- Allergien sind fast nie das Hindernis. Heuschnupfen und Hausstauballergie führen meist zu gar keinem Zuschlag, sonst zu 5 bis 10 Prozent. Leistungsausschlüsse kommen dabei selten vor.
- Die Kosten Ihrer Dauermedikation entscheiden. Der Versicherer kalkuliert, was er künftig monatlich zahlt. Die Diagnose selbst ist dafür zweitrangig. Eine teure Dauertherapie führt zur Ablehnung, ein günstiges Spray bewegt kaum etwas.
- Belastungsasthma und Asthma bronchiale werden getrennt bewertet. Ein ärztlicher Belastungstest verbessert die Einschätzung beim bronchialen Asthma deutlich.
- Einen Ausschluss der Atemwege gibt es in der PKV nicht. Der Versicherer wählt zwischen Zuschlag und Ablehnung, Ausschlüsse ganzer Körperregionen sind dort unüblich.
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler aus Sachsen und begleiten Menschen mit Vorerkrankungen bundesweit in die private Krankenversicherung. Diese Seite vertieft unseren Hauptratgeber zur PKV trotz Vorerkrankung und behandelt die Atemwegs- und Allergie-Diagnosen.
Hinweis: Die folgenden Einschätzungen stammen aus unserer Beratungspraxis 2026 und sind keine pauschale Zusage. Jede Annahmeentscheidung trifft der Versicherer individuell anhand Ihres konkreten Verlaufs. Eine verbindliche Aussage liefert nur die anonyme Voranfrage.
01 Wird man mit Asthma oder Allergie in die PKV aufgenommen?
In den allermeisten Fällen ja. Von den Voranfragen, die bei uns eingehen, betrifft ein gutes Drittel Allergien oder Asthma, und die Kombination aus beidem ist eher die Regel als die Ausnahme: Pollen plus saisonales Asthma, Hausstaub plus laufende Hyposensibilisierung. Diese Profile sind versicherbar. Sie werden bewertet, aber sie sind kein Ausschlusskriterium.
Bewertet werden drei Dinge: wie schwer die Erkrankung ausgeprägt ist, wie gut sie eingestellt ist, und womit sie behandelt wird. Der dritte Punkt wird von Antragstellern regelmäßig unterschätzt und ist in der Praxis der wichtigste.
Wie stehen Ihre Annahmechancen mit Asthma oder Allergie konkret?
Wir fragen anonym bei mehreren Versicherern parallel an und klären Ihre Konditionen, ohne dass eine Ablehnung in der HIS-Datei landet.
02 Was wirklich entscheidet: die Kosten Ihrer Dauermedikation
Ein privater Krankenversicherer kalkuliert kein Krankheitsbild, sondern eine Zahlungsverpflichtung über Jahrzehnte. Sieht er im Antrag eine dauerhafte Medikation, rechnet er deren Kosten hoch. Fällt diese Rechnung zu hoch aus, lehnt er ab. Fällt sie klein aus, spielt die Diagnose dahinter oft eine untergeordnete Rolle.
Der Unterschied ist größer, als die meisten erwarten. Ein Kortison-Spray zur Inhalation kostet im Monat einen niedrigen zweistelligen Betrag, und ein Versicherer trägt das ohne Weiteres. Eine moderne Antikörper-Therapie liegt in einer anderen Größenordnung: Bei einer schweren Neurodermitis, die mit Fertigpens behandelt wird, sind 500 bis 600 Euro im Monat üblich. Ein solcher Antrag wird abgelehnt, und zwar sofort.
Das erklärt Fälle, die auf den ersten Blick unlogisch wirken. Eine Beamtenanwärterin mit einer im Alltag gut beherrschbaren Erkrankung wurde von den meisten Gesellschaften abgelehnt. Ausschlaggebend war ihre laufende Medikation, die den Versicherer dauerhaft Geld gekostet hätte. Umgekehrt kommen Menschen mit mehreren dokumentierten Diagnosen ohne Zuschlag durch, wenn keine davon eine teure Therapie nach sich zieht.
Praktisch heißt das für Sie: Prüfen Sie vor der Anfrage, welche Präparate Sie dauerhaft nehmen und was sie kosten. Bei einer laufenden Antikörper- oder Biologika-Therapie ist die Ausgangslage eine andere als bei einem Bedarfsspray. Für den atopischen Formenkreis haben wir das im Detail auf unserer Seite zur PKV trotz Neurodermitis aufgeschrieben.
03 Heuschnupfen und Allergien: der Zuschlag bleibt klein
Pollenallergie, Hausstaubmilben, Tierhaare: Diese Diagnosen gehen selten ganz ohne Bewertung durch, kosten aber wenig. In der Regel kommt gar kein Zuschlag heraus, gelegentlich 5 oder 10 Prozent. Leistungsausschlüsse werden bei Allergien selten ausgesprochen.
Damit liegt die Allergie am unteren Ende dessen, was in der privaten Krankenversicherung überhaupt bewertet wird. Wer wegen eines Heuschnupfens zögert, den Antrag zu stellen, verschiebt eine Entscheidung, die in aller Regel gut ausgeht. Anders sieht es aus, sobald eine Allergie in ein Asthma übergeht oder eine dauerhafte Therapie dazukommt.
04 Laufende Hyposensibilisierung: der häufigste Stolperstein
Hier trennen sich die Anbieter deutlich. Eine ganze Reihe von Versicherern nimmt Anträge während einer laufenden Hyposensibilisierung nicht an, weil sie die Therapie und deren Ausgang nicht bewerten wollen. Andere nehmen an und klammern die Hyposensibilisierung als einzelne Leistung aus. Aus unserer Praxis gehen unter anderem die Universa und die Bayerische Beamtenversicherung diesen Weg mit.
Häufig gestellte Anschlussfrage: Soll man die Therapie erst abschließen und dann anfragen? Nein. Abwarten ist nicht nötig, weil es Versicherer gibt, die mitmachen. Es lohnt sich aber, gezielt bei diesen Versicherern anzufragen, statt einen Antrag ins Blaue zu stellen. Genau dafür ist die anonyme Voranfrage gedacht: Sie klärt die Frage, ohne dass eine Ablehnung mit Ihrem Namen im System landet.
05 Asthma: Belastungsasthma und Asthma bronchiale trennen
Die private Krankenversicherung unterscheidet klar zwischen beiden Formen. Ein Belastungsasthma, das nur unter körperlicher Anstrengung auftritt, wird weitaus milder bewertet als ein Asthma bronchiale. Wenn in Ihren Unterlagen also „Asthma" steht, kommt es darauf an, welches gemeint ist, und ob das aus dem Befund hervorgeht.
Beim Asthma bronchiale gibt es einen wirksamen Hebel, und er liegt in Ihrer Hand: ein Belastungstest beim Arzt. Ein dokumentiertes, unauffälliges Testergebnis verbessert die Einschätzung deutlich. Die Universa nimmt bei entsprechendem Belastungsasthmatest auch ein Asthma bronchiale an. Den Test sollten Sie vor der Voranfrage machen lassen. Nachreichen geht, aber die erste Bewertung ist dann schon gefallen.
Kritisch wird die tägliche Medikation. Solange Sie ein Spray im Bedarfsfall nutzen, ist die Lage entspannt. Wer täglich inhalieren muss, wird strenger bewertet, und ab da greift wieder der Maßstab aus Abschnitt 02: Was kostet diese Dauermedikation den Versicherer im Monat?
06 Warum es keinen Ausschluss der Atemwege gibt
Eine verbreitete Sorge in unseren Erstgesprächen lautet: „Dann nehmen die mich eben, schließen aber alles rund um die Atemwege aus." So funktioniert die private Krankenversicherung nicht. Einen Ausschluss der Atemwege gibt es dort nicht, und Leistungsausschlüsse für ganze Körperregionen sind auch sonst unüblich.
Der Versicherer wählt stattdessen zwischen zwei Wegen: Er nimmt Sie mit einem Risikozuschlag auf, oder er lehnt ab. Ein Mittelweg über einen Ausschluss ist nicht vorgesehen. Was Sie vermutlich im Kopf haben, stammt aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort sind Ausschlüsse einzelner Erkrankungen üblich und oft der Weg, über den ein Vertrag überhaupt zustande kommt. Die beiden Sparten arbeiten an dieser Stelle grundverschieden.
07 Wenn Asthma und Allergien zusammenkommen
Das ist der Normalfall unserer Anfragen, deshalb lohnt die genauere Staffelung. Vier Konstellationen sortieren die Praxis:
| Konstellation | Einschätzung aus der Praxis |
|---|---|
| Allergien allein, ohne Asthma | Meist ohne Zuschlag, sonst 5 bis 10 Prozent |
| Gut eingestelltes Asthma | Annahme regelmäßig möglich |
| Gut eingestelltes Asthma plus Allergien | Weiterhin möglich, Bewertung im Einzelfall |
| Schweres Asthma plus mehrere Allergien | In der Praxis nicht darstellbar |
Die Grenze verläuft zwischen einem beherrschten und einem schweren Verlauf, nicht zwischen Asthma und kein Asthma. Solange die Erkrankung gut eingestellt ist, verschlechtern zusätzliche Allergien die Aussichten kaum. Beim schweren Asthma dagegen wirkt jede weitere Diagnose als Verstärker.
08 Beamte, Anwärter und die Öffnungsaktion
Beamte und Anwärter mit Asthma oder Allergien haben einen zusätzlichen Weg, den Angestellte nicht haben. Über die Öffnungsaktion nehmen die teilnehmenden Versicherer innerhalb einer Frist auf, mit einem auf 30 Prozent begrenzten Zuschlag und ohne Ablehnung wegen der Gesundheitsprüfung.
Wir raten dazu, wenn es anders nicht sinnvoll funktioniert, nicht pauschal. Der Grund: Die Öffnungsaktion führt in einen Tarif mit eingeschränktem Leistungsumfang, und Beihilfeergänzungsleistungen, die im Kompakttarif nicht enthalten sind, fallen in den meisten Fällen weg. Wer regulär angenommen wird, fährt in der Regel besser. Bei Allergien und gut eingestelltem Asthma ist die reguläre Annahme oft möglich, deshalb steht die Voranfrage vor der Öffnungsaktion.
Für Anwärterinnen und Anwärter kommt die Frist dazu: Wer sich nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung kümmert, verliert den Zugang zur Öffnungsaktion. Was im Referendariat sonst noch schiefgeht, haben wir dort zusammengetragen.
Asthma, Allergie oder beides in Ihrer Akte?
Wir prüfen anonym, welcher Versicherer in Ihrer Konstellation zu welchen Konditionen aufnimmt, bevor irgendwo ein Antrag mit Ihrem Namen läuft.
09 Vier Annahmen, die uns ständig begegnen
Diese vier Sätze stehen so oder so ähnlich in den Freitextfeldern unserer Voranfragen. Klicken Sie eine Karte an, um die Einordnung zu sehen.
Unser PKV-Maklerpool
10 Häufige Fragen
Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV bei Heuschnupfen?
Nimmt die PKV mich mit Asthma auf?
Muss ich eine laufende Hyposensibilisierung erst abschließen?
Schließt die private Krankenversicherung die Atemwege aus?
Warum lehnt ein Versicherer trotz leichter Diagnose ab?
Hilft ein Belastungstest beim Arzt?
Ist Asthma eine anzeigepflichtige Vorerkrankung?
11 Ihre Voranfrage, anonym und ohne HIS-Risiko
Wenn Sie mit Asthma oder Allergien in die private Krankenversicherung wollen, stellen wir für Sie eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern und vergleichen die Rückmeldungen. Sie erfahren innerhalb von fünf bis zehn Werktagen, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt, ohne dass eine Ablehnung in der HIS-Datei dokumentiert wird. Halten Sie dafür die Namen Ihrer Dauerpräparate bereit, das beschleunigt die Einschätzung erheblich.
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Ihre Basics
Stand August 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

