Privatier Private Krankenversicherung

Krankenversicherung als Privatier

Wer nicht mehr arbeitet und von Kapitalerträgen, Mieten oder Rücklagen lebt, zahlt in der gesetzlichen Krankenversicherung auf all diese Einnahmen Beiträge, ohne Arbeitgeberanteil und 2026 bis zu 1.191,56 € im Monat. In der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen keine Rolle. Welcher Weg passt, hängt an Alter, Gesundheit, Familie und daran, ob Sie später zurück in die gesetzliche Versicherung wollen.

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GKV-Höchstbeitrag 2026Kranken und Pflege, mit Kind 1.191,56 €
GKV-Mindestbeitragauch bei kleinen Einnahmen 270,26 €
PKV-Beitraghängt nicht am Einkommen Alter, Tarif
Das Wichtigste in Kürze
  • Versichert sein müssen Sie auch als Privatier. Ohne Beschäftigung sind Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und wählen zwischen freiwillig gesetzlich und privat.
  • Die GKV rechnet mit allen Einnahmen. Kapitalerträge, Mieten, private Renten und Abfindungen zählen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, den Sparer-Pauschbetrag gibt es dabei nicht.
  • Die PKV fragt nicht nach dem Einkommen. Der Beitrag hängt an Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif.
  • Der Wechsel in die PKV ist einfach. Keine zwölfmonatige Bindung, Kündigung zum Ende des übernächsten Monats.
  • Der Weg zurück ist schwer. Wer zuletzt privat versichert war, kommt nur über eine neue Versicherungspflicht oder die Familienversicherung in die GKV, ab 55 oft gar nicht mehr.

01 Wer als Privatier gilt und warum er sich selbst versichern muss

Als Privatier gilt, wer nicht mehr erwerbstätig ist und von seinem Vermögen lebt: von Kapitalerträgen, Mieten, privaten Renten oder einer Abfindung. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gibt es nicht, deshalb besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt für Sie keine Rolle, sie betrifft nur Arbeitnehmer.

Ohne Krankenversicherung geht es trotzdem nicht. Wer in Deutschland wohnt, muss versichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Ihnen stehen zwei Wege offen: die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung. Wer bis zum letzten Arbeitstag gesetzlich versichert war, wird automatisch freiwilliges Mitglied. Austreten können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V).

02 Was die gesetzliche Krankenversicherung als Privatier kostet

Freiwillige Mitglieder zahlen nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Weil Sie als Privatier keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt auf Kapitalerträge und Mieten der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Dazu kommen der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und die Pflegeversicherung. Einen Arbeitgeber, der die Hälfte trägt, gibt es nicht. Untergrenze ist die Mindestbemessung, Obergrenze die Beitragsbemessungsgrenze:

2026, im MonatMindestbeitragHöchstbeitrag
Bemessungsgrundlage1.318,33 €5.812,50 €
Krankenversicherung (14,0 % plus 2,90 % Zusatzbeitrag)222,80 €982,31 €
Pflege mit Kind (3,6 %)47,46 €209,25 €
Pflege kinderlos ab 23 (4,2 %)55,37 €244,13 €
Gesamt mit Kind270,26 €1.191,56 €
Gesamt kinderlos278,17 €1.226,44 €

Gerechnet mit dem amtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent; Ihre Kasse kann mehr oder weniger verlangen. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag weiter. Auf gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge gilt der allgemeine Satz von 14,6 Prozent.

Der Rechner zeigt, wo Sie mit Ihren Einnahmen liegen.

Beitragsrechner freiwillige GKV für Privatiers

Pflegeversicherung

im Monat

    Vereinfachte Rechnung nach § 240 SGB V mit ermäßigtem Satz, ohne Einnahmen eines privat versicherten Ehepartners. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

    Weisen Sie Ihre Einnahmen nicht nach, setzt die Kasse den Höchstbeitrag an. Reichen Sie die Nachweise innerhalb von zwölf Monaten nach, wird neu berechnet (§ 240 Abs. 1 SGB V). Wer erklärt, dass seine Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, muss sie nicht im Einzelnen belegen und zahlt den Höchstbeitrag.

    03 Welche Einnahmen die Kasse verbeitragt

    Maßgeblich sind alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden können, unabhängig davon, wie sie besteuert werden. Der Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands ordnet sie so ein:

    • Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Fondserträge sind beitragspflichtig. Abgezogen werden nur 51 Euro Werbungskosten im Jahr, wenn Sie keine höheren nachweisen. Den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gibt es hier nicht.
    • Mieten: beitragspflichtig nach Abzug der Werbungskosten, nachgewiesen über den Einkommensteuerbescheid.
    • Private Renten: Leib- und Zeitrenten aus privaten Rentenversicherungen sind beitragspflichtig. Eine Kapitalauszahlung verteilt die Kasse auf 120 Monate.
    • Veräußerungsgewinne: aus privaten Veräußerungsgeschäften, etwa bei Grundstücken innerhalb der Spekulationsfrist, und aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen.
    • Abfindungen: beitragspflichtig, verteilt auf die Monate nach dem Jobende in Höhe des letzten Gehalts.
    • Nicht beitragspflichtig: Erbschaften und Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen. Ein Minijob zählt in der Krankenversicherung nicht, in der Pflegeversicherung schon.

    Wer an einer GmbH beteiligt ist, zahlt auf Ausschüttungen als Dividenden. Wie sich das beim Gesellschafter mit und ohne Gehalt auswirkt, steht auf der Seite zur Gewinnausschüttung und Krankenversicherung.

    Einnahmen

    Was Ihre Einnahmen in der GKV kosten

    Nennen Sie uns Ihre ungefähren Einnahmen aus Kapital, Mieten und privaten Renten. Wir rechnen den freiwilligen Beitrag und stellen ihn dem PKV-Beitrag in Ihrem Alter gegenüber.

    04 Ehepartner und Kinder

    Ehepartner privat versichert: sein Einkommen zählt mit

    Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert und Ihr Ehepartner ist es nicht, rechnet die Kasse dessen Einnahmen anteilig zu Ihren, höchstens bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also bis 2.906,25 € im Monat. Das gilt nicht, wenn Ihre eigenen Einnahmen schon über der halben Grenze oder über denen Ihres Partners liegen. Viele Privatier-Haushalte, in denen einer privat und einer gesetzlich versichert ist, zahlen deshalb mehr als erwartet.

    Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner

    Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie beitragsfrei mitversichert sein, wenn Ihr Gesamteinkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Kapitalerträge zählen dabei mit, auch wenn sie abgeltend besteuert sind, allerdings nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Wer nur Kapitalerträge hat, bleibt damit bis 7.780 € im Jahr unter der Grenze. Aus der freiwilligen Mitgliedschaft in die Familienversicherung zu wechseln, geht ohne zwölfmonatige Bindung.

    Kinder

    Sind Sie privat versichert und Ihr Partner gesetzlich, sind die Kinder nur dann beitragsfrei familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen nicht über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder nicht höher ist als das Ihres Partners (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sonst brauchen die Kinder einen eigenen Vertrag. Was das kostet, zeigt die Seite zur privaten Krankenversicherung für Kinder und Familien.

    05 Private Krankenversicherung als Privatier

    In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Kapitalerträge, Mieten oder eine Abfindung erhöhen ihn nicht. Es sind dieselben Tarife wie für Angestellte und Selbstständige; als Privatier zahlen Sie den Beitrag allerdings allein, weil kein Arbeitgeber etwas zuschießt.

    Zur Orientierung aus unserer Beratungspraxis: Wer mit 30 bis 35 Jahren einsteigt, zahlt meist 450 bis 700 Euro im Monat, mit 40 bis 45 Jahren 600 bis 850 Euro. Viele Privatiers sind beim Einstieg älter, der Beitrag liegt dann höher. Eine belastbare Zahl gibt es nur mit Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit. Ein Selbstbehalt von 600 Euro im Jahr senkt den Monatsbeitrag um etwa 50 bis 70 Euro.

    Was im Alter zählt

    • Gesetzlicher Zuschlag: Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem Sie 60 werden, zahlen Sie 10 Prozent mehr. Das Geld wird ab 65 eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu dämpfen (§§ 149, 150 VAG).
    • Pflege gedeckelt: Nach fünf Jahren Versicherung darf die private Pflegepflichtversicherung nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung (§ 110 SGB XI).
    • Basistarif als Netz: Mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung, für Verträge ab 2009 oder ab 55 Jahren erreichbar. Sein Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen, 2026 rund 1.017 €.

    Vor dem Vertrag steht die Gesundheitsprüfung. Bei Vorerkrankungen klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage, wer Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt, ohne dass ein Versicherer einen Vorgang unter Ihrem Namen führt.

    Vergleich

    Ihre Einnahmen gegen den PKV-Beitrag?

    Wir rechnen den freiwilligen GKV-Beitrag mit Ihren Zahlen und stellen ihn passenden PKV-Tarifen für Ihr Alter gegenüber, bei Vorerkrankungen erst anonym.

    06 Von der GKV in die PKV wechseln

    1
    Erst die Zusage, dann die Kündigung

    Lassen Sie sich die Annahme der PKV bestätigen, bevor Sie die Kasse kündigen. Sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Anschluss da.

    2
    Direkt nach dem letzten Job austreten

    Die Kasse führt Sie als freiwilliges Mitglied weiter. Innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis können Sie austreten, wenn die private Versicherung ab dem Folgetag steht (§ 188 Abs. 4 SGB V).

    3
    Später kündigen: zum Ende des übernächsten Monats

    Die Bindung von zwölf Monaten an eine Kasse gilt nicht, wenn Sie die gesetzliche Versicherung ganz verlassen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Eine Kündigung im Oktober wirkt zum 31. Dezember. Haben Sie bei Ihrer Kasse einen Wahltarif gewählt, kann eine längere Bindung gelten.

    4
    Nachweis innerhalb der Frist

    Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie innerhalb der Frist die neue Absicherung nachweisen. Die Pflegeversicherung schließen Sie beim selben privaten Versicherer ab.

    07 Der Rückweg in die GKV und die Grenze mit 55

    Der Wechsel in die PKV ist leicht, der Weg zurück nicht. Wer zuletzt privat versichert war, kann der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig beitreten (§ 9 SGB V), und die Auffang-Versicherungspflicht gilt nur für Menschen, die zuletzt gesetzlich versichert waren (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Zurück führen zwei Wege:

    • Eine neue Versicherungspflicht, etwa durch eine Beschäftigung mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €). Ein Minijob reicht nicht. Die PKV kündigen Sie dann binnen drei Monaten rückwirkend (§ 205 Abs. 2 VVG).
    • Die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner, wenn Ihr Gesamteinkommen unter 565 Euro im Monat liegt.

    Ab 55 wird es eng

    Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt trotzdem versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer nach dem 55. Geburtstag aus einem Job über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder einer Selbstständigkeit aussteigt, gilt dabei weiter als versicherungsfrei. Ob auch Jahre als nicht erwerbstätiger Privatversicherter vor dem 55. Geburtstag zählen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; das klären wir im Einzelfall mit der Kasse. Die Familienversicherung bleibt auch nach 55 möglich.

    Ein Sicherheitsnetz gibt es in die Gegenrichtung: Kommt die gesetzliche Versicherung nach einer Kündigung der PKV doch nicht zustande, muss Ihr früherer privater Versicherer Sie ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen, wenn der Vertrag mindestens fünf Jahre bestand (§ 5 Abs. 9 SGB V).

    08 Später Rentner: was dann gilt

    In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war, ob pflichtversichert, freiwillig oder über die Familie (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Je Kind werden drei Jahre angerechnet, PKV-Jahre zählen nicht. Ein Beispiel: Wer mit 20 zu arbeiten beginnt und mit 66 Rente beantragt, darf in den letzten 23 Jahren höchstens 2,3 Jahre außerhalb der gesetzlichen Versicherung gewesen sein. Wer mit 55 in die PKV wechselt, verfehlt das auch mit zwei Kindern.

    Für die Beiträge macht das einen großen Unterschied. In der Krankenversicherung der Rentner zahlen Sie nur auf Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Als freiwillig versicherter Rentner zählen weiter alle Einnahmen, also auch Mieten und Kapitalerträge (§ 238a SGB V). Als privat versicherter Rentner bekommen Sie von der Rentenversicherung einen Zuschuss zum Beitrag, 2026 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 106 SGB VI).

    Rückweg und Rente

    Vor dem Wechsel klären, was Sie aufgeben

    Ob Sie später zurück in die gesetzliche Versicherung können und ob Sie die Krankenversicherung der Rentner noch erreichen, hängt an Alter, Familie und Ihren Versicherungsjahren. Beides gehen wir vor einem Wechsel mit Ihnen durch.

    09 Steuer: Beiträge absetzen

    Beiträge für die Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben ohne Höchstbetrag absetzbar, auch ohne Erwerbseinkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Weil Sie als Privatier keinen Krankengeldanspruch haben, entfällt in der GKV die sonst übliche Kürzung um 4 Prozent. Die Wirkung hängt an Ihren Einkünften: Sonderausgaben mindern tariflich besteuerte Einkünfte wie Mieten oder Renten. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer bleiben außen vor, es sei denn, Sie beantragen die Günstigerprüfung. Was das in Ihrem Fall bringt, rechnet Ihr Steuerberater. Mehr zur Absetzbarkeit der PKV-Beiträge in der Steuererklärung.

    10 GKV oder PKV als Privatier: worauf es ankommt

    • Hohe laufende Einnahmen aus Kapital und Mieten: Die GKV verlangt den Höchstbeitrag, und die Grenze steigt fast jedes Jahr. Die PKV hängt nicht daran.
    • Wenig laufende Einnahmen: Dann kann die GKV mit dem Mindestbeitrag von rund 270 € günstiger sein.
    • Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder: In der GKV oft beitragsfrei mitversichert, in der PKV braucht jeder einen eigenen Vertrag.
    • Vorerkrankungen: Die PKV prüft die Gesundheit, die freiwillige GKV nimmt Sie ohne Prüfung.
    • Alter: Ab etwa 50 raten wir Privatiers in der Regel von der PKV ab, weil sich der Wechsel dann meist nicht mehr rechnet. Wer jung ist, für den lohnt sie sich eher. Je näher die 55, desto mehr ist die PKV eine Entscheidung auf Dauer.
    • Rente: Wer die neun Zehntel für die Krankenversicherung der Rentner noch erreichen kann, gibt sie mit einem frühen Wechsel auf.

    Welcher Weg sich rechnet, zeigt nur eine Rechnung mit Ihren Zahlen: Einnahmen, Alter, Gesundheit, Familie und Rentenaussicht. Einen Überblick über Tarife und Leistungen gibt der Ratgeber zur privaten Krankenversicherung. Wer ins Ausland zieht, findet die Regeln zum Krankenversicherungsschutz beim Auswandern.

    11 Häufige Fragen

    Was kostet die Krankenversicherung als Privatier?
    In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie als freiwilliges Mitglied 2026 mindestens 270,26 € und höchstens 1.191,56 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, kinderlos etwas mehr. Gerechnet ist mit dem ermäßigten Satz von 14,0 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,90 Prozent. Wo Sie in dieser Spanne liegen, bestimmen Ihre Einnahmen. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag an Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, nicht am Einkommen.
    Muss ich mich als Privatier krankenversichern?
    Ja. Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Als Privatier sind Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, Sie wählen deshalb zwischen der freiwilligen gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wer nach dem letzten Job gesetzlich versichert war, wird automatisch freiwilliges Mitglied, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen austritt.
    Zählen Kapitalerträge bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung?
    Ja. Zinsen, Dividenden und Fondserträge sind beitragspflichtig, ebenso Mieten, private Renten, Veräußerungsgewinne und Abfindungen. Den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro kennt die Beitragsbemessung nicht. Abgezogen werden bei Kapitalerträgen nur 51 Euro Werbungskosten im Jahr, wenn Sie keine höheren nachweisen. Erbschaften sind nicht beitragspflichtig.
    Gilt für Privatiers der Beitragssatz von 14,6 oder 14,0 Prozent?
    Auf Kapitalerträge und Mieten gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent, weil ein Privatier keinen Anspruch auf Krankengeld hat (§ 243 SGB V). Auf gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge gilt auch für freiwillige Mitglieder der allgemeine Satz von 14,6 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und die Pflegeversicherung.
    Kann ich als Privatier in die private Krankenversicherung wechseln?
    Ja. Die freiwillige Mitgliedschaft können Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten an die Kasse gilt nicht, wenn Sie die gesetzliche Versicherung ganz verlassen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Wirksam wird die Kündigung erst, wenn Sie innerhalb der Frist die neue Versicherung nachweisen. Holen Sie deshalb zuerst die Zusage der PKV ein.
    Komme ich als Privatier zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
    Nur über zwei Wege: eine neue Versicherungspflicht, etwa durch eine Beschäftigung mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, oder die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Freiwillig beitreten kann nicht, wer zuletzt privat versichert war. Ab 55 sperrt § 6 Abs. 3a SGB V die Rückkehr über eine neue Beschäftigung in vielen Fällen. Die Familienversicherung bleibt möglich.
    Was gilt für meinen Ehepartner?
    Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert und Ihr Gesamteinkommen liegt unter 565 Euro im Monat, können Sie beitragsfrei familienversichert sein; Kapitalerträge zählen dabei nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags mit. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert und Ihr Partner ist privat versichert, rechnet die Kasse dessen Einnahmen anteilig zu Ihren, bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
    Wird eine Abfindung verbeitragt?
    In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ja. Die Kasse verteilt sie auf die Monate nach dem Jobende, in Höhe des letzten Gehalts, längstens für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen würde. In der privaten Krankenversicherung spielt eine Abfindung für den Beitrag keine Rolle.
    Wie bin ich als Privatier später in der Rente versichert?
    In die Krankenversicherung der Rentner kommen Sie nur, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert waren; je Kind werden drei Jahre angerechnet. Freiwillige Jahre zählen mit, PKV-Jahre nicht. Bleiben Sie als Rentner freiwillig versichert, zählen weiter alle Einnahmen. Als privat versicherter Rentner bekommen Sie einen Zuschuss der Rentenversicherung zu Ihrem Beitrag.

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