Welche Vorerkrankung führt zu Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung – und welcher Weg führt trotzdem in die PKV? Branchen-Daten 2026 zu Diabetes, ADHS, Depression, Asthma, Adipositas und weiteren Diagnosen, plus die Sonderregeln für Beamte und der Weg über die anonyme Voranfrage.
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2026Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
Als „Vorerkrankung“ gilt jede ärztlich dokumentierte Diagnose innerhalb der Abfragezeiträume (ambulant 3 J., stationär 5–10 J., psychisch bis 10 J.). Versicherer reagieren darauf mit Normalannahme, Risikozuschlag (10–50 %), Leistungsausschluss oder Ablehnung. Beamte profitieren von der Öffnungsaktion: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme mit maximal 30 % Zuschlag ohne Ausschlüsse. Bei klinisch relevanten Diagnosen ist die anonyme Voranfrage der Standard-Weg, um vor dem Klarnamen-Antrag verbindlich zu klären, welche Versicherer zu welchen Konditionen annehmen.
Was bedeutet „Vorerkrankung“ in der PKV?
Im PKV-Kontext umfasst eine Vorerkrankung jede ärztlich diagnostizierte oder behandelte Erkrankung, die in den Abfragezeitraum des Antrags fällt. Versicherer dürfen nach allen gefahrerheblichen Umständen fragen, die ihre Risikokalkulation beeinflussen (§ 19 VVG).
Faktisch definiert der Versicherer, was als Vorerkrankung zählt. Während eine einmalige Erkältung oft als Bagatelle gilt, kann eine vermeintlich harmlose Schilddrüsenuntersuchung bereits zu einem Risikozuschlag führen, falls sie auf eine chronische Entwicklung hindeutet. Im Zweifel gilt: Dokumentieren und geben Sie alle Befunde an.
Maßgeblich sind neben akuten Behandlungen auch Diagnosen ohne laufende Therapie (z. B. Hashimoto-Thyreoiditis ohne Medikation), regelmäßige Medikamenteneinnahmen sowie frühere Operationen. Bei psychischen Erkrankungen reicht der Abfragezeitraum oft bis zu zehn Jahre zurück.
Wie der Versicherer Vorerkrankungen prüft
Vor dem Vertragsschluss prüft der Versicherer Ihre Gesundheitshistorie detailliert. Dies unterliegt der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Sie müssen alle gefahrerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.
Abfragezeiträume – typische Branchenpraxis
Ambulante Arztbesuche: 3 Jahre
Stationäre Aufenthalte: 5–10 Jahre
Psychische Behandlungen: bis zu 10 Jahre
Medikamente: 1–3 Jahre oder aktuell
Sonderfälle: Die Continentale fragt unbegrenzt nach unbehandelten Beschwerden, die Debeka zeitlich unbegrenzt nach bestehenden Krankheiten.
Aktuelle Rechtsprechung
Urteile der letzten Jahre haben die Beweislast und die Schwellen für eine Anfechtung präzisiert:
BGH 19.03.2025 (IV ZR 204/23): Der Versicherer trägt die Beweislast für korrekte Beitragsanpassungen. Versicherte dürfen die Rechtmäßigkeit mit Nichtwissen bestreiten, ohne eigene Kalkulationsfehler nachweisen zu müssen.
OLG Hamm 2024: Verschweigt ein Versicherungsfachmann bewusst Arztbesuche, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden – der Versicherer darf den Vertrag dann anfechten.
LG Kiel 2025 (Continentale-Fall): Eine Anzeigepflichtverletzung rechtfertigt nicht automatisch eine Anfechtung. Versicherer müssen jeden Einzelfall prüfen, bevor sie Verträge rückwirkend kündigen.
BVerwG März 2026 (6 C 7.24): PKV-Versicherer dürfen Diagnosedaten aus Erstattungsrechnungen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung für Datenmatching oder Vorsorgeprogramme verwenden.
Praxis-Tipp: Wer Diagnosen gewissenhaft dokumentiert und angibt, ist vor einer späteren Anfechtung geschützt – selbst wenn einzelne Befunde übersehen wurden. Vorsätzliches Verschweigen hingegen riskiert die Anfechtung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG).
Anzeigepflicht
Die Pflicht, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben (§ 19 VVG).
Risikozuschlag
Ein prozentualer Beitragsaufschlag, üblicherweise zwischen 10 % und 50 %.
Leistungsausschluss
Bestimmte Behandlungen bleiben dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Anfechtung
Rückwirkende Nichtigkeit des Vertrags bei arglistiger Täuschung (§ 21 Abs. 3 VVG, § 124 BGB) – bis zu 10 Jahre möglich.
Mögliche Antwort-Szenarien
Versicherer reagieren auf PKV-Anträge mit Vorerkrankungen auf vier Arten:
Annahme ohne Einschränkungen: Sie erhalten den Wunsch-Tarif zum Standard-Beitrag. Dies geschieht meist nur bei Bagatell-Diagnosen oder weit zurückliegenden, folgenlosen Erkrankungen.
Annahme mit Risikozuschlag: Der Beitrag erhöht sich um meist 10–50 %, selten bis zu 100 %. Zuschläge können befristet oder dauerhaft sein.
Annahme mit Leistungsausschluss: Behandlungen für die spezifische Diagnose und deren Folgen sind nicht versichert. Dies kann eine wirtschaftliche Alternative zum Zuschlag sein, wenn Sie die Behandlung kaum beanspruchen.
Ablehnung: Es kommt kein Vertrag zustande. Vorsicht: Weitere Versuche erhöhen das Risiko von Folge-Ablehnungen, da Versicherer über die HIS-Datenbank prüfen, ob bereits Anträge abgelehnt wurden.
Bei relevanten Diagnosen nutzen wir die anonyme Risikovoranfrage als Standardverfahren. So testen wir diese Szenarien bei mehreren Anbietern gleichzeitig, ohne dass eine Ablehnung Ihre künftigen Chancen schmälert.
Beamten-Öffnungsaktion – der rechtliche Sonderweg
Für Beamte und deren Angehörige existiert ein garantierter Zugang zur PKV, unabhängig von der Schwere einer Vorerkrankung.
Garantierte Aufnahme mit einem gedeckelten Risikozuschlag von maximal 30 %.
Keine Leistungsausschlüsse zulässig.
Greift bei fast jeder Diagnose: Auch bei Diabetes Typ 1, ADHS, Depression oder Adipositas Grad III, die regulär zur Ablehnung führen würden.
6-Monatsfrist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung (auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf) gestellt werden.
Schutz für Angehörige: Ehepartner und Kinder können innerhalb dieser Frist ebenfalls mitversichert werden – selbst bei eigenen Vorerkrankungen (wichtig z. B. bei Kindern mit ADHS).
Wichtiger Hinweis: Für Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion oft die einzig gangbare Strategie. Die Frist ist absolut – wird sie versäumt, entfällt der Anspruch auf den 30 %-Cap. Ein späterer Wiedereinstieg ist nicht möglich.
Anzeigepflicht: Auch im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie alle Diagnosen wahrheitsgemäß angeben. Der Versicherer darf Sie zwar nicht ablehnen, benötigt aber eine korrekte Datenbasis, um den Vertrag rechtssicher zu führen.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Branchen-Spannen 2026 für häufige Diagnosen. Da jeder Versicherer individuell kalkuliert, dienen diese Werte als realistische Orientierung. Eine verbindliche Klärung erfolgt ausschließlich über die anonyme Voranfrage.
Diagnose
Bewertung Branchen-Mainstream 2026
Diabetes Typ 1 (insulinpflichtig)
Im regulären Antrag fast immer Ablehnung. Beamte über Öffnungsaktion: max 30 % Zuschlag, keine Ausschlüsse
Diabetes Typ 2 (gut eingestellt, < 50 J., HbA1c < 7,0, keine Folgeschäden)
25–30 % Zuschlag bei Großanbietern; DKV / Barmenia / Signal Iduna oft moderater
Diabetes Typ 2 mit Folgeschäden (Nephropathie, Retinopathie u. a.)
Ablehnung oder Zuschlag ab 50–100 %
ADHS bei laufender Medikation oder aktiver Therapie
Meist Ablehnung
ADHS symptomfrei seit > 2 J., ärztliches Attest, stabile Berufstätigkeit
Häufig Ablehnung; spezialisierte Anbieter ab 50 % oder Ausschluss
Bandscheibenvorfall ohne OP, beschwerdefrei
10–30 % Zuschlag oder befristeter Wirbelsäulen-Ausschluss
Bandscheibenvorfall nach erfolgreicher OP, beschwerdefrei
5–15 % Zuschlag oder Normalannahme
Chronische / rekurrente Rückenschmerzen
40–50 % Zuschlag oder dauerhafter Wirbelsäulen-Ausschluss
BMI 25–29,9 (Übergewicht)
Meist 0 %, in Einzelfällen 5–10 % bei BMI nahe 30
BMI 30–34,9 (Adipositas Grad I)
20–40 % Zuschlag, gestaffelt
BMI 35–39,9 (Adipositas Grad II)
40–50 % Zuschlag oder Ablehnung; viele Versicherer sehen BMI 35 als Limit
BMI ≥ 40 (Adipositas Grad III)
Fast immer Ablehnung — Ausnahme: Beamten-Öffnungsaktion
Abgeschlossene Anpassungsstörung (> 5 J. her)
0–20 % Zuschlag je nach Anbieter
Diese Bewertungen basieren auf Branchen-Spannen und der Versicherer-Praxis 2026 (Quellen: kvoptimal.de, marcusknispel.com, befuture-invest.de, covago.de). Die individuelle Annahme hängt vom Verlauf, der Medikation, dem Beruf und dem jeweiligen Versicherer ab.
Depression: Was Risikoprüfer bewerten
Bei Depressionen entscheiden drei Faktoren über die Annahme: der Therapieabschluss, die Dauer der Beschwerdefreiheit und die Rezidivneigung. Eine einmalige, leichte Episode mit klarer Abschlussdokumentation und mindestens zwei Jahren Beschwerdefreiheit akzeptieren die meisten Großanbieter mit 20–30 % Zuschlag. In sehr günstigen Fällen (junges Alter, klarer Auslöser wie Trauerfall) ist sogar eine Normalannahme möglich.
Bei rezidivierenden Episoden (zwei oder mehr in zehn Jahren) steigt das Ablehnungsrisiko massiv. Bei chronischem Behandlungsbedarf bleibt die Ablehnung der Regelfall. Wichtig für den Antrag: ein Facharzt-Schreiben, das den Verlauf und die Beschwerdefreiheit explizit bestätigt. Welche Versicherer im konkreten Fall mitgehen und zu welchen Konditionen, klärt eine anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern parallel.
Asthma: Schweregrad und Versicherer-Spannen
Asthma wird nach Schweregrad und Kontrollstatus differenziert. Leichtes, saisonales oder gut kontrolliertes Asthma (seltene Spray-Anwendung, normale Lungenfunktion) wird oft mit 15–35 % Zuschlag angenommen. Ein Beispiel: Ein gut eingestellter Asthmatiker zahlt bei der Barmenia ca. 15 %, bei der DKV 16–19 % und bei Signal Iduna 30–31 % Zuschlag.
Schweres Asthma mit täglicher Kortison-Inhalation oder Krankenhausaufenthalten führt meist zur Ablehnung. Spezialisierte Anbieter ermöglichen teils eine Aufnahme mit Zuschlägen ab 50 % oder einem dauerhaften Ausschluss der Atemwege.
ADHS
Bei der PKV-Bewertung von ADHS zählt der Behandlungsstatus: Bei laufender Medikation oder Therapie droht meist die Ablehnung. Besteht seit mindestens zwei Jahren Symptomfreiheit (ärztlich attestiert) bei stabiler Berufstätigkeit, sind Zuschläge von 10–30 % realistisch. Beamte können ADHS über die Öffnungsaktion mit maximal 30 % Zuschlag ohne Ausschlüsse versichern. Welche Versicherer in welcher Konstellation annehmen, vertieft der Ratgeber zur Annahme nach Behandlungsstatus.
Bandscheibenvorfall
Beim Bandscheibenvorfall in der PKV-Risikoprüfung führt ein einzelner, beschwerdefreier Vorfall ohne Operation üblicherweise zu 10–30 % Zuschlag oder einem befristeten Wirbelsäulen-Ausschluss. Nach einer erfolgreichen OP mit dokumentierter Beschwerdefreiheit sinkt der Zuschlag oft auf 5–15 % oder entfällt ganz. Chronische Rückenschmerzen führen häufig zur Ablehnung oder zu dauerhaften Ausschlüssen. OP-Methode, Lokalisation und Komorbiditäten verschieben die Bewertung erheblich.
Rückenleiden ohne Bandscheibenvorfall
Ein reines LWS- oder HWS-Syndrom ohne Bandscheibenvorfall bewerten Versicherer milder als einen strukturellen Bandscheibenschaden. Funktionelle Rückenbeschwerden ohne laufende Behandlung führen häufig zu Zuschlägen zwischen 0 und 25 Prozent. Anders als beim Bandscheibenvorfall kommt ein Wirbelsäulen-Ausschluss beim reinen Rückenleiden in unserer Praxis kaum noch vor, bei dauerhaften oder chronifizierten Beschwerden droht eher die Ablehnung als ein Ausschluss. Den Unterschied zur Annahme nach einem echten Bandscheibenvorfall vertieft die jeweils eigene Detailseite.
Psychotherapie
Bei der PKV-Bewertung von Psychotherapie-Anamnesen sind abgeschlossene Therapien bei mindestens zwei Jahren Beschwerdefreiheit meist annahmefähig. Die Zuschläge spannen sich zwischen 0 und 30 %, in Einzelfällen darüber. Bei laufender Therapie ist eine Annahme die seltene Ausnahme. Welcher Anbieter im konkreten Fall mitgeht und zu welchen Konditionen, klärt eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern parallel.
Hashimoto und Schilddrüse
Bei Hashimoto und anderen Schilddrüsenerkrankungen ist die isolierte, stabil eingestellte Form häufig versicherbar. Typische Zuschläge liegen zwischen 0 und 25 Prozent, bei neuer Diagnose oder aktiver Einstellungsphase eher bei 20 bis 30 Prozent oder einer Zurückstellung. Bösartige Schilddrüsen-Karzinome sind auch nach Therapie in der regulären Antragstellung praktisch nicht versicherbar. Der wichtigste Hebel für die Versicherbarkeit sind nicht die Werte selbst, sondern die Begleitdiagnosen.
Neurodermitis
Bei Neurodermitis in der PKV-Risikoprüfung entscheidet der Schweregrad. Eine leichte, kaum behandelte Form führt häufig zu gar keinem Zuschlag, eine mittlere mit aktiver Cortison-Behandlung zu einem Risikozuschlag. Schwere oder therapieresistente Verläufe und eine laufende Biologika-Therapie führen dagegen meist zur Ablehnung. Einen Haut-Ausschluss spricht die PKV dabei nicht aus, sie arbeitet mit Zuschlag oder lehnt ab. Kinder-Neurodermitis ist besonders entspannt, weil sie sich oft auswächst.
Weitere Vorerkrankungen
Diese Diagnosen begegnen uns regelmäßig in der Beratung:
Diabetes Typ 1 und Typ 2 mit Folgeschäden: Außerhalb der Beamten-Öffnungsaktion meist nicht versicherbar.
Übergewicht / Adipositas: Bis BMI 30 meist akzeptiert, ab BMI 35 schwierig, ab BMI 40 droht die Ablehnung. Eine dokumentierte Gewichtsreduktion über 6–12 Monate verbessert die Chancen erheblich.
Allergie / Heuschnupfen: Ohne Komplikationen meist Normalannahme.
Tinnitus: Chronischer Tinnitus ohne organische Ursache führt meist zu 10–25 % Zuschlag.
Migräne: Episodisch meist Normalannahme oder kleiner Zuschlag; chronische Verläufe sind kritisch.
Bluthochdruck (Hypertonie): Gut eingestellt meist 0–15 % Zuschlag; bei weiteren Risikofaktoren (BMI, Diabetes) höher.
Unsicher, wie Ihre Diagnose bewertet wird?
Eine anonyme Risikovoranfrage klärt dies verbindlich, ohne Ihren Namen preiszugeben und ohne das Risiko eines HIS-Eintrags. In 5–10 Werktagen wissen Sie genau, welche Versicherer Sie zu welchen Konditionen aufnehmen.
Fünf Faktoren verbessern Ihre Annahmechancen und Konditionen spürbar:
Therapieabschluss belegen: Ein Facharzt-Attest mit dem Datum der Beschwerdefreiheit ist bei psychischen und chronischen Diagnosen das stärkste Argument im Antrag.
Wartezeiten nutzen: Bei psychischen Erkrankungen sind zwei Jahre Beschwerdefreiheit der Standard für moderate Zuschläge. Bei körperlichen Diagnosen zählt die aktuelle Stabilität oft mehr als die reine Wartezeit.
Spezialisierte Makler wählen: Experten für Vorerkrankungen kennen die Annahmerichtlinien genau und fragen gezielt anonym an, statt blind Anträge zu streuen.
Vollständige Befunde einreichen: Wer Arztberichte und Laborwerte sofort vorlegt, beschleunigt die Voranfrage und vermeidet Rückfragen, die oft als Risiko-Indikator gewertet werden.
Strikte Wahrheitspflicht: Verschweigen Sie nichts. Selbst kleine Diagnosen gehören in den Antrag. Eine später entdeckte Lücke kann als arglistige Täuschung gewertet werden – der Vertrag bleibt dann zehn Jahre lang anfechtbar.
Was tun bei Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?
Ein Voranfrage-Ergebnis ist nicht immer das letzte Wort. Diese Wege stehen Ihnen offen:
Nachverhandlung: Bei neueren, positiven Befunden können wir über den Makler oft bessere Konditionen aushandeln.
Parallel-Anfragen: Da Versicherer Diagnosen unterschiedlich gewichten, liefert eine breite Voranfrage bei 4–8 Anbietern oft eine akzeptable Lösung.
Erneute Anfrage nach Wartezeit: Nach 1–3 Jahren stabiler Gesundheit kann eine neue Voranfrage zu deutlich besseren Konditionen führen.
Interner Tarifwechsel (§ 204 VVG): Sinken die Risiken später, kann ein Wechsel den Beitrag senken – Zuschläge bleiben jedoch meist bestehen, da keine neue Risikoprüfung erfolgt.
Abwägung: Ein Ausschluss kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Behandlung selten benötigt wird. Ein Zuschlag hingegen sichert den vollen Leistungsumfang ab.
Wenn alle Versicherer ablehnen – Ihre Optionen
Basistarif nach § 193 Abs. 5 VVG
Scheitern alle regulären Versuche, greift der gesetzliche Auffangtarif: der Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG i. V. m. § 152 VAG). Hier besteht Kontrahierungszwang für alle PKV-Versicherer.
Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 € / Monat (BTN – ohne Beihilfe)
BTB50 (Beihilfe): 508,59 € / Monat
Leistungsumfang: Entspricht dem GKV-Niveau (keine Wahlleistungen).
Keine Zuschläge oder Ausschlüsse: Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Vorerkrankungen.
Sozial-Tarif: Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag; Zuschüsse durch Sozialträger sind möglich.
Wer vor 2009 in die PKV eintrat und seit mindestens 10 Jahren versichert ist, kann in den Standardtarif wechseln.
Höchstbeitrag 2026: 848,62 € / Monat (STN/STB)
Selbstbehalt-Anpassung 1.7.2026: Der Eigenanteil für Heil- und Verbandsmittel steigt von 306 € auf 500 € jährlich.
Verbleib in der GKV
Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert und liegen unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), ist der Verbleib in der GKV bei schweren Vorerkrankungen oft die wirtschaftlich klügere Wahl.
Anonyme Voranfrage als sicherer Lösungsweg
Aus unserem Bestand von 29 privaten Krankenversicherern wählen wir gezielt diejenigen 4 bis 8 aus,
die Ihre Diagnose am realistischsten bewerten. Die anonyme Risikovoranfrage ist dabei das
Standardverfahren bei relevanten Vorerkrankungen: wir prüfen Ihre Versicherbarkeit, ohne dass Ihr
Name in den Datenbanken der Versicherer erscheint.
Unser PKV-Maklerpool
Keine Spuren im HIS: Selbst bei einer Ablehnung entstehen keine Einträge in der Wagnisdatei.
Breite Marktabdeckung: Wir fragen parallel bei 4–8 passenden Versicherern an.
Gültigkeit: Die Bewertungen sind meist 3–6 Monate bindend.
Erfolgsquoten 2026: Ca. 30–40 % erhalten eine Normalannahme oder moderate Zuschläge; ca. 40 % müssen mit hohen Zuschlägen oder Ablehnung rechnen.
Kostenfrei: Unsere Beratung wird durch die Courtage des gewählten Versicherers vergütet.
Welche Vorerkrankungen sind in der PKV ein Problem?
Aus Branchen-Praxis 2026: Diabetes Typ 1 führt im regulären Verfahren fast immer zur Ablehnung. Diabetes Typ 2 ist bei jüngeren Versicherten mit gutem HbA1c und ohne Folgeschäden mit 25–30 % Zuschlag möglich. Adipositas ab BMI 35, schweres Asthma mit Dauermedikation und rezidivierende Depressionen werden meist abgelehnt. Bagatell-Diagnosen (leichte Allergien, gut eingestellte Schilddrüse) führen oft zur Normalannahme.
Muss ich auch Bagatell-Erkrankungen angeben?
Ja. § 19 VVG verpflichtet zur Angabe aller gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer fragt. Was als Bagatell gilt, entscheidet der Versicherer, nicht Sie. Auch leichte oder abgeschlossene Diagnosen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden — fehlt der Eintrag, kann das später zur Anfechtung führen.
Wie wirkt sich Übergewicht auf die PKV aus?
Die PKV-Bewertung folgt dem BMI. BMI 25–29,9 (Übergewicht): meist 0 % Zuschlag, in Einzelfällen 5–10 %. BMI 30–34,9 (Adipositas Grad I): 20–40 %, je nach Versicherer gestaffelt. BMI 35–39,9 (Grad II): 40–50 % oder bereits Ablehnung. BMI ab 40 (Grad III): fast immer Ablehnung. Eine dokumentierte Gewichtsreduktion über 6–12 Monate kann Zuschläge deutlich senken.
Kann ich PKV mit Diabetes Typ 2 abschließen?
Bei jüngeren Versicherten unter 50 mit HbA1c < 7,0 ohne Folgeschäden ist eine Annahme mit 25–30 % Risikozuschlag möglich, häufig bei DKV, Barmenia oder Signal Iduna. Bei diabetischer Nephropathie, Retinopathie oder anderen Folgeerkrankungen steigen Zuschläge auf 50–100 % oder es kommt zur Ablehnung. Eine anonyme Voranfrage klärt verbindlich, welche Konditionen Ihr Fall erlaubt.
Werden Allergien und Heuschnupfen in der PKV problematisch?
Saisonale Allergien und Heuschnupfen ohne Komplikationen werden in der Regel ohne Zuschlag akzeptiert. Asthma in Verbindung mit Allergien wird strenger bewertet (15–35 % Zuschlag bei leichtem Asthma, häufige Ablehnung bei schwerem Verlauf mit Dauermedikation).
Wie lange muss eine Therapie abgeschlossen sein, bevor PKV-Antrag sinnvoll ist?
Bei psychischen Diagnosen (Depression, Angststörung, Anpassungsstörung) ist die Beschwerdefreiheit seit mindestens 2 Jahren ein üblicher Schwellenwert für die Annahme — vorher meist Ablehnung oder hoher Zuschlag. Bei körperlichen Erkrankungen wie Bandscheibenvorfall oder Asthma ist die aktuelle Stabilität entscheidender als die Wartezeit. Eine ärztliche Abschluss-Dokumentation („Beschwerdefreiheit seit X") ist immer ein wichtiger Pluspunkt.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?
Das ist eine Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist Rücktritt ausgeschlossen; bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss anpassen oder zurücktreten (§ 21 Abs. 3 VVG). Bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung ist Anfechtung innerhalb von 10 Jahren möglich — der Vertrag wird dann rückwirkend nichtig, gezahlte Versicherungsleistungen sind rückforderbar.
Kann ich Zuschläge oder Leistungsausschlüsse später wieder loswerden?
Bedingt. Risikozuschläge werden bei stabilem Gesundheitszustand teils nach mehreren Jahren reduziert oder gestrichen — ein Antrag muss aber gestellt werden, automatisch passiert das nicht. Leistungsausschlüsse sind in der Regel dauerhaft, ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG bringt sie meist nicht weg. Beim Anbieterwechsel wird neu geprüft, also kann der Ausschluss bei einer anderen Gesellschaft entfallen — oder es entstehen neue Erschwernisse.
Was ist der Basistarif und wer kann ihn beantragen?
Der Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG i. V. m. § 152 VAG) ist eine gesetzliche Auffangleistung. Alle PKV-Versicherer müssen ihn anbieten, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Der Höchstbeitrag 2026 liegt bei 1.017,18 € monatlich (BTN, normale Tarifstufe) bzw. 508,59 € (BTB50 mit 50 % Beihilfe-Anspruch). Voraussetzung: Sie sind nach 2009 in die PKV eingetreten. Die Leistungen entsprechen GKV-Niveau (keine Wahlleistungen, keine Chefarztbehandlung).
Welche Sonderregelung gilt für Beamte mit Vorerkrankungen?
Beamte und ihre Familienangehörigen haben rechtlichen Anspruch auf Aufnahme in die PKV mit maximal 30 % Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse — auch bei schweren Diagnosen wie Diabetes Typ 1, ADHS oder Adipositas. Voraussetzung: der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung gestellt werden (sogenannte Öffnungsaktion). Verpasst, ist diese Sonderregelung nicht mehr nutzbar.
Wie lange ist eine anonyme Voranfrage-Bewertung gültig?
Eine positive Rückmeldung aus der anonymen Voranfrage ist in der Regel 3 bis 6 Monate bindend, sofern der spätere namentliche Antrag keine relevanten Abweichungen enthält. Innerhalb dieses Fensters können Sie den Antrag bei dem Versicherer stellen, der das beste Angebot abgegeben hat.
Was kostet der Basistarif 2026 maximal?
Der Höchstbeitrag im Basistarif 2026 beträgt 1.017,18 € monatlich (BTN — normale Tarifstufe ohne Beihilfe) oder 508,59 € monatlich (BTB50 — mit 50 % Beihilfe). Für sozial Hilfebedürftige reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte, zusätzliche Sozialhilfeträger-Zuschüsse sind möglich. Quelle: PKV-Verband, Tarifübersicht 2026.
„Bei Anträgen mit Vorerkrankungen entscheiden drei Faktoren über den Erfolg: eine ehrliche Dokumentation, die gezielte anonyme Voranfrage und die nötige Geduld bei der Auswahl des passenden Versicherers.“
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Zwei Wege, einer reicht: Buchen Sie direkt ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder
füllen Sie die anonyme Risikovoranfrage aus. Sie erhalten das Ergebnis in 5 bis 10 Werktagen,
ohne HIS-Eintrag und kostenfrei.
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