Elbland Finanz
Familie

PKV für Kinder und Familien 2026

PKV mit Kindern: Kosten 2026, Rechner & Beispiele

Ein Kind kostet in der privaten Krankenversicherung 2026 meist zwischen 120 und 250 Euro im Monat, bei Beamtenkindern mit Beihilfe oft nur 30 bis 70 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern liegt typisch zwischen 1.300 und 1.700 Euro, vor Abzug des Arbeitgeberzuschusses. Anders als in der gesetzlichen Kasse zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Diese Übersicht zeigt mit Rechner und Beispielrechnungen, was Kinder und Familien zahlen, wann sich die PKV lohnt und wie ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird.

Mehr über Max
  • 2026 Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
  • 2025 Spezialisierung private Krankenversicherung
  • 2024 Diplom-Ingenieur · TU Dresden
  • 2020 Fachmann für Finanzanlagen · IHK Berlin
  • 2018 Versicherungsfachmann · IHK Berlin
Vollständige Vita

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ein Kind kostet 2026 in einem regulären Tarif 120 bis 250 Euro im Monat, ein Beamtenkind mit Beihilfe oft nur 30 bis 70 Euro.
  • Jedes Kind hat einen eigenen Vertrag und Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
  • Der Beitrag hängt am Leistungsniveau, Selbstbehalt und Anbieter, kaum am Alter. Bis 21 zahlen Kinder keine Pflegeversicherung und keinen Beitragsentlastungs-Zuschlag.
  • Ein Neugeborenes wird nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt eingeht und ein Elternteil dort seit drei Monaten versichert ist.
  • Für ein einzelnes Kind ist die kostenlose GKV-Familienversicherung in der reinen Beitragsrechnung meist günstiger. Die PKV lohnt sich beim Kind vor allem über die Beihilfe oder wegen der besseren Leistungen.

Familienbeitrag berechnen

Stellen Sie Ihre Familie zusammen: berufliche Situation und Eintrittsalter der Eltern, Zahl der Kinder, bei Beamten die Beihilfe-Konstellation. Der Rechner zeigt die Beitragsspanne pro Person, zieht bei Angestellten den Arbeitgeberzuschuss ab und weist den voraussichtlichen Eigenanteil samt Jahresbelastung aus.

Familienrechner 2026

Was zahlt Ihre Familie in der PKV?

Beitragsspanne für Eltern und Kinder inklusive Arbeitgeberzuschuss, aus Erfahrungswerten der Beratungspraxis. Keine Datenspeicherung, kein Online-Antrag.

Unverbindliche Orientierung, kein Versicherungsangebot und keine individuelle Beratung. Die Spannen stammen aus vereinfachten Erfahrungswerten der Beratungspraxis 2026. Der tatsächliche Beitrag richtet sich nach Tarif, Leistungsumfang, Gesundheitszustand und Annahmeentscheidung des Versicherers.

Die Berechnung ist eine erste Orientierung, kein Versicherungsangebot. Der tatsächliche Beitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Leistungsumfang, dem Gesundheitszustand und der Annahmeentscheidung des Versicherers.

Was kostet ein Kind in der PKV 2026?

Der Beitrag pro Kind liegt 2026 in einem regulären Tarif zwischen 120 und 250 Euro im Monat. Bei Kindern von Beamten senkt die Beihilfe den Beitrag auf 30 bis 70 Euro. Diese Spanne ist groß, weil der Kinderbeitrag vom Leistungsniveau, vom Selbstbehalt, vom Anbieter und von einer eventuellen Beihilfeberechtigung abhängt, kaum aber vom Alter. Eine private Krankenversicherung kennt keinen Familientarif, sie kalkuliert jedes Kind einzeln.

Diese Werte stammen aus der täglichen Beratungspraxis bei Elbland Finanz in Dresden und dienen als Orientierung. Der konkrete Beitrag für Ihr Kind richtet sich nach dem Tarif des Elternteils, dem das Kind im Leistungsniveau folgt, und nach dem Anbieter.

Warum jedes Kind in der PKV einen eigenen Beitrag hat

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei familienversichert, sofern ihr eigenes Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze). Dieses Modell der kostenfreien Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.

Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Das Eintrittsalter spielt beim Kind im Gegensatz zum Erwachsenen-Tarif praktisch keine Rolle, weil Versicherer für Kinder noch keine Alterungsrückstellungen Kapitalstock, den die PKV in jüngeren Jahren aufbaut, um Beiträge im Alter zu dämpfen. Bei Anbieterwechsel werden 50 Prozent der Basisrückstellungen mit übertragen. bilden. Zusätzlich entfallen bei Kindern bis 21 Jahre der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung sowie der zehnprozentige Zuschlag für den gesetzlichen Beitragsentlastungs-Anteil. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wechselt das Kind in den Erwachsenentarif, was eine Neukalkulation auslöst.

Diese Systematik hat zwei Vorteile. Der Kinderbeitrag bleibt über die gesamte Kindheit stabil und steigt nicht altersbedingt. Und erst diese Einzelvertrags-Struktur ermöglicht die gesetzliche Aufnahmegarantie für Neugeborene nach § 198 VVG.

Beitrag pro Kind: die drei Größenordnungen

Die häufigste Frage rund um Kinder in der PKV lautet schlicht: Was kostet ein Kind im Monat? Der Beitrag fällt in drei Größenordnungen.

Konstellation Beitrag pro Kind / Monat Häufiger Bereich
Kind im regulären Tarif (kein Beihilfeanspruch) 120 bis 250 € 150 bis 180 €
Beamtenkind, Beihilfe Bundesstandard (80 %) 35 bis 80 € 40 bis 60 €
Beamtenkind Sachsen (90 % ab dem 2. Kind) 30 bis 40 € 30 bis 35 €

Eine pauschale Aussage wie „ein Kind kostet 150 Euro" greift zu kurz. Der konkrete Beitrag hängt am Tarif des Elternteils, dem das Kind im Leistungsniveau folgt, an der Beihilfeberechtigung und am Anbieter. Die Spannen sind als Orientierung gedacht, ein konkretes Angebot setzt eine Bedarfsklärung voraus.

Begriffsklärung zum „Mitversichern": Häufig wird gesucht, wie man ein Kind „mitversichern" lässt. Die Formulierung stammt aus der GKV, wo Kinder beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV gibt es diese kostenfreie Mitversicherung nicht. Auch ein „PKV-Familientarif" existiert nicht als eigenes Produkt. Gemeint ist in der PKV: das Kind beim selben Anbieter in einem Kindertarif aufnehmen, der zum Eltern-Tarif passt.

PKV mit zwei Kindern: Kosten und Beispielrechnung 2026

Eine privat versicherte Angestelltenfamilie (Mutter 30, Vater 32, zwei Kinder unter zehn Jahren) zahlt 2026 meist einen Monatsbeitrag zwischen 1.300 und 1.700 Euro. Wer Premium-Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Heilpraktiker und eine vollständige Erstattung von Zahnersatz wählt, überschreitet schnell die Grenze von 2.000 Euro. Ein solider Regeltarif mit moderatem Selbstbehalt bleibt dagegen zuverlässig unter 1.500 Euro.

Diese Werte dienen als Orientierungsrahmen aus unserer täglichen Beratungspraxis bei Elbland Finanz in Dresden. Der tatsächliche Beitrag Ihrer Familie richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand der einzelnen Personen, dem Anbieter und dem gewünschten Leistungsumfang.

Vier Familien-Profile mit konkreten Beiträgen

Die folgenden Beispiele stammen aus unserer Beratungspraxis des Jahres 2026. Sie veranschaulichen anonymisiert, wie stark die Beiträge je nach Lebenssituation variieren.

Profil 1: Angestelltenfamilie, zwei Kinder, beide Eltern PKV

Der Vater (34, Geschäftsführer) überschreitet die Jahresarbeitsentgeltgrenze seit zwei Jahren. Die Mutter (32, Marketing-Managerin) verdient ebenfalls knapp über der Grenze. Beide Kinder (4 und 7 Jahre) sind gesund. Gewählt wurde ein Tarif mit 600 Euro Selbstbeteiligung, Einbettzimmer und 70 Prozent Zahnersatz-Erstattung. Die monatlichen Beiträge betragen für den Vater 590 Euro, für die Mutter 555 Euro, für das erste Kind 165 Euro und für das zweite Kind 160 Euro. Dies ergibt einen Gesamtbeitrag von 1.470 Euro. Da beide Elternteile angestellt sind, lässt sich der Arbeitgeberzuschuss auch für die Kinderverträge nutzen. Der Arbeitgeber übernimmt damit rund die Hälfte, sodass eine effektive Belastung von etwa 735 Euro verbleibt.

Profil 2: Angestelltenfamilie, ein Elternteil PKV, einer GKV

Der Vater (38) ist selbstständig und freiwillig privat versichert, sein Gesamteinkommen liegt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Mutter (36) arbeitet in Teilzeit und ist gesetzlich pflichtversichert. Weil der Vater die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet, greift der Ausschluss nach § 10 SGB V nicht, und die beiden Kinder (5 und 9 Jahre) sind über die Mutter beitragsfrei familienversichert. Die Beiträge belaufen sich auf 645 Euro für den Vater (PKV) und rund 550 Euro für die Mutter (GKV inklusive Pflege). Die Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Der Gesamtbeitrag liegt bei rund 1.195 Euro. Solche Misch-Konstellationen begegnen uns in der Beratung häufig und erweisen sich oft als die wirtschaftlichste Lösung.

Profil 3: Beamtenfamilie Sachsen, zwei Kinder, Ehepartner GKV-pflichtig

Ein sächsischer Beamter (35, Besoldungsgruppe A12) erhält ab dem zweiten Kind einen Beihilfesatz von 90 Prozent. Er benötigt daher nur eine PKV-Restkostenversicherung über 10 Prozent. Die Ehepartnerin ist über ihre eigene Anstellung gesetzlich pflichtversichert. Die beiden Kinder (3 und 6 Jahre) sind ebenfalls zu 90 Prozent beihilfeberechtigt. Die Beiträge teilen sich auf: 145 Euro für den Beamten (PKV-Restkosten), 32 Euro für das erste Kind, 30 Euro für das zweite Kind und rund 480 Euro für die Ehepartnerin in der GKV. Der Gesamtbeitrag beträgt etwa 687 Euro. Sollte die Ehepartnerin ebenfalls in die PKV wechseln (mit einem persönlichen Beihilfesatz von 70 Prozent), sinkt der gesamte Familienbeitrag häufig auf unter 400 Euro.

Profil 4: Selbstständige Familie, Doppelverdiener, zwei Kinder

Der Vater (41, IT-Berater) und die Mutter (39, Notarin) sind beide selbstständig tätig. Für die Kinder (10 und 13 Jahre) und die Eltern wird der Wechsel in die PKV vollzogen. In der gesetzlichen Kasse müssten beide Elternteile als freiwillige Mitglieder jeweils den Höchstbeitrag von rund 1.226 Euro inklusive Pflegeversicherung zahlen. Die PKV-Beiträge belaufen sich auf 720 Euro für den Vater, 670 Euro für die Mutter, 180 Euro für das erste Kind und 175 Euro für das zweite Kind. Der Gesamtbeitrag liegt bei 1.745 Euro. Im Vergleich dazu stünde in der GKV der Höchstbeitrag für beide Selbstständige von rund 2.450 Euro. Trotz der Einzelverträge für die Kinder ergibt sich eine monatliche Ersparnis von rund 700 Euro zugunsten der PKV.

PKV oder GKV mit zwei Kindern: der strukturierte Vergleich

Das gängige Vorurteil, die private Krankenversicherung sei mit Kindern grundsätzlich teurer, trifft in der Praxis nur selten pauschal zu. Entscheidend ist nicht der Beitrag für eine einzelne Person, sondern die gesamte Konstellation der Familie.

Konstellation Beitrag GKV (Familie) Beitrag PKV (alle Familienmitglieder) Tendenz
Alleinverdiener, Partner ohne Einkommen, 2 Kinder ~ 800 bis 1.226 € (einkommensabhängig) ~ 1.300 bis 1.700 € GKV
Doppelverdiener, beide angestellt über JAEG, 2 Kinder ~ 2.400 bis 2.500 € (beide am Höchstbeitrag) ~ 1.500 bis 1.800 € PKV
Beide selbstständig, 2 Kinder ~ 2.450 € (beide am Höchstbeitrag) ~ 1.600 bis 1.900 € PKV
Beamte Sachsen, 2 Kinder, Partner gesetzlich pflichtversichert ~ 500 € (nur für den Partner) ~ 200 bis 250 € (Beamter und Kinder) PKV
Beamte Sachsen, 2 Kinder, Partner ohne Erwerbstätigkeit ~ 240 € (freiwillige GKV ohne Familienversicherung) ~ 330 bis 450 € (gesamte Familie in der PKV) Je nach Tarifwahl

Wichtiger Hinweis zur gesetzlichen Familienversicherung: Die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner und Kinder endet, sobald das jeweilige Familienmitglied eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder das eigene Einkommen die Grenze von 565 Euro im Monat überschreitet. Nach einem Wechsel in die PKV hängt der Weg zurück in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung an Alter und Status des Hauptverdieners. Bis zum 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in der Regel unproblematisch, ab 55 Jahren bleibt der Weg in die GKV für den Hauptverdiener und damit für die Kinder über diesen Elternteil weitgehend versperrt. Dieses Detail erfordert bei einer geplanten Familiengründung besondere Aufmerksamkeit.

Was den Kinderbeitrag bestimmt

Vier Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags, das Alter des Kindes gehört nicht dazu.

  • Leistungsniveau: Das Kind folgt dem Tarif des höherwertig versicherten Elternteils. Ein solider Komforttarif liegt pro Monat oft 40 bis 80 Euro unter einem Premium-Tarif mit Chefarzt, Einbettzimmer und voller Zahnersatz-Erstattung.
  • Selbstbehalt: Ein vereinbarter Selbstbehalt senkt den Beitrag. Bei Kindern, die regelmäßig zu U-Untersuchungen und Impfungen gehen, ist der Effekt im Einzelfall zu rechnen.
  • Beihilfeberechtigung: Ist ein Elternteil Beamter, deckt die PKV beim Kind nur die Restkosten ab. Das ist der größte Hebel nach unten (siehe Abschnitt Beamtenkinder).
  • Anbieter: Die Kalkulation und die Beitragsstabilität unterscheiden sich je Gesellschaft. Das Alter des Kindes wirkt sich dagegen kaum aus, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Familienbeitrag in der PKV optimieren

Ein Familienvertrag ist kein statisches Gebilde. Vier Hebel können den Beitrag deutlich senken, ohne dass die Leistung leidet oder eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird.

1. Kindertarif im Einzelfall prüfen

Viele Eltern wählen für ihre Kinder denselben Premium-Tarif wie für sich selbst. Aus der Beratungspraxis reicht ein solider Komforttarif für die meisten Kinder vollkommen aus. Typische Kinderbehandlungen sind in dieser Tarifkategorie nicht ausgeschlossen, und Kinder sind in der PKV-Systematik ohnehin leistungsmäßig deutlich stärker gedeckt als Erwachsene, weil bestimmte Begrenzungen für Erwachsene nicht analog für Kindertarife gelten. Ob ein Premium- oder ein Komforttarif für das Kind sinnvoller ist, hängt am Lebensstil der Familie, an der gewünschten Versorgungstiefe und an der späteren Tarifwechsel-Strategie. Eine pauschale Empfehlung „Premium für Eltern, Komfort für Kinder" greift zu kurz. Diese Frage gehört in die Einzelberatung, nicht auf eine Übersichtsseite.

2. Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit nutzen

Die meisten PKV-Anbieter zahlen einen Teil des Jahresbeitrags zurück, wenn im Kalenderjahr keine Erstattung angefordert wurde. Bei Kindern, die in einem Jahr nur zur U-Untersuchung und zur Impfung waren, ist dieser Effekt regelmäßig wirtschaftlicher als die direkte Erstattung kleinerer Rechnungen. Die Höhe der Beitragsrückerstattung liegt bei einem leistungsfreien Jahr typischerweise zwischen 1,5 und 3 Monatsbeiträgen, gestaffelt nach aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahren. Einzelne Tarife starten bei einem halben Monatsbeitrag und erreichen nach acht leistungsfreien Jahren bis zu vier Monatsbeiträge. Die konkrete Mechanik unterscheidet sich je Anbieter, einige zahlen pauschal, andere gestaffelt. Im Erstgespräch klären wir, welche Anbieter für Ihre Familienkonstellation die attraktivste Rückerstattungs-Struktur haben.

3. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG

Wenn der Beitrag in einem bestehenden Tarif zu hoch wird oder die Lebenssituation sich verändert, ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter selten der erste Schritt. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers, ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme aller Alterungsrückstellungen. Das gilt für jedes Familienmitglied einzeln. Aus der Beratungspraxis sind Beitragssenkungen von 50 bis 250 Euro pro Person und Monat realistisch, in Einzelfällen auch darüber. Typische Hebel: höherer Selbstbehalt nach Abschluss der Kleinkindphase, Umstrukturierung von Tarifbausteinen, Umstieg in einen anbietereigenen Nachfolge-Tarif. Der Tarifwechsel ist einer der unterschätztesten Beratungshebel im Familienkontext, weil viele Eltern annehmen, ihr Vertrag sei „eingefroren".

4. Mischmodelle prüfen

Bei einer Misch-Familie (ein Elternteil PKV, einer GKV) ist die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder über den GKV-Elternteil oft die wirtschaftlichste Lösung, sofern die Einkommensverhältnisse das zulassen (siehe Profil 2 oben). In dieser Konstellation fallen Beiträge nur für den PKV-Elternteil an. Vor einem PKV-Wechsel einer ganzen Familie lohnt sich daher die Prüfung, ob ein Elternteil bewusst in der GKV verbleibt, um den Familien-Beitragsverbund zu erhalten.

PKV oder GKV fürs Kind?

Für ein einzelnes Kind ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung in der reinen Beitragsrechnung meist günstiger. Ob das Kind überhaupt beitragsfrei familienversichert werden kann, hängt am Status und Einkommen der Eltern. Der folgende Entscheidungsbaum führt Sie durch die typischen Fälle.

Entscheidungsbaum

Kann mein Kind in die GKV-Familienversicherung?

Wenige Fragen, dann sehen Sie Ihre Konstellation nach § 10 SGB V.

Frage 1

Sind die Eltern verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft?

Bloßes Zusammenleben ohne Trauschein oder Eintragung zählt hier nicht als Lebenspartnerschaft. Der Einkommens-Ausschluss nach § 10 SGB V gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Bei getrennt lebenden Eltern gelten zusätzlich Sorgerechts-Regeln.

Bei verheirateten Paaren gilt § 10 SGB V: Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner, fällt das Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung und muss beitragspflichtig versichert werden, gesetzlich freiwillig oder privat. Liegt der PKV-Elternteil unter dieser Grenze, bleibt das Kind über den GKV-Elternteil beitragsfrei familienversichert. Bei unverheirateten Eltern lässt sich das Kind unabhängig vom Einkommen des PKV-Elternteils dem GKV-Elternteil zuordnen und bleibt dort beitragsfrei mitversichert.

Zugunsten der PKV dreht die Rechnung beim Kind in drei Konstellationen: bei Beamtenkindern wegen der Beihilfe, bei Kindern, die ohnehin nicht beitragsfrei familienversichert werden können, und wenn Eltern die besseren Leistungen bewusst wählen. Privat versicherte Kinder werden in der Praxis häufig privatärztlich behandelt, bekommen schneller einen Facharzttermin und haben eine höhere Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln.

Beamtenkinder: warum die Beihilfe den Beitrag senkt

Für Beamtenfamilien verschiebt sich die Rechnung grundlegend. Die Beihilfe des Dienstherrn zahlt einen Großteil der Krankheitskosten jedes berücksichtigungsfähigen Kindes, die PKV sichert nur die Restkosten ab. Konkrete Beitragsbeispiele finden Sie im Kosten-Ratgeber für PKV-Beamte.

Bundesland 1. Kind Ab dem 2. Kind PKV-Restkosten
Bund und 13 Bundesländer (Standard) 80 % 80 % 20 %
Sachsen 70 % 90 % 10 % ab dem 2. Kind
Hessen 80 % 80 % Elternsatz steigt je Kind um 5 %

Für eine sächsische Beamtenfamilie heißt das: Sobald das zweite Kind berücksichtigungsfähig ist, steigt der Beihilfesatz für die Kinder auf 90 Prozent. Die private Restkostenversicherung deckt dann nur noch 10 Prozent ab, der Beitrag pro Kind sinkt auf etwa 30 bis 40 Euro im Monat. Der erhöhte Satz entfällt, sobald der Anspruch auf Kindergeld endet, meist mit dem Ende der Berufsausbildung. In dieser Übergangsphase lohnt ein Tarif-Check rund zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Wegfall.

Baby aufnehmen: Kindernachversicherung nach § 198 VVG

Für Eltern mit Kinderwunsch oder einer bevorstehenden Geburt ist § 198 VVG die wichtigste Vorschrift. Sie sichert dem Neugeborenen das Recht auf Aufnahme in die PKV des Elternteils zu, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Risikozuschlag. Auch bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen wird das Baby aufgenommen, solange die Frist gewahrt bleibt. Der Beitrag für das Baby bewegt sich in derselben Spanne wie für ein älteres Kind.

Die drei Voraussetzungen

  1. Drei-Monats-Vorversicherungszeit eines Elternteils: Mindestens ein Elternteil muss am Tag der Geburt seit drei Monaten beim Versicherer privat krankenversichert sein.
  2. Zwei-Monats-Anmeldefrist (Ausschlussfrist): Die schriftliche Anmeldung des Kindes muss binnen zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer eingehen.
  3. Aufnahme im Tarif des Elternteils: Das Neugeborene wird im Tarif des versicherten Elternteils oder einem gleichwertigen Kindertarif versichert. Eine freie Tarifwahl oberhalb des Elternniveaus besteht nicht, sie würde die reguläre Gesundheitsprüfung auslösen.

Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Verpassen Sie die Zwei-Monats-Frist, entfällt die Aufnahmegarantie, und der Versicherer kann eine reguläre Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einem gesunden Kind ist das unproblematisch, bei einer früh diagnostizierten Erkrankung kann es zum Zuschlag oder zur Ablehnung führen. Die Checkliste unten fasst die Schritte für die ersten Wochen zusammen.

§ 198 VVG gilt auch bei Adoption

Die Aufnahmegarantie greift nicht nur bei einer leiblichen Geburt, sondern auch bei Adoption. Sobald ein Kind in den Familienverbund eines PKV-Versicherten aufgenommen wird, verhält sich der Anspruch wie bei einem Neugeborenen, auch bei älteren Adoptivkindern. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingehen, die Drei-Monats-Vorversicherungszeit des Elternteils zählt analog.

Wichtige Einschränkung in der Praxis: Das Kind wird zu den Konditionen des Elterntarifs aufgenommen. Hat der Elternteil einen Komforttarif, wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung in einen passenden Komforttarif des gleichen Niveaus aufgenommen. Ein Wunsch nach einem höherwertigen Schutz als der Elterntarif führt zur regulären Gesundheitsprüfung mit allen Konsequenzen. Ein Downgrade in einen niedrigeren Tarif ist umgekehrt jederzeit möglich.

Zwei weitere Fehler bei der Anmeldung

  • PKV-Wechsel während der Schwangerschaft: Aus unserer Beratungspraxis raten wir davon ab, während einer laufenden Schwangerschaft den PKV-Anbieter zu wechseln. Der Wechsel sollte entweder vor der Schwangerschaft abgeschlossen oder auf die Zeit nach der Geburt verschoben werden. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers bleibt unkritisch.
  • Anmeldung beim falschen Versicherer: Sind die Eltern bei unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen versichert, greift die Aufnahmegarantie nach § 198 VVG nur bei dem Versicherer, bei dem das Kind tatsächlich angemeldet wird. Eine parallele Anmeldung bei beiden Gesellschaften ist zwar rechtlich möglich, in der Praxis jedoch selten sinnvoll.

Checkliste

Baby in der PKV anmelden: 7 Schritte nach § 198 VVG

0 / 7

Sie müssen das nicht alleine machen. Als Versicherungsmakler übernehmen wir die Anmeldung und die Fristenkontrolle für Sie, ohne zusätzliche Kosten.

Anmeldung kostenfrei übernehmen lassen

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Reihenfolge und Fristen vor dem Geburtstermin mit dem Versicherer abgleichen.

Schwangerschaft und Anwartschaft: die richtige Vorbereitung

In der Beratung wird häufig gefragt, ob sich bereits vor der Geburt eine Versicherung für das ungeborene Kind abschließen lässt. Das ist rechtlich nicht möglich. Eine Anwartschaft oder ein Versicherungsvertrag setzt eine bereits geborene Person voraus. Vor der Geburt existiert somit kein eigener Vertrag für das Kind.

Entscheidend ist die Drei-Monats-Vorversicherungszeit nach § 198 VVG für mindestens einen Elternteil. Der nicht schwangere Elternteil sollte den Wechsel rechtzeitig vor dem Geburtstermin vollziehen, damit die Frist am Stichtag sicher steht. Spätestens im siebten Schwangerschaftsmonat sollte dieser Vertrag aktiv sein, um auch das Risiko einer Frühgeburt abzufangen.

Sonderfall: Schwangere im GKV-Wechselwunsch

Für den schwangeren Elternteil selbst ist der Direkteinstieg in die PKV während der Schwangerschaft in der Beratungspraxis oft nicht die wirtschaftlichste Lösung. Manche Versicherer stellen den Beitrag in der Elternzeit nicht oder nur teilweise beitragsfrei. Das Krankentagegeld greift in einigen Tarifen während der Elternzeit ebenfalls nicht. In diesen Fällen ist eine kleine Anwartschaft die saubere Brücke: Der gewählte Tarif bleibt mit eingefrorenem Gesundheitszustand reserviert, der tatsächliche Einstieg erfolgt erst, wenn das Kind etwa ein Jahr alt ist und die Elternzeit-Konstellation abgeschlossen ist. Für bereits PKV-versicherte Mütter ist ein Anbieterwechsel während der Schwangerschaft hingegen unproblematisch, sofern die Drei-Monats-Frist am Geburtstermin gewahrt bleibt.

Wann eine Anwartschaft für die Eltern sinnvoll ist

Eine Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in den gewählten PKV-Tarif zurückzukehren. Es gibt zwei Varianten mit deutlich unterschiedlichen Kosten:

  • Kleine Anwartschaft (5 bis 10 Euro im Monat): Friert ausschließlich den Gesundheitszustand ein. Das Eintrittsalter läuft währenddessen weiter, der spätere Beitrag wird also etwas höher kalkuliert. Für die meisten Eltern in Elternzeit oder mit Auslandsaufenthalt bei absehbarer Rückkehr innerhalb von ein bis drei Jahren ist diese Variante ausreichend.
  • Große Anwartschaft (60 bis 90 Euro im Monat): Friert zusätzlich auch das Eintrittsalter ein. In der Familienphase nur in Sonderkonstellationen wirtschaftlich, etwa bei einem geplanten Wechsel in Heilfürsorge-Verhältnisse (Polizei, Bundeswehr).

Klassische Anwendungsfälle für die kleine Anwartschaft in der Familienphase sind zwei:

  • Elternzeit mit vorübergehendem Wechsel in die GKV-Familienversicherung: Wer sich während der Elternzeit beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Partner mitversichern lässt, konserviert über eine kleine Anwartschaft den eigenen PKV-Tarif. Eine vollständige neue Gesundheitsprüfung bei späterer Rückkehr entfällt damit. Ohne diese Absicherung erlischt der Vertrag, und der Wiedereinstieg erfordert eine vollständige Risikoprüfung.
  • Auslandsaufenthalt während der Familienphase: Bei einer beruflichen Entsendung oder einem längeren Aufenthalt im Ausland ohne deutsche Versicherungspflicht garantiert die Anwartschaft die spätere Wiederaufnahme ohne erneute Gesundheitsfragen.

Anwartschaft als Brücke für die Kinder: Wird die Aufnahme eines Elternteils in die PKV erst zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll, etwa weil die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht überschritten ist oder eine Eheschließung erst geplant ist, kommen die Kinder über eine bestehende Anwartschaft des Elternteils später deutlich einfacher in den Tarif als über einen vollständig neuen Antrag mit Risikoprüfung.

Was einen guten Kindertarif ausmacht

Suchanfragen nach der „besten" oder „günstigsten" Kinder-PKV greifen oft zu kurz, weil der niedrigste Beitrag selten der passende ist. Vier Kriterien sind für Kinder relevant.

  • Leistungsniveau passend zum Elterntarif: Weicht der Schutz des Kindes stark nach unten ab, drohen bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Zahnbehandlung hohe Zuzahlungen. Der Kindertarif sollte dem höherwertig versicherten Elternteil entsprechen.
  • Solide Erstattungssätze: ambulant, stationär und zahnärztlich. Gerade bei Kindern sind Heil- und Hilfsmittel sowie kieferorthopädische Leistungen ein häufiger Prüfpunkt.
  • Wechseloption nach § 204 VVG: Ein Anbieter, bei dem ein späterer interner Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist, hält den Beitrag über die Jahre flexibel.
  • Beitragsstabilität der Gesellschaft: Wie stabil ein Anbieter über die Jahre kalkuliert, lässt sich an seiner Beitragshistorie ablesen und zählt mehr als ein niedriger Einstiegsbeitrag.

Welcher Anbieter im Einzelfall passt, hängt am Tarif des Elternteils, an der Beihilfeberechtigung und am Gesundheitszustand. Wir arbeiten anbieterunabhängig und vergleichen den Markt für Ihre konkrete Familienkonstellation.

Unser PKV-Maklerpool

Allianz
Alte Oldenburger
ARAG
AXA
Barmenia
Concordia
Continentale
DEVK
DFV Deutsche Familienversicherung
Die Bayerische
DKV Deutsche Krankenversicherung
ENVIVAS
ERGO Direkt
Gothaer
Hallesche
HanseMerkur
INTER
LKH Landeskrankenhilfe
Mecklenburgische
Münchener Verein
Nürnberger
R+V
SDK Süddeutsche Krankenversicherung
Signal Iduna
UKV Union Krankenversicherung
uniVersa
Versicherungskammer Bayern
vigo Krankenversicherung
Württembergische

Mehrere Kinder und die ganze Familie

Bei mehreren Kindern summieren sich die Einzelbeiträge, denn einen Mengenrabatt kennt die PKV nicht. Jedes Kind bleibt ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag. Nach unten wirken zwei Stellschrauben: die Beihilfe-Staffelung bei Beamtenfamilien und der Arbeitgeberzuschuss, wenn beide Eltern angestellt sind.

Was kostet die PKV mit vier Kindern?

Für vier Kinder im regulären Tarif rechnet sich der Beitrag additiv. Bei einem häufigen Wert von 150 bis 180 Euro pro Kind liegt die Summe allein für die Kinder zwischen 600 und 720 Euro im Monat, dazu kommen die Beiträge der Eltern. In einem Beihilfetarif fällt die Rechnung anders aus: Bei sächsischen Beamtenkindern mit 90 Prozent Beihilfe ab dem zweiten Kind kostet jedes Kind nur etwa 30 bis 40 Euro, vier Kinder zusammen also rund 120 bis 160 Euro.

In der reinen Beitragsrechnung dreht sich das Bild ab dem dritten und vierten Kind zugunsten der gesetzlichen Familienversicherung, in der alle Kinder beitragsfrei mitversichert sind, sofern ein Elternteil gesetzlich versichert ist und die Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllt sind. Für kinderreiche Angestelltenfamilien ist die gesetzliche Kasse deshalb oft die günstigere Basis. Die Ausnahme bleibt die Beamtenfamilie: Wegen der hohen Beihilfe bleiben die Kinderbeiträge auch bei vier Kindern niedrig, sodass die private Lösung wirtschaftlich trägt.

Eine Einordnung über alle Lebensphasen und Familienformen finden Sie auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Familien.

Kinderbeiträge steuerlich absetzen

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG können Eltern die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer kindergeldberechtigten Kinder in voller Höhe als Sonderausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen, sofern sie die Beiträge wirtschaftlich tragen. Der Abzug ist pro Beitrag nur einmal möglich, entweder bei den Eltern oder beim Kind.

Abzugsfähig ist der Beitragsanteil für die medizinische Grundversorgung auf gesetzlichem Niveau. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen steuerlich nicht zur Basisabsicherung. Der Versicherer bescheinigt Ihnen jährlich den absetzbaren Anteil, der bei Kindertarifen meist zwischen 80 und 95 Prozent der Prämie liegt.

Konkrete Steuerwirkung für eine Familie

Eine Beispielrechnung verdeutlicht den Effekt: Eine vierköpfige Familie erzielt ein Bruttojahreseinkommen von 110.000 Euro, was einem Grenzsteuersatz von rund 42 Prozent entspricht. Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 1.300 Euro für die gesamte Familie ergibt sich ein Jahresbeitrag von 15.600 Euro. Bei einem angenommenen Basisanteil von 85 Prozent sind somit 13.260 Euro steuerlich absetzbar. Dies führt zu einer Steuerersparnis von rund 5.570 Euro im Jahr, was einer monatlichen Entlastung von rund 460 Euro entspricht. Dieser Steuereffekt reduziert die tatsächliche Belastung spürbar und gehört in jeden fundierten Systemvergleich.

Mythen rund um Kinder in der PKV

In unseren Beratungsgesprächen begegnen uns regelmäßig dieselben Annahmen, die oft auf der GKV-Logik beruhen. Die folgenden Karten ordnen vier davon ein. Klicken Sie auf eine Karte, um die Details zu öffnen.

Praxis: typische Fehler beim Kind in der PKV

Drei Fehler beobachten wir in der Beratung besonders häufig.

1. Kindertarif nicht synchron mit dem Eltern-Tarif

Manche Eltern wählen für das Kind den günstigsten Tarif, ohne auf die Übereinstimmung mit dem eigenen Schutz zu achten. Weicht das Leistungsniveau stark nach unten ab, kann das im Ernstfall teuer werden. Der Tarif des Kindes sollte dem höherwertig versicherten Elternteil entsprechen.

2. Zwei-Monats-Frist für das Baby unterschätzt

Die Anmeldung nach § 198 VVG verzögert sich oft, weil Eltern auf die offizielle Geburtsurkunde warten. Für die Fristwahrung genügt den Versicherern meist eine vorläufige Geburtsbescheinigung. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Versicherer. Wir klären die Anmeldung in der Praxis bereits in der ersten Lebenswoche.

3. Beihilfe-Antrag bei der Geburt vergessen

Beamte müssen den Beihilfeantrag für das Neugeborene separat einreichen, die reine Geburtsmeldung beim Dienstherrn genügt nicht. Wird der Antrag versäumt, entfällt die Erstattung für die ersten Monate, und die Eltern tragen die vollen Kosten. Ein rückwirkender Ausgleich ist nach Ablauf der landesrechtlichen Fristen meist ausgeschlossen.

4. Wechsel ohne durchgerechnete Lebensphasen

Häufig wird die Entscheidung für einen Wechsel allein auf Basis der aktuellen Einkommenssituation getroffen. Mögliche Phasen der Elternzeit, ein Wechsel in Teilzeit oder berufliche Veränderungen bleiben unberücksichtigt. Wir kalkulieren in der Beratung grundsätzlich drei Szenarien durch: die aktuelle Lebenslage, eine Reduzierung der Arbeitszeit und den temporären Ausstieg des Hauptverdieners. Erst wenn die PKV in allen drei Szenarien finanziell tragbar bleibt, ist der Wechsel für eine junge Familie eine sichere Entscheidung.

Beitrag fürs Kind im Erstgespräch klären

Der Rechner oben liefert eine Orientierungsspanne, keinen verbindlichen Beitrag. Der Tarif des Elternteils, eine Beihilfeberechtigung, eventuelle Vorerkrankungen bei einem älteren Kind und das gewünschte Leistungsniveau bestimmen den konkreten Wert. In einem 20-minütigen Erstgespräch klären wir Ihre Situation, prüfen die Fristen nach § 198 VVG und bereiten bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage vor.

Wählen Sie den für Sie passenden Weg. Beide Optionen sind für Sie kostenfrei.

Termin direkt buchen

Persönliches Erstgespräch mit Max Eilert, telefonisch oder per Video. Wir klären den Tarif des Elternteils, eine eventuelle Beihilfe und die Fristen nach § 198 VVG.

Hinweis zum Datenschutz: Calendly verarbeitet beim Termin-Buchen Name und E-Mail nach den hinterlegten Standards. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Anonyme Voranfrage

Übermitteln Sie uns die Eckdaten über unser Online-Formular. Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine erste Einschätzung und einen Terminvorschlag.

Schritt 1 von 4

Ihre Basics

Häufige Fragen rund um Kinder in der PKV

Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung 2026?

In einem regulären Tarif ohne Beihilfeanspruch liegt der Beitrag pro Kind 2026 zwischen 120 und 250 Euro im Monat, häufig zwischen 150 und 180 Euro. Für Kinder von Beamten reduziert die Beihilfe den Beitrag auf typischerweise 30 bis 70 Euro. Der Beitrag hängt fast ausschließlich vom Leistungsniveau, vom Selbstbehalt und vom Anbieter ab, nicht vom Alter des Kindes. Eine pauschale Zahl wie „ein Kind kostet 150 Euro" greift deshalb zu kurz.

Wie viel kostet die PKV für eine Familie mit zwei Kindern 2026?

Die realistische Spanne 2026 für eine Familie mit zwei Kindern und einem privat versicherten Elternteil liegt zwischen rund 1.150 und 2.100 Euro im Monat. Häufiger Bereich für 30- bis 45-jährige Eltern: 1.300 bis 1.700 Euro. Ist auch der zweite Elternteil privat versichert, kommen weitere 450 bis 800 Euro dazu. Für Beamtenfamilien ist die Rechnung wegen der Beihilfe deutlich anders, dort beginnt der Familienbeitrag oft schon unter 500 Euro im Monat.

Wann ist die PKV mit Kindern günstiger als die GKV?

Drei Konstellationen führen regelmäßig dazu, dass die PKV trotz Einzelverträgen für die Kinder unter dem GKV-Beitrag liegt. Erstens: Beamtenfamilien wegen der Beihilfe für jedes Familienmitglied. Zweitens: Doppelverdiener-Paare, in denen beide Eltern ohnehin nicht über die GKV-Familienversicherung versichert wären. Drittens: Selbstständige Eltern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, weil die GKV freiwillig versicherte Selbstständige nach Höchstbeitrag rechnet. In den anderen Konstellationen ist die GKV mit beitragsfreier Familienversicherung in der reinen Beitragsbetrachtung meist günstiger.

Kann ich mein Kind in der PKV kostenlos mitversichern?

Nein. Der Begriff „mitversichern" stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Kinder beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV gibt es diese kostenfreie Mitversicherung nicht. Jedes Kind schließt einen eigenen Vertrag ab und zahlt einen eigenen Beitrag. Wer nach „Kind mitversichern" sucht, meint in der PKV in der Regel: das Kind beim selben Anbieter in einem Kindertarif aufnehmen, der zum Eltern-Tarif passt.

Was kostet ein Baby in der PKV?

Ein Baby kostet im regulären Tarif dieselbe Spanne wie ein älteres Kind, also 120 bis 250 Euro im Monat, im Beihilfetarif für Beamtenkinder 30 bis 80 Euro. Der Grund: Kinder werden bis zum 21. Lebensjahr ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, eine eigene Babyrechnung gibt es bei den meisten Anbietern nicht. Damit das Baby ohne Gesundheitsprüfung in die PKV des Elternteils kommt, muss die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt erfolgen (§ 198 VVG) und der Elternteil zum Geburtszeitpunkt seit mindestens drei Monaten dort versichert sein.

Hängt der Kinderbeitrag vom Eintrittsalter ab?

Kaum. Anders als bei Erwachsenen bilden die Versicherer für Kinder keine Altersrückstellungen, deshalb spielt das Eintrittsalter beim Kinderbeitrag fast keine Rolle. Ein Säugling und ein 15-Jähriger zahlen in derselben Tarifkategorie eine sehr ähnliche Prämie. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wechselt das Kind in den Erwachsenentarif, was eine Neukalkulation auslöst. Bis dahin entfallen außerdem der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung und der zehnprozentige Zuschlag für den gesetzlichen Beitragsentlastungs-Anteil.

Was kostet ein Beamtenkind in der PKV?

Für Kinder von Beamten zahlt die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten, die PKV deckt nur den Rest ab. Im Bundesstandard mit 80 Prozent Beihilfe liegt der Beitrag pro Kind meist zwischen 35 und 80 Euro, häufig bei 40 bis 60 Euro. In Sachsen steigt der Beihilfesatz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 90 Prozent, dann sinkt der Beitrag auf etwa 30 bis 40 Euro. Das ist deutschlandweit die günstigste reguläre Kinder-Konstellation.

Kann ich die Beiträge meiner Kinder steuerlich absetzen?

Ja. Nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG können Eltern die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer kindergeldberechtigten Kinder in voller Höhe als Sonderausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen, sofern sie die Beiträge wirtschaftlich tragen. Der Abzug ist pro Beitrag nur einmal möglich, entweder bei den Eltern oder beim Kind. Wahlleistungs-Anteile wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nicht zur Basisabsicherung, lassen sich aber im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen.

Was ist mit den Kindern, wenn ein Elternteil PKV und der andere GKV hat?

Die Antwort hängt am Familienstand und am Einkommen. Die Regelung nach § 10 SGB V gilt streng nur für verheiratete Paare. Aus der Beratungspraxis lassen sich fünf Konstellationen unterscheiden: (1) Beide Eltern gesetzlich versichert: Kind beitragsfrei familienversichert. (2) Ein Elternteil PKV mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, der andere GKV: Kind fällt aus der beitragsfreien Familienversicherung, muss beitragspflichtig versichert werden, gesetzlich freiwillig oder privat. (3) Ein Elternteil PKV mit Einkommen unter der BBG, der andere GKV: Kind bleibt beitragsfrei familienversichert über den GKV-Elternteil. (4) Beide Eltern privat versichert, einer über der BBG: Kind muss beitragspflichtig privat versichert werden. (5) Beide Eltern privat versichert, beide unter der BBG (häufig bei Beamten): Kind muss ebenfalls privat versichert werden, weil keine beitragsfreie GKV-Familienversicherung mehr in Frage kommt. Bei unverheirateten Eltern lässt sich das Kind unabhängig vom Einkommen des PKV-Elternteils dem GKV-Elternteil zuordnen und bleibt dort beitragsfrei mitversichert.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für die Kinder?

Ja, sofern Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind und Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro liegt. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent der PKV-Beiträge für Sie und Ihre nicht selbst erwerbstätigen Familienangehörigen, gedeckelt auf den Höchstzuschuss von rund 509 Euro im Monat 2026. Dieser Höchstzuschuss gilt für die ganze Familie zusammen, nicht pro Person. Sind Sie und die Kinder privat versichert, teilt sich der maximale Zuschuss anteilig zwischen Eltern- und Kinderverträgen auf.

Was macht einen guten Kindertarif aus?

Wichtiger als der niedrigste Beitrag ist, dass das Leistungsniveau des Kindes zum Tarif des Elternteils passt. Weicht der Schutz des Kindes stark nach unten ab, kann das bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer aufwendigen Zahnbehandlung zu hohen Zuzahlungen führen. Achten Sie auf solide Erstattungssätze ambulant, stationär und zahnärztlich, auf eine spätere Wechseloption innerhalb des Anbieters nach § 204 VVG und auf die Beitragsstabilität der Gesellschaft. Welcher Anbieter im Einzelfall passt, klärt sich erst mit den Eckdaten der Familie.

Können meine Kinder später zurück in die GKV?

Solange ein Kind nicht selbst versicherungspflichtig ist, hängt seine Krankenversicherung am Elternteil mit dem höheren Einkommen. Wechselt dieser Elternteil zurück in die GKV, etwa weil das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, können auch die Kinder in die beitragsfreie Familienversicherung zurück. Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gelten eigene Regeln, mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird das Kind regulär gesetzlich pflichtversichert. Ist der Hauptverdiener-Elternteil über 55 Jahre, ist der Weg zurück in die GKV für ihn und damit für die Kinder über ihn weitgehend versperrt.

Wann lohnt sich die PKV für ein Kind überhaupt?

In der reinen Beitragsbetrachtung ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung für ein einzelnes Kind meist günstiger. Zugunsten der PKV dreht die Rechnung in drei Konstellationen: bei Beamtenkindern wegen der Beihilfe, bei Kindern, die ohnehin nicht beitragsfrei familienversichert werden können (etwa weil beide Eltern privat oder über der Grenze verdienen), und wenn Eltern bewusst die besseren Leistungen wählen. Privat versicherte Kinder werden in der Praxis häufig privatärztlich behandelt und haben eine höhere Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln.

Was passiert, wenn ich die Zwei-Monats-Frist verpasse?

Wird die Anmeldung später als zwei Monate nach der Geburt eingereicht, gilt die Aufnahmegarantie nach § 198 VVG nicht mehr. Der Versicherer kann dann eine reguläre Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einem gesunden Kind ist das in der Regel unproblematisch, bei einer früh diagnostizierten Erkrankung oder einer Behinderung kann das zur Risikobewertung, zum Zuschlag oder im Extremfall zur Ablehnung führen. Aus diesem Grund klären wir die Anmeldung erfahrungsgemäß noch in der ersten Lebenswoche, ohne dabei den ersten Wochenbett-Termin abzuwarten.

Brauche ich während der Schwangerschaft eine Anwartschaftsversicherung für das Kind?

Nein. Eine Anwartschaft für ein noch ungeborenes Kind ist nicht möglich, weil der zu Versichernde noch nicht existiert. Wichtig ist stattdessen, dass ein Elternteil zum Geburtstermin seit mindestens drei Monaten in der gewünschten PKV versichert ist. Für den nicht schwangeren Elternteil ist der direkte Wechsel in die PKV mit Puffer vor dem Geburtstermin der saubere Weg. Für den schwangeren Elternteil im GKV-Wechselwunsch ist eine Anwartschaft für die eigene Person oft die wirtschaftlichere Lösung, weil manche Versicherer in der Elternzeit nicht beitragsfrei stellen und das Krankentagegeld bei einigen Tarifen währenddessen nicht greift. Der tatsächliche Einstieg erfolgt dann erst, wenn das Kind etwa ein Jahr alt ist.

Lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung für den Elternteil während der Elternzeit?

In bestimmten Konstellationen ja. Wer während der Elternzeit kurzfristig in die GKV-Familienversicherung wechselt, verliert nach Ende der Elternzeit den Rückkehranspruch in die PKV, falls der Beitrag nicht weitergezahlt wurde. Eine kleine Anwartschaft kostet typischerweise 5 bis 10 Euro im Monat und friert den Gesundheitszustand ein. Eine erneute Risikoprüfung beim Wiedereinstieg entfällt damit. Das Eintrittsalter läuft währenddessen weiter, was bei einer Unterbrechung von ein bis zwei Jahren in der Praxis ein vertretbarer Aufschlag bleibt. Die große Anwartschaft, die zusätzlich das Eintrittsalter einfriert, kostet 60 bis 90 Euro im Monat und lohnt sich in der Familienphase nur in Sonderfällen wie Polizei oder Bundeswehr mit Heilfürsorge.

Gibt es Kinderkrankengeld auch in der PKV?

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Eltern Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Jahr, Alleinerziehende auf 30 Tage. In der PKV ist Kinderkrankengeld kein eigenständiger Vertragsbaustein, sondern an den Krankentagegeld-Tarif gekoppelt. Aus unserer Beratungspraxis sehen praktisch alle vernünftigen Krankentagegeld-Tarife der PKV vor, dass das vereinbarte Tagegeld auch dann gezahlt wird, wenn der versicherte Elternteil aufgrund einer Kinder-Erkrankung selbst nicht arbeiten kann. Eine separate Zusatzversicherung für Kinderkrankengeld ist in der Regel nicht nötig. Beim Tarifvergleich ist die saubere Klausel-Formulierung der entscheidende Prüfpunkt.

Wird der PKV-Beitrag für die Familie im Alter unbezahlbar?

Diese Frage ist die häufigste in unserer Beratungspraxis. Für die Kinder selbst entspannt sich die Lage automatisch, weil sie spätestens mit Eintritt ins Berufsleben aus dem Familien-Beitragsverbund herausfallen. Für die Eltern wirken zwei Mechanismen: Altersrückstellungen, die der Versicherer aus den Beiträgen junger Jahre für das Alter zurücklegt, und der gesetzliche Beitragsentlastungs-Anteil (ZBE) von zehn Prozent, der ab dem 60. Lebensjahr zur Senkung verwendet wird. Realistisch ist ein gewisser Anstieg, der aber nicht in die Größenordnung führt, die in der GKV-Diskussion oft genannt wird.

Lohnt sich ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG für Familien?

Häufig ja. § 204 VVG erlaubt jedem PKV-Versicherten den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Anbieters, ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme aller Altersrückstellungen. Für Familien lohnt sich der Wechsel typischerweise in drei Konstellationen: höherer Selbstbehalt nach Abschluss der „kleine-Kinder"-Phase, Reduktion von Premium-Bausteinen in einem Kindertarif, Umstieg in einen anbietereigenen Nachfolge-Tarif, der nach 5 bis 10 Jahren oft günstiger kalkuliert wird. Die Beitragssenkung pro Person und Monat liegt in der Beratungspraxis zwischen 50 und 250 Euro, je nachdem wie groß der Abstand zwischen Ausgangs- und Zieltarif ist. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, der Wechsel sollte vor dem Antrag versicherungsmathematisch geprüft werden.

4,9 aus 75 Bewertungen

Google · Elbland Finanz