Neu PKV für Beamte

PKV-Öffnungsaktion für Beamte

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Zusage teilnehmender privater Versicherer, beihilfeberechtigte Beamte trotz Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Der Risikozuschlag ist dabei auf 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse aus Gesundheitsgründen sind nicht erlaubt. Das Fenster öffnet sich aber nur einmal: innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung. Worauf es dabei wirklich ankommt, ist die Frage, welche Leistungen Ihnen am Ende verschlossen bleiben.

anonym kostenfrei keine HIS-Spur
FristAntragseingang zählt, nicht der Beginn 6 Monate
Zuschlagin der Praxis fast immer der volle Wert max. 30 %
Aufnahme im Haupttariftrotz Vorerkrankung, ohne Ausschluss garantiert
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Vereinbarung teilnehmender Versicherer, kein Gesetz. Sie sichert beihilfeberechtigten Beamten die Aufnahme in die PKV trotz Vorerkrankungen.
  • Der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt. In der Praxis kommt fast immer dieser volle Wert, der Deckel ist die eigentliche Schutzfunktion.
  • Das Fenster beträgt sechs Monate ab der erstmaligen Verbeamtung und öffnet sich nur einmal. Maßgeblich ist der Antragseingang beim Versicherer.
  • Die Annahmegarantie gilt nur für den Haupttarif. Für die ergänzenden Komforttarife läuft die normale Gesundheitsprüfung weiter und scheitert bei Vorerkrankung oft.
  • Ob die Öffnungsaktion oder die normale Prüfung der bessere Weg ist, hängt vom Gesundheitszustand ab. Das klärt die anonyme Voranfrage.

01 Was die Öffnungsaktion in der PKV ist

Wer frisch verbeamtet wird und eine Vorgeschichte mitbringt, kennt die Sorge: Eine normale Gesundheitsprüfung kann einen hohen Zuschlag bringen, einen Leistungsausschluss oder am Ende die Ablehnung. Genau für diesen Fall haben die privaten Krankenversicherer einen Sonderweg geschaffen. Er heißt Öffnungsaktion.

Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Unternehmen im Verband der privaten Krankenversicherung. Sie besteht seit vielen Jahren. Ihr Zweck ist einfach: Beihilfeberechtigte Beamte sollen einen sicheren Weg in die PKV bekommen, auch mit Vorerkrankungen. Wichtig ist die Einordnung gleich zu Beginn. Die Öffnungsaktion beruht auf keinem Paragraphen und auf keinem gesetzlichen Aufnahmezwang. Sie ist eine Branchenvereinbarung, an die sich die teilnehmenden Versicherer halten. Das macht sie für Beamte besonders wertvoll, denn der private Versicherungsschutz passt für die meisten von ihnen über die private Krankenversicherung für Beamte ohnehin besser zur Beihilfe als die gesetzliche Kasse.

Für Beamte mit einer Diagnose ist die Öffnungsaktion der vorerkrankungs-spezifische Pfad in die PKV. Was sie verspricht, klingt im ersten Moment nach einem reinen Vorteil. Annahme garantiert, Zuschlag gedeckelt, kein Leistungsausschluss. Der zweite Blick lohnt sich aber, denn der eigentliche Preis dieser Sicherheit liegt bei den Leistungen, die Ihnen am Ende offenstehen, weniger beim Zuschlag. Dazu kommen wir weiter unten.

02 Die Bedingungen im Überblick

Die Eckpunkte der Öffnungsaktion sind über die teilnehmenden Versicherer hinweg gleich aufgebaut. Sie bilden den Rahmen, in dem die Aufnahme erfolgt.

Merkmal Regelung in der Öffnungsaktion
Annahme garantiert ja, im beihilfekonformen Haupttarif
Risikozuschlag auf max. 30 % des Tarifbeitrags begrenzt
Leistungsausschluss aus Risikogründen im Haupttarif nicht zulässig
Aufgenommen wird in eine beihilfekonforme Restkostenabsicherung
Frist 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung
Rechtsgrundlage kein Gesetz, freiwillige Branchenvereinbarung

Diese Bedingungen gelten für den Haupttarif. Schon hier liegt ein Punkt, der oft übersehen wird: Annahmegarantie, Zuschlagsdeckel und das Verbot des Leistungsausschlusses beziehen sich auf die beihilfekonforme Grundabsicherung. Für ergänzende Bausteine sieht es anders aus, dazu mehr im Abschnitt zu den Leistungen.

03 Wer die Öffnungsaktion nutzen kann

Berechtigt ist, wer einen Beihilfeanspruch hat. Das umfasst einen breiten Kreis im öffentlichen Dienst.

  • Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärter und Referendare am Karrierestart.
  • Beamte auf Probe in der Zeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.
  • Beamte auf Zeit und auf Lebenszeit mit dauerhaftem Beihilfeanspruch.
  • Soldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte, Richter und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch.
  • Angehörige, also Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hält. Bei Kindern kommt das in der Praxis seltener vor.

Ein wichtiger Hinweis zum Status: Das Fenster der Öffnungsaktion hängt an der erstmaligen Verbeamtung, nicht am jeweiligen Statuswechsel. Wer als Beamtenanwärter auf Widerruf startet, hat sein Fenster mit diesem ersten Schritt. Der spätere Wechsel auf Probe und dann auf Lebenszeit öffnet kein neues Fenster. Das ist der Grund, warum gerade Anwärter und Referendare mit einer Vorgeschichte früh aktiv werden sollten, statt auf die nächste Statusstufe zu warten.

04 Die 6-Monats-Frist und ihre Tücken

Die Frist beginnt mit der erstmaligen Verbeamtung und läuft sechs Monate. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihr Antrag beim Versicherer eingeht. Nicht der Versicherungsbeginn, nicht das Datum der Ernennungsurkunde im Briefkasten und nicht der Poststempel. Das klingt nach einer Formalie, hat aber Folgen für die Praxis.

Versicherer stellen bei der Aufnahme Rückfragen, fordern Unterlagen nach oder bitten um ärztliche Berichte. Jeder dieser Schritte kostet Zeit, und die Frist läuft weiter. Wer erst im fünften Monat den Antrag stellt, riskiert, dass eine Rückfrage das Fenster faktisch schließt. Deshalb gilt: früh starten, nicht auf den letzten Moment warten. Das verschafft Luft für genau diese Nachfragen.

Und wenn die sechs Monate verstrichen sind? Dann bleibt der reguläre Weg über die normale Gesundheitsprüfung mit dem Risiko von Zuschlag oder Ausschluss, der gesetzliche Basistarif als Auffanglösung, oder der Verbleib in der gesetzlichen Kasse mit pauschaler Beihilfe in den Ländern, die das anbieten. Bei einem schlechten Gesundheitszustand ist die gesetzliche Variante mit pauschaler Beihilfe oft sogar die sinnvollere Option. Wer eine spätere private Rückkehr offenhalten will, kann über eine Anwartschaft nachdenken. Das Werkzeug, das Ihnen offensteht, lässt sich am besten im Gespräch klären.

Ist Ihr Öffnungsaktions-Fenster noch offen?
Schritt 1: Welcher Status trifft auf Sie zu?

Reine Orientierung, keine rechtsverbindliche Fristberechnung. Maßgeblich ist der Antragseingang beim Versicherer, und die Bearbeitungszeit dort zählt mit. Den genauen Fristlauf klären wir im Gespräch.

Voranfrage

Läuft Ihr 6-Monats-Fenster noch?

Wir prüfen anonym über mehrere teilnehmende Versicherer, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt, ohne Risiko eines HIS-Eintrags.

05 Öffnungsaktion oder normale Gesundheitsprüfung?

Die Öffnungsaktion ist kein Standardweg für jeden Beamten. Sie ist die Lösung für einen bestimmten Fall und greift dort, wo die normale Gesundheitsprüfung absehbar zu Ablehnung, Ausschluss oder hohem Zuschlag führen würde. Genau dann ist sie die sichere Bank. In welchen Lagen das aus der Beratungspraxis fast immer zutrifft:

  • jede psychische Vorbelastung, von Therapie bis Diagnose,
  • chronische Erkrankungen jeder Art, auch mehrere leichte chronische Erkrankungen in Summe,
  • geplante Operationen, gerade weil das Fenster nur sechs Monate offen ist,
  • wiederkehrende Beschwerden an Hals- und Lendenwirbelsäule,
  • starkes Übergewicht mit Begleiterkrankungen,
  • grundsätzlich alles, was auf dem normalen Weg zur Ablehnung führt.

Sind die gesundheitlichen Punkte dagegen gering, kann die normale Prüfung der attraktivere Weg sein, weil sie den Zugang zu den vollen Komforttarifen offenhält. Hier liegt der Grund, warum sich die Frage lohnt und warum eine pauschale Antwort in beide Richtungen falsch wäre. Stumpf in die Öffnungsaktion zu gehen oder ebenso stumpf in die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe, ist in keinem der beiden Fälle klug. Es kommt auf den Einzelfall an.

Ausgangslage Über die Öffnungsaktion Über die normale Prüfung
Aufnahme garantiert im Haupttarif nicht garantiert, Ablehnung möglich
Zuschlag auf 30 % gedeckelt, meist voll offen, bei schwerer Vorerkrankung höher oder Ausschluss
Komforttarife (Chefarzt, Einzelzimmer) oft verschlossen, da separat geprüft zugänglich, wenn die Prüfung sie hergibt
Passt für schwere oder mehrere Vorerkrankungen, drohende Ablehnung geringe gesundheitliche Punkte
Erst prüfen, dann binden

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet. Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang."

Was Schiller über die Ehe schrieb, passt auf die Wahl der Krankenversicherung. Sie binden sich für Jahrzehnte. Die reflexhafte Entscheidung kostet später, die geprüfte trägt.

06 Was die Öffnungsaktion leistet und was nicht

Hier liegt der Punkt, den die meisten Erklärungen zur Öffnungsaktion auslassen, und er ist wichtiger als der Zuschlag. Die Öffnungsaktion ist nicht gleich Öffnungsaktion. Was Sie am Ende an Leistung bekommen, hängt davon ab, worauf sich die Annahmegarantie überhaupt bezieht.

Die Garantie gilt nur für den Haupttarif, also die beihilfekonforme Restkostenabsicherung. Das ist der auf Ihre Beihilfe abgestimmte Grundschutz, und den bekommen Sie sicher, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Leistungsausschluss. So weit der gute Teil.

Die attraktiven Zusatzleistungen der PKV stecken aber nicht im Haupttarif. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, erweiterte Zahnleistungen oder Heilpraktikerbehandlungen laufen über separate Beihilfeergänzungstarife. Und für diese Ergänzungstarife gilt die Annahmegarantie nicht. Dort läuft die normale Gesundheitsprüfung weiter. Mit genau den Vorerkrankungen, wegen derer Sie die Öffnungsaktion nutzen, werden diese Ergänzungen bei vielen Anbietern abgelehnt. Das Ergebnis: Sie landen in einer soliden Grundabsicherung, der Komfortteil der PKV bleibt aber häufig außen vor.

Der eigentliche Preis der Öffnungsaktion ist also dieser Leistungsverzicht, der gedeckelte Zuschlag wiegt daneben gering. Wer das vorher weiß, geht mit offenen Augen in die Entscheidung und kann sie gegen die Alternativen abwägen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich eine Ergänzung später nur eingeschränkt nachholen lässt, denn auch dann greift wieder eine Gesundheitsprüfung. Genau deshalb gehört diese Frage an den Anfang und nicht ans Ende.

07 Öffnungsaktion, Basistarif und Standardtarif

Drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, obwohl sie ganz Verschiedenes meinen. Die saubere Trennung hilft, den richtigen Weg zu erkennen.

  • Öffnungsaktion. Freiwillige, beamtenspezifische Vereinbarung der teilnehmenden Versicherer. Annahmegarantie im beihilfekonformen Haupttarif, Zuschlag auf 30 Prozent gedeckelt, beruht auf keinem Gesetz.
  • Basistarif. Gesetzliche Auffanglösung nach § 152 VAG. Jeder private Krankenversicherer muss ihn anbieten, es gilt ein Kontrahierungszwang, also eine Pflicht zur Aufnahme. Der Beitrag ist auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, dafür ist der Leistungsumfang an das Niveau der gesetzlichen Kasse angelehnt und damit begrenzt.
  • Standardtarif. Der ältere Vorläufer, der nur noch für bestimmte Altverträge offensteht. Für Neuzugänge spielt er keine Rolle mehr.

Der Unterschied ist für Beamte mit Vorerkrankung entscheidend. Der Basistarif nimmt zwar jeden auf, liefert aber nur einen begrenzten Schutz auf Kassenniveau. Die Öffnungsaktion führt dagegen in eine echte beihilfekonforme PKV. Solange das 6-Monats-Fenster offen ist, ist sie für Berechtigte fast immer die bessere Lösung. Der Basistarif ist der Auffangschirm danach.

08 Der Weg über mehrere teilnehmende Versicherer

An der Öffnungsaktion nehmen viele große private Krankenversicherer teil. Gleich sind die Bedingungen aber nur auf dem Papier. In der Praxis reagieren die teilnehmenden Versicherer unterschiedlich auf unterschiedliche Anfragen, und die Tarife unterscheiden sich in ihren Leistungen, gerade bei den Ergänzungsbausteinen, die über die normale Prüfung laufen. Genau hier entscheidet sich, wie viel von der PKV Ihnen trotz Vorerkrankung offensteht.

Eine ungefilterte Anbieterliste hilft dabei wenig, denn welcher Versicherer im Einzelfall die passende beihilfekonforme Lösung bietet, hängt von Ihrer konkreten Vorgeschichte ab. Sinnvoller ist der anonyme Weg. Über die anonyme Voranfrage fragen wir mehrere teilnehmende Versicherer parallel an, ohne dass Ihr Name oder eine Spur im Hinweissystem der Versicherer entsteht. Sie sehen am Ende, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt und wo der Leistungsumfang am weitesten reicht. Erst danach fällt die Entscheidung. Wer breiter zur privaten Absicherung mit einer Vorgeschichte recherchiert, findet die Grundlagen in unserem Ratgeber zur PKV trotz Vorerkrankung, der den allgemeinen Weg über die normale Prüfung beschreibt. Den Gesamtüberblick gibt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.

09 Häufige Fragen zur Öffnungsaktion

Was ist die Öffnungsaktion in der privaten Krankenversicherung?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Vereinbarung teilnehmender privater Krankenversicherer, kein Gesetz. Sie sichert beihilfeberechtigten Beamten die Aufnahme in die PKV zu, auch wenn Vorerkrankungen vorliegen. Eine Ablehnung aus Gesundheitsgründen ist ausgeschlossen, der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt, und Leistungsausschlüsse aus Risikogründen sind im aufnehmenden Haupttarif nicht zulässig. Aufgenommen wird in eine beihilfekonforme Restkostenabsicherung.
Für wen gilt die Öffnungsaktion?
Berechtigt sind beihilfeberechtigte Beamte auf Widerruf, auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit, dazu Soldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte, Richter und Kirchenbeamte mit Beihilfeanspruch. Auch Angehörige wie Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder können einbezogen werden, wenn die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hält. Bei Kindern kommt das in der Praxis seltener vor.
Wie hoch darf der Risikozuschlag bei der Öffnungsaktion sein?
Der Zuschlag ist auf 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt. In der Praxis kommt fast immer dieser volle Wert zustande, denn die Öffnungsaktion greift gerade dort, wo die normale Prüfung einen höheren Zuschlag oder eine Ablehnung ergeben würde. Die 30 Prozent sind also weniger ein selten ausgereizter Höchstwert als die eigentliche Schutzfunktion: mehr darf der Versicherer nicht verlangen.
Wie lange habe ich nach der Verbeamtung Zeit?
Sechs Monate ab der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich ist, wann Ihr Antrag beim Versicherer eingeht, nicht der Versicherungsbeginn und nicht der Poststempel. Rückfragen des Versicherers können die Bearbeitung verzögern, deshalb sollten Sie früh starten. Das Fenster öffnet sich nur einmal, bei der ersten Verbeamtung. Ein Statuswechsel vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit öffnet kein neues Fenster.
Werde ich trotz Vorerkrankung sicher aufgenommen?
Im Haupttarif ja. Die Annahmegarantie der Öffnungsaktion bezieht sich auf die beihilfekonforme Restkostenabsicherung, dort werden Sie ohne Gesundheitsprüfung und ohne Leistungsausschluss aufgenommen. Für die ergänzenden Komforttarife gilt diese Garantie aber nicht, dort läuft die normale Gesundheitsprüfung weiter. Genau das ist der Punkt, den man vor dem Antrag kennen sollte.
Welche Leistungen bekomme ich über die Öffnungsaktion?
Sie erhalten eine solide beihilfekonforme Restkostenabsicherung, also den auf die Beihilfe abgestimmten Versicherungsschutz. Die Annahmegarantie gilt nur für diesen Haupttarif. Die attraktiven Zusatzbausteine, etwa Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus, erweiterte Zahnleistungen oder Heilpraktiker, werden über separate Beihilfeergänzungstarife abgedeckt. Für diese läuft die normale Gesundheitsprüfung, und mit Vorerkrankungen werden sie bei vielen Anbietern abgelehnt. So bleibt der Komfortteil der PKV oft außen vor.
Öffnungsaktion oder normale Gesundheitsprüfung, was ist besser?
Das hängt vom Gesundheitszustand ab. Führt die normale Prüfung absehbar zu Ablehnung, Ausschluss oder hohem Zuschlag, etwa bei psychischer Vorbelastung, chronischen oder mehreren leichten Erkrankungen, geplanten Operationen oder wiederkehrenden Rückenproblemen, ist die Öffnungsaktion der sichere Weg. Sind die gesundheitlichen Punkte gering, kann die normale Prüfung den Zugang zu den vollen Komforttarifen offenhalten. Pauschal lässt sich das nicht entscheiden, eine anonyme Voranfrage zeigt für Ihren Fall, welcher Weg trägt.
Was ist der Unterschied zwischen Öffnungsaktion und Basistarif?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige, beamtenspezifische Vereinbarung der Versicherer mit Annahmegarantie im beihilfekonformen Tarif. Der Basistarif dagegen ist eine gesetzliche Auffanglösung nach § 152 VAG, die jeder PKV-Anbieter anbieten muss. Er steht allen offen, der Beitrag ist auf den durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, dafür ist der Leistungsumfang begrenzt und an das Niveau der gesetzlichen Kasse angelehnt. Für Beamte mit Vorerkrankung ist die Öffnungsaktion innerhalb der Frist fast immer die bessere Lösung.
Gilt die Öffnungsaktion auch für meine Kinder oder meinen Ehepartner?
Ja, Angehörige können einbezogen werden, also Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und Kinder, wenn die beihilfeberechtigte Person selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaft hält. Auch hier sichert die Aktion die Aufnahme trotz Vorerkrankung im Haupttarif. Bei Kindern wird das in der Praxis seltener gebraucht. Für eine geplante Pause oder zur Überbrückung lohnt sich oft der Blick auf die Anwartschaft.
Was passiert, wenn ich die 6-Monats-Frist verpasse?
Dann bleibt nur noch der reguläre Weg über die normale Gesundheitsprüfung, mit dem Risiko von Zuschlag oder Ausschluss, der gesetzliche Basistarif als Auffanglösung, oder der Verbleib in der gesetzlichen Kasse mit pauschaler Beihilfe in den Ländern, die das anbieten. Bei einem schlechten Gesundheitszustand ist die gesetzliche Variante mit pauschaler Beihilfe oft die sinnvollere Option. Welcher Weg im Einzelfall trägt, klärt ein Beratungsgespräch.
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Versicherungsmakler aus Dresden, spezialisiert auf private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. „Ein frisch Verbeamteter mit starken Vorerkrankungen wird höchstwahrscheinlich die Öffnungsaktion nutzen müssen, gerade wenn es Psyche ist."

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Stand Juni 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Vereinbarung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer und beruht auf keiner gesetzlichen Grundlage. Angaben zum gesetzlichen Basistarif (§ 152 VAG) dienen der Abgrenzung und der allgemeinen Aufklärung. Der Frist- und Berechtigungs-Check auf dieser Seite gibt nur eine grobe Orientierung und ist keine rechtsverbindliche Fristberechnung, maßgeblich ist allein der Antragseingang beim Versicherer einschließlich dessen Bearbeitungszeit. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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