GF-Ratgeber 2026 Ratgeber Krankenversicherung

GmbH-Gewinnausschüttung und Krankenversicherung: Beiträge optimieren 2026

Die Gewinnausschüttung einer GmbH ist ein zentrales Instrument der Vermögensplanung. Gleichzeitig entfaltet sie für Gesellschafter und Geschäftsführer erhebliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Hier finden Sie aktuelle Werte 2026, einen interaktiven Beitrags-Schätzer, Beispielrechnungen und eine Machbarkeits-Matrix der gängigen Gestaltungs-Strategien.

anonym kostenfrei keine HIS-Spur
BeitragsbemessungsgrenzeGKV/PV 2026, pro Monat 5.812,50 €
Höchstbeitrag GKV+PVfreiwillig versichert, kinderlos 1.261 €
BBG-Anhebung 2027geplant, zusätzlich zur Lohnanpassung +300 €
Wichtige Begriffe kurz erklärt
Gewinnausschüttung:
Die Auszahlung des nach Steuern verbleibenden Jahresüberschusses einer GmbH an ihre Gesellschafter. Sie erfolgt regelmäßig auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses und im Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes vorsieht.
Offene Gewinnausschüttung (oGA):
ordnungsgemäß beschlossen und bilanziell korrekt ausgewiesen.
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA):
Vorteilsgewährung ohne ordnungsgemäßen Beschluss oder zu nicht fremdüblichen Konditionen, steuerlich besonders risikobehaftet.
Teileinkünfteverfahren:
Bei wesentlicher Beteiligung (mindestens 25 %, oder 1 % mit maßgeblichem Einfluss) sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig und 60 % der Werbungskosten abzugsfähig (§ 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG). Beeinflusst nicht die GKV-Beitragsbemessung.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) GKV:
Höchstbetrag, bis zu dem Einnahmen für GKV-Beiträge herangezogen werden. 2026: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr).

01 Aktueller Stand 2026: BBG, Beitragssätze, Steuern

Für die Bewertung der Krankenversicherungs-Belastung sind folgende Rechengrößen 2026 relevant:

Größe Wert 2026 Quelle
Beitragsbemessungsgrenze GKV/PV 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) SV-Rechengrößen-VO 2026
Allgemeiner GKV-Beitragssatz 14,6 % BMG
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Orientierungswert) 2,9 % (real ø 3,13 %) BMG-Bekanntmachung Okt. 2025; vdek-Erhebung 1.1.2026
Pflegeversicherung (Eltern) 3,6 % § 55 SGB XI
Pflege Kinderlose ab 23 J. 4,2 % (3,6 % + 0,6 %) § 55 Abs. 3 SGB XI
Mindestbemessungsgrundlage freiwillig 1.318,33 €/Monat § 240 Abs. 4 SGB V
Höchstbeitrag GKV+PV freiwillig (kinderlos) 1.261 €/Monat BBG × 21,7 %
Höchstbeitrag GKV+PV freiwillig (Eltern) 1.226 €/Monat BBG × 21,1 %
Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen 25 % + Soli (+ ggf. Kirchensteuer) § 32d EStG
Teileinkünfteverfahren-Schwelle 25 % oder 1 % mit Einfluss § 17 EStG

Hinweis Zusatzbeitrag: Der vom BMG bekanntgegebene Wert von 2,9 % ist ein Orientierungswert nach § 242a SGB V. Der zum 1. Januar 2026 von den Krankenkassen tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt laut vdek bei 3,13 %; einzelne Kassen verlangen 2,5–3,9 %. Für Ihre Beitragsberechnung ist der Satz der eigenen Kasse maßgeblich. Der Beitrags-Schätzer auf dieser Seite rechnet konservativ mit dem Orientierungswert.

Ausblick 2027: Geplante Anhebung der BBG

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Seit dem 30. Juli 2026 ist es in Kraft. Es sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 2027 außerordentlich um +300 EUR pro Monat (= +3.600 EUR pro Jahr) angehoben wird, zusätzlich zur regulären lohnbezogenen Anpassung. Erste Branchen-Prognosen sehen die BBG bei rund 6.425 €/Monat, die Versicherungspflichtgrenze knapp 85.000 €/Jahr.

Größe 2026 2027 (geplant)
BBG GKV/PV monatlich 5.812,50 € ca. 6.425 €
BBG GKV/PV jährlich 69.750 € ca. 77.100 €
Höchstbeitrag GKV+PV (kinderlos) 1.261 €/Mo ca. 1.394 €/Mo
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) 77.400 € knapp 85.000 €

Status: Verkündet am 29. Juli 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228), in Kraft seit dem 30. Juli 2026. Die exakten 2027er Werte werden im Oktober oder November 2026 durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt. Reguläre Lohnanpassung (~+3,87 %) kommt zur außerordentlichen Anhebung hinzu.

Auswirkung für GmbH-Gesellschafter: Wer als freiwillig Versicherter mit Kapitalerträgen über 5.812,50 EUR/Monat liegt, dessen bisher beitragsfreier Anteil wird 2027 verbeitragt. PKV bleibt einkommensunabhängig. Durch die BBG-Anhebung wird der relative GKV-Nachteil größer.

02 Wer ist betroffen? Eine Frage des Versicherungsstatus

Die Behandlung der Gewinnausschüttung in der Krankenversicherung hängt maßgeblich vom Versicherungsstatus ab. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) und in der GKV zusätzlich zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung.

Personengruppe KV-Status typisch Ausschüttung beitragspflichtig?
GF nicht-beherrschend, Gehalt unter JAEG (77.400 €) Pflicht GKV Nein, nur Erwerbseinkommen wird verbeitragt
GF nicht-beherrschend, Gehalt über JAEG Wahl: freiwillig GKV oder PKV GKV: ja. PKV: nein.
GF beherrschend (> 50 % Stimmrechte oder Sperrminorität) Frei wählbar: freiwillig GKV oder PKV GKV: ja. PKV: nein.
Reiner Gesellschafter ohne Anstellung, freiwillig GKV Freiwillig GKV Ja, als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rentner mit GmbH-Beteiligung, freiwillig GKV Freiwillig GKV (KVdR scheidet aus bei zu wenigen Vorversicherungszeiten) Ja

Hinweis zur Beherrschung: Ob Sie als beherrschend gelten, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall. Maßgeblich sind Stimmrechtsmehrheit (> 50 %), Sperrminorität bei wesentlichen Beschlüssen oder faktische Blockademöglichkeit (BSG-Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R).

Kurzgefasst

Pflicht-GKV-Versicherte und PKV-Versicherte zahlen keine KV-Beiträge auf Ausschüttungen. Nur freiwillig gesetzlich Versicherte werden zur Kasse gebeten, gedeckelt durch die BBG (2026: 5.812,50 €/Monat).

03 Kapitalerträge und der GKV-Beitrag: Sozialabgaben auf Dividenden, Mieten und Zinsen

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts geeignet sind, als beitragspflichtig (§ 240 Abs. 1 SGB V). Das umfasst sehr breite Einkommensarten:

Einnahme-Art Beitragspflichtig in freiwilliger GKV? Sonderfall
Gewinnausschüttung GmbH (Dividende) Ja Auch verdeckte Gewinnausschüttung wird angerechnet
Aktien-Dividenden, ETF-Ausschüttungen Ja Brutto-Wert, kein Steuerabzug
Zinsen auf Spar- und Tagesgeld Ja Auch Bauspar-Zinsen
Mieteinnahmen Ja (nach Werbungskostenabzug)
Aktien-Veräußerungsgewinne Grundsätzlich ja, im Realisierungsjahr Komplex bei Verlustverrechnung
Gesetzliche Rente Ja, halber Beitragssatz (Rentenversicherung trägt andere Hälfte) Spezialregel, individuelle Beratung nötig
Lottogewinn (einmaliger Gewinn) Nein (steuerfrei und kein Kapitalertrag) Aber: laufende Erträge aus angelegtem Lottogeld sehr wohl
Schenkung, Erbschaft Nein (einmaliger Vermögenszufluss) Aber: laufende Erträge aus geerbtem Vermögen ja

Kappung bei BBG: Beiträge werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben (§ 240 Abs. 2 SGB V). Wer durch Erwerbseinkommen bereits über der BBG liegt, zahlt für zusätzliche Kapitalerträge keinen Cent extra GKV-Beitrag.

Kurzgefasst

Wer bereits über 5.812,50 €/Monat verdient, zahlt auf zusätzliche Dividenden, Zinsen oder Mieten keinen Cent extra GKV-Beitrag. Erst unterhalb der BBG erhöhen Kapitalerträge die Beitragslast, bis 2027 die Grenze außerordentlich um +300 €/Monat steigt.

Beispielrechnung 1: Beherrschender GF mit Dividende

Gesellschafter-Geschäftsführer, freiwillig GKV-versichert, kinderlos. Bezieht 80.000 € Brutto-Gehalt und 20.000 € GmbH-Ausschüttung pro Jahr.

  • Gesamteinkommen: 100.000 € / Jahr = 8.333 € / Monat, bereits ohne Ausschüttung über BBG (5.812,50 €).
  • Beitragsbemessung: gekappt auf BBG = 5.812,50 €.
  • Beitragssatz: 14,6 % + 2,9 % + 4,2 % = 21,7 %.
  • Monatlicher Beitrag: 1.261 € (Höchstbeitrag).
  • Anteil aus Dividende: 0 €. Die Ausschüttung kostet keinen Cent extra GKV.

Beispielrechnung 2: Gesellschafter mit moderatem Einkommen

Gesellschafter ohne Anstellung, freiwillig GKV-versichert, mit 1 Kind. Bezieht 30.000 € Erwerbseinkommen aus anderer Tätigkeit und 10.000 € GmbH-Ausschüttung pro Jahr.

  • Gesamteinkommen: 40.000 € / Jahr = 3.333 € / Monat, unter BBG.
  • Beitragssatz: 14,6 % + 2,9 % + 3,6 % = 21,1 % (mit Kindern).
  • Monatlicher Beitrag: 703 €.
  • Ohne Ausschüttung (nur 2.500 €/Monat): 528 €.
  • Anteil aus Ausschüttung: 176 € / Monat = 2.109 € / Jahr.

Beispielrechnung 3: Rentner mit Mieteinnahmen

Rentner, freiwillig GKV (KVdR-Voraussetzungen nicht erfüllt). Rente 30.000 € / Jahr, Mieteinnahmen 15.000 € / Jahr nach Werbungskosten.

  • Gesamteinkommen: 45.000 € / Jahr = 3.750 € / Monat.
  • Vereinfacht-geschätzter Beitrag: 791 €/Monat (mit Kindern, ohne Berücksichtigung des halben Beitragssatzes auf gesetzliche Rente).
  • Bei Berücksichtigung der Rentnerregeln (halber Beitragssatz auf gesetzliche Rente): individuelle Berechnung erforderlich.

Wichtig: In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Beiträge nicht einkommensabhängig. Gewinnausschüttungen, Dividenden und Mieten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge. Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitszustand.

04 Beitrags-Schätzer: Was kostet die GKV bei Ihren Kapitalerträgen?

Berechnen Sie schnell, wie sich Ihr Erwerbseinkommen und Ihre Kapitalerträge auf Ihren monatlichen GKV-Beitrag auswirken. Der Schätzer arbeitet mit den 2026er Rechengrößen und § 240 SGB V.

Beitrags-Schätzer
Was kostet die GKV bei Kapitalerträgen?
Schätzwert auf Basis der GKV-Rechengrößen 2026 (§ 240 SGB V). Für eine konkrete Tarifempfehlung: persönliche Vergleichsrechnung.
Geschätzter Monatsbeitrag
1.226 €/Monat
Kranken­versicherung:1.017,19 €
Pflege­versicherung (3,6 %):209,25 €
Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Einkommen über 5.812,50 EUR/Monat wird nicht weiter verbeitragt.
Anteil aus Kapitalerträgen:171,44 €/Monat (2.057 €/Jahr)
Schätzwert. Rechnet mit dem BMG-Orientierungswert für den Zusatzbeitrag (2,9 %); der zum 1.1.2026 von den Kassen tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt bei 3,13 %, Ihr realer Beitrag kann höher sein. Berücksichtigt nicht: Wahltarife, Sozial­ausgleich, Härtefall­regelungen und Spezialfälle (z. B. Renten als Versorgungs­bezüge mit halbem Beitragssatz). Ab 2027 ist eine außerordentliche BBG-Anhebung um +300 EUR/Monat geplant (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung.

05 Wechsel-Check: was der Rechner nicht beantwortet

Der Schätzer zeigt Ihre Belastung in der gesetzlichen Kasse. Er sagt nichts darüber, ob Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offensteht und ab wann. Das hängt an Ihrem Status als Geschäftsführer, am Eintrittsalter und an der Familiensituation. Der Check nimmt diese Angaben auf, danach meldet sich Max Eilert mit der Einordnung für Ihre Konstellation.

Schritt 1 von 333 % ausgefüllt

Ihre Ausgangslage

Sechs Angaben genügen, damit Max Eilert einordnen kann, ob und zu welchem Termin der Wechsel in die private Krankenversicherung bei Ihnen möglich ist.

06 Ausschüttung, Gehalt, Tantieme: Was ist KV-günstiger?

Eine der häufigsten Fragen: „Soll ich mir als Gesellschafter-Geschäftsführer mehr Gehalt zahlen oder lieber Gewinn ausschütten?" Die Antwort ist nicht pauschal möglich, weil drei Effekte gegeneinander wirken: Krankenversicherungs-Beitrag, Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer und GmbH-Körperschaftsteuer. Die KV-Wirkung im Vergleich:

Variante KV-Wirkung GKV (freiwillig) KV-Wirkung PKV Steuerliche Anmerkung
Höheres Gehalt (über BBG) Beitrag bei Höchstbeitrag, keine zusätzliche Belastung Kein Effekt Volle Lohnsteuer / Sozialabgaben; GmbH spart Körperschaftsteuer
Ausschüttung statt Gehalt Beitragspflichtig wenn unter BBG; ab BBG keine zusätzliche Belastung Kein Effekt 25 % KapErtSt + Soli; oder Teileinkünfteverfahren ab 25 % Beteiligung
Tantieme (Erfolgs-Bonus) Wie Gehalt: beitragspflichtig bis BBG Kein Effekt Voll lohnsteuerpflichtig; muss fremdüblich vereinbart sein

Faustregel: Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € / Jahr in 2026), darüber hinaus eher Ausschüttung. Aber: die Optimierung muss immer steuerrechtlich + sozialversicherungsrechtlich gemeinsam betrachtet werden, nicht isoliert. Ohne Steuerberater ist hier keine seriöse Empfehlung möglich.

Hinweis: Das Teileinkünfteverfahren beeinflusst nicht die beitragsrechtliche Bewertung in der GKV. Auch wenn nur 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig sind, werden 100 % als beitragspflichtige Einnahme angesetzt.

07 Die vGA-Falle: Wenn die GmbH den PKV-Beitrag zahlt

Eine der häufigsten Konstellationen, die als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) endet: Die GmbH übernimmt direkt den PKV-Beitrag des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, ohne dass dies im Anstellungsvertrag fremdüblich vereinbart ist.

Der klassische Fehler

  • Beherrschender GF schließt PKV-Vertrag privat ab.
  • GmbH erstattet ihm monatlich den vollen Beitrag oder einen Teil davon.
  • Buchhaltung verbucht das als Personalaufwand.
  • Steuer-Außenprüfung qualifiziert um zur vGA: Beitragsübernahme war nicht im Anstellungsvertrag vereinbart und nicht fremdüblich.

Folgen: Bei der GmbH wird der Aufwand körperschaftsteuerlich nicht anerkannt (Nachzahlung). Beim GF wird die Beitragsübernahme als Kapitalertrag behandelt: zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer + Soli.

Das saubere Zuschuss-Modell

Korrekt ist eine vertragliche Regelung im GF-Anstellungsvertrag analog zum Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Wesentliche Elemente:

  • Anstellungsvertrag enthält explizit eine Zuschuss-Klausel.
  • Höhe: maximal hälftiger PKV-Beitrag, gedeckelt auf den hälftigen GKV-Höchstbeitrag (2026 ca. 630 €/Monat).
  • Fremdüblichkeit: gleiche Regel würde ein nicht-beherrschender GF mit Sozialversicherungspflicht erhalten.
  • Dokumentation: Gesellschafterbeschluss bei beherrschendem GF.

Praxis-Hinweis: Diese Konstruktion ist steuerrechtlich anspruchsvoll. Vor Umsetzung Steuerberater einbeziehen. Eine falsche Konstruktion führt schnell zur vGA-Feststellung mit teuren Nachzahlungs-Folgen.

08 Gestaltungs-Strategien: Machbarkeits-Matrix

Die folgende Tabelle zeigt fünf gängige Strategien zur Beitragsoptimierung. Jede hat Voraussetzungen und Risiken. Die Tabelle ist ein Prüfraster für das Gespräch mit Steuerberater und Versicherungsmakler, kein Empfehlungs-Katalog.

Strategie Wer kann das? Voraussetzungen Risiken Wann ungeeignet
Thesaurierung: Gewinn in der GmbH belassen statt ausschütten Alle Gesellschafter Liquidität bei GF privat anders gesichert Latenzbesteuerung bei späterer Ausschüttung; gebundenes Kapital Wenn GmbH-Liquidität schon hoch oder Ausschüttung für privaten Lebensunterhalt zwingend
Gehalt bis BBG: Erwerbseinkommen genau auf BBG-Höhe optimieren Sozialversicherungspflichtige + freiwillig GKV Anstellungsvertrag, fremdüblich Bei zu hohem Gehalt vGA-Verdacht Bei beherrschenden GF mit PKV (kein BBG-Effekt)
Holding-Struktur: Mutter-GmbH hält Anteile, schüttet beitragsfreundlich aus Gesellschafter mit substanzieller Beteiligung Aufbau dauert 5 Jahre Sperrfrist; rechtlich/steuerlich komplex Hohe Gründungs- und Verwaltungskosten; bei Auflösung kompliziert Bei kleinen GmbHs (< 1 Mio EUR Bilanzsumme) meist unverhältnismäßig
PKV-Wechsel-Prüfung: Wechsel von freiwilliger GKV in PKV bei Eignung Beherrschende GF, Selbstständige, Beamte; AN über JAEG Gesundheitsprüfung, langfristige Tragbarkeit, Familienstatus Im Rentenalter teurer; Familienversicherung entfällt; Wiedereintritt GKV erschwert Bei größerer Familie ohne Verdiener-Ehepartner; bei Vorerkrankungen mit hohen Zuschlägen; nahe Renteneintritt
Pensionszusage: Versorgung statt laufender Ausschüttung GF mit langfristiger GmbH-Bindung Versicherungsmathematische Gestaltung; Bilanzrückstellung Bilanzielle Belastung der GmbH; Zusagen sind faktisch unwiderruflich Bei kurzen GF-Verträgen oder unklarer GmbH-Zukunft

Anmerkung zur PKV-Wechsel-Prüfung: In vielen Anfragen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 wird die Wahl zwischen GKV und PKV als Entweder-oder-Entscheidung verstanden. Sie ist es nicht. Der Wechsel ist langfristig bindend und sollte nur nach individueller Vergleichsrechnung erfolgen, nie als pauschale Beitragsoptimierung.

Kurzgefasst

Keine der fünf Strategien ist eine Universal-Lösung. Wirklich tragfähig sind sie erst nach Prüfung der eigenen Konstellation aus Beteiligungshöhe, Versicherungsstatus, Liquiditätsbedarf und Familiensituation, meist im Zusammenspiel von Steuerberater und Versicherungsmakler.

09 Typische Fehler und Risiken

  • Fehlende Berücksichtigung der GKV-Beitragspflicht: Ausschüttung wird beschlossen, der Sozialversicherungs-Effekt erst bei der nächsten GKV-Beitragsfestsetzung sichtbar.
  • Unklare Abgrenzung zwischen Gehalt und vGA: Boni, Sonderzahlungen oder PKV-Zuschuss ohne fremdübliche Regelung.
  • Späte oder fehlerhafte Meldung von Kapitalerträgen: Krankenkasse fordert für freiwillig Versicherte jährlich Einkommensnachweise an. Verspätete Meldung führt zu Nach-Festsetzungen.
  • Fehlende langfristige Planung bei steigenden Gewinnen: Was bei 50.000 € Ausschüttung egal ist, kann bei 200.000 € Ausschüttung im PKV-Wechsel eine fünfstellige Jahres-Ersparnis ausmachen.
  • Übertragung steuerlicher Konzepte (Teileinkünfteverfahren) auf die GKV-Beitragsbemessung: Steuerlich sind 60 % der Ausschüttung relevant, sozialversicherungsrechtlich 100 %.

10 Beiträge optimieren oder vGA-Risiko prüfen?

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11 Häufige Fragen

Werden Dividenden vom GKV-Beitrag berechnet?
Ja, für freiwillig gesetzlich Versicherte. Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind beitragspflichtig nach § 240 SGB V. Die Beitragsbemessung erfolgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 EUR/Monat in 2026). Pflichtversicherte zahlen dagegen keine Beiträge auf Kapitalerträge.
Wie wirkt sich eine GmbH-Gewinnausschüttung auf die GKV aus?
Bei freiwillig versicherten Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Ausschüttung als beitragspflichtige Einnahme behandelt. Der Beitrag erhöht sich entsprechend, gekappt durch die BBG. In der PKV bleiben Ausschüttungen beitragsneutral.
Ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sozialversicherungspflichtig?
In der GKV werden Ausschüttungen unabhängig von der Bezeichnung als beitragspflichtige Kapitalerträge behandelt. Steuerrechtlich führt eine vGA aber zur Aberkennung als Betriebsausgabe und zur zusätzlichen Versteuerung beim Gesellschafter. Klassischer Fall: Der GmbH zahlt den PKV-Beitrag des beherrschenden GF ohne fremdübliche Grundlage.
Lohnt sich Ausschüttung oder Gehalt für GmbH-Geschäftsführer?
Faustregel: Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € / Jahr in 2026), darüber hinaus eher Ausschüttung. Allerdings hängt die Gesamtbelastung von Steuersatz, Beteiligungshöhe (Teileinkünfteverfahren bei ≥ 25 %) und Versicherungsstatus ab. Eine pauschale Antwort ohne individuelle Steuerberatung ist nicht möglich.
Bekomme ich als GmbH-Geschäftsführer einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Nicht-beherrschende GF mit Sozialversicherungspflicht haben Anspruch auf Zuschuss nach § 257 SGB V (max. hälftiger GKV-Höchstbeitrag, 2026 ca. 630 EUR/Monat). Beherrschende GF haben keinen Anspruch. Eine GmbH-Übernahme des PKV-Beitrags ist ohne fremdüblichen Anstellungsvertrag vGA-gefährdet.
Werden Lottogewinne auf den Krankenkassenbeitrag angerechnet?
In Deutschland sind Lottogewinne steuerfrei und gelten nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie wirken sich daher nicht direkt auf den GKV-Beitrag aus. Sobald der Lottogewinn jedoch angelegt wird, sind die laufenden Kapitalerträge daraus (Zinsen, Dividenden) für freiwillig Versicherte beitragspflichtig.
Was ändert sich 2027 bei den GKV-Beiträgen für GmbH-Gesellschafter?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, seit dem 30. Juli 2026 in Kraft, sieht eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um +300 EUR pro Monat zum 1. Januar 2027 vor, zusätzlich zur regulären lohnbezogenen Anpassung. Die BBG könnte 2027 auf rund 6.425 EUR/Monat steigen, der Höchstbeitrag in der GKV+PV auf rund 1.394 EUR/Monat. Für freiwillig versicherte GmbH-Gesellschafter mit hohen Kapitalerträgen oder Ausschüttungen bedeutet das: Der bisher beitragsfreie Anteil oberhalb der BBG wird 2027 stärker verbeitragt. Die endgültigen Werte werden im Oktober 2026 durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt; das Gesetz bedarf noch der parlamentarischen Verabschiedung.

12 Methodik und rechtlicher Hinweis

Datenstand: Werte 5. Mai 2026, Gesetzesstand 10. September 2026. Alle 2026er Werte stützen sich auf die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, die BMG-Bekanntmachung Oktober 2025 zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag und das GKV-Spitzenverband-Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht. Die zitierten Gesetzestexte (§ 240 SGB V, § 257 SGB V, § 55 SGB XI, §§ 32d, 17, 3 Nr. 40 EStG) sind oben im Fließtext und in der Wertetabelle direkt verlinkt. Die geplanten 2027er Werte basieren auf dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der verkündeten Fassung (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228 vom 29. Juli 2026) und werden im Oktober 2026 durch die SV-Rechengrößen-VO 2027 final festgesetzt.

Abgrenzungs-Hinweis: Diese Seite ist Versicherungsmakler-Information nach § 34d GewO. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für individuelle steuerliche Gestaltungen, insbesondere zu vGA-Konstruktionen, Holding-Struktur und Pensionszusage, ist die Einbeziehung eines Steuerberaters zwingend erforderlich. Versicherungsvertragsfragen werden mit dem Versicherungsmakler abgestimmt; Gesellschaftsvertrags-Fragen mit dem Rechtsanwalt oder Notar.

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