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PKV für Familien

Private Krankenversicherung Familie: Kosten & Beiträge 2026

Sind alle Familienmitglieder privat versichert, fällt der Beitrag pro Kopf an. Bei steigendem Einkommen gibt es dafür keine Beitragssprünge. Diese Seite ordnet ein, was eine vierköpfige Familie typisch zahlt, wie der Arbeitgeberzuschuss auf die Kinderbeiträge wirkt und wie ein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung versichert wird. Sie zeigt auch, wann die gesetzliche Familienversicherung wieder günstiger wird.

Mehr über Max
  • 2026 Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
  • 2025 Spezialisierung private Krankenversicherung
  • 2024 Diplom-Ingenieur · TU Dresden
  • 2020 Fachmann für Finanzanlagen · IHK Berlin
  • 2018 Versicherungsfachmann · IHK Berlin
Vollständige Vita

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Familien-Gesamtbeitrag für zwei Erwachsene und zwei Kinder liegt typisch zwischen 1.300 und 1.700 Euro pro Monat. Je nach Tarif reicht die Bandbreite von rund 1.150 bis 2.100 Euro.
  • Ein Kind kostet im Angestelltentarif häufig 150 bis 180 Euro pro Monat, mit Beihilfe in Sachsen ab dem zweiten Kind nur noch 30 bis 40 Euro.
  • Der Arbeitgeberzuschuss gilt für Erwachsenen- und Kinderverträge und senkt den Effektivbeitrag spürbar.
  • Neugeborene kommen über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif eines Elternteils, wenn die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten erfolgt.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, besteht oft ein Wahlrecht zwischen privatem Schutz und beitragsfreier Familienversicherung.
  • Ab 2028 kommt in der GKV ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehepartner, mit vielen Ausnahmen. Kinder bleiben beitragsfrei.
  • Ob die PKV passt, hängt am Gesundheitszustand der Kinder. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt das vorab ohne Aktenvermerk.

Was kostet die private Krankenversicherung für eine Familie?

Für eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen zwischen 30 und 45 Jahren und zwei Kindern liegt der private Krankenversicherungsbeitrag typisch zwischen 1.300 und 1.700 Euro pro Monat. Je nach Tarifniveau und Eintrittsalter reicht die Bandbreite von rund 1.150 bis 2.100 Euro. Die meisten Fälle liegen in der mittleren Spanne.

Dieser Betrag setzt sich aus den Einzelverträgen zusammen, denn in der PKV gibt es keinen Familientarif. Jede Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Ein Erwachsener im Angestelltentarif mit Einstiegsalter 30 bis 35 Jahre zahlt häufig 540 bis 620 Euro, bei Einstieg mit 40 bis 45 Jahren eher 680 bis 780 Euro. Ein Kind kostet im Angestelltentarif häufig 150 bis 180 Euro pro Monat.

Der große Unterschied zur gesetzlichen Versicherung liegt im Aufbau des Beitrags. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und steigt mit jeder Gehaltserhöhung. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. In der PKV richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und gewähltem Leistungsniveau, dafür kostet jedes Mitglied einzeln. Wer früh und gesund einsteigt, baut über Jahrzehnte Altersrückstellungen auf, die den Beitrag im Alter dämpfen.

Die vollständigen Beitragsspannen je Eintrittsalter, die Rechnung pro Kind und der Familienrechner mit Arbeitgeberzuschuss stehen im Kosten-Ratgeber für Kinder und Familien. Die Werte dort sind Erfahrungswerte aus der Beratung, keine festen Tarife.

Sind ein oder beide Elternteile selbstständig, entfällt für sie der Arbeitgeberzuschuss. Der Bruttobeitrag ist derselbe wie bei Angestellten, dafür ist der Basisanteil steuerlich absetzbar. Wie sich Beitrag, Selbstbehalt und Krankentagegeld für Selbstständige rechnen, steht im Ratgeber zur PKV für Selbstständige.

Reform 2028: Zuschlag für familienversicherte Ehepartner

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Darin steht eine Neuerung, die viele Alleinverdiener-Haushalte betrifft: Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für einen beitragsfrei mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf ihren Krankenversicherungsbeitragssatz. Das Mitglied trägt diesen Zuschlag allein, ein Arbeitgeberanteil ist dafür nicht vorgesehen. Rechtsgrundlage ist der neue § 242b SGB V in der beschlossenen Fassung; die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Der Zuschlag ist ein Baustein der GKV-Reform 2027, die auch Zuzahlungen, Zahnersatz und weitere Leistungen ändert.

Wird die kostenlose Familienversicherung abgeschafft?

Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt bestehen. Kinder bleiben ohne eigenen Beitrag mitversichert. Der Zuschlag trifft nur bestimmte erwachsene Ehe- und Lebenspartner, und auch dort greifen zahlreiche Ausnahmen. Von einer Abschaffung zu sprechen, geht am Beschluss vorbei.

Wie viel der Zuschlag ausmacht, hängt vom beitragspflichtigen Einkommen des Mitglieds ab, denn die 2,5 Prozentpunkte werden wie der übrige Beitragssatz darauf berechnet. Überschlägig liegt die Mehrbelastung bei einem mittleren bis höheren Einkommen in der Größenordnung von rund 90 bis 150 Euro im Monat. Der genaue Wert lässt sich erst nennen, wenn die Sozialversicherungsrechengrößen für 2028 feststehen.

Wer vom Zuschlag ausgenommen ist

Der Zuschlag soll in einer Reihe sozialer Konstellationen nicht erhoben werden. Trifft eine der folgenden Voraussetzungen zu, bleibt die Familienversicherung des Partners für das Mitglied zuschlagsfrei:

Ausnahme greift, wenn …
ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt des familienversicherten Partners lebt
ein Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
der Partner einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, mindestens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig mindestens zwei Tagen
Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen wird
der Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat
beim Partner mindestens Pflegegrad 3 vorliegt
eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine vergleichbare gesetzliche Bedürftigkeit vorliegt
ein Grad der Behinderung, ein Grad der Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 festgestellt ist

Quelle: § 242b SGB V in der beschlossenen Fassung (Artikel 1 Nummer 63, Bundesrat-Drucksache 411/26). Maßgeblich ist der endgültig verkündete Gesetzestext.

Für die Frage, ob eine Familie in der gesetzlichen Versicherung bleibt oder in die PKV wechselt, verschiebt die Regelung eine Kennzahl. Der beitragsfreie Ehepartner war bislang ein klarer Kostenvorteil der gesetzlichen Versicherung gegenüber der PKV, in der jede Person einen eigenen Beitrag zahlt. Für die betroffenen Konstellationen schrumpft dieser Vorteil ab 2028 um den Zuschlag. Ein Automatismus zugunsten der PKV entsteht daraus nicht, denn ein privat versicherter Partner kostet weiterhin einen vollen eigenen Beitrag, der in vielen Fällen über dem Zuschlag liegt. Wann sich der Wechsel für eine Familie trägt, ordnet der Ratgeber dazu ein, wann sich der Wechsel in die PKV rechnet.

Passt die PKV zu Ihrer Familie? Der Kurz-Check

Der Kurz-Check ordnet in wenigen Fragen ein, ob die private Krankenversicherung für Ihre Familienkonstellation überhaupt in Frage kommt. Konkrete Beitragsspannen für Eltern und Kinder inklusive Arbeitgeberzuschuss liefert der Familienrechner im Kosten-Ratgeber.

Bedarfscheck

PKV oder GKV: Was passt zu Ihrer Familie?

5 Fragen, dann sehen Sie eine erste Einschätzung für Ihre Konstellation.

Frage 1 von 5

Wie ist Ihr beruflicher Status?

Beihilfe-Berechtigte und Selbstständige haben strukturell andere PKV-Konditionen als Angestellte.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Ergebnis vor einem Vertragsabschluss persönlich prüfen lassen.

Der Arbeitgeberzuschuss greift auch auf die Kinderbeiträge

Viele Familien rechnen den Arbeitgeberzuschuss nur für die Erwachsenen ein und unterschätzen dadurch den Effekt. Der Zuschuss gilt auch für die Kinderverträge. Sind beide Elternteile angestellt, übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte der gesamten Familienprämie, also einschließlich der Beiträge für die Kinder, gedeckelt auf den gesetzlichen Höchstzuschuss.

Der Unterschied ist erheblich. Eine Familie, die nur die Erwachsenenbeiträge bezuschusst sieht, kalkuliert leicht einen zu hohen Effektivbeitrag. Rechnet man den Zuschuss auch auf die Kinderbeiträge an, sinkt die monatliche Eigenbelastung deutlich. In einer typischen Konstellation mit zwei angestellten Eltern und zwei Kindern sinkt der Effektivbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss auf rund 735 Euro im Monat. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Versicherung läge der Beitrag derselben Familie nach Arbeitgeberzuschuss bei rund 1.300 Euro. Dort sind die Kinder zwar beitragsfrei mitversichert, der einkommensabhängige Beitrag der Eltern fällt aber deutlich höher aus.

Die rechtliche Grundlage ist der Beitragszuschuss des Arbeitgebers nach § 257 SGB V. Er beträgt die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens aber den Betrag, den der Arbeitgeber als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste. Jedes Elternteil bringt einen eigenen Zuschuss-Deckel mit, sodass sich bei zwei Angestellten zwei Zuschüsse addieren und auch die Kinderverträge mittragen.

Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung versichern

Ein Neugeborenes lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in den PKV-Tarif eines Elternteils aufnehmen. Die gesetzliche Grundlage ist die Kindernachversicherung nach § 198 VVG. Voraussetzung ist, dass das versicherte Elternteil bereits versichert ist und die Anmeldung rechtzeitig erfolgt.

Die Frist beträgt zwei Monate ab dem Tag der Geburt, die Aufnahme wirkt dann rückwirkend auf den Geburtstag. In der Praxis meldet Elbland Finanz das Kind schon in der ersten Lebenswoche an, ohne den ersten Wochenbett-Termin abzuwarten. So besteht der Schutz rechtzeitig und es entsteht keine Lücke. Wird die Zwei-Monats-Frist versäumt, ist nur noch ein regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung möglich, und dann zählt der Gesundheitszustand des Kindes wieder.

Wichtig für werdende Eltern, die noch den PKV-Anbieter wechseln möchten: Ein solcher Wechsel sollte mit Puffer vor dem errechneten Geburtstermin geplant werden, damit die Vorversicherungszeit erfüllt ist, bevor das Kind kommt. Der Gesetzgeber erlaubt dem Versicherer eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von bis zu drei Monaten als Bedingung für die prüfungsfreie Aufnahme. Wer kurz vor der Geburt wechselt, riskiert, dass die prüfungsfreie Kindernachversicherung beim neuen Anbieter noch nicht greift. Die Details der Kostenrechnung stehen in der Beispielrechnung für Familien mit zwei Kindern.

Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist

Sind die Eltern unterschiedlich versichert, also ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich, stellt sich die Frage, wo die Kinder versichert werden. Hier entscheidet die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V, und sie hängt am Familienstand und am Einkommen.

Bei unverheirateten Eltern lässt sich ein Kind unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteils dem gesetzlich versicherten Elternteil zuordnen und bleibt dort beitragsfrei mitversichert. Bei verheirateten Eltern greift eine Sonderregel: Verdient der privat versicherte Ehegatte regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze und liegt sein Einkommen regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Partners, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Die Kinder müssen dann entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden.

Fünf Konstellationen lassen sich unterscheiden:

  1. Beide Eltern gesetzlich versichert: Kind beitragsfrei familienversichert.
  2. Ein Elternteil privat über der Grenze, der andere gesetzlich, verheiratet: Kind fällt aus der beitragsfreien Familienversicherung.
  3. Ein Elternteil privat mit Einkommen unter der Grenze, der andere gesetzlich: Kind bleibt beitragsfrei familienversichert.
  4. Beide Eltern privat versichert: Kind muss privat versichert werden.
  5. Beide Eltern privat versichert, beide unter der Grenze (häufig bei Beamten): Kind muss ebenfalls privat versichert werden.

Der Versicherungsstatus eines Kindes ist nicht für immer festgelegt. Mit Beginn einer Ausbildung wird das Kind wieder gesetzlich versicherungspflichtig, im Studium besteht ein Wahlrecht zwischen privatem und gesetzlichem Schutz.

Beihilfe macht Kinder von Beamten sehr günstig

Ist ein Elternteil Beamter, ändert sich die Rechnung grundlegend, weil der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten direkt trägt. Die PKV versichert dann nur den verbleibenden Restkostenanteil, und dieser Anteil bestimmt den Beitrag.

In Sachsen gilt seit Januar 2024 eine kinderabhängige Staffelung. Ohne kindergeldberechtigte Kinder liegt der Beihilfesatz beim bundesweiten Standard von 50 Prozent. Mit dem ersten Kind steigt er auf 70 Prozent, ab dem zweiten kindergeldberechtigten Kind auf 90 Prozent. Bei 90 Prozent Beihilfe muss die PKV nur noch 10 Prozent der Kosten absichern, der Kinderbeitrag fällt entsprechend niedrig aus.

Für ein Kind im Beihilfetarif Sachsen mit 90-Prozent-Satz liegt der PKV-Beitrag bei rund 30 bis 40 Euro pro Monat. Bei einem Standard-Beihilfesatz von 80 Prozent kostet ein Kind etwa 40 bis 60 Euro. Eine Beamtenfamilie in Sachsen mit zwei Kindern kann so auf einen Gesamtbeitrag unter 400 Euro kommen, deutlich weniger als eine vergleichbare Angestelltenfamilie. Ein Beihilfeergänzungstarif schließt die Lücke bei der Gebührenordnung der Ärzte und gehört bei Beamten zum Standard. Mehr dazu auf der Seite zu PKV für Beamte.

Stellschrauben, die den Familienbeitrag senken

Der Familienbeitrag ist kein Festpreis. Mehrere Hebel beeinflussen die monatliche Belastung, ohne dass der Schutz darunter leidet.

Für Kinder reicht in vielen Fällen ein solider Komforttarif ohne Premium-Bausteine. Er deckt rund 95 Prozent der typischen Kinder-Behandlungen ab und liegt damit leicht über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Versicherung. Premium-Bausteine lohnen sich für Kinder vor allem dort, wo absehbar besondere Leistungen gebraucht werden, etwa bei Zahnregulierung oder Sehhilfen.

Bei den Erwachsenen wirken Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung. Ein gewählter Selbstbehalt senkt den laufenden Beitrag, eine Beitragsrückerstattung zahlt Beiträge zurück, wenn in einem Jahr keine Leistungen abgerechnet wurden. Beides zusammen drückt den Effektivbeitrag, sofern die Familie kalkulierbar wenige Arztbesuche hat.

In der Komfort-Stufe sehen wir für Familien häufig die Universa und die ARAG vorne, je nach Schwerpunkt bei Kinder-Leistungen, Zahn und stationärer Versorgung. Das ist eine erste Orientierung. Welcher Anbieter konkret passt, hängt vom Gesundheitszustand, vom Beihilfe-Status und von den gewünschten Bausteinen ab. Festgelegt wird das in der Beratung.

Ab drei Kindern wird die gesetzliche Familie oft günstiger

Die PKV rechnet sich für Familien nicht pauschal. Jedes Kind kostet einen eigenen Beitrag, im Angestelltentarif häufig 150 bis 180 Euro pro Monat, und diese Beiträge summieren sich. In der gesetzlichen Familienversicherung sind dagegen alle Kinder beitragsfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllt sind.

Ab dem dritten Kind kippt die Rechnung in vielen Fällen zugunsten der gesetzlichen Versicherung, vor allem wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist und die Kinder beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Partner mitlaufen können. Eine kinderreiche Familie zahlt privat schnell vierstellig, während dieselbe Familie gesetzlich nur den einkommensabhängigen Beitrag des verdienenden Elternteils trägt.

Beim Preis endet der Vergleich aber nicht. Privat versicherte Kinder werden in vielen Fällen privatärztlich behandelt, bekommen schneller einen Facharzttermin und haben eine deutlich höhere Übernahme von Heil- und Hilfsmitteln. Dazu kommen Leistungen, die die gesetzliche Kasse nur teilweise zahlt: Kieferorthopädie ohne starre Altersgrenze, hochwertige Sehhilfen, Chefarztbehandlung und Einbettzimmer als wählbare Bausteine. In der Praxis nehmen viele Familien einen etwas höheren Beitrag bewusst in Kauf, weil die Leistungen spürbar besser sind. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihren Ansprüchen ab.

Die Ausnahme sind Beamtenfamilien. Wegen der hohen Beihilfe, in Sachsen 90 Prozent ab dem zweiten Kind, bleiben die Kinderbeiträge auch bei mehreren Kindern niedrig, sodass die private Lösung wirtschaftlich bleibt. Deshalb braucht jede Familie eine individuelle Rechnung. Welche Faktoren dabei zählen, zeigt der Ratgeber dazu, wann sich der Wechsel in die PKV rechnet.

Familienbeiträge in der Steuererklärung

Ein Teil der PKV-Beiträge mindert die Steuerlast. Der sogenannte Basisanteil der Prämie, der die Grundabsicherung auf gesetzlichem Niveau abbildet, ist als Vorsorgeaufwand absetzbar. Dieser Anteil liegt je nach Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent, als Mittelwert für die Beratung gelten rund 85 Prozent.

Das gilt für Erwachsene wie für Kinder. Eltern können die Basisbeiträge ihrer Kinder im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen ansetzen. Bei einem vierstelligen Familienbeitrag macht das über das Jahr einen merklichen Betrag aus, der die effektive Belastung weiter senkt. Wie der Vorsorgeaufwand konkret wirkt und welche Bausteine absetzbar sind, behandelt die Detailseite zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV. Die genaue Auswirkung hängt vom persönlichen Steuersatz ab und gehört in die Hand des Steuerberaters.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet die private Krankenversicherung für eine vierköpfige Familie?

Bei zwei Erwachsenen zwischen 30 und 45 Jahren und zwei Kindern liegt der Bruttobeitrag typisch zwischen 1.300 und 1.700 Euro pro Monat, die Bandbreite reicht je nach Tarif von rund 1.150 bis 2.100 Euro. Sind beide Elternteile angestellt, übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte der gesamten Prämie einschließlich der Kinderbeiträge, sodass der Effektivbeitrag deutlich niedriger ausfällt.

Muss mein neugeborenes Kind eine Gesundheitsprüfung machen?

Nein, wenn Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zur Kindernachversicherung nach § 198 VVG anmelden. Dann wird es ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in den Tarif eines versicherten Elternteils aufgenommen, rückwirkend auf den Geburtstag. Der Versicherer kann eine Vorversicherungszeit des Elternteils von bis zu drei Monaten verlangen. Wird die Frist versäumt, ist nur noch ein regulärer Antrag mit Gesundheitsprüfung möglich.

Was passiert mit den Kindern, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist?

Dann besteht häufig ein Wahlrecht. Bei unverheirateten Eltern kann das Kind unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteils beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei mitversichert bleiben. Bei verheirateten Eltern endet die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V, wenn der privat versicherte Ehegatte regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und sein Einkommen höher liegt als das des gesetzlich versicherten Partners.

Greift der Arbeitgeberzuschuss auch auf die Kinderbeiträge?

Ja. Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers nach § 257 SGB V greift nicht nur für die Erwachsenenverträge, sondern auch für die Kinderverträge. Sind beide Elternteile angestellt, übernimmt der Arbeitgeber rund die Hälfte der gesamten Familienprämie, gedeckelt auf den gesetzlichen Höchstzuschuss je Elternteil. Das senkt den Effektivbeitrag spürbar.

Lohnt sich die PKV mit drei oder mehr Kindern?

Pauschal nicht. Jedes Kind kostet im Angestelltentarif häufig 150 bis 180 Euro pro Monat, und diese Beiträge summieren sich. Ab dem dritten Kind wird die gesetzliche Familienversicherung im Vergleich oft günstiger, vor allem wenn ein Elternteil nicht voll erwerbstätig ist. Eine Ausnahme sind Beamtenfamilien, weil die hohe Beihilfe die Kinderbeiträge niedrig hält.

Wie viel kostet ein Kind in der PKV?

Im Angestelltentarif kostet ein Kind häufig 150 bis 180 Euro pro Monat. Ist ein Elternteil Beamter mit Beihilfe, fällt der Beitrag deutlich niedriger aus. Mit dem Standard-Beihilfesatz von 80 Prozent liegt ein Kind bei etwa 40 bis 60 Euro, in Sachsen mit 90-Prozent-Beihilfe ab dem zweiten Kind bei rund 30 bis 40 Euro.

Reicht für Kinder ein einfacher Tarif oder braucht es Premium?

In vielen Fällen reicht ein solider Komforttarif. Er deckt rund 95 Prozent der typischen Kinder-Behandlungen ab und liegt leicht über dem Leistungsniveau der gesetzlichen Versicherung. Premium-Bausteine lohnen sich für Kinder vor allem dort, wo absehbar besondere Leistungen gebraucht werden, etwa bei Zahnregulierung oder Sehhilfen.

Welche PKV-Anbieter empfiehlt Elbland Finanz für Familien?

In der Komfort-Stufe sehen wir für Familien häufig die Universa und die ARAG vorne, je nach Schwerpunkt bei Kinder-Leistungen, Zahn und stationärer Versorgung. Das ist eine erste Orientierung. Die konkrete Auswahl hängt vom Gesundheitszustand, vom Beihilfe-Status und von den gewünschten Bausteinen ab. Festgelegt wird sie in der Beratung.

Wird die kostenlose Familienversicherung ab 2028 abgeschafft?

Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt bestehen, und Kinder bleiben ohne eigenen Beitrag mitversichert. Neu ist ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz, den ein Mitglied ab 1. Januar 2028 für einen beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner zahlt. Er betrifft nur bestimmte Konstellationen, und es gelten zahlreiche Ausnahmen, etwa bei Kindern unter zwölf Jahren im Haushalt, bei Pflege oder ab der Regelaltersgrenze. Grundlage ist der neue § 242b SGB V; die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.

Wer muss den neuen Ehegattenzuschlag ab 2028 zahlen?

Den Zuschlag zahlt das gesetzlich versicherte Mitglied für einen beitragsfrei familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner, und zwar allein, ohne Arbeitgeberanteil. Ausgenommen sind unter anderem Haushalte mit einem Kind unter zwölf Jahren, Fälle nicht erwerbsmäßiger Pflege ab Pflegegrad 2, Partner ab der Regelaltersgrenze, ab Pflegegrad 3, bei voller Erwerbsminderung sowie bei einem Grad der Behinderung von mindestens 60. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, hängt vom beitragspflichtigen Einkommen ab und steht endgültig erst mit den Rechengrößen für 2028 fest.

Rechtsgrundlagen: § 198 VVG (Kindernachversicherung), § 10 SGB V (Familienversicherung), § 257 SGB V (Beitragszuschuss).

Max Eilert, Geschäftsführer Elbland Finanz

Max Eilert

Geschäftsführer Elbland Finanz · Versicherungsmakler IHK

„Bei Familien lohnt fast immer die individuelle Rechnung. Zwei angestellte Eltern mit zwei Kindern fahren mit der PKV oft gut, weil der Arbeitgeberzuschuss auch die Kinder mitträgt. Ab dem dritten Kind oder bei nur einem Verdiener schaue ich genau hin. Und das Neugeborene melde ich in der ersten Lebenswoche an, nicht erst kurz vor Fristende."

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