Risikozuschlag PKV bei Vorerkrankungen

PKV-Risikozuschlag entfernen oder senken

Ein Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung gilt nicht automatisch für immer. Ist der Grund weggefallen, können Sie verlangen, dass der Versicherer ihn herabsetzt. Nach unserer Erfahrung gelingt das meist nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren, und ein interner Tarifwechsel mit neuer Gesundheitsprüfung kann ihn ebenfalls beseitigen. Wer noch vor dem Abschluss steht, vermeidet den Zuschlag oft schon dadurch, dass er mehrere Versicherer anfragt.

anonym kostenfrei ohne Antrag
Typischer Zuschlagdarüber meist Ablehnung 10 bis 50 %
Streichen meist möglich nachbeschwerdefrei, keine neuen Risiken 2 bis 3 Jahren
Landgericht München IZuschlag ganz gestrichen 77 € / Monat
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Zuschlag fällt nicht von selbst weg. Ist der Grund entfallen, müssen Sie die Herabsetzung beim Versicherer verlangen. Sie wirkt ab Zugang Ihres Schreibens.
  • Meist klappt es nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren. Häufig reicht die Bitte um Nachprüfung mit einer aktuellen Gesundheitserklärung, ein Facharztattest braucht es nicht unbedingt.
  • Lehnt der Versicherer ab, zählen Befunde. Legen Sie den Wegfall mit Arztberichten dar. Danach muss der Versicherer erklären, warum er am Zuschlag festhält.
  • Ein Tarifwechsel kann helfen. Mit einer erneuten Gesundheitsprüfung kann der Zuschlag beim Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers entfallen.
  • Vor dem Abschluss vergleichen. Dieselbe Vorgeschichte führt bei einem Versicherer zum Zuschlag, beim nächsten nicht.

01 Was ein Risikozuschlag in der PKV ist und wie hoch er ausfällt

Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf Ihren Beitrag, den der Versicherer verlangt, wenn er bei der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko feststellt. In der privaten Krankenversicherung nimmt er Sie dann meist nur mit Zuschlag an oder lehnt ab. Ausschlüsse einzelner Erkrankungen kommen in der PKV dagegen selten vor. Der Zuschlag steht in Ihrem Versicherungsschein, zusammen mit dem Grund, für den er vereinbart wurde.

Wie hoch ist ein Risikozuschlag in der PKV?

In unserer Beratungspraxis liegen Zuschläge meist zwischen 10 und 50 Prozent. Wäre ein höherer Zuschlag nötig, lehnen die Versicherer den Antrag in der Regel ganz ab. Die Höhe hängt von der Diagnose, ihrem Verlauf und dem Versicherer ab. Diese Spannen sehen wir bei häufigen Vorgeschichten:

VorgeschichteZuschlag nach unserer Erfahrung
Allergie oder Heuschnupfenmeist keiner, sonst 5 bis 10 Prozent
Migräne, auch mit Aurabei seltenen Anfällen häufig keiner, bei häufigeren eventuell ein Zuschlag
LWS- oder HWS-Syndrom, zwölf Monate beschwerdefreihäufig 0 bis 25 Prozent
Schilddrüsenunterfunktion, stabil eingestellt0 bis 25 Prozent
Bandscheibenvorfall, ausgeheilt0 bis 50 Prozent, je nach Versicherer und Begleitfaktoren
Öffnungsaktion für Beamtehöchstens 30 Prozent, fast immer die vollen 30

Das sind Orientierungswerte aus unserer Beratung, die verbindliche Antwort gibt nur der Versicherer. Einen Überblick über weitere Diagnosen gibt der Ratgeber PKV trotz Vorerkrankung.

Wie wird der Risikozuschlag berechnet?

Der Zuschlag wird als Prozentsatz auf den Beitrag oder als fester Betrag festgelegt. Der Prozentsatz muss nicht für den ganzen Vertrag gelten: In einem Fall mit Morbus Scheuermann lag er bei 10 Prozent nur für den ambulanten Bereich, das waren rund 30 Euro im Monat. Und 15 Prozent auf ein Krankentagegeld, das 60 Euro kostet, sind 9 Euro. Fragen Sie deshalb nach, auf welchen Teil des Beitrags sich Ihr Zuschlag bezieht.

Über die Jahre kommt viel zusammen. Im Fall, den das Landgericht München I entschieden hat, zahlte ein Versicherter zuletzt 77,19 Euro Zuschlag im Monat, also rund 926 Euro im Jahr, obwohl er mit Laborwerten und einer ärztlichen Stellungnahme belegt hatte, dass der Grund weggefallen war.

Steigt der Zuschlag bei einer Beitragsanpassung mit?

Das kann er. Ein Zuschlag in Prozent wächst mit dem Beitrag, und bei einer Beitragsanpassung darf der Versicherer auch einen vereinbarten Risikozuschlag entsprechend ändern, soweit das vereinbart ist (§ 203 Abs. 2 VVG). Wenn Ihr Erhöhungsbrief kommt, lohnt deshalb der Blick in den Versicherungsschein: Besteht der Grund für den Zuschlag noch? Was Sie sonst nach dem Brief tun können, steht im Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung.

02 Risikozuschlag reduzieren: welcher Weg passt zu Ihnen?

Ob und wie Sie den Zuschlag reduzieren oder loswerden, hängt davon ab, ob Sie schon versichert sind und wie es um den Grund für den Zuschlag steht:

Ihr Weg zum niedrigeren Beitrag

Wo stehen Sie?

Wählen Sie zuerst, wo Sie stehen.

Orientierung aus unserer Beratungspraxis, keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.

Ihr Weg

Was bedeutet das Ergebnis für Ihren Vertrag?

Max Eilert ordnet das Ergebnis aus dem Check im Erstgespräch anhand Ihres Versicherungsscheins mit Ihnen ein.

03 Wann sich ein Risikozuschlag streichen lässt

Wir haben bestehende Risikozuschläge beim eigenen Versicherer schon streichen lassen. Das ist nach unserer Erfahrung meist nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren möglich. Am besten sind drei Jahre ohne Behandlung, und es dürfen keine neuen Risiken dazugekommen sein. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht.

„Risikozuschlag streichen und entfernen kann man nach einigen Jahren unproblematisch.“

Max Eilert, Versicherungsmakler

Was Sie dafür brauchen

Ein Facharztattest braucht es dafür nicht unbedingt, denn der Versicherer kennt den bisherigen Verlauf. Häufig reicht die Bitte um Nachprüfung mit einer aktuellen Gesundheitserklärung. Manche Versicherer verlangen einen neuen Gesundheitsfragebogen und die Angabe, seit wann Sie beschwerdefrei sind. Machen Sie Ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß.

Wenn der Versicherer sich so nicht überzeugen lässt, wird aus der Bitte der gesetzliche Anspruch: Sie verlangen die Herabsetzung und legen den Wegfall mit Unterlagen dar.

04 Herabsetzung nach § 41 VVG

Das Gesetz gibt Ihnen einen Anspruch: Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie verlangen, dass die Prämie ab Zugang Ihres Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG). Die Vorschrift gilt auch in der privaten Krankenversicherung. Dasselbe Recht haben Sie, wenn der Zuschlag auf einer irrtümlich falschen Angabe von Ihnen beruht.

Zwei Punkte entscheiden in der Praxis. Erstens zählt nur der Umstand, für den der Zuschlag vereinbart wurde; was im Versicherungsschein steht, ist der Maßstab. Zweitens wirkt die Herabsetzung erst ab dem Tag, an dem Ihr Schreiben beim Versicherer eingeht, nicht rückwirkend. Wer wartet, zahlt den Zuschlag bis dahin weiter.

Solange eine chronische Erkrankung weiter behandelt wird, etwa eine Schilddrüsenunterfunktion mit Tabletten, ist der Grund nicht weggefallen. Dann bleibt der Zuschlag in der Regel bestehen.

05 Was das Landgericht München entschied

Ein Versicherter zahlte seit 1988 einen Zuschlag für „Stoffwechselerkrankungen, deren Ursache und Folgen“. Mit aktuellen Cholesterin- und Harnsäurewerten und einer ärztlichen Stellungnahme verlangte er die Herabsetzung. Der Versicherer senkte den Zuschlag von 147 Euro auf 77,19 Euro im Monat, wollte aber nicht ganz darauf verzichten. Das Amtsgericht München wies seine Klage ab, eine einzelne Blutuntersuchung sei nur eine Momentaufnahme.

Das Landgericht München I sah das anders und verurteilte den Versicherer, die Prämie ab dem Tag des Verlangens um die restlichen 77,19 Euro herabzusetzen (Urteil vom 7. März 2023, 12 S 12059/22). Der Leitsatz: Zunächst muss der Versicherte darlegen, dass die gefahrerhöhenden Umstände weggefallen sind. Laborwerte und ärztliche Stellungnahme reichten dafür. Danach musste der Versicherer schlüssig herleiten, wie er auf den verbleibenden Zuschlag kommt. Weil er seine Berechnung nicht offenlegte, verlor er.

Für Sie heißt das: Legen Sie aussagekräftige ärztliche Unterlagen vor, und lassen Sie sich mit einem pauschalen „bleibt bestehen“ nicht abspeisen. Ein einzelnes Urteil ist keine Garantie für Ihren Fall, es zeigt aber, wie die Last zwischen Ihnen und dem Versicherer verteilt ist. Wer schon mit erhöhten Blutfetten versichert ist, findet die Einordnung der Werte im Ratgeber zu Cholesterin und PKV.

Beratung

Passt Ihr Zuschlag noch zu Ihrer Gesundheit?

Wir sehen uns Versicherungsschein und Befunde mit Ihnen an und sagen Ihnen, welcher Weg Aussicht hat.

06 Welche Nachweise zählen, wenn der Versicherer ablehnt

Der Versicherer will sehen, dass der Grund für den Zuschlag dauerhaft entfallen ist. Reicht ihm die Gesundheitserklärung nicht, gilt: Je besser Sie den Wegfall belegen, desto schwerer fällt ihm ein Nein:

  • Ein aktueller Bericht Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, der die Erkrankung als ausgeheilt oder folgenlos beschreibt und festhält, seit wann Sie keine Behandlung und keine Medikamente mehr brauchen.
  • Befunde über einen längeren Zeitraum, etwa mehrere Laborwerte im Abstand von Monaten statt einer einzelnen Messung.
  • Fachärztliche Abschlussberichte, wenn eine Therapie, eine Operation oder eine Reha beendet ist.
  • Bei Gewicht oder Blutdruck dokumentierte Werte über längere Zeit, die zeigen, dass die Verbesserung hält.

Ein Antrag direkt nach dem Absetzen eines Medikaments hat wenig Aussicht, weil der Versicherer den Wegfall dann noch nicht als dauerhaft ansieht. Die besten Aussichten haben Sie nach unserer Erfahrung nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren.

07 Tarifwechsel mit neuer Gesundheitsprüfung

Der zweite Weg führt über einen Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers nach § 204 VVG. Der Versicherer muss den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Schutz annehmen, und Sie behalten Ihre Rechte aus dem alten Vertrag samt Alterungsrückstellungen. Unterziehen Sie sich dabei einer erneuten Gesundheitsprüfung, kann der Zuschlag entfallen. Max Eilert: „Der Zuschlag kann entfallen, wenn man sich einer erneuten Prüfung unterzieht. Den Wechsel kann man auch nutzen, ohne gesundheitliche Probleme zu haben.“

Zwei Grenzen gibt es. Bietet der neue Tarif mehr Leistung als der alte, darf der Versicherer für diese Mehrleistung einen Zuschlag, einen Leistungsausschluss und eine Wartezeit verlangen; Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Ausschluss vereinbaren. Und der Weg funktioniert nur, wenn Ihr Versicherer einen passenden, günstigeren Zieltarif hat.

Der größte Fehler beim Tarifwechsel ist nach unserer Erfahrung, sich mit einer ersten pauschalen Absage des Versicherers zufriedenzugeben. Wie viel ein Tarifwechsel bringen kann, zeigt ein Fall aus unserer Beratung: Ein 68-jähriger Mandant spart seitdem 150 Euro im Monat und nimmt dafür beim Zahnersatz 90 statt 100 Prozent Erstattung in Kauf. Weitere Hintergründe stehen im Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung.

Und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?

Ob Streichen beim eigenen Versicherer oder ein Wechsel ohne Zuschlag besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Das klären wir im Einzelfall. Beim neuen Versicherer gibt es eine komplette Gesundheitsprüfung, und von Ihren Alterungsrückstellungen nehmen Sie höchstens den Teil mit, der dem Basistarif entspricht, bei Verträgen von vor 2009 gar nichts. Für ältere Versicherte übersteigt dieser Verlust meist die Ersparnis.

08 So gehen Sie vor

1
Versicherungsschein lesen

Dort steht, wofür der Zuschlag vereinbart wurde, etwa „Stoffwechselerkrankungen“ oder eine bestimmte Diagnose, und wie hoch er ist. Nur dieser Umstand muss weggefallen sein.

2
Zeitpunkt prüfen

Nach unserer Erfahrung klappt die Streichung meist nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren, am besten nach drei Jahren ohne Behandlung. Neue Risiken dürfen nicht dazugekommen sein.

3
Schriftlich die Herabsetzung verlangen

Berufen Sie sich auf § 41 VVG und geben Sie eine aktuelle, wahrheitsgemäße Gesundheitserklärung ab. Die Herabsetzung wirkt ab dem Tag, an dem Ihr Schreiben beim Versicherer eingeht. Ein Nachweis über den Zugang lohnt sich deshalb.

4
Bei Ablehnung Begründung verlangen und Befunde nachreichen

Eine pauschale Absage müssen Sie nicht hinnehmen. Bitten Sie um eine nachvollziehbare Begründung und darum, wie der verbleibende Zuschlag berechnet ist. Spätestens jetzt helfen Arztberichte und Befunde über einen längeren Zeitraum.

5
Schlichtung oder Gericht

Bleibt der Versicherer dabei, können Sie sich kostenfrei an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Vor einer Klage sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüfen mit Ihnen, ob ein Tarifwechsel lohnt. Eine rechtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer übernehmen wir nicht; dafür ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.

09 Zuschlag im Angebot: vor dem Abschluss vergleichen

Am einfachsten ist ein Zuschlag, den Sie gar nicht erst vereinbaren. Versicherer bewerten dieselbe Vorgeschichte sehr unterschiedlich. Im Fall eines Rückenleidens hat bei uns ein Versicherer abgelehnt, ein zweiter mit Zuschlag angenommen und ein dritter ohne Zuschlag, sobald der Mandant beschwerdefrei war.

Dazu kommt, wie weit die Versicherer zurückfragen: Manche fragen fünf Jahre zurück, andere zehn. Eine 40-jährige Mandantin hatte acht Jahre zuvor eine depressive Episode. Ein Versicherer mit fünf Jahren Rückfrage nahm sie ohne Zuschlag an, einer mit zehn Jahren verlangte zehn Prozent. Und wer eine Behandlung erklärt, statt sie nur anzukreuzen, steht oft besser da: Ein 35-jähriger Mandant mit fünf probatorischen Sitzungen bei einer Psychotherapeutin wurde nach einer kurzen Erläuterung zum Anlass ganz ohne Zuschlag aufgenommen.

Deshalb stellen wir keinen Antrag bei einem einzelnen Versicherer, sondern fragen Ihren Fall über die anonyme Risikovoranfrage ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern parallel an. Erst wenn klar ist, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, stellen Sie den Antrag.

Voranfrage

Zuschlag im Angebot? Erst vergleichen.

Wir fragen Ihre Vorgeschichte anonym bei mehreren Versicherern an, ohne verbindlichen Antrag.

10 Häufige Fragen

Wie hoch ist ein Risikozuschlag in der PKV?
In unserer Beratungspraxis liegen Risikozuschläge meist zwischen 10 und 50 Prozent des Beitrags. Wäre ein höherer Zuschlag nötig, lehnen die Versicherer den Antrag in der Regel ganz ab. Für Beamte in der Öffnungsaktion ist der Zuschlag auf 30 Prozent begrenzt.
Wie wird der Risikozuschlag berechnet?
Als Prozentsatz auf den Beitrag oder einen Teil davon, oder als fester Betrag. 15 Prozent auf ein Krankentagegeld, das 60 Euro kostet, sind 9 Euro. Verlangen Sie die Herabsetzung und streicht der Versicherer nur einen Teil, muss er den verbleibenden Zuschlag schlüssig herleiten. So hat es das Landgericht München I entschieden.
Steigt der Risikozuschlag bei einer Beitragsanpassung mit?
Das kann er. Ein Zuschlag in Prozent wächst mit dem Beitrag, und der Versicherer darf einen vereinbarten Risikozuschlag bei einer Beitragsanpassung entsprechend ändern, soweit das vereinbart ist (§ 203 Abs. 2 VVG). Nach einem Erhöhungsbrief lohnt sich deshalb der Blick darauf, ob der Grund für den Zuschlag noch besteht.
Wie lange gilt ein Risikozuschlag?
Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, gilt er ohne zeitliche Grenze. Er fällt nicht von selbst weg, auch wenn die Erkrankung längst ausgeheilt ist. Sie müssen die Herabsetzung beim Versicherer verlangen.
Kann ich den Risikozuschlag nachträglich entfernen lassen?
Ja, wenn der Umstand, für den er vereinbart wurde, weggefallen oder bedeutungslos geworden ist. Dann können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag ab Zugang Ihres Schreibens angemessen herabgesetzt wird. Nach unserer Erfahrung gelingt das meist nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren, wenn keine neuen Risiken dazugekommen sind.
Wie lange muss ich beschwerdefrei sein, bis der Zuschlag gestrichen wird?
Eine feste Frist gibt es nicht. Nach unserer Erfahrung ist die Streichung meist nach zwei bis drei beschwerdefreien Jahren möglich, am besten nach drei Jahren ohne Behandlung. Direkt nach dem Absetzen eines Medikaments hat der Antrag wenig Aussicht.
Brauche ich für die Streichung ein Facharztattest?
Nicht unbedingt. Häufig reicht die Bitte um Nachprüfung mit einer aktuellen Gesundheitserklärung, weil der Versicherer den bisherigen Verlauf kennt. Manche Versicherer verlangen einen neuen Gesundheitsfragebogen mit der Angabe, seit wann Sie beschwerdefrei sind. Lehnt der Versicherer ab, helfen aktuelle Arztberichte und Befunde.
Wie lasse ich den Risikozuschlag überprüfen?
Schreiben Sie Ihrem Versicherer, dass Sie die Herabsetzung nach § 41 VVG verlangen, und geben Sie eine aktuelle, wahrheitsgemäße Gesundheitserklärung ab. Lehnt er ab, verlangen Sie eine Begründung und die Berechnung des verbleibenden Zuschlags und reichen Befunde nach. Prüfen Sie parallel, ob ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer mit neuer Gesundheitsprüfung in Frage kommt.
Lässt sich auch ein Leistungsausschluss wieder aufheben?
Oft ja. Max Eilert: „Man kann immer nachverhandeln. Wenn man frei ist von irgendwelchen Problemen, kriegt man es in der Regel hin, das auch nach Jahren rauszubekommen.“ Der Ablauf ähnelt dem beim Zuschlag: Sie bitten um Nachprüfung und bestätigen Ihren aktuellen Gesundheitszustand.
Entfällt der Zuschlag bei einem Tarifwechsel?
Nicht automatisch. Bei einem Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers nach § 204 VVG behalten Sie Ihre Rechte aus dem alten Vertrag. Unterziehen Sie sich dabei einer erneuten Gesundheitsprüfung, kann der Zuschlag entfallen. Für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet, darf der Versicherer dagegen einen Zuschlag verlangen.
Sollte ich wegen des Zuschlags den Versicherer wechseln?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, wir prüfen es im Einzelfall. Beim neuen Versicherer gibt es eine komplette Gesundheitsprüfung, und von Ihren Alterungsrückstellungen nehmen Sie höchstens den Teil mit, der dem Basistarif entspricht, bei Verträgen von vor 2009 gar nichts. Für ältere Versicherte ist der interne Tarifwechsel meist der bessere Weg.
Ist der Risikozuschlag steuerlich absetzbar?
Der Zuschlag ist Teil Ihres Beitrags. Welcher Anteil des Beitrags als Basisabsicherung voll absetzbar ist, bescheinigt Ihnen der Versicherer jedes Jahr. Mehr dazu im Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV.
Was ist der gesetzliche Zuschlag in der PKV?
Das ist etwas anderes als der Risikozuschlag. Den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent zahlen alle Versicherten in der Krankheitsvollversicherung vom Jahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Jahr, in dem sie 60 werden (§ 149 VAG). Er dient dazu, die Beiträge im Alter zu entlasten, und lässt sich nicht entfernen.
Ich habe ein Angebot mit Zuschlag. Soll ich annehmen?
Nicht ohne Vergleich. Versicherer bewerten dieselbe Vorgeschichte sehr unterschiedlich und fragen unterschiedlich weit zurück. Mit einer anonymen Voranfrage bei mehreren Versicherern sehen Sie, wer Sie ohne oder mit geringerem Zuschlag nimmt, bevor ein Antrag unter Ihrem Namen läuft.

Zur Frage der Steuer finden Sie Details im Ratgeber PKV steuerlich absetzbar.

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Stand November 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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