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PKV für Kinder 2026

Was kostet ein Kind in der PKV? Beitrag pro Kind 2026

Ein Kind kostet in der privaten Krankenversicherung 2026 meist zwischen 120 und 250 Euro im Monat, bei Beamtenkindern mit Beihilfe oft nur 30 bis 70 Euro. Anders als in der gesetzlichen Kasse zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, eine kostenlose Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Diese Übersicht zeigt, was den Beitrag pro Kind bestimmt, wann sich die PKV fürs Kind lohnt und wie ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird.

Mehr über Max
  • 2026 Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
  • 2025 Spezialisierung private Krankenversicherung
  • 2024 Diplom-Ingenieur · TU Dresden
  • 2020 Fachmann für Finanzanlagen · IHK Berlin
  • 2018 Versicherungsfachmann · IHK Berlin
Vollständige Vita

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ein Kind kostet 2026 in einem regulären Tarif 120 bis 250 Euro im Monat, ein Beamtenkind mit Beihilfe oft nur 30 bis 70 Euro.
  • Jedes Kind hat einen eigenen Vertrag und Beitrag. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der gesetzlichen Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.
  • Der Beitrag hängt am Leistungsniveau, Selbstbehalt und Anbieter, kaum am Alter. Bis 21 zahlen Kinder keine Pflegeversicherung und keinen Beitragsentlastungs-Zuschlag.
  • Ein Neugeborenes wird nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, wenn die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt eingeht und ein Elternteil dort seit drei Monaten versichert ist.
  • Für ein einzelnes Kind ist die kostenlose GKV-Familienversicherung in der reinen Beitragsrechnung meist günstiger. Die PKV lohnt sich beim Kind vor allem über die Beihilfe oder wegen der besseren Leistungen.

Was kostet ein Kind in der PKV 2026?

Der Beitrag pro Kind liegt 2026 in einem regulären Tarif zwischen 120 und 250 Euro im Monat. Bei Kindern von Beamten senkt die Beihilfe den Beitrag auf 30 bis 70 Euro. Diese Spanne ist groß, weil der Kinderbeitrag vom Leistungsniveau, vom Selbstbehalt, vom Anbieter und von einer eventuellen Beihilfeberechtigung abhängt, kaum aber vom Alter. Eine private Krankenversicherung kennt keinen Familientarif, sie kalkuliert jedes Kind einzeln.

Diese Werte stammen aus der täglichen Beratungspraxis bei Elbland Finanz in Dresden und dienen als Orientierung. Der konkrete Beitrag für Ihr Kind richtet sich nach dem Tarif des Elternteils, dem das Kind im Leistungsniveau folgt, und nach dem Anbieter.

Warum jedes Kind in der PKV einen eigenen Beitrag hat

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei familienversichert, sofern ihr eigenes Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze). Dieses Modell der kostenfreien Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.

Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Das Eintrittsalter spielt beim Kind im Gegensatz zum Erwachsenen-Tarif praktisch keine Rolle, weil Versicherer für Kinder noch keine Alterungsrückstellungen Kapitalstock, den die PKV in jüngeren Jahren aufbaut, um Beiträge im Alter zu dämpfen. Bei Anbieterwechsel werden 50 Prozent der Basisrückstellungen mit übertragen. bilden. Zusätzlich entfallen bei Kindern bis 21 Jahre der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung sowie der zehnprozentige Zuschlag für den gesetzlichen Beitragsentlastungs-Anteil. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wechselt das Kind in den Erwachsenentarif, was eine Neukalkulation auslöst.

Diese Systematik hat zwei Vorteile. Der Kinderbeitrag bleibt über die gesamte Kindheit stabil und steigt nicht altersbedingt. Und erst diese Einzelvertrags-Struktur ermöglicht die gesetzliche Aufnahmegarantie für Neugeborene nach § 198 VVG.

Beitrag pro Kind: die drei Größenordnungen

Die häufigste Frage rund um Kinder in der PKV lautet schlicht: Was kostet ein Kind im Monat? Der Beitrag fällt in drei Größenordnungen.

Konstellation Beitrag pro Kind / Monat Häufiger Bereich
Kind im regulären Tarif (kein Beihilfeanspruch) 120 bis 250 € 150 bis 180 €
Beamtenkind, Beihilfe Bundesstandard (80 %) 35 bis 80 € 40 bis 60 €
Beamtenkind Sachsen (90 % ab dem 2. Kind) 30 bis 40 € 30 bis 35 €

Eine pauschale Aussage wie „ein Kind kostet 150 Euro" greift zu kurz. Der konkrete Beitrag hängt am Tarif des Elternteils, dem das Kind im Leistungsniveau folgt, an der Beihilfeberechtigung und am Anbieter. Die Spannen sind als Orientierung gedacht, ein konkretes Angebot setzt eine Bedarfsklärung voraus.

Begriffsklärung zum „Mitversichern": Häufig wird gesucht, wie man ein Kind „mitversichern" lässt. Die Formulierung stammt aus der GKV, wo Kinder beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV gibt es diese kostenfreie Mitversicherung nicht. Auch ein „PKV-Familientarif" existiert nicht als eigenes Produkt. Gemeint ist in der PKV: das Kind beim selben Anbieter in einem Kindertarif aufnehmen, der zum Eltern-Tarif passt.

Was den Kinderbeitrag bestimmt

Vier Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags, das Alter des Kindes gehört nicht dazu.

  • Leistungsniveau: Das Kind folgt dem Tarif des höherwertig versicherten Elternteils. Ein solider Komforttarif liegt pro Monat oft 40 bis 80 Euro unter einem Premium-Tarif mit Chefarzt, Einbettzimmer und voller Zahnersatz-Erstattung.
  • Selbstbehalt: Ein vereinbarter Selbstbehalt senkt den Beitrag. Bei Kindern, die regelmäßig zu U-Untersuchungen und Impfungen gehen, ist der Effekt im Einzelfall zu rechnen.
  • Beihilfeberechtigung: Ist ein Elternteil Beamter, deckt die PKV beim Kind nur die Restkosten ab. Das ist der größte Hebel nach unten (siehe Abschnitt Beamtenkinder).
  • Anbieter: Die Kalkulation und die Beitragsstabilität unterscheiden sich je Gesellschaft. Das Alter des Kindes wirkt sich dagegen kaum aus, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden.

PKV oder GKV fürs Kind?

Für ein einzelnes Kind ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung in der reinen Beitragsrechnung meist günstiger. Ob das Kind überhaupt beitragsfrei familienversichert werden kann, hängt am Status und Einkommen der Eltern. Der folgende Entscheidungsbaum führt Sie durch die typischen Fälle.

Entscheidungsbaum

Kann mein Kind in die GKV-Familienversicherung?

Wenige Fragen, dann sehen Sie Ihre Konstellation nach § 10 SGB V.

Frage 1

Sind die Eltern verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft?

Bloßes Zusammenleben ohne Trauschein oder Eintragung zählt hier nicht als Lebenspartnerschaft. Der Einkommens-Ausschluss nach § 10 SGB V gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Bei getrennt lebenden Eltern gelten zusätzlich Sorgerechts-Regeln.

Bei verheirateten Paaren gilt § 10 SGB V: Verdient der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner, fällt das Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung und muss beitragspflichtig versichert werden, gesetzlich freiwillig oder privat. Liegt der PKV-Elternteil unter dieser Grenze, bleibt das Kind über den GKV-Elternteil beitragsfrei familienversichert. Bei unverheirateten Eltern lässt sich das Kind unabhängig vom Einkommen des PKV-Elternteils dem GKV-Elternteil zuordnen und bleibt dort beitragsfrei mitversichert.

Zugunsten der PKV dreht die Rechnung beim Kind in drei Konstellationen: bei Beamtenkindern wegen der Beihilfe, bei Kindern, die ohnehin nicht beitragsfrei familienversichert werden können, und wenn Eltern die besseren Leistungen bewusst wählen. Privat versicherte Kinder werden in der Praxis häufig privatärztlich behandelt, bekommen schneller einen Facharzttermin und haben eine höhere Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln.

Beamtenkinder: warum die Beihilfe den Beitrag senkt

Für Beamtenfamilien verschiebt sich die Rechnung grundlegend. Die Beihilfe des Dienstherrn zahlt einen Großteil der Krankheitskosten jedes berücksichtigungsfähigen Kindes, die PKV sichert nur die Restkosten ab. Konkrete Beitragsbeispiele finden Sie im Kosten-Ratgeber für PKV-Beamte.

Bundesland 1. Kind Ab dem 2. Kind PKV-Restkosten
Bund und 13 Bundesländer (Standard) 80 % 80 % 20 %
Sachsen 70 % 90 % 10 % ab dem 2. Kind
Hessen 80 % 80 % Elternsatz steigt je Kind um 5 %

Für eine sächsische Beamtenfamilie heißt das: Sobald das zweite Kind berücksichtigungsfähig ist, steigt der Beihilfesatz für die Kinder auf 90 Prozent. Die private Restkostenversicherung deckt dann nur noch 10 Prozent ab, der Beitrag pro Kind sinkt auf etwa 30 bis 40 Euro im Monat. Der erhöhte Satz entfällt, sobald der Anspruch auf Kindergeld endet, meist mit dem Ende der Berufsausbildung. In dieser Übergangsphase lohnt ein Tarif-Check rund zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Wegfall.

Baby aufnehmen: Kindernachversicherung nach § 198 VVG

Für Eltern mit Kinderwunsch oder einer bevorstehenden Geburt ist § 198 VVG die wichtigste Vorschrift. Sie sichert dem Neugeborenen das Recht auf Aufnahme in die PKV des Elternteils zu, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Risikozuschlag. Auch bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen wird das Baby aufgenommen, solange die Frist gewahrt bleibt. Der Beitrag für das Baby bewegt sich in derselben Spanne wie für ein älteres Kind.

Die drei Voraussetzungen

  1. Drei-Monats-Vorversicherungszeit eines Elternteils: Mindestens ein Elternteil muss am Tag der Geburt seit drei Monaten beim Versicherer privat krankenversichert sein.
  2. Zwei-Monats-Anmeldefrist (Ausschlussfrist): Die schriftliche Anmeldung des Kindes muss binnen zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer eingehen.
  3. Aufnahme im Tarif des Elternteils: Das Neugeborene wird im Tarif des versicherten Elternteils oder einem gleichwertigen Kindertarif versichert. Eine freie Tarifwahl oberhalb des Elternniveaus besteht nicht, sie würde die reguläre Gesundheitsprüfung auslösen.

Bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Verpassen Sie die Zwei-Monats-Frist, entfällt die Aufnahmegarantie, und der Versicherer kann eine reguläre Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einem gesunden Kind ist das unproblematisch, bei einer früh diagnostizierten Erkrankung kann es zum Zuschlag oder zur Ablehnung führen. Die Checkliste unten fasst die Schritte für die ersten Wochen zusammen.

Checkliste

Baby in der PKV anmelden: 7 Schritte nach § 198 VVG

0 / 7

Sie müssen das nicht alleine machen. Als Versicherungsmakler übernehmen wir die Anmeldung und die Fristenkontrolle für Sie, ohne zusätzliche Kosten.

Anmeldung kostenfrei übernehmen lassen

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Reihenfolge und Fristen vor dem Geburtstermin mit dem Versicherer abgleichen.

Was einen guten Kindertarif ausmacht

Suchanfragen nach der „besten" oder „günstigsten" Kinder-PKV greifen oft zu kurz, weil der niedrigste Beitrag selten der passende ist. Vier Kriterien sind für Kinder relevant.

  • Leistungsniveau passend zum Elterntarif: Weicht der Schutz des Kindes stark nach unten ab, drohen bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Zahnbehandlung hohe Zuzahlungen. Der Kindertarif sollte dem höherwertig versicherten Elternteil entsprechen.
  • Solide Erstattungssätze: ambulant, stationär und zahnärztlich. Gerade bei Kindern sind Heil- und Hilfsmittel sowie kieferorthopädische Leistungen ein häufiger Prüfpunkt.
  • Wechseloption nach § 204 VVG: Ein Anbieter, bei dem ein späterer interner Tarifwechsel ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist, hält den Beitrag über die Jahre flexibel.
  • Beitragsstabilität der Gesellschaft: Wie stabil ein Anbieter über die Jahre kalkuliert, lässt sich an seiner Beitragshistorie ablesen und zählt mehr als ein niedriger Einstiegsbeitrag.

Welcher Anbieter im Einzelfall passt, hängt am Tarif des Elternteils, an der Beihilfeberechtigung und am Gesundheitszustand. Wir arbeiten anbieterunabhängig und vergleichen den Markt für Ihre konkrete Familienkonstellation.

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Mehrere Kinder und die ganze Familie

Bei mehreren Kindern summieren sich die Einzelbeiträge, gleichzeitig greifen weitere Stellschrauben wie der Familienbeitrag und die Beihilfe-Staffelung. Wie sich der Gesamtbeitrag für eine vierköpfige Familie zusammensetzt, zeigt die Übersicht zur PKV mit zwei Kindern. Eine Einordnung über alle Lebensphasen und Familienformen finden Sie auf der Seite zur privaten Krankenversicherung für Familien.

Kinderbeiträge steuerlich absetzen

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG können Eltern die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer kindergeldberechtigten Kinder in voller Höhe als Sonderausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen, sofern sie die Beiträge wirtschaftlich tragen. Der Abzug ist pro Beitrag nur einmal möglich, entweder bei den Eltern oder beim Kind.

Abzugsfähig ist der Beitragsanteil für die medizinische Grundversorgung auf gesetzlichem Niveau. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen steuerlich nicht zur Basisabsicherung. Der Versicherer bescheinigt Ihnen jährlich den absetzbaren Anteil, der bei Kindertarifen meist zwischen 80 und 95 Prozent der Prämie liegt.

Mythen rund um Kinder in der PKV

In unseren Beratungsgesprächen begegnen uns regelmäßig dieselben Annahmen, die oft auf der GKV-Logik beruhen. Die folgenden Karten ordnen vier davon ein. Klicken Sie auf eine Karte, um die Details zu öffnen.

Praxis: typische Fehler beim Kind in der PKV

Drei Fehler beobachten wir in der Beratung besonders häufig.

1. Kindertarif nicht synchron mit dem Eltern-Tarif

Manche Eltern wählen für das Kind den günstigsten Tarif, ohne auf die Übereinstimmung mit dem eigenen Schutz zu achten. Weicht das Leistungsniveau stark nach unten ab, kann das im Ernstfall teuer werden. Der Tarif des Kindes sollte dem höherwertig versicherten Elternteil entsprechen.

2. Zwei-Monats-Frist für das Baby unterschätzt

Die Anmeldung nach § 198 VVG verzögert sich oft, weil Eltern auf die offizielle Geburtsurkunde warten. Für die Fristwahrung genügt den Versicherern meist eine vorläufige Geburtsbescheinigung. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Versicherer. Wir klären die Anmeldung in der Praxis bereits in der ersten Lebenswoche.

3. Beihilfe-Antrag bei der Geburt vergessen

Beamte müssen den Beihilfeantrag für das Neugeborene separat einreichen, die reine Geburtsmeldung beim Dienstherrn genügt nicht. Wird der Antrag versäumt, entfällt die Erstattung für die ersten Monate, und die Eltern tragen die vollen Kosten. Ein rückwirkender Ausgleich ist nach Ablauf der landesrechtlichen Fristen meist ausgeschlossen.

Beitrag fürs Kind im Erstgespräch klären

Eine verlässliche Beitragsberechnung für ein Kind lässt sich nicht über einen standardisierten Online-Rechner ermitteln. Der Tarif des Elternteils, eine Beihilfeberechtigung, eventuelle Vorerkrankungen bei einem älteren Kind und das gewünschte Leistungsniveau bestimmen den Beitrag. In einem 20-minütigen Erstgespräch klären wir Ihre Situation, prüfen die Fristen nach § 198 VVG und bereiten bei Bedarf eine anonyme Risikovoranfrage vor.

Wählen Sie den für Sie passenden Weg. Beide Optionen sind für Sie kostenfrei.

Termin direkt buchen

Persönliches Erstgespräch mit Max Eilert, telefonisch oder per Video. Wir klären den Tarif des Elternteils, eine eventuelle Beihilfe und die Fristen nach § 198 VVG.

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Schritt 1 von 4

Ihre Basics

Häufige Fragen rund um Kinder in der PKV

Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung 2026?

In einem regulären Tarif ohne Beihilfeanspruch liegt der Beitrag pro Kind 2026 zwischen 120 und 250 Euro im Monat, häufig zwischen 150 und 180 Euro. Für Kinder von Beamten reduziert die Beihilfe den Beitrag auf typischerweise 30 bis 70 Euro. Der Beitrag hängt fast ausschließlich vom Leistungsniveau, vom Selbstbehalt und vom Anbieter ab, nicht vom Alter des Kindes. Eine pauschale Zahl wie „ein Kind kostet 150 Euro" greift deshalb zu kurz.

Kann ich mein Kind in der PKV kostenlos mitversichern?

Nein. Der Begriff „mitversichern" stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, in der Kinder beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV gibt es diese kostenfreie Mitversicherung nicht. Jedes Kind schließt einen eigenen Vertrag ab und zahlt einen eigenen Beitrag. Wer nach „Kind mitversichern" sucht, meint in der PKV in der Regel: das Kind beim selben Anbieter in einem Kindertarif aufnehmen, der zum Eltern-Tarif passt.

Was kostet ein Baby in der PKV?

Ein Baby kostet im regulären Tarif dieselbe Spanne wie ein älteres Kind, also 120 bis 250 Euro im Monat, im Beihilfetarif für Beamtenkinder 30 bis 80 Euro. Der Grund: Kinder werden bis zum 21. Lebensjahr ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, eine eigene Babyrechnung gibt es bei den meisten Anbietern nicht. Damit das Baby ohne Gesundheitsprüfung in die PKV des Elternteils kommt, muss die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt erfolgen (§ 198 VVG) und der Elternteil zum Geburtszeitpunkt seit mindestens drei Monaten dort versichert sein.

Hängt der Kinderbeitrag vom Eintrittsalter ab?

Kaum. Anders als bei Erwachsenen bilden die Versicherer für Kinder keine Altersrückstellungen, deshalb spielt das Eintrittsalter beim Kinderbeitrag fast keine Rolle. Ein Säugling und ein 15-Jähriger zahlen in derselben Tarifkategorie eine sehr ähnliche Prämie. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wechselt das Kind in den Erwachsenentarif, was eine Neukalkulation auslöst. Bis dahin entfallen außerdem der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung und der zehnprozentige Zuschlag für den gesetzlichen Beitragsentlastungs-Anteil.

Was kostet ein Beamtenkind in der PKV?

Für Kinder von Beamten zahlt die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten, die PKV deckt nur den Rest ab. Im Bundesstandard mit 80 Prozent Beihilfe liegt der Beitrag pro Kind meist zwischen 35 und 80 Euro, häufig bei 40 bis 60 Euro. In Sachsen steigt der Beihilfesatz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 90 Prozent, dann sinkt der Beitrag auf etwa 30 bis 40 Euro. Das ist deutschlandweit die günstigste reguläre Kinder-Konstellation.

Kann ich die Beiträge meiner Kinder steuerlich absetzen?

Ja. Nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG können Eltern die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer kindergeldberechtigten Kinder in voller Höhe als Sonderausgaben in der eigenen Steuererklärung absetzen, sofern sie die Beiträge wirtschaftlich tragen. Der Abzug ist pro Beitrag nur einmal möglich, entweder bei den Eltern oder beim Kind. Wahlleistungs-Anteile wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nicht zur Basisabsicherung, lassen sich aber im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigen.

Ein Elternteil ist PKV, der andere GKV. Wo ist das Kind versichert?

Das hängt am Familienstand und am Einkommen. Bei verheirateten Paaren gilt § 10 SGB V: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner, fällt das Kind aus der beitragsfreien Familienversicherung und muss beitragspflichtig versichert werden, gesetzlich freiwillig oder privat. Liegt der PKV-Elternteil unter dieser Grenze, bleibt das Kind über den GKV-Elternteil beitragsfrei familienversichert. Bei unverheirateten Eltern lässt sich das Kind unabhängig vom Einkommen des PKV-Elternteils dem GKV-Elternteil zuordnen und bleibt dort beitragsfrei mitversichert.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für die Kinder?

Ja, sofern Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind und Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro liegt. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent der PKV-Beiträge für Sie und Ihre nicht selbst erwerbstätigen Familienangehörigen, gedeckelt auf den Höchstzuschuss von rund 509 Euro im Monat 2026. Dieser Höchstzuschuss gilt für die ganze Familie zusammen, nicht pro Person. Sind Sie und die Kinder privat versichert, teilt sich der maximale Zuschuss anteilig zwischen Eltern- und Kinderverträgen auf.

Was macht einen guten Kindertarif aus?

Wichtiger als der niedrigste Beitrag ist, dass das Leistungsniveau des Kindes zum Tarif des Elternteils passt. Weicht der Schutz des Kindes stark nach unten ab, kann das bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer aufwendigen Zahnbehandlung zu hohen Zuzahlungen führen. Achten Sie auf solide Erstattungssätze ambulant, stationär und zahnärztlich, auf eine spätere Wechseloption innerhalb des Anbieters nach § 204 VVG und auf die Beitragsstabilität der Gesellschaft. Welcher Anbieter im Einzelfall passt, klärt sich erst mit den Eckdaten der Familie.

Können meine Kinder später zurück in die GKV?

Solange ein Kind nicht selbst versicherungspflichtig ist, hängt seine Krankenversicherung am Elternteil mit dem höheren Einkommen. Wechselt dieser Elternteil zurück in die GKV, etwa weil das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, können auch die Kinder in die beitragsfreie Familienversicherung zurück. Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gelten eigene Regeln, mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird das Kind regulär gesetzlich pflichtversichert. Ist der Hauptverdiener-Elternteil über 55 Jahre, ist der Weg zurück in die GKV für ihn und damit für die Kinder über ihn weitgehend versperrt.

Wann lohnt sich die PKV für ein Kind überhaupt?

In der reinen Beitragsbetrachtung ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung für ein einzelnes Kind meist günstiger. Zugunsten der PKV dreht die Rechnung in drei Konstellationen: bei Beamtenkindern wegen der Beihilfe, bei Kindern, die ohnehin nicht beitragsfrei familienversichert werden können (etwa weil beide Eltern privat oder über der Grenze verdienen), und wenn Eltern bewusst die besseren Leistungen wählen. Privat versicherte Kinder werden in der Praxis häufig privatärztlich behandelt und haben eine höhere Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln.

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