Aktualisiert PKV bei Vorerkrankungen

Cholesterin und die PKV

Erhöhte Cholesterinwerte sind einer der häufigsten Einträge in der Gesundheitsprüfung. Für die private Krankenversicherung zählt dabei weniger der einzelne Laborwert als die Frage, ob dauerhaft ein Medikament im Spiel ist und welche Begleitrisiken hinzukommen. Nur erhöhte Werte ohne Behandlung sind meist unproblematisch, mit einem Statin oder in Kombination mit Bluthochdruck wird es schwieriger.

anonym kostenfrei keine HIS-Spur
Nur erhöhte Werte, ohne Medikamentmeist zuschlagsfrei 0 %
Mit Statin / DauermedikationBehandlungsfreiheit fehlt oft Ablehnung
Anonyme Voranfrageohne HIS-Eintrag anonym
Das Wichtigste in Kürze
  • Erhöhte Werte allein sind selten ein Problem. Cholesterin ohne medikamentöse Behandlung kommt in der Beratungspraxis häufig ohne Risikozuschlag durch.
  • Die Medikation ist der entscheidende Punkt. Mit einem Statin oder einem anderen dauerhaften Cholesterinsenker liegt keine Behandlungsfreiheit vor, und Ablehnungen werden häufiger.
  • Die Kombination kippt den Fall. Cholesterin zusammen mit Bluthochdruck und Übergewicht wird als gebündeltes Herz-Kreislauf-Risiko gewertet und ist regulär praktisch chancenlos.
  • Der einzelne Laborwert sagt wenig. Ein LDL von 130 ist für die Risikoprüfung kaum aussagekräftig, es zählt das Gesamtbild.
  • Die anonyme Risikovoranfrage klärt Ihre Versicherbarkeit ohne HIS-Risiko.

01 Cholesterin und PKV im Überblick

Erhöhte Blutfettwerte gehören zu den häufigsten Einträgen in einer Patientenakte. Entsprechend oft taucht das Thema in der Gesundheitsprüfung zur privaten Krankenversicherung auf. Die gute Nachricht vorweg: Ein erhöhter Cholesterinwert ist für sich genommen meist kein Ausschlussgrund.

Dieser Ratgeber behandelt die Bewertung erhöhter Cholesterin- und Blutfettwerte in der PKV. Den breiten Überblick zu allen Vorerkrankungen finden Sie in unserem Hauptratgeber zu PKV trotz Vorerkrankung. Weil Cholesterin häufig zusammen mit Bluthochdruck und Übergewicht auftritt, spielt das Zusammenspiel dieser Risiken hier eine größere Rolle als der einzelne Wert.

Für die Risikoprüfung zählt vor allem eine Unterscheidung: Werden die Werte nur beobachtet oder bereits dauerhaft mit einem Medikament behandelt? Diese Frage entscheidet in den meisten Fällen darüber, ob Sie ohne Zuschlag, mit Zuschlag oder mit einer Ablehnung rechnen müssen.

02 Sagt mein Cholesterinwert etwas über die PKV-Chance aus?

Viele Antragsteller suchen nach ihrem konkreten Wert, etwa einem LDL von 130 oder einem Gesamtcholesterin von 150. Für die medizinische Einordnung sind die Normbereiche auf Ihrem Laborbefund und das Gespräch mit Ihrem Arzt maßgeblich. Eine neutrale Orientierung bietet die Deutsche Herzstiftung. Zur ersten Einordnung dienen die folgenden Richtwerte:

Wert Gängige Orientierung
Gesamtcholesterin Richtwert oft unter 200 mg/dl
LDL („ungünstiges" Cholesterin) Je niedriger, desto besser; der individuelle Zielwert hängt vom Herz-Kreislauf-Risiko ab und gehört in ärztliche Hand
HDL („günstiges" Cholesterin) Höher ist günstiger, Richtwert über 40 mg/dl (Männer) bzw. 50 mg/dl (Frauen)
Triglyzeride Richtwert unter 150 mg/dl

Orientierungswerte nach Deutscher Herzstiftung, keine medizinische Beratung. Die ärztliche Einordnung Ihrer Werte ersetzt diese Tabelle nicht.

Für die PKV gilt: Der einzelne Wert ist nachrangig. Eine Risikoprüfung bewertet das Gesamtbild aus Werten, Verlauf, Medikation und Begleitrisiken. Ein leicht erhöhter Wert ohne Behandlung wirkt anders als derselbe Wert bei einem Antragsteller mit Statin, Bluthochdruck und erhöhtem Gewicht. Welche Bewertung sich aus Ihrer Konstellation ergibt, klärt die anonyme Voranfrage.

03 Wie Versicherer Cholesterin bewerten

Drei Stufen prägen die Bewertung in der Beratungspraxis:

  • Nur erhöhte Werte, keine Medikation: Das ist die unkritischste Lage. Erhöhte Blutfette ohne dauerhafte Behandlung führen häufig zu gar keinem Zuschlag.
  • Dauerhafte medikamentöse Einstellung: Sobald ein Statin oder ein anderer Cholesterinsenker dauerhaft eingenommen wird, liegt aus Sicht der Versicherer keine Behandlungsfreiheit vor. In dieser Lage sehen wir häufiger Ablehnungen.
  • Cholesterin im Risiko-Bündel: Kommen Bluthochdruck, Übergewicht oder eine Diabetes-Diagnose hinzu, bewerten Versicherer das als gemeinsames Herz-Kreislauf-Risiko. Diese Kombination ist regulär kaum versicherbar.

Wie bei anderen Vorerkrankungen gilt auch hier: Ab einem intern berechneten Risikozuschlag um die 50 Prozent kommt in der Regel keine höhere Bezifferung mehr, sondern eine Ablehnung ohne Begründung.

04 Typische Entscheidungen der Versicherer bei Cholesterin

Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern parallel führt bei erhöhten Cholesterinwerten meist zu einem dieser vier Ergebnisse:

Häufiger Bestfall

Annahme ohne Zuschlag

Bei nur erhöhten Werten ohne Medikament und ohne Begleitrisiken, mit aktuellen, stabilen Befunden.

Grenzbereich

Annahme mit Zuschlag

Bei deutlich erhöhten Werten oder leichten Begleitrisiken, je nach Versicherer und Gesamtbild.

Häufiger Fall

Ablehnung

Bei dauerhafter Statin-Behandlung verbreitet, weil eine fortlaufende Medikation einer chronischen Lage entspricht.

Chancenlos

Kombi-Risiko

Cholesterin plus Bluthochdruck plus Übergewicht ist regulär kaum versicherbar. Für Beamte bleibt die Öffnungsaktion.

05 Familiäre Hypercholesterinämie

Die familiäre Hypercholesterinämie ist eine genetisch bedingte Fettstoffwechselstörung mit von Geburt an stark erhöhten LDL-Werten. Sie unterscheidet sich für die Risikoprüfung deutlich von einem erhöhten Cholesterin durch Lebensstil oder Ernährung.

Versicherer bewerten die familiäre Form in der Regel strenger, weil sie mit einem erhöhten Herz-Kreislauf-Risiko und einer dauerhaften, oft hochdosierten Behandlung einhergeht. Häufig kommt ein neueres Medikament wie ein PCSK9-Hemmer oder Inclisiran hinzu, dessen Kostenübernahme ein eigenes Thema im PKV-Tarif ist. Eine pauschale Zuschlagsspanne lässt sich für diese Konstellation nicht seriös angeben. Verlässlich ist nur die individuelle Prüfung mehrerer Versicherer über die anonyme Voranfrage.

Voranfrage

Welche Bewertung passt zu Ihren Werten?

Eine anonyme Voranfrage prüft Ihre Cholesterin-Konstellation parallel bei mehreren PKV-Anbietern, ohne Namensnennung und ohne Risiko eines HIS-Eintrags.

06 Anzeigepflicht: Was Sie angeben müssen

Nach § 19 VVG müssen Sie alles angeben, was ärztlich dokumentiert oder behandelt wurde und im Antragsfragebogen abgefragt wird. Bei Cholesterin bedeutet das konkret:

  • Dokumentierte erhöhte Werte aus Laborbefunden, sofern der Fragebogen nach Untersuchungen oder Befunden fragt.
  • Eine laufende oder frühere Medikation mit Statinen oder anderen Cholesterinsenkern.
  • Verwandte Diagnosen wie Fettstoffwechselstörung, familiäre Hypercholesterinämie oder Arteriosklerose.
  • Begleitdiagnosen wie Bluthochdruck oder Diabetes, auch wenn Sie diese für nebensächlich halten.

Ein Verschweigen ist eine Anzeigepflichtverletzung und kann im Leistungsfall zum Rücktritt oder zur Anfechtung des Vertrags führen, mit rückwirkendem Verlust des Schutzes. Geben Sie vollständig an und lassen Sie über eine anonyme Voranfrage klären, wie sich Ihre Werte und eine etwaige Medikation auswirken.

07 Was Sie vor dem Antrag tun können

Die folgenden Hebel verbessern die Chancen auf eine saubere Annahme in der Beratungspraxis:

1. Werte vor dem Antrag stabilisieren

Wenn Ihre erhöhten Werte über Ernährung, Bewegung und Gewicht beeinflussbar sind, kann eine stabile Phase mit unauffälligen Kontrollwerten vor dem Antrag die Bewertung verbessern. Das gilt vor allem dort, wo noch keine dauerhafte Medikation begonnen wurde.

2. Aktuelle Laborbefunde bereithalten

Versicherer entscheiden auf Basis der vorgelegten Befunde. Aktuelle, vollständige Laborwerte und gegebenenfalls ein kurzer ärztlicher Vermerk zur Stabilität helfen der Bewertung mehr als lückenhafte Altunterlagen.

3. Anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern statt Direktantrag

Stellen Sie keinen namentlichen Direktantrag. Eine Ablehnung wird im Informationssystem der Versicherer (HIS) vermerkt und belastet spätere Anträge bei anderen Gesellschaften. Eine anonyme Voranfrage prüft mehrere Häuser parallel ohne diesen Eintrag, was gerade bei einer behandelten Fettstoffwechselstörung den Unterschied macht.

4. Begleitrisiken offen einordnen

Weil die Kombination aus Cholesterin, Bluthochdruck und Übergewicht der eigentliche Stolperstein ist, lohnt der nüchterne Blick auf das Gesamtbild vor dem Antrag. So lässt sich vorab einschätzen, ob die reguläre PKV oder ein anderer Weg der bessere ist.

Voranfrage

Unsicher, wie Ihre Werte bewertet werden?

Wir prüfen Ihre Konstellation parallel bei mehreren Versicherern, ohne Namensnennung, ohne HIS-Eintrag, in 5 bis 10 Werktagen.

08 Beamten-Öffnungsaktion bei Cholesterin

Für Beamte und Beamtenanwärter ist erhöhtes Cholesterin allein selten ein Grund, gleich zur Öffnungsaktion zu greifen. Bei nur erhöhten Werten ohne Medikation lohnt zuerst die reguläre Prüfung, die zu besseren Tarifen führt.

Anders sieht es aus, wenn Cholesterin im Bündel mit Bluthochdruck und weiteren Risiken auftritt. Dann ist die Öffnungsaktion mit ihrem Anspruch auf Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif oft der einzige Weg zu tragbaren Konditionen.

  • Maximaler Risikozuschlag von 30 Prozent, unabhängig vom Schweregrad.
  • Keine Leistungsausschlüsse für die Vorerkrankung.
  • Garantierte Aufnahme bei den teilnehmenden Versicherern.
  • Strikte Frist von sechs Monaten nach Erstverbeamtung, seit 2019 auch bei der Verbeamtung auf Widerruf.

Quelle: PKV-Verband-Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen. Eine breitere Einordnung bietet unsere Seite zu PKV für Beamte.

09 Drei Mythen über Cholesterin in der PKV

Klicken Sie eine Karte an, um die Wahrheit hinter dem Mythos zu sehen.

10 Wann bleibt die GKV der bessere Weg?

In einigen Konstellationen ist die gesetzliche Krankenversicherung die ruhigere Wahl, auch wenn ein PKV-Wechsel grundsätzlich denkbar wäre:

  • Gebündeltes Herz-Kreislauf-Risiko: Wenn Cholesterin, Bluthochdruck und Übergewicht zusammenkommen, ist eine reguläre PKV-Aufnahme unwahrscheinlich. Die GKV bezahlt die Behandlungen ohne individuelle Risikobewertung.
  • Dauerhafte, teure Medikation: Bei einer familiären Hypercholesterinämie mit hochpreisigen Wirkstoffen lohnt der nüchterne Vergleich, ob der PKV-Wechsel wirtschaftlich trägt.
  • Familienplanung mit beitragsfreier Mitversicherung: Solange Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Sie Kinder mitversichern wollen, bietet die GKV-Familienversicherung einen Vorteil, den die PKV in dieser Lebensphase nicht ausgleicht. Für Beamte gilt das nicht.

Komfort-Lücken der GKV lassen sich über private Zusatzversicherungen gezielt schließen, sofern deren Gesundheitsprüfung mitspielt. Eine neutrale Orientierung bietet die Verbraucherzentrale.

11 Häufig gestellte Fragen

Führt erhöhtes Cholesterin automatisch zu einem Risikozuschlag?
Nein. Nur erhöhte Cholesterinwerte ohne medikamentöse Behandlung sind in der Risikoprüfung meist unproblematisch und kommen häufig ohne Zuschlag durch. Entscheidend wird es erst, wenn dauerhaft ein Medikament eingenommen wird oder Begleitrisiken wie Bluthochdruck und Übergewicht hinzukommen.
Was bedeutet es für die PKV, wenn ich ein Statin oder einen anderen Cholesterinsenker nehme?
Eine dauerhafte medikamentöse Einstellung erschwert die Annahme. Aus Sicht der Versicherer liegt damit keine Behandlungsfreiheit vor, und in der Beratungspraxis sehen wir bei medikamentös behandeltem Cholesterin häufiger eine Ablehnung. Ausgeschlossen ist die Aufnahme dadurch nicht, sie hängt vom Gesamtbild und vom angefragten Versicherer ab.
Sagt mein LDL- oder Gesamtcholesterin-Wert etwas über meine PKV-Chance aus?
Wenig. Ein einzelner Laborwert wie ein LDL von 130 ist für die Risikoprüfung kaum aussagekräftig. Die Versicherer schauen auf das Gesamtbild aus Werten, Medikation, Blutdruck, Gewicht und Begleitdiagnosen. Die medizinische Einordnung Ihrer Werte gehört zu Ihrem Arzt, die versicherungstechnische klärt die anonyme Voranfrage.
Wie wird eine familiäre Hypercholesterinämie bewertet?
Die familiäre, also genetisch bedingte Hypercholesterinämie bewerten Versicherer in der Regel strenger als leicht erhöhte Werte, weil sie mit einem erhöhten Herz-Kreislauf-Risiko und einer dauerhaften Behandlung einhergeht. Eine pauschale Spanne lässt sich nicht angeben. Hier ist die anonyme Voranfrage besonders wichtig.
Was passiert, wenn Cholesterin mit Bluthochdruck und Übergewicht zusammenkommt?
Diese Kombination ist in der regulären Antragstellung praktisch chancenlos, weil sie als gebündeltes Herz-Kreislauf-Risiko gewertet wird. Für Beamte führt dann meist nur die Öffnungsaktion zu einem tragbaren Tarif. Privat Versicherte sollten den Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung nüchtern rechnen.
Muss ich erhöhte Cholesterinwerte und Medikamente im Antrag angeben?
Ja. Nach § 19 VVG sind dokumentierte Werte, Diagnosen und eine laufende oder frühere Medikation anzeigepflichtig. Ein Verschweigen kann bis zum Rücktritt oder zur Anfechtung des Vertrags führen, mit rückwirkendem Verlust des Versicherungsschutzes. Geben Sie vollständig an und lassen Sie die Bewertung über eine anonyme Voranfrage klären.
Ist die anonyme Voranfrage wirklich kostenfrei?
Ja. Für Sie als Mandant entstehen keine Kosten. Als Versicherungsmakler werden wir erst vergütet, wenn Sie sich später für einen über uns vermittelten Vertrag entscheiden, über die Courtage des Versicherers. Die anonyme Voranfrage erzeugt keinen HIS-Eintrag, weil Ihr Name nicht an die Versicherer übermittelt wird.
Max Eilert
Ihr Ansprechpartner

Max Eilert

Versicherungsmakler aus Dresden, spezialisiert auf private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. „Beim Cholesterin schaut die Risikoprüfung vor allem auf die Medikation und die Begleitrisiken. Erhöhte Werte allein sind oft kein Problem, die Kombination mit Bluthochdruck und Übergewicht dagegen schon. Welcher Versicherer mitgeht, klärt am sichersten die anonyme Voranfrage bei mehreren Häusern parallel."

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Stand Juni 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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Wir fragen Ihre Werte und eine etwaige Medikation ohne Namensnennung bei mehreren PKV-Versicherern an und sagen Ihnen, ob Annahme, Zuschlag oder Ablehnung realistisch ist, ohne Risiko eines HIS-Eintrags.

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