- Bergsport ist kein Ausschlussgrund. Der Versicherer fragt nach Höhe, Schwierigkeit und Art der Touren und entscheidet dann.
- Halle und Wanderweg: Einzelne Versicherer nehmen Klettern an Kunstwänden und Bergwandern auf markierten Wegen schon aus der Antragsfrage heraus.
- Alpin, Hochtour, Eis: Bei einzelnen Anbietern kommt eine Ausschlussklausel, keine Ablehnung.
- Später angefangen? Neue Touren nach Vertragsschluss müssen Sie nicht melden, wenn Ihr Vertrag nichts anderes vereinbart.
01 Bergsport im BU-Antrag: was Sie angeben
Im BU-Antrag steht meist eine Sammelfrage nach riskanten Hobbys, etwa so: „Üben Sie Aktivitäten mit einem höheren Verletzungsrisiko aus als bei Breitensportarten üblich?“ Wer mit Ja antwortet, bekommt einen Zusatzfragebogen zu seinem Sport. Anzugeben ist alles, was Sie wissen und wonach der Versicherer in Textform fragt, und zwar bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung (§ 19 Abs. 1 VVG). Fragt der Versicherer danach noch einmal nach, gilt das auch für diese Fragen.
Beantworten Sie die Fragen vollständig. Lehnt ein Versicherer im Leistungsfall ab, liegt das nach unserer Erfahrung meist an Fehlangaben im Antrag, selten am Hobby selbst. Wer den Bergsport kleinredet, riskiert genau den Schutz, für den er jahrelang zahlt.
02 Was der Versicherer zum Bergsport fragt
Wer die Sportfrage im Antrag mit Ja beantwortet, bekommt einen Zusatzfragebogen. Die Bögen dreier Anbieter, die wir ausgewertet haben, fragen im Kern dasselbe ab:
- die Art der Aktivität: Bergwandern, Trekking, Klettersteig, Hochtouren ab etwa 3.000 Metern, Höhenbergsteigen über 5.000 Meter, Expeditionen
- den höchsten Schwierigkeitsgrad nach UIAA, beim Klettersteig nach Schwierigkeitsskala
- Halle, Klettergarten und alpines Klettern getrennt
- Eisklettern und Dry Tooling
- Free Solo und Alleingänge
- Wettkämpfe
- Ihre Sicherung mit Gurt, Seil und Helm und wann Sie darauf verzichten
- frühere Bergunfälle, bei einem Anbieter auch Rettungen und Höhenkrankheit
Die Grade und Höhen fragt der Bogen offen ab. Welche Grenze zu welchem Ergebnis führt, entscheidet jeder Versicherer selbst.
03 Ihr Fall in einer Frage
Bergsport-Check: Was in Ihrem Fall gilt
Die Einordnung stammt aus Unterlagen einzelner Versicherer und ist unverbindlich. Andere Versicherer entscheiden anders. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.
04 Halle und Wanderweg: oft gar kein Thema
Nicht jede Tour gehört in den Antrag. Ob Sie etwas angeben müssen, hängt am Wortlaut der Frage, denn anzuzeigen ist nur, wonach der Versicherer fragt. Ein Versicherer nimmt in seiner Antragsfrage das Klettern an künstlichen Wänden und reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wegen im Sommer bis 5.300 Meter ausdrücklich heraus. Ein anderer fragt allgemein nach Aktivitäten mit höherem Verletzungsrisiko als bei Breitensportarten üblich und lässt offen, wohin die Halle gehört.
Lesen Sie die Sportfrage deshalb genau. Passt Ihr Klettern nicht eindeutig zu einer Ausnahme, geben Sie es an. Ein Hallenkletterer verliert dadurch in aller Regel nichts, eine unvollständige Antwort kann dagegen später den Schutz kosten.
Wer nimmt Ihr Hobby ohne Ausschluss?
Wir fragen Ihren Fall anonym bei mehreren Versicherern an, bevor ein Antrag entsteht.
05 Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung: was das heißt
Nach dem Fragebogen entscheidet der Versicherer über normale Annahme, Risikozuschlag, Ausschlussklausel oder Ablehnung. Eine allgemeine Regel dafür gibt es nicht. Die Annahmeliste eines Versicherers ordnet den Bergsport so ein: Klettern an Kunstwänden, Bergwandern in Europa und Trekking ohne Alleingänge bis 5.300 Meter kostenlos mitversichert, alpines Klettern, Bergsteigen, Eisklettern und Sportklettern in der Gruppe bis 5.300 Meter mit Ausschlussklausel. Andere Versicherer setzen ihre Grenzen anders.
- Ein Ausschluss betrifft nur das Ausgeschlossene. Eine Berufsunfähigkeit aus anderen Gründen bleibt versichert. Wie weit die Klausel reicht, ob nur Unfälle beim Sport oder auch Erkrankungen durch den Sport, etwa die Höhenkrankheit, steht in ihrem Wortlaut im Versicherungsschein. Lesen Sie ihn, bevor Sie annehmen.
- Ein Zuschlag fällt nicht von selbst weg. Geben Sie den Sport später auf, können Sie eine Herabsetzung nur verlangen, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht (§ 158 Abs. 3 VVG). Fragen Sie vor dem Abschluss danach.
- Eine Ablehnung ist die Ausnahme. Ein Versicherer schreibt, wegen eines riskanten Hobbys würden Interessenten nur in Ausnahmefällen abgelehnt.
06 Erst nach dem Abschluss angefangen
Viele fangen mit einem riskanten Hobby erst an, wenn die BU längst läuft. Das müssen Sie in der Regel nicht melden. In der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Gefahrerhöhung nur eine Änderung, die ausdrücklich und in Textform als solche vereinbart ist (§ 158 Abs. 1 VVG, für die BU über § 176 VVG). Die Gesetzesbegründung sagt dazu: „Alle nicht ausdrücklich genannten Umstände bleiben außer Betracht.“ Max Eilert sagt dazu: Nachträglich aufgenommener Risikosport muss nicht gemeldet werden, und der Versicherer hat nicht das Recht, Sie hochzustufen.
Zwei Punkte sollten Sie trotzdem kennen. Einzelne Verträge können eine Klausel zur Gefahrerhöhung enthalten, ein Blick in die eigenen Bedingungen schafft Klarheit. Und wer den Schutz später mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöht, muss dabei wieder alle Fragen beantworten, auch die nach Hobbys. Eine Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie kommt dagegen ohne neue Gesundheitsprüfung aus.
Dasselbe gilt für andere Hobbys, etwa für Taucher, für Luftsportler und für das Motorradfahren.
07 Die anonyme Voranfrage
Weil jeder Versicherer ein Hobby anders bewertet, klären wir Ihren Fall vor dem Antrag anonym. Wir schildern Ihr Hobby und Ihre Gesundheit mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen, und zeigen Ihnen, wer ohne Ausschluss oder mit dem geringsten Zuschlag annimmt. Das hat einen zweiten Grund: Nach einem offenen Antrag kann ein Versicherer Sie im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) vermerken, das erschwert den nächsten Versuch. Bei der anonymen Voranfrage geht Ihr Name nicht mit. Worauf Sie im Bedingungswerk sonst achten, zeigt der Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
08 Häufige Fragen
Bekomme ich als Kletterer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Muss ich Hallenklettern im Antrag angeben?
Was bedeutet eine Ausschlussklausel für das Klettern?
Muss ich melden, wenn ich nach Vertragsschluss mit Hochtouren anfange?
Welche Sportarten sind in der BU nicht versichert?
Ist die anonyme Voranfrage kostenfrei?
09 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Buchen Sie ein Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Wir prüfen Ihr Hobby, Ihre Gesundheit und das passende Bedingungswerk parallel bei mehreren Versicherern.
Erstgespräch mit Max direkt buchen
Hinweis zum Datenschutz: Calendly verarbeitet beim Termin-Buchen Name und E-Mail nach den hinterlegten Standards. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Oder anonyme Risikovoranfrage ausfüllen
Ihre Basics
Stand Oktober 2026. Rechtslage nach VVG und Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (Stand 21.07.2025); Fragebögen und Annahmeliste einzelner Versicherer, unverbindlich. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
