Als „Vorerkrankung“ gilt jede ärztlich dokumentierte Diagnose innerhalb der Abfragezeiträume (ambulant 3 J., stationär 5–10 J., psychisch bis 10 J.). Versicherer reagieren darauf mit Normalannahme, Risikozuschlag (10–50 %), Leistungsausschluss oder Ablehnung. Beamte profitieren von der Öffnungsaktion: Die teilnehmenden Versicherer nehmen sie garantiert auf, mit maximal 30 % Zuschlag und ohne Ausschlüsse. Bei klinisch relevanten Diagnosen ist die anonyme Voranfrage der Standard-Weg, um vor dem Klarnamen-Antrag verbindlich zu klären, welche Versicherer zu welchen Konditionen annehmen.
01 Was bedeutet „Vorerkrankung“ in der PKV?
Im PKV-Kontext umfasst eine Vorerkrankung jede ärztlich diagnostizierte oder behandelte Erkrankung, die in den Abfragezeitraum des Antrags fällt. Versicherer dürfen nach allen gefahrerheblichen Umständen fragen, die ihre Risikokalkulation beeinflussen (§ 19 VVG).
Faktisch definiert der Versicherer, was als Vorerkrankung zählt. Während eine einmalige Erkältung oft als Bagatelle gilt, kann eine vermeintlich harmlose Schilddrüsenuntersuchung bereits zu einem Risikozuschlag führen, falls sie auf eine chronische Entwicklung hindeutet. Im Zweifel gilt: Dokumentieren und geben Sie alle Befunde an.
Maßgeblich sind neben akuten Behandlungen auch Diagnosen ohne laufende Therapie (z. B. Hashimoto-Thyreoiditis ohne Medikation), regelmäßige Medikamenteneinnahmen sowie frühere Operationen. Bei psychischen Erkrankungen reicht der Abfragezeitraum oft bis zu zehn Jahre zurück.
02 Wie der Versicherer Vorerkrankungen prüft
Vor dem Vertragsschluss prüft der Versicherer Ihre Gesundheitshistorie detailliert. Dies unterliegt der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Sie müssen alle gefahrerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen.
Abfragezeiträume: typische Branchenpraxis
- Ambulante Arztbesuche: 3 Jahre
- Stationäre Aufenthalte: 5–10 Jahre
- Psychische Behandlungen: bis zu 10 Jahre
- Medikamente: 1–3 Jahre oder aktuell
- Sonderfälle: Einzelne Versicherer fragen unbegrenzt nach unbehandelten Beschwerden, andere zeitlich unbegrenzt nach bestehenden Krankheiten.
Aktuelle Rechtsprechung
Urteile der letzten Jahre haben die Beweislast und die Schwellen für eine Anfechtung präzisiert:
- BGH 19.03.2025 (IV ZR 204/23): Der Versicherer trägt die Beweislast für korrekte Beitragsanpassungen. Versicherte dürfen die Rechtmäßigkeit mit Nichtwissen bestreiten, ohne eigene Kalkulationsfehler nachweisen zu müssen.
- OLG Hamm 2024: Verschweigt ein Versicherungsfachmann bewusst Arztbesuche, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden. Der Versicherer darf den Vertrag dann anfechten.
- LG Kiel 2025: Eine Anzeigepflichtverletzung rechtfertigt nicht automatisch eine Anfechtung. Versicherer müssen jeden Einzelfall prüfen, bevor sie Verträge rückwirkend kündigen.
- BVerwG März 2026 (6 C 7.24): PKV-Versicherer dürfen Diagnosedaten aus Erstattungsrechnungen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung für Datenmatching oder Vorsorgeprogramme verwenden.
Praxis-Tipp: Wer Diagnosen gewissenhaft dokumentiert und angibt, ist vor einer späteren Anfechtung geschützt, selbst wenn einzelne Befunde übersehen wurden. Vorsätzliches Verschweigen hingegen riskiert die Anfechtung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG).
- Anzeigepflicht
- Die Pflicht, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben (§ 19 VVG).
- Risikozuschlag
- Ein prozentualer Beitragsaufschlag, üblicherweise zwischen 10 % und 50 %.
- Leistungsausschluss
- Bestimmte Behandlungen bleiben dauerhaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Anfechtung
- Rückwirkende Nichtigkeit des Vertrags bei arglistiger Täuschung (§ 21 Abs. 3 VVG, § 124 BGB), bis zu 10 Jahre möglich.
03 Mögliche Antwort-Szenarien
Versicherer reagieren auf PKV-Anträge mit Vorerkrankungen auf vier Arten:
- Annahme ohne Einschränkungen: Sie erhalten den Wunsch-Tarif zum Standard-Beitrag. Dies geschieht meist nur bei Bagatell-Diagnosen oder weit zurückliegenden, folgenlosen Erkrankungen.
- Annahme mit Risikozuschlag: Der Beitrag erhöht sich um meist 10–50 %, selten bis zu 100 %. Zuschläge können befristet oder dauerhaft sein.
- Annahme mit Leistungsausschluss: Behandlungen für die spezifische Diagnose und deren Folgen sind nicht versichert. In der privaten Krankenversicherung ist das selten. Eine Aufnahme unter Ausschluss von Psyche, Rheuma, Colitis ulcerosa oder Bandscheibe gibt es nicht.
- Ablehnung: Es kommt kein Vertrag zustande, jedenfalls bei diesem Versicherer. Ein anderer Versicherer prüft nach eigenen Regeln und kann anders entscheiden. Welche Wege nach einer Ablehnung durch die PKV bleiben, haben wir gesondert zusammengestellt.
Bei relevanten Diagnosen nutzen wir die anonyme Risikovoranfrage als Standardverfahren. So testen wir diese Szenarien bei mehreren Anbietern gleichzeitig, ohne dass eine Ablehnung Ihre künftigen Chancen schmälert.
Welches der vier Szenarien erwartet Sie?
Wir fragen Ihre Diagnose ohne Namen bei mehreren Versicherern gleichzeitig an. Erst danach entscheiden Sie, wo Sie den Antrag stellen.
04 Öffnungsaktion: der Sonderweg für Beamte
Für Beamte und deren Angehörige existiert ein garantierter Zugang zur PKV, unabhängig von der Schwere einer Vorerkrankung. Grundlage ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer.
- Garantierte Aufnahme mit einem gedeckelten Risikozuschlag von maximal 30 %.
- Keine Leistungsausschlüsse zulässig.
- Greift bei fast jeder Diagnose: Auch bei Diabetes Typ 1, ADHS, Depression oder Adipositas Grad III, die regulär zur Ablehnung führen würden.
- 6-Monatsfrist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung (auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf) gestellt werden.
- Schutz für Angehörige: Ehepartner und Kinder können innerhalb dieser Frist ebenfalls mitversichert werden, selbst bei eigenen Vorerkrankungen (wichtig z. B. bei Kindern mit ADHS).
Wichtiger Hinweis: Für Beamte mit erheblichen Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion oft die einzig gangbare Strategie. Die Frist ist absolut. Wird sie versäumt, gilt die Deckelung auf 30 % nicht mehr. Ein späterer Wiedereinstieg ist nicht möglich.
Anzeigepflicht: Auch im Rahmen der Öffnungsaktion müssen Sie alle Diagnosen wahrheitsgemäß angeben. Der Versicherer lehnt Sie zwar nicht ab, benötigt aber eine korrekte Datenbasis, um den Vertrag rechtssicher zu führen.
Quelle: PKV-Verband-Merkblatt zur Erleichterten Aufnahme für Beamte.
05 Diagnosen und ihre PKV-Bewertung 2026
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Branchen-Spannen 2026 für häufige Diagnosen. Da jeder Versicherer individuell kalkuliert, dienen diese Werte als realistische Orientierung. Eine verbindliche Klärung erfolgt ausschließlich über die anonyme Voranfrage.
| Diagnose | Bewertung Branchen-Mainstream 2026 |
|---|---|
| Diabetes Typ 1 (insulinpflichtig) | Im regulären Antrag fast immer Ablehnung. Beamte über Öffnungsaktion: max 30 % Zuschlag, keine Ausschlüsse |
| Diabetes Typ 2 (gut eingestellt, < 50 J., HbA1c < 7,0, keine Folgeschäden) | 25–30 % Zuschlag bei Großanbietern; DKV / Barmenia / Signal Iduna oft moderater |
| Diabetes Typ 2 mit Folgeschäden (Nephropathie, Retinopathie u. a.) | Ablehnung oder Zuschlag ab 50–100 % |
| ADHS bei laufender Medikation oder aktiver Therapie | Meist Ablehnung |
| ADHS symptomfrei seit > 3 J., ärztliches Attest, stabile Berufstätigkeit | 10–30 % Zuschlag möglich |
| ADHS + Komorbidität (Depression / Angst / Sucht) | Praktisch immer Ablehnung |
| Depression abgeschlossen, beschwerdefrei > 3 J. | 20–30 % Zuschlag (einmalig leichte Episode: teils 0–20 %) |
| Rezidivierende Depression (≥ 2 Episoden in 10 J.) | 40–50 % Zuschlag oder Ablehnung |
| Hashimoto / Schilddrüsenunterfunktion (stabile L-Thyroxin-Therapie) | 0–30 % Zuschlag, oft Normalannahme; Barmenia / Alte Oldenburger / Signal Iduna 0–15 % |
| Leichtes Asthma (saisonal, gut kontrolliert) | 15–35 %; Barmenia 15 %, DKV 16–19 %, Signal Iduna 30–31 % |
| Schweres Asthma (Dauermedikation, Hospitalisierungen) | Häufig Ablehnung; entscheidend sind die Kosten der Dauermedikation |
| Bandscheibenvorfall mit oder ohne OP, beschwerdefrei | individuell, 0–50 % Zuschlag |
| Bandscheibenvorfall, OP angeraten, nicht durchgeführt | beschwerdefrei möglich, mit Beschwerden keine Aufnahme |
| Chronische / rekurrente Rückenschmerzen | 40–50 % Zuschlag, bei anhaltenden Beschwerden häufig Ablehnung |
| BMI 25–29,9 (Übergewicht) | In der Regel kein Zuschlag wegen des Gewichts |
| BMI 30–34,9 (Adipositas Grad I) | Risikozuschlag, Höhe je nach weiteren Befunden |
| BMI 35–39,9 (Adipositas Grad II) | Nur ohne weitere Erkrankungen Chancen, sonst meist Ablehnung |
| BMI 40–44,9 (Adipositas Grad III) | Sehr wahrscheinlich Ablehnung (Ausnahme: Beamten-Öffnungsaktion) |
| BMI ab 45 | Praktisch nicht versicherbar (Ausnahme: Beamten-Öffnungsaktion) |
| Abgeschlossene Anpassungsstörung (> 5 J. her) | 0–20 % Zuschlag je nach Anbieter |
Diese Bewertungen basieren auf Branchen-Spannen und der Versicherer-Praxis 2026 (Quellen: kvoptimal.de, marcusknispel.com, befuture-invest.de, covago.de). Die individuelle Annahme hängt vom Verlauf, der Medikation, dem Beruf und dem jeweiligen Versicherer ab.
Depression: Was Risikoprüfer bewerten
Bei Depressionen entscheiden drei Faktoren über die Annahme: der Therapieabschluss, die Dauer der Beschwerdefreiheit und die Rezidivneigung. Eine einmalige, leichte Episode mit klarer Abschlussdokumentation und mindestens drei Jahren ohne Behandlung und Beschwerden akzeptieren die meisten Großanbieter mit 20–30 % Zuschlag. In sehr günstigen Fällen (junges Alter, klarer Auslöser wie Trauerfall) ist sogar eine Normalannahme möglich.
Bei rezidivierenden Episoden (zwei oder mehr in zehn Jahren) steigt das Ablehnungsrisiko massiv. Bei chronischem Behandlungsbedarf bleibt die Ablehnung der Regelfall. Wichtig für den Antrag: ein Facharzt-Schreiben, das den Verlauf und die Beschwerdefreiheit explizit bestätigt. Welche Versicherer im konkreten Fall mitgehen und zu welchen Konditionen, klärt eine anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern parallel.
Asthma: Schweregrad und Versicherer-Spannen
Asthma wird nach Schweregrad und Kontrollstatus differenziert. Leichtes, saisonales oder gut kontrolliertes Asthma (seltene Spray-Anwendung, normale Lungenfunktion) wird oft mit 15–35 % Zuschlag angenommen. Ein Beispiel: Ein gut eingestellter Asthmatiker zahlt bei der Barmenia ca. 15 %, bei der DKV 16–19 % und bei Signal Iduna 30–31 % Zuschlag.
Schweres Asthma mit täglicher Kortison-Inhalation oder Krankenhausaufenthalten führt meist zur Ablehnung. Einen dauerhaften Ausschluss der Atemwege spricht die private Krankenversicherung dabei nicht aus, sie entscheidet zwischen Zuschlag und Ablehnung. Ausschlaggebend ist aus unserer Praxis, wie teuer die laufende Medikation den Versicherer kommt. Die Details zu Belastungsasthma, Hyposensibilisierung und den annehmenden Gesellschaften stehen im Ratgeber zur PKV trotz Asthma und Allergie.
ADHS
Bei der PKV-Bewertung von ADHS zählt der Behandlungsstatus: Bei laufender Medikation oder Therapie droht meist die Ablehnung. Besteht seit mindestens drei Jahren Symptomfreiheit ohne Behandlung (ärztlich attestiert, die Mindestschwelle) bei stabiler Berufstätigkeit, sind Zuschläge von 10–30 % realistisch. Eine Aufnahme unter Ausschluss psychischer Leistungen gibt es nicht. Beamte können ADHS über die Öffnungsaktion mit maximal 30 % Zuschlag ohne Ausschlüsse versichern. Welche Versicherer in welcher Konstellation annehmen, vertieft der Ratgeber zur Annahme nach Behandlungsstatus.
Bandscheibenvorfall
Beim Bandscheibenvorfall in der PKV-Risikoprüfung ist der Zuschlag bei einem beschwerdefreien Vorfall individuell, von 0 bis 50 %, mit oder ohne Operation. Ist eine OP angeraten, aber nicht durchgeführt, zählt die Beschwerdefreiheit: Beschwerdefrei ist die Aufnahme möglich, mit Beschwerden nicht. Chronische Rückenschmerzen führen häufig zur Ablehnung. Einen Ausschluss des Bandscheibenleidens gibt es nicht. OP-Methode, Lokalisation und Komorbiditäten verschieben die Bewertung erheblich.
Rückenleiden ohne Bandscheibenvorfall
Ein reines LWS- oder HWS-Syndrom ohne Bandscheibenvorfall bewerten Versicherer milder als einen strukturellen Bandscheibenschaden. Funktionelle Rückenbeschwerden ohne laufende Behandlung führen häufig zu Zuschlägen zwischen 0 und 25 Prozent. Einen Ausschluss vergibt beim reinen Rückenleiden kaum ein Versicherer, beim Bandscheibenvorfall gibt es ihn nicht. Bei dauerhaften oder chronifizierten Beschwerden droht eher die Ablehnung. Den Unterschied zur Annahme nach einem echten Bandscheibenvorfall vertieft die jeweils eigene Detailseite.
Psychotherapie
Bei der PKV-Bewertung von Psychotherapie-Anamnesen sind abgeschlossene Therapien nach mindestens drei, besser fünf Jahren ohne Behandlung und Beschwerden meist annahmefähig. Die Zuschläge spannen sich zwischen 0 und 30 %, in Einzelfällen darüber. Bei laufender Therapie ist eine Annahme die seltene Ausnahme. Welcher Anbieter im konkreten Fall mitgeht und zu welchen Konditionen, klärt eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern parallel.
Wo liegt Ihr Befund innerhalb dieser Spannen?
Die Werte in diesem Abschnitt sind Orientierung. Wie mehrere Versicherer Ihren eigenen Verlauf bewerten, zeigt die anonyme Voranfrage, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen läuft.
Hashimoto und Schilddrüse
Bei Hashimoto und anderen Schilddrüsenerkrankungen ist die isolierte, stabil eingestellte Form häufig versicherbar. Typische Zuschläge liegen zwischen 0 und 25 Prozent, bei neuer Diagnose oder aktiver Einstellungsphase eher bei 20 bis 30 Prozent oder einer Zurückstellung. Bösartige Schilddrüsen-Karzinome sind auch nach Therapie in der regulären Antragstellung praktisch nicht versicherbar. Der wichtigste Hebel für die Versicherbarkeit sind die Begleitdiagnosen, weniger die Werte selbst.
Neurodermitis
Bei Neurodermitis in der PKV-Risikoprüfung entscheidet der Schweregrad. Eine leichte, kaum behandelte Form führt häufig zu gar keinem Zuschlag, eine mittlere mit aktiver Cortison-Behandlung zu einem Risikozuschlag. Schwere oder therapieresistente Verläufe und eine laufende Biologika-Therapie führen dagegen meist zur Ablehnung. Einen Haut-Ausschluss spricht die PKV dabei nicht aus, sie arbeitet mit Zuschlag oder lehnt ab. Kinder-Neurodermitis ist besonders entspannt, weil sie sich oft auswächst.
Rheuma
Entzündlich-rheumatische Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew oder Psoriasis-Arthritis gehören zu den schwierigeren Diagnosen. Bei dauerhafter Medikation steht häufig die Ablehnung, weil eine chronische, laufend behandelte Erkrankung vorliegt. Gelingt die Aufnahme, liegt der Risikozuschlag meist zwischen 10 und 50 Prozent, ab etwa 50 Prozent intern folgt die Pauschalablehnung. Die Entscheidungen der Versicherer gehen weit auseinander, weshalb die anonyme Voranfrage bei mehreren Anbietern parallel hier besonders wichtig ist.
Erhöhtes Cholesterin
Bei erhöhten Cholesterinwerten entscheidet vor allem die Behandlung. Nur erhöhte Werte ohne Medikament kommen häufig ohne Zuschlag durch, eine dauerhafte Statin-Einstellung führt dagegen oft zur Ablehnung. Die Kombination aus Cholesterin, Bluthochdruck und Übergewicht ist regulär praktisch chancenlos und für Beamte eher ein Fall für die Öffnungsaktion. Der einzelne Laborwert wie ein LDL von 130 sagt für die Risikoprüfung wenig aus, es zählt das Gesamtbild.
Colitis ulcerosa und Morbus Crohn
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa und Morbus Crohn sind in der regulären Vollversicherung kaum versicherbar, auch in Remission, weil laufende Kontrollen und Medikamente als andauernde Behandlung gelten. Eine Aufnahme unter Leistungsausschluss gibt es nicht. Realistisch bleiben für Beamte die Öffnungsaktion oder ein guter Zusatzschutz in der GKV. Eine reguläre Aufnahme wird erst nach mehreren Jahren ganz ohne Behandlung denkbar.
Bluthochdruck
Bei Bluthochdruck entscheidet weniger die Diagnose als die Medikation. Ein nur diagnostizierter, unbehandelter Hochdruck ist meist ohne Probleme versicherbar. Sobald dauerhaft Blutdrucksenker eingenommen werden, prüfen die Versicherer strenger, und dokumentierte Folgeschäden an Herz, Nieren oder Augen sind das eigentliche Risiko. In Kombination mit erhöhten Blutfetten und Übergewicht wird eine Aufnahme in der Praxis kaum erreichbar.
Weitere Vorerkrankungen
Diese Diagnosen begegnen uns regelmäßig in der Beratung:
- Diabetes Typ 1 und Typ 2 mit Folgeschäden: Außerhalb der Beamten-Öffnungsaktion meist nicht versicherbar.
- Übergewicht / Adipositas: Bis BMI 30 in der Regel ohne Zuschlag, ab BMI 30 mit Risikozuschlag, ab BMI 35 nur ohne weitere Erkrankungen, ab BMI 40 meist Ablehnung. Bewertet wird das Gewicht zum Zeitpunkt des Antrags, wer vorher abnimmt, verbessert seine Chancen.
- Allergie / Heuschnupfen: Ohne Komplikationen meist Normalannahme.
- Tinnitus: Der Zuschlag ist individuell, in einem Fall aus unserer Praxis lag er bei rund 25 %. Die anonyme Voranfrage klärt ihn vor dem Antrag.
- Migräne: Auch mit Aura meist Annahme, teils mit Zuschlag. Kritisch wird es erst bei sehr häufigen Anfällen, etwa einmal pro Woche.
- Bluthochdruck (Hypertonie): Gut eingestellt meist 0–15 % Zuschlag; bei weiteren Risikofaktoren (BMI, Diabetes) höher.
Eine anonyme Risikovoranfrage klärt dies verbindlich, ohne Ihren Namen preiszugeben und ohne verbindlichen Antrag. In 5–10 Werktagen wissen Sie genau, welche Versicherer Sie zu welchen Konditionen aufnehmen.
06 Strategien für die erfolgreiche Antragstellung
Fünf Faktoren verbessern Ihre Annahmechancen und Konditionen spürbar:
- Therapieabschluss belegen: Ein Facharzt-Attest mit dem Datum der Beschwerdefreiheit ist bei psychischen und chronischen Diagnosen das stärkste Argument im Antrag.
- Wartezeiten nutzen: Bei psychischen Erkrankungen sind drei Jahre ohne Behandlung und Beschwerden die Mindestschwelle, fünf Jahre der sichere Abstand. Bei körperlichen Diagnosen zählt die aktuelle Stabilität oft mehr als die reine Wartezeit.
- Spezialisierte Makler wählen: Experten für Vorerkrankungen kennen die Annahmerichtlinien genau und fragen gezielt anonym an, statt blind Anträge zu streuen.
- Vollständige Befunde einreichen: Wer Arztberichte und Laborwerte sofort vorlegt, beschleunigt die Voranfrage und vermeidet Rückfragen, die oft als Risiko-Indikator gewertet werden.
- Strikte Wahrheitspflicht: Verschweigen Sie nichts. Selbst kleine Diagnosen gehören in den Antrag. Eine später entdeckte Lücke kann als arglistige Täuschung gewertet werden. Der Vertrag bleibt dann zehn Jahre lang anfechtbar.
Bewertung Ihrer Diagnose: anonym, ohne verbindlichen Antrag
Ihre Diagnose, Ihr Versicherbarkeits-Test bei mehreren Versicherern parallel. Ergebnis in 5–10 Werktagen, ohne dass Ihr Name an die Versicherer geht.
07 Was tun bei Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?
Ein Voranfrage-Ergebnis ist nicht immer das letzte Wort. Diese Wege stehen Ihnen offen:
- Nachverhandlung: Bei neueren, positiven Befunden können wir über den Makler oft bessere Konditionen aushandeln.
- Parallel-Anfragen: Da Versicherer Diagnosen unterschiedlich gewichten, liefert eine breite Voranfrage bei 4–8 Anbietern oft eine akzeptable Lösung.
- Erneute Anfrage nach Wartezeit: Nach 1–3 Jahren stabiler Gesundheit kann eine neue Voranfrage zu deutlich besseren Konditionen führen.
- Zuschlag später loswerden: Ist der Grund weggefallen, können Sie die Herabsetzung nach § 41 VVG verlangen. Beim Wechsel in einen günstigeren Tarif Ihres Versicherers nach § 204 VVG kann der Zuschlag entfallen, wenn Sie sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Wie beides geht, zeigt der Ratgeber Risikozuschlag entfernen.
08 Wenn alle Versicherer ablehnen: Ihre Optionen
Basistarif nach § 193 Abs. 5 VVG
Scheitern alle regulären Versuche, greift der gesetzliche Auffangtarif: der Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG i. V. m. § 152 VAG). Hier besteht Kontrahierungszwang für alle PKV-Versicherer.
Ein Sonderfall liegt außerhalb der Gesundheitsprüfung: Versicherer prüfen vor der Annahme auch die Bonität. Was bei einer negativen Schufa möglich ist, haben wir in einem eigenen Ratgeber beschrieben.
- Höchstbeitrag 2026: 1.017,18 € / Monat (BTN, ohne Beihilfe)
- BTB50 (Beihilfe): 508,59 € / Monat
- Leistungsumfang: Entspricht dem GKV-Niveau (keine Wahlleistungen).
- Keine Zuschläge oder Ausschlüsse: Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Vorerkrankungen.
- Sozial-Tarif: Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag; Zuschüsse durch Sozialträger sind möglich.
- Voraussetzung: PKV-Vertragsschluss ab 2009.
Quelle: PKV-Verband, Tarifübersicht 2026; weitere Hinweise bei der Verbraucherzentrale.
Standardtarif (für Bestand vor 2009)
Wer vor 2009 in die PKV eintrat und seit mindestens 10 Jahren versichert ist, kann in den Standardtarif wechseln.
- Höchstbeitrag 2026: 848,62 € / Monat (STN/STB)
- Selbstbehalt-Anpassung 1.7.2026: Der Eigenanteil für Heil- und Verbandsmittel steigt von 306 € auf 500 € jährlich.
Verbleib in der GKV
Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert und liegen unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), ist der Verbleib in der GKV bei schweren Vorerkrankungen oft die wirtschaftlich klügere Wahl.
09 Anonyme Voranfrage als sicherer Lösungsweg
Aus unserem Bestand von 29 privaten Krankenversicherern wählen wir gezielt diejenigen 4 bis 8 aus, die Ihre Diagnose am realistischsten bewerten. Die anonyme Risikovoranfrage ist dabei das Standardverfahren bei relevanten Vorerkrankungen: wir prüfen Ihre Versicherbarkeit, ohne dass Ihr Name in den Datenbanken der Versicherer erscheint.
Unser PKV-Maklerpool
- Keine Akte unter Ihrem Namen: Selbst eine Absage in der Voranfrage lässt sich keinem Namen zuordnen.
- Breite Marktabdeckung: Wir fragen parallel bei 4–8 passenden Versicherern an.
- Gültigkeit: Die Bewertungen sind meist 3–6 Monate bindend.
- Erfahrungswerte aus unserer Beratungspraxis (2026): Etwa 30–40 % erhalten eine Normalannahme oder moderate Zuschläge; rund 40 % müssen mit hohen Zuschlägen oder einer Ablehnung rechnen.
- Kostenfrei: Unsere Beratung wird durch die Courtage des gewählten Versicherers vergütet.
Informationen zum Verfahren bietet die Verbraucherzentrale.
Brauchen Sie neben der privaten Krankenversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, fragen wir beide parallel an. Die BU bewertet viele Vorerkrankungen anders, häufig mit einem Ausschluss der betroffenen Erkrankung. Wie das für einzelne Diagnosen aussieht, steht im Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.
Mehr zur anonymen Voranfrage und zum Formular →
10 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Vorerkrankungen sind in der PKV ein Problem?
Muss ich auch Bagatell-Erkrankungen angeben?
Wie wirkt sich Übergewicht auf die PKV aus?
Kann ich PKV mit Diabetes Typ 2 abschließen?
Werden Allergien und Heuschnupfen in der PKV problematisch?
Wie lange muss eine Therapie abgeschlossen sein, bevor PKV-Antrag sinnvoll ist?
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung verschweige?
Kann ich Zuschläge oder Leistungsausschlüsse später wieder loswerden?
Was ist der Basistarif und wer kann ihn beantragen?
Welche Sonderregelung gilt für Beamte mit Vorerkrankungen?
Wie lange ist eine anonyme Voranfrage-Bewertung gültig?
Was kostet der Basistarif 2026 maximal?
11 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Zwei Wege, einer reicht: Buchen Sie direkt ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie die anonyme Risikovoranfrage aus. Sie erhalten das Ergebnis in 5 bis 10 Werktagen, ohne verbindlichen Antrag und kostenfrei.
Erstgespräch mit Max direkt buchen
Hinweis zum Datenschutz: Calendly verarbeitet beim Termin-Buchen Name und E-Mail nach den hinterlegten Standards. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.
