Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar: Basisbeitrag, Vorauszahlung und Höchstbetrag 2026
Die private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar, aber nicht in voller Höhe. Abziehbar ist der Basisanteil, der auf das gesetzliche Leistungsniveau entfällt, und der ist unbegrenzt. Komfortleistungen bleiben dagegen meist außen vor. Diese Seite zeigt, welcher Anteil zählt, wie sich Selbstständige, Angestellte und Geschäftsführer unterscheiden, und wie Sie mit einer Vorauszahlung der Beiträge gezielt Steuern sparen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Basisanteil ist unbegrenzt absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG): die Beiträge für Leistungen auf gesetzlichem Niveau plus Pflegepflichtversicherung, ganz ohne Höchstbetrag.
Rund 85 Prozent der Prämie entfallen in der Praxis auf diesen absetzbaren Basisanteil, je nach Tarif zwischen 80 und 90 Prozent.
Komfortleistungen zählen meist nicht: Einbettzimmer, Chefarzt, Zahn-Mehrleistung und Krankentagegeld fallen unter den Höchstbetrag für sonstige Vorsorge, der aber schon vom Basisbeitrag ausgeschöpft ist.
Vorauszahlung als Steuerhebel: bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags im Voraus zahlen, im Zahlungsjahr voll absetzen, in den Folgejahren den Höchstbetrag für andere Vorsorge frei machen.
Wir beraten als unabhängige Versicherungsmakler aus Sachsen Selbstständige, Angestellte und Geschäftsführer aus ganz Deutschland zur privaten Krankenversicherung. Die steuerliche Seite ist dabei ein wichtiger Baustein, der die tatsächlichen Nettokosten Ihrer PKV spürbar senkt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur steuerlichen Behandlung von PKV-Beiträgen nach dem Stand 2026. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Als Versicherungsmakler dürfen und wollen wir keine steuerliche Beratung im Einzelfall leisten. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was Sie von der PKV absetzen können
Die Grundregel ist einfacher, als die meisten erwarten: Der Teil Ihrer PKV-Beiträge, der auf die Basisabsicherung entfällt, ist unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Geregelt ist das in Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Basisabsicherung meint die Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, zusammen mit der Pflegepflichtversicherung.
Wichtig ist das Wort unbegrenzt. Für die Basisabsicherung gibt es keine Obergrenze. Egal wie hoch Ihr Basisbeitrag ist, er ist in voller Höhe abziehbar. Die oft genannten Höchstbeträge von 2.800 oder 1.900 Euro betreffen nur die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, nicht die Basis-Krankenversicherung.
Basisabsicherung und Komfortleistungen: wo die Grenze liegt
Eine PKV bietet in der Regel mehr als das gesetzliche Niveau. Genau dieser Mehrwert ist steuerlich der Knackpunkt. Das Finanzamt trennt Ihren Beitrag in zwei Teile.
Basisanteil (absetzbar): alle Leistungen auf gesetzlichem Niveau plus Pflegepflichtversicherung. In der Praxis rund 85 Prozent der Prämie, je nach Tarif zwischen 80 und 90 Prozent.
Komfortanteil (meist nicht absetzbar): Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, erweiterte Zahnleistungen, Heilpraktiker, Krankentagegeld. Diese Anteile zählen nur zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Warum der Komfortanteil praktisch leer ausgeht: Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind auf 2.800 Euro (ohne Arbeitgeberzuschuss) beziehungsweise 1.900 Euro (mit Zuschuss) gedeckelt. Dieser Topf ist aber in fast allen Fällen schon durch den Basisbeitrag der Krankenversicherung ausgeschöpft. Für die Komfortanteile, aber auch für Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsbeiträge bleibt dann kein Spielraum mehr. Genau hier setzt die Vorauszahlung an, zu der wir weiter unten kommen.
Das Krankentagegeld ist ein Sonderfall: Die Beiträge sind nicht absetzbar, dafür ist die Leistung steuerfrei. Wie das genau funktioniert, steht auf unserer Seite zur Frage, ob Krankentagegeld steuerpflichtig ist.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler ist die PKV-Absetzbarkeit besonders relevant, weil sie ihren Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss vollständig selbst tragen. Der gesamte Basisanteil ist als Sonderausgabe abziehbar, und zwar unbegrenzt. Bei einem typischen Beitrag entlastet das die Steuer im hohen vierstelligen Bereich pro Jahr.
Der Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist für die Basisabsicherung ohne Bedeutung, weil diese außerhalb der Grenze unbegrenzt zählt. Praktisch heißt das: Selbstständige bekommen ihren Basisbeitrag in voller Höhe steuerlich anerkannt. Was nicht zählt, sind die Komfortanteile und die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung.
Angestellte mit privater Krankenversicherung
Angestellte in der PKV bekommen einen Arbeitgeberzuschuss, der ungefähr die Hälfte des Basisbeitrags abdeckt. Abziehbar ist nur Ihr Eigenanteil, der Zuschuss wird gegengerechnet. Auch hier gilt: Der eigene Basisanteil ist unbegrenzt absetzbar, der Höchstbetrag für sonstige Vorsorge liegt mit Arbeitgeberzuschuss bei 1.900 Euro und ist meist schon durch den Basisbeitrag verbraucht.
In der Lohnabrechnung und in der Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers ist der absetzbare Anteil bereits ausgewiesen, sodass Sie ihn in der Anlage Vorsorgeaufwand nur übertragen müssen.
GmbH-Geschäftsführer
Bei GmbH-Geschäftsführern hängt die steuerliche Behandlung von der Anstellungs- und Beteiligungssituation ab. Ein angestellter, nicht beherrschender Geschäftsführer wird wie ein Arbeitnehmer behandelt: Arbeitgeberzuschuss durch die GmbH, der Eigenanteil am Basisbeitrag ist absetzbar. Beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an, etwa ob die GmbH den Beitrag im Rahmen des Geschäftsführervertrags trägt.
Diese Konstellationen sind individuell und sollten mit dem Steuerberater abgestimmt werden, gerade in Verbindung mit der Gehalts- und Ausschüttungsstruktur der GmbH. Für Geschäftsführer, die Vermögen steuerlich klug aus der Gesellschaft entnehmen wollen, ist die Krankenversicherung nur ein Baustein von mehreren.
Beiträge vorauszahlen: der unterschätzte Steuerhebel
Der wirksamste Hebel in der PKV-Steuer ist die Vorauszahlung. Seit 2020 dürfen Sie Ihre Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung für künftige Jahre im Voraus zahlen, bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags. Die gesamte Vorauszahlung ist im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar.
Warum das Steuern spart
Der Effekt liegt in den Folgejahren. In den Jahren, für die Sie vorausgezahlt haben, zahlen Sie keine laufenden Basisbeiträge mehr. Dadurch wird der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen frei, der sonst durch den Basisbeitrag blockiert ist. In diesen Jahren können Sie dann andere Vorsorgeaufwendungen absetzen, die sonst steuerlich verpuffen: Beiträge zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherung.
Für wen sich die Vorauszahlung lohnt
Sinnvoll ist die Vorauszahlung vor allem, wenn Sie in einem Jahr ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben und die Liquidität für die Einmalzahlung aufbringen können. Selbstständige mit schwankendem Einkommen nutzen sie gezielt in einem starken Jahr. Ob und in welcher Höhe sich die Vorauszahlung für Sie rechnet, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab und ist eine Frage für Ihren Steuerberater.
Beispielrechnung
Eine selbstständige Person zahlt monatlich 800 Euro für die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung, also 9.600 Euro im Jahr.
Position
Betrag
Jahresbeitrag gesamt
9.600 €
Absetzbarer Basisanteil (85 %)
8.160 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz
rund 3.427 €
Die tatsächlichen Nettokosten der PKV liegen in diesem Beispiel also deutlich unter dem reinen Beitrag. Die Zahlen sind illustrativ. Der Basisanteil von 85 Prozent ist ein in der Beratung üblicher Mittelwert, der genaue Wert steht in Ihrer Beitragsbescheinigung. Der Grenzsteuersatz hängt von Ihrem Einkommen ab.
Häufige Fragen
Kann ich meine PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, aber nicht in voller Höhe. Absetzbar ist der Teil Ihrer Beiträge, der auf die Basisabsicherung entfällt, also auf Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, plus die Pflegepflichtversicherung. Dieser Teil ist nach Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar. In der Praxis sind das rund 85 Prozent der PKV-Prämie.
In welcher Höhe ist die private Krankenversicherung absetzbar?
Der absetzbare Basisanteil liegt in der Praxis bei rund 85 Prozent der Prämie, je nach Tarif und Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent. Dieser Basisanteil ist unbegrenzt abziehbar, es gibt für ihn keine Obergrenze. Nur die Komfort- und Mehrleistungen fallen unter den gedeckelten Höchstbetrag. Ihr Versicherer weist den absetzbaren Anteil jedes Jahr in einer Bescheinigung aus.
Ist der Eigenanteil der PKV steuerlich absetzbar?
Ja. Wenn Sie als Angestellter einen Arbeitgeberzuschuss bekommen, ist nur Ihr Eigenanteil absetzbar, der Zuschuss wird gegengerechnet. Der auf die Basisabsicherung entfallende Teil Ihres Eigenanteils ist dabei unbegrenzt abziehbar. Selbstständige tragen den vollen Beitrag selbst und setzen den gesamten Basisanteil ab.
Sind PKV-Beiträge als Sonderausgaben absetzbar?
Ja. Die PKV-Beiträge gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und werden als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand abgesetzt. Der Basisanteil ist nach Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG unbegrenzt abziehbar. Die Komfortanteile zählen nur zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag aber meist schon vom Basisbeitrag ausgeschöpft ist.
Wo trage ich die private Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?
Die PKV-Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Ihr Versicherer übermittelt den absetzbaren Basisanteil zusätzlich elektronisch an das Finanzamt, sodass die Werte häufig schon vorausgefüllt sind. Einen eventuellen Arbeitgeberzuschuss müssen Sie gegenrechnen, abziehbar ist nur Ihr Eigenanteil.
Können Selbstständige die Krankenversicherung absetzen?
Ja. Selbstständige und Freiberufler tragen ihren Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss vollständig selbst und können den Basisanteil in voller Höhe als Sonderausgabe absetzen. Der Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen spielt für die Basisabsicherung keine Rolle, weil diese unbegrenzt abziehbar ist. Die Komfortanteile und das Krankentagegeld bleiben außen vor.
Wann lohnt sich eine PKV-Vorauszahlung?
Sie können Ihre Basisbeiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags vorauszahlen und im Zahlungsjahr voll absetzen. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie in einem Jahr ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben und die Liquidität für die Einmalzahlung aufbringen. In den vorausbezahlten Folgejahren wird der Höchstbetrag für andere Vorsorgeaufwendungen frei, etwa für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob sich das für Sie rechnet, klärt Ihr Steuerberater.
Wird das Krankentagegeld steuerlich wie die PKV behandelt?
Nein, das ist ein eigener Fall. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind im Regelfall nicht absetzbar, dafür ist die Leistung steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt. Die Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Frage, ob Krankentagegeld steuerpflichtig ist.
Ihre Beratung zur privaten Krankenversicherung
Die Steuer ist ein Baustein der PKV-Entscheidung, nicht der einzige. Entscheidend ist, dass Tarif, Leistungen, Beitragsentwicklung und steuerliche Wirkung zu Ihrer Situation passen. Wir beraten Sie unabhängig und prüfen bei Bedarf über eine anonyme Voranfrage, zu welchen Konditionen Ihre Aufnahme möglich ist, ohne dass Ihre Anfrage in der HIS-Datei landet.
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