| Größe, Gewicht, Hobbys | in jedem Antrag |
Dazu kommt der Beruf: wie viel Ihrer Arbeit am Schreibtisch und wie viel körperlich stattfindet, ob Sie Personal führen, teils auch die Reisetätigkeit. Daraus ergibt sich die Berufsgruppe und mit ihr ein großer Teil des Beitrags. Wie stark der Beruf den Preis bestimmt, zeigen unsere Beispiele zu den BU-Kosten.
Angeben müssen Sie, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG), vollständig und im abgefragten Zeitraum. Weil die Zeiträume je Versicherer unterschiedlich lang sind, kann dieselbe Vorgeschichte bei einem Versicherer anzugeben sein und beim nächsten nicht. Das ist ein Grund, warum der Vergleich in der Voranfrage zählt.
Welcher Antrag fragt Ihre Vorgeschichte ab?
Wir gleichen Ihre Behandlungen mit den Zeiträumen der Versicherer ab, die für Ihren Beruf in Frage kommen, und sagen Ihnen, was wo anzugeben ist.
05 Welche Ergebnisse möglich sind
- Normalannahme. Voller Schutz zum regulären Beitrag.
- Ausschluss. In der BU ein übliches Ergebnis. Der Versicherer zahlt nicht, wenn die Berufsunfähigkeit auf die ausgeschlossene Erkrankung zurückgeht, etwa auf psychische Erkrankungen oder den Rücken. Alle anderen Ursachen bleiben versichert. Bei psychischen Vorerkrankungen ist der Ausschluss nach unserer Erfahrung die Regel, ein Zuschlag die Ausnahme.
- Zuschlag. Ein höherer Beitrag, medizinisch oder etwa wegen eines Hobbys.
- Zurückstellung. Derzeit nicht versicherbar, der Versicherer entscheidet später neu, etwa nach dem Ende einer Behandlung.
- Ablehnung. Bei einem Versicherer, und gerade deshalb fragen wir mehrere.
Daneben kann ein Versicherer die Rente begrenzen oder Sie einer anderen Berufsgruppe zuordnen. Ein Ausschluss muss nicht für immer gelten, automatisch fällt er aber nicht weg. Die Überprüfung stoßen in der Regel wir für Sie an. Der Versicherer will dann wissen, welche Gesundheitsunterlagen es aus den letzten ein bis drei Jahren gibt, meist aus den letzten drei. Einzelne Versicherer vereinbaren eine solche Prüfoption schon beim Abschluss. Max Eilert: „Man kann immer nachverhandeln. Wenn man frei ist von irgendwelchen Problemen, kriegt man es in der Regel hin, das auch nach Jahren rauszubekommen.“
06 Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?
Für Einzelpersonen haben wir in den ausgewerteten Unterlagen keinen solchen Tarif gefunden. Ganz ohne oder mit sehr wenigen Fragen geht es in drei Fällen:
- Über den Arbeitgeber. Bei Rahmenverträgen der betrieblichen Vorsorge verzichten Versicherer teils ganz auf die Gesundheitsprüfung oder stellen eine bis drei Fragen.
- Bei der Nachversicherung eines bestehenden Vertrags, etwa bei Heirat, Geburt oder Berufsstart. Zuschläge und Ausschlüsse des ursprünglichen Vertrags gelten dann weiter.
- Über Kurzanträge mit wenigen Fragen, etwa für junge Leute bis 25 oder 35 Jahre oder bestimmte Berufsgruppen, mit einer Rente von meist 1.000 bis 2.000 Euro. Wer dort eine Frage nicht verneinen kann, landet im normalen Antrag, und eine Voranfrage hilft an dieser Stelle nicht.
Für junge Leute ist der frühe Abschluss oft der einfachste Weg zu einer BU ohne Einschränkung, mehr dazu auf der Seite zur BU für Kinder und Schüler.
07 Was im Leistungsfall zählt
Ob die Angaben im Antrag stimmten, zeigt sich oft erst, wenn Sie Leistungen beantragen. Dann fordert der Versicherer ausführliche Arztberichte und eine Liste aller Ärzte und Kliniken an, bei denen Sie in Behandlung waren. Mit Ihrer Einwilligung darf er bei Ärzten, Kliniken und Krankenkassen nachfragen (§ 213 VVG). In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden erfuhr ein Versicherer so über die Auskunft der Krankenkasse von früheren Behandlungen und schloss psychische Erkrankungen rückwirkend aus (Urteil vom 06.12.2022, 4 U 1215/22).
Wegen einer verletzten Anzeigepflicht kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Diese Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren; für einen Leistungsfall innerhalb der Frist bleiben sie bestehen (§ 21 Abs. 3 VVG). Bei arglistiger Täuschung kann er zusätzlich anfechten (§ 22 VVG). Die gründliche Vorbereitung in der Voranfrage schützt Sie deshalb doppelt: vor einer Absage und vor Lücken im Antrag.
Unterlagen vollständig, bevor der Antrag rausgeht
Was im Antrag fehlt, prüft der Versicherer spätestens im Leistungsfall nach. Wir gehen Ihre Arztberichte und Zusatzfragebögen vorher mit Ihnen durch.
08 Häufige Fragen
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage für die BU?
Wie lange dauert eine BU-Voranfrage?
Was kostet die anonyme Voranfrage?
Ist das Votum der Voranfrage verbindlich?
Kann ich eine BU-Voranfrage selbst stellen?
Muss ich einen abgelehnten BU-Antrag später angeben?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was bedeutet ein Ausschluss in der BU?
Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?
09 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder schildern Sie uns über das Formular kurz Ihre Ausgangslage. Wir bereiten Ihre Angaben auf, fragen mehrere Versicherer ohne Ihren Namen an und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist.
Erstgespräch mit Max direkt buchen
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Oder anonyme BU-Voranfrage ausfüllen
Ihre Basics
Stand Oktober 2026. Abfragezeiträume aus sechs BU-Antragsunterlagen verschiedener Versicherer, ausgewertet im Oktober 2026; Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz. Annahmeentscheidungen treffen die Versicherer im Einzelfall. Keine rechtliche Beratung. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

