Aktualisiert Ratgeber Krankenversicherung

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026: 77.400 EUR. 2027 laut Kabinett: 84.150 EUR

Die JAEG ist der zentrale Schwellenwert in der Krankenversicherung: Wer als Arbeitnehmer mehr verdient, kann in die PKV wechseln. Hier alle aktuellen Werte 2026, der vom Kabinett beschlossene Wert 2027 mit der gesetzlichen Sonderanhebung um 300 EUR pro Monat und konkrete Hinweise zum Wechsel von der GKV in die PKV.

anonym kostenfrei ohne Antrag
Allgemeine JAEG 20266.450 € im Monat 77.400 €
2027Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 €
Sonderanhebung 2027300 € pro Monat, beschlossen am 10.07.2026 +3.600 €
Begriffe kurz erklärt (JAEG, Versicherungspflichtgrenze, BBG)

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) = Versicherungspflichtgrenze (VPG): Beide Begriffe meinen denselben Wert. Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient, kann zwischen GKV (freiwillig) und PKV wählen. Für 2026: 77.400 EUR jährlich (6.450 EUR monatlich) für die allgemeine JAEG.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) GKV/PV: Der Wert, bis zu dem das Einkommen für GKV-Beiträge herangezogen wird. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nur bis zu dieser Grenze. Für 2026: 69.750 EUR jährlich (5.812,50 EUR monatlich).

Hinweis: Die besondere JAEG (für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 PKV-versichert und versicherungsfrei waren) ist seit 2003 deckungsgleich mit der BBG GKV.

01 Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: die aktuellen Werte

Grenze Jährlich Monatlich
Allgemeine JAEG 2026 77.400 EUR 6.450 EUR
Besondere JAEG 2026 (Bestand vor 2003) 69.750 EUR 5.812,50 EUR

Veränderung gegenüber 2025: Die allgemeine JAEG steigt von 73.800 EUR auf 77.400 EUR. Das ist ein Plus von 3.600 EUR jährlich (+4,9 %). Diese Anhebung folgt der Einkommensentwicklung in Deutschland und wird durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) festgesetzt.

02 JAEG 2027: 84.150 EUR laut Kabinettsbeschluss

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2027 auf 84.150 EUR, das sind 7.012,50 EUR im Monat. So steht es in der Rechengrößenverordnung 2027, die das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen hat. Den Entwurf hatte das Bundesarbeitsministerium am 21. September 2026 vorgelegt. Der Wert ergibt sich aus zwei Bausteinen: der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung 2025 (+4,38 Prozent) und einer Sonderanhebung um zusätzlich 300 EUR pro Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das seit dem 30. Juli 2026 in Kraft ist. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats. Dasselbe Gesetz verschiebt auch Zuzahlungen und Zahnersatz-Zuschüsse; diese und weitere Eingriffe in bestehende Verträge haben wir einzeln aufgeschlüsselt.

Die Rechnung im Detail: Ohne das neue Gesetz läge die Grenze nach der regulären Fortschreibung bei 80.550 EUR. Die Sonderanhebung legt 3.600 EUR obendrauf: 84.150 EUR. Vor dem Entwurf kursierten höhere Schätzungen zwischen 84.400 und 85.000 EUR, sie rechneten mit einer höheren Lohnentwicklung.

Grenze 2026 (fix) 2027 (Kabinett)
Allgemeine JAEG / Versicherungspflichtgrenze77.400 EUR84.150 EUR (7.012,50 EUR/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze GKV*69.750 EUR76.500 EUR (6.375 EUR/Monat)

* Die Beitragsbemessungsgrenze GKV entspricht nach der beschlossenen Fassung (§ 223 Abs. 4 SGB V) der um die Sonderanhebung von 3.600 EUR erhöhten Grenze und steigt damit im gleichen Umfang. Die besondere JAEG für vor 2003 Privatversicherte war bisher deckungsgleich mit der BBG; 2027 liegt sie laut Kabinettsbeschluss bei 72.900 EUR, weil die Sonderanhebung nur die BBG erhöht. Wer am 31.12.2026 bereits versicherungsfrei und privat vollversichert ist, wird nach § 6 SGB V nicht an der zusätzlichen Anhebung gemessen (siehe Bestandsschutz unten).

Wo das Gesetz gerade steht

Verfahrensstand GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Stand 19. Oktober 2026
  1. Erledigt

    Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen

    Einspruchsgesetz, kein Vermittlungsausschuss. Vorlauf: Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss (April 2026), Lesung und Anhörung im Bundestag (Juni 2026).

  2. Erledigt

    Verkündet am 29. Juli 2026, in Kraft seit dem 30. Juli 2026

    Ausgefertigt am 24. Juli 2026, Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228. Die Änderungen an Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze greifen zum 1. Januar 2027.

  3. Erledigt

    Bundeskabinett hat die Rechengrößenverordnung beschlossen: 84.150 EUR

    Beschluss am 7. Oktober 2026, nach dem Referentenentwurf vom 21. September 2026. Die Werte sind unverändert geblieben.

  4. Läuft

    Zustimmung des Bundesrats steht aus

    Üblich im November oder Dezember 2026. Gültig ab 1. Januar 2027.

Wir aktualisieren diese Seite nach jedem Verfahrensschritt.

Sind es nun 80.550 oder 84.150 EUR?

77.400 € Grenze 2026
+ Lohnanpassung
80.550 € nur Zwischenschritt
+ 3.600 € Sonderanhebung
84.150 € 2027

Die 80.550 EUR wären die Grenze ohne das neue Gesetz, also nach der normalen jährlichen Anpassung. Weil die Sonderanhebung Gesetz ist, kommen 3.600 EUR obendrauf: 84.150 EUR. Beide Zahlen stehen so in der vom Kabinett beschlossenen Verordnung.

Ziel der Bundesregierung: Die GKV soll 2027 etwa 19,6 Milliarden Euro einsparen, bis 2030 sollen es 42,8 Milliarden Euro sein. Höhere Beitragspflichtgrenzen sind ein Baustein der GKV-Reform 2027: Mehr Arbeitnehmer bleiben in der GKV pflichtversichert. Der PKV-Verband kritisiert die Sonderanhebung scharf, Verbandsdirektor Florian Reuther nennt sie „faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte, ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit".

Bestandsschutz: Wer bereits privat versichert ist

Nach dem beschlossenen Gesetz (§ 6 SGB V) werden bereits Privatversicherte nicht an der neuen, höheren Grenze gemessen: Wer am 31. Dezember 2026 versicherungsfrei und substitutiv privat krankenversichert ist, behält diesen Status; die Sonderanhebung wird für diese Gruppe 2027 nicht angewendet. Keinen Bestandsschutz haben Selbstständige, die 2027 in eine Anstellung wechseln. Sie sind als Selbstständige unabhängig von der JAEG versicherungsfrei; mit dem Wechsel ins Angestelltenverhältnis zählt dann die neue Grenze von 84.150 EUR. Wer diesen Schritt plant und privat versichert bleiben möchte, sollte das Timing vorab prüfen lassen.

Für Privatversicherte mit Bestandsschutz gilt 2027 eine eigene Grenze, laut Kabinettsbeschluss 80.550 EUR. Liegt Ihr Gehalt darunter, werden Sie versicherungspflichtig und können binnen drei Monaten die Befreiung nach § 8 SGB V beantragen. Die Befreiung ist unwiderruflich. Wer dagegen erst durch die zusätzliche Anhebung um 3.600 EUR versicherungspflichtig wird, hat kein Befreiungsrecht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nennt diese Anhebung nicht).

Wechsel zum 1. Januar 2027: die Fristen rückwärts gerechnet

Wer 2026 zwischen 77.400 und 84.150 EUR verdient, hat das Wahlrecht voraussichtlich nur noch dieses Jahr. Für diese Gruppe lohnt der Blick auf den Kalender, denn der Wechsel braucht Vorlauf:

  • GKV-Kündigung: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens Ende Oktober 2026 bei der Krankenkasse sein.
  • PKV-Annahme davor: Vor der Kündigung sollte die Annahmezusage des privaten Versicherers stehen. Mit Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, die je nach Fall vier bis acht Wochen Vorlauf braucht.
  • Realistischer Start: Spätsommer 2026. Das ist kein Grund für Hektik, aber der Vorlauf ist real.

Ob der Wechsel inhaltlich passt, hängt von Alter, Gesundheit, Familienplanung und Beitragsentwicklung ab, nicht vom Stichtag. Eine Einordnung, wann sich der Wechsel rechnet, finden Sie im Ratgeber GKV-PKV-Wechsel; die Voraussetzungen für Angestellte erklärt die Seite zur PKV für Angestellte.

Quellen: BMG-Pressemeldung zum Bundestagsbeschluss (10.07.2026), Bundesrat, Beratungsvorgang Drs. 411/26, BMG-FAQ zum BStabG, PKV-Verband, Pressemeldung 02.06.2026.

Wechsel

Ihr Wechsel braucht Vorlauf

Kündigung der Kasse und Annahmezusage des Versicherers müssen zeitlich zusammenpassen. Max rechnet Ihre Konstellation durch und sagt Ihnen, ob und zu welchem Termin der Wechsel bei Ihnen möglich ist.

03 Was bedeutet die JAEG für Sie?

Die JAEG entscheidet über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

  • Einkommen unter der JAEG: Pflichtversicherung in der GKV
  • Einkommen über der JAEG: Wahlrecht zwischen GKV (freiwillig) und PKV

Wer in die PKV wechseln möchte, muss die JAEG regelmäßig überschreiten, also nicht nur einmalig durch einen Bonus oder eine Sonderzahlung, sondern aufgrund eines dauerhaft höheren Bruttogehalts. Wer aus dem Ausland für die erste Stelle nach Deutschland kommt und regelmäßig über der Grenze verdient, ist vom ersten Arbeitstag an versicherungsfrei; für diese Fachkräfte hat Max Eilert einen englischen Ratgeber zu Kosten und Visum geschrieben.

Was zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt?

Für die JAEG-Prüfung ist nicht nur das Grundgehalt entscheidend. Dazu gehören in der Regel:

  • Festes Bruttogehalt (12 oder 13 Monatsgehälter)
  • Vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sofern sie regelmäßig gezahlt werden
  • Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Garantierte Mindest-Boni, sofern arbeitsvertraglich zugesichert

Nicht oder nur teilweise berücksichtigt:

  • Variable, nicht garantierte Boni (Provisionen, leistungsabhängige Prämien): werden nur einbezogen, soweit sie regelmäßig anfallen und arbeitsvertraglich verbindlich sind
  • Einmalige Sonderzahlungen wie Treueprämien oder Abfindungen
  • Sachbezüge (Dienstwagen): können je nach Bewertung mitzählen
Praxis-Tipp

Bei schwankendem Einkommen (Provisionen, Boni) prüfen Krankenkasse und Arbeitgeber die voraussichtliche Jahresvergütung anhand des Arbeitsvertrags. Wer knapp über der JAEG liegt, sollte vor einem PKV-Wechsel die Berechnungsgrundlage schriftlich bestätigen lassen.

04 Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer

Beschäftigte mit einem Bruttogehalt knapp ober- oder unterhalb der JAEG sollten die Anhebung 2026 prüfen. Mit der Erhöhung auf 77.400 EUR rutschen einige Arbeitnehmer, die 2025 bereits versicherungsfrei waren, möglicherweise wieder unter die Grenze und damit in die GKV-Pflicht, sofern sie nicht ohnehin freiwillig in der GKV oder in der PKV sind.

Konkretes Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 6.300 EUR Brutto pro Monat (75.600 EUR jährlich) lag 2025 oberhalb der JAEG (73.800 EUR), liegt 2026 aber knapp darunter (77.400 EUR). Wer noch nicht in der PKV ist, bleibt 2026 GKV-pflichtig. Wer bereits in der PKV ist, kann auf Antrag von der eintretenden Versicherungspflicht befreit werden (§ 8 SGB V).

Was tun, wenn Sie 2026 unter die Grenze fallen?
  1. Bestehende PKV-Versicherte: Befreiungsantrag nach § 8 SGB V bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Frist: drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht. Die Befreiung ist bindend und gilt für die gesamte Dauer der entsprechenden Beschäftigung; ein späterer Rückzug ist nicht möglich.
  2. Bisher GKV-Versicherte: Sie bleiben GKV-pflichtig. Ein PKV-Wechsel ist erst möglich, wenn das Bruttoeinkommen erneut die JAEG übersteigt, und auch dann nur mit Anwartschaft auf eine durchgängige Überschreitung im Folgejahr.
  3. Beratung empfohlen: Die Frist von drei Monaten ist knapp. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor die Frist verstreicht.

Arbeitgeber

Unternehmen müssen bei der Lohnabrechnung die neue JAEG-Schwelle berücksichtigen. Mitarbeiter, deren Einkommen 2026 unter die JAEG fällt, werden grundsätzlich GKV-pflichtig, falls keine Befreiung greift. Die Personalabteilung sollte alle Beschäftigten im Bereich 70.000 bis 80.000 EUR Jahresbrutto auf ihren Status prüfen.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige spielt die JAEG keine direkte Rolle. Sie haben unabhängig vom Einkommen die freie Wahl zwischen GKV und PKV. Die JAEG ist für diese Gruppe nur als Indikator für die allgemeine Sozialversicherungs-Entwicklung interessant.

Wechsel-Check

Knapp über oder knapp unter der Grenze?

Was als regelmäßiges Entgelt zählt, entscheidet über den Wechsel. Im Wechsel-Check oder im Gespräch mit Max klären Sie, ob Ihr Einkommen reicht und welcher Termin für Sie gilt.

05 Größenordnung GKV-Höchstbeitrag und PKV-Beispielspanne

Wer 2026 die JAEG überschreitet, hat zwei Optionen:

GKV (freiwillig)

  • Höchstbeitrag 2026 bei kinderlosen Versicherten: 1.261,31 EUR pro Monat (inkl. Pflegeversicherung, allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, kassenindividuell abweichend; Pflegeversicherung 4,2 % bei Kinderlosen)
  • Beiträge unabhängig vom Gesundheitszustand
  • Familienversicherung beitragsfrei für nicht-erwerbstätige Ehepartner und Kinder unter Voraussetzungen

PKV: unverbindliche Beispielspanne (kein Tarifangebot)

Eine pauschale Aussage zu "dem PKV-Beitrag" gibt es nicht. Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Eintrittsalter (jünger = niedrigerer Einstiegsbeitrag)
  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen (Risikozuschläge möglich)
  • Selbstbehalt pro Jahr (höherer Selbstbehalt = niedrigerer Beitrag)
  • Leistungsniveau (Ein-/Zweibett, Chefarzt, Heilpraktiker, Zahnersatz-Erstattung)
  • Versicherer und Tarifkonzept (z.B. mit/ohne Beitragsentlastungs-Komponente)

Zur Größenordnung: Für einen gesunden, etwa 35-jährigen Angestellten kann der PKV-Beitrag in einem soliden Mittelklasse-Tarif grob im Bereich von einigen hundert Euro pro Monat liegen. Die konkrete Zahl ergibt sich erst aus einer individuellen Beitragsberechnung. Der Arbeitgeber übernimmt rund die Hälfte (gedeckelt auf den hälftigen GKV-Höchstbeitrag) als Zuschuss.

Wichtig

Eine seriöse Aussage über GKV vs. PKV-Beiträge ist nur auf Grundlage Ihrer persönlichen Daten möglich. Wir erstellen Ihnen eine individuelle Vergleichsberechnung, kostenfrei und unverbindlich.

06 Vor- und Nachteile der PKV beim JAEG-Wechsel

Vorteile

  • Individuelle Tarifgestaltung: Sie zahlen nur für gewählte Leistungen
  • Umfangreichere Leistungen (Wahlleistungen, kürzere Wartezeiten, freie Arztwahl ohne Überweisung)
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen: bei Gehaltssteigerung bleibt der Beitrag stabil
  • Beitragsrückerstattung bei leistungsfreien Jahren möglich (tarifabhängig)

Nachteile

  • Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner brauchen eigene Tarife. Ein beitragsfreies Mitversichertsein wie in der GKV-Familienversicherung gibt es nicht.
  • Beiträge steigen tendenziell im Alter (durch Alterungsrückstellungen abgemildert, aber nicht eliminiert)
  • Ein späterer Rückweg in die GKV ist insbesondere ab dem 55. Lebensjahr rechtlich stark eingeschränkt und in der Praxis oft nicht möglich. Ausnahmen bestehen z.B. bei späterer Versicherungspflicht durch Einkommensrückgang vor dem 55. Lebensjahr oder bei Familienversicherung über einen GKV-versicherten Ehepartner.
  • Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen

Familienplanung: wann GKV trotz JAEG-Überschreitung sinnvoll bleiben kann

Für Versicherte mit Familie ist die wirtschaftliche Logik nicht immer eindeutig:

  • GKV-Familienversicherung: Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung: Eigenes Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen (2026: 535 EUR/Monat regulär, 556 EUR/Monat als Minijob).
  • PKV mit Familie: Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Schon bei zwei Kindern und einem nicht erwerbstätigen Ehepartner kann die Beitragssumme den GKV-Höchstbeitrag deutlich übersteigen.
  • Faustregel: Bei mehreren mitzuversichernden Personen ohne eigenes Einkommen kann die GKV trotz Überschreiten der JAEG die wirtschaftlich günstigere Variante sein. Eine individuelle Vergleichsrechnung ist Pflicht; pauschale Aussagen sind unseriös.

07 PKV oder GKV ab 2026: die Entscheidungs-Checkliste

Bevor Sie die PKV wählen, prüfen Sie:

  1. Langfristige Einkommensplanung: Werden Sie dauerhaft über der JAEG verdienen? Bei längeren Auszeiten (Elternzeit, Sabbatical) gelten Sonderregeln.
  2. Familienplanung: Wie viele Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen müssen mitversichert werden?
  3. Gesundheitszustand: Bestehen chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die zu Risikozuschlägen führen können?
  4. Beitragsverlauf im Alter: Wählen Sie einen Tarif mit ausreichenden Alterungsrückstellungen oder einer Beitragsentlastungs-Komponente.
  5. Wechsel-Strategie: Die Entscheidung ist meist langfristig bindend. Eine Beratung vor dem Wechsel ist Pflicht.

08 Wechsel-Check: geht der Wechsel bei Ihnen, und zu wann?

Die Grenze sagt nur, ob Sie wechseln dürfen. Ob der Wechsel in Ihrem Fall aufgeht und zu welchem Termin er greift, hängt an Eintrittsalter, Status, Familiensituation und der Kündigungsfrist Ihrer Kasse. Der Check fragt genau diese Punkte ab und geht direkt an Max Eilert. Zurück kommt die Einordnung, ob und zu welchem Termin der Wechsel bei Ihnen möglich ist.

Schritt 1 von 333 % ausgefüllt

Ihre Ausgangslage

Sechs Angaben genügen, damit Max Eilert einordnen kann, ob und zu welchem Termin der Wechsel in die private Krankenversicherung bei Ihnen möglich ist.

09 Entwicklung der JAEG in den letzten Jahren

Der Trend zeigt: Die JAEG steigt seit Jahren überdurchschnittlich (2026: +4,9 %). Wer kurz vor der Schwelle liegt, sollte seine Versicherungsstrategie regelmäßig überprüfen. Bewegen Sie die Maus oder den Slider, um die Werte für jedes Jahr zu sehen.

JAEG-Entwicklung 2022 bis 2026
2026
Allgemeine JAEG
77.400 €
Besondere JAEG / BBG
69.750 €
Differenz
7.650 €
55.000 €61.250 €67.500 €73.750 €80.000 €202220232024202520262026Allg.: 77.400 €Bes.: 69.750 €
20222023202420252026
Allgemeine JAEG (Versicherungspflichtgrenze)Besondere JAEG / BBG GKV (Bestand vor 2003)

10 Häufige Fragen zur JAEG 2026

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026?
Die allgemeine JAEG 2026 beträgt 77.400 EUR jährlich (6.450 EUR monatlich). Die besondere JAEG für Bestandsversicherte mit Stichtag 31.12.2002 liegt bei 69.750 EUR jährlich (5.812,50 EUR monatlich).
Wer darf 2026 in die PKV wechseln?
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttoeinkommen die allgemeine JAEG von 77.400 EUR übersteigt. Selbstständige und Beamte können unabhängig von der JAEG wechseln; Beamte erhalten zusätzlich Beihilfe.
Was passiert, wenn ich die JAEG 2026 unterschreite, obwohl ich 2025 darüber lag?
Sie werden grundsätzlich GKV-pflichtig. Wer bereits PKV-versichert ist, kann auf Antrag nach § 8 SGB V von der eintretenden Versicherungspflicht befreit werden. Frist: drei Monate ab Beginn der Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und besonderer JAEG?
Die allgemeine JAEG (77.400 EUR) gilt für alle Arbeitnehmer. Die besondere JAEG (69.750 EUR) gilt nur für Bestandsversicherte, die am 31.12.2002 bereits PKV-versichert und versicherungsfrei waren. Sie ist niedriger und erleichtert dieser Gruppe den PKV-Verbleib.
Wie hoch wird die JAEG 2027?
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, nennt für die allgemeine JAEG 84.150 EUR im Jahr, also 7.012,50 EUR im Monat. Der Wert setzt sich aus der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung 2025 (+4,38 Prozent) auf 80.550 EUR und der Sonderanhebung um 3.600 EUR aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusammen (in Kraft seit 30. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228). Es fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.
Wann wird die JAEG 2027 bekanntgegeben?
Den Referentenentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am 21. September 2026 vorgelegt, das Bundeskabinett hat die Verordnung am 7. Oktober 2026 beschlossen. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, üblich im November oder Dezember; in Kraft tritt die Verordnung zum 1. Januar 2027. Die Sonderanhebung um 300 EUR/Monat läuft separat über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30. Juli 2026 in Kraft ist.
Gilt die höhere Grenze 2027 auch für bereits Privatversicherte?
Nach dem beschlossenen Gesetz nein. Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat krankenversichert und versicherungsfrei ist, behält Bestandsschutz und wird nicht an der Sonderanhebung gemessen. Keinen Bestandsschutz haben Selbstständige, die 2027 in eine Anstellung wechseln: Für sie gilt dann die neue, höhere Grenze. Für Privatversicherte gilt 2027 eine eigene Grenze, laut Kabinettsbeschluss 80.550 EUR. Wer mit seinem Gehalt darunter liegt, wird versicherungspflichtig, kann sich aber binnen drei Monaten nach § 8 SGB V befreien lassen; die Befreiung ist unwiderruflich. Für die zusätzliche Anhebung um 3.600 EUR gibt es kein Befreiungsrecht.
Lohnt sich der PKV-Wechsel ab Überschreiten der JAEG immer?
Nein. Die Wirtschaftlichkeit hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung, Tarif und Beitragsentwicklung im Alter ab. Eine individuelle Vergleichsrechnung vor dem Wechsel ist erforderlich.

11 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten

Die Entscheidung GKV vs. PKV wirkt oft viele Jahre nach. Wählen Sie den Weg, der zu Ihrer Situation passt. Für die meisten Arbeitnehmern ohne nennenswerte Vorerkrankungen ist der direkte Termin der schnellste Weg.

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Ihre Basics

Stand der Werte: 2026-10-19. Basierend auf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beschluss Bundeskabinett 08.10.2025, Zustimmung Bundesrat 21.11.2025) und dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228 und in Kraft seit dem 30.07.2026. Die Werte 2027 stammen aus der Rechengrößenverordnung 2027, beschlossen vom Bundeskabinett am 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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