- Gewinnausschüttung:
- Die Auszahlung des nach Steuern verbleibenden Jahresüberschusses einer GmbH an ihre Gesellschafter. Sie erfolgt regelmäßig auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses und im Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes vorsieht.
- Offene Gewinnausschüttung (oGA):
- ordnungsgemäß beschlossen und bilanziell korrekt ausgewiesen.
- Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA):
- Vorteilsgewährung ohne ordnungsgemäßen Beschluss oder zu nicht fremdüblichen Konditionen, steuerlich besonders risikobehaftet.
- Teileinkünfteverfahren:
- Bei wesentlicher Beteiligung (mindestens 25 %, oder 1 % mit maßgeblichem Einfluss) sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig und 60 % der Werbungskosten abzugsfähig (§ 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG). Beeinflusst nicht die GKV-Beitragsbemessung.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG) GKV:
- Höchstbetrag, bis zu dem Einnahmen für GKV-Beiträge herangezogen werden. 2026: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr).
01 Aktueller Stand 2026: BBG, Beitragssätze, Steuern
Für die Bewertung der Krankenversicherungs-Belastung sind folgende Rechengrößen 2026 relevant:
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze GKV/PV | 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr) | SV-Rechengrößen-VO 2026 |
| Allgemeiner GKV-Beitragssatz | 14,6 % | BMG |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (Orientierungswert) | 2,9 % (real ø 3,13 %) | BMG-Bekanntmachung Okt. 2025; vdek-Erhebung 1.1.2026 |
| Pflegeversicherung (Eltern) | 3,6 % | § 55 SGB XI |
| Pflege Kinderlose ab 23 J. | 4,2 % (3,6 % + 0,6 %) | § 55 Abs. 3 SGB XI |
| Mindestbemessungsgrundlage freiwillig | 1.318,33 €/Monat | § 240 Abs. 4 SGB V |
| Höchstbeitrag GKV+PV freiwillig (kinderlos) | 1.261 €/Monat | BBG × 21,7 % |
| Höchstbeitrag GKV+PV freiwillig (Eltern) | 1.226 €/Monat | BBG × 21,1 % |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | 25 % + Soli (+ ggf. Kirchensteuer) | § 32d EStG |
| Teileinkünfteverfahren-Schwelle | 25 % oder 1 % mit Einfluss | § 17 EStG |
Hinweis Zusatzbeitrag: Der vom BMG bekanntgegebene Wert von 2,9 % ist ein Orientierungswert nach § 242a SGB V. Der zum 1. Januar 2026 von den Krankenkassen tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt laut vdek bei 3,13 %; einzelne Kassen verlangen 2,5–3,9 %. Für Ihre Beitragsberechnung ist der Satz der eigenen Kasse maßgeblich. Der Beitrags-Schätzer auf dieser Seite rechnet konservativ mit dem Orientierungswert.
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Seit dem 30. Juli 2026 ist es in Kraft. Es sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 2027 außerordentlich um +300 EUR pro Monat (= +3.600 EUR pro Jahr) angehoben wird, zusätzlich zur regulären lohnbezogenen Anpassung. Erste Branchen-Prognosen sehen die BBG bei rund 6.425 €/Monat, die Versicherungspflichtgrenze knapp 85.000 €/Jahr.
| Größe | 2026 | 2027 (geplant) |
|---|---|---|
| BBG GKV/PV monatlich | 5.812,50 € | ca. 6.425 € |
| BBG GKV/PV jährlich | 69.750 € | ca. 77.100 € |
| Höchstbeitrag GKV+PV (kinderlos) | 1.261 €/Mo | ca. 1.394 €/Mo |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 77.400 € | knapp 85.000 € |
Status: Verkündet am 29. Juli 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228), in Kraft seit dem 30. Juli 2026. Die exakten 2027er Werte werden im Oktober oder November 2026 durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt. Reguläre Lohnanpassung (~+3,87 %) kommt zur außerordentlichen Anhebung hinzu.
Auswirkung für GmbH-Gesellschafter: Wer als freiwillig Versicherter mit Kapitalerträgen über 5.812,50 EUR/Monat liegt, dessen bisher beitragsfreier Anteil wird 2027 verbeitragt. PKV bleibt einkommensunabhängig. Durch die BBG-Anhebung wird der relative GKV-Nachteil größer.
02 Wer ist betroffen? Eine Frage des Versicherungsstatus
Die Behandlung der Gewinnausschüttung in der Krankenversicherung hängt maßgeblich vom Versicherungsstatus ab. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) und in der GKV zusätzlich zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung.
| Personengruppe | KV-Status typisch | Ausschüttung beitragspflichtig? |
|---|---|---|
| GF nicht-beherrschend, Gehalt unter JAEG (77.400 €) | Pflicht GKV | Nein, nur Erwerbseinkommen wird verbeitragt |
| GF nicht-beherrschend, Gehalt über JAEG | Wahl: freiwillig GKV oder PKV | GKV: ja. PKV: nein. |
| GF beherrschend (> 50 % Stimmrechte oder Sperrminorität) | Frei wählbar: freiwillig GKV oder PKV | GKV: ja. PKV: nein. |
| Reiner Gesellschafter ohne Anstellung, freiwillig GKV | Freiwillig GKV | Ja, als Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Rentner mit GmbH-Beteiligung, freiwillig GKV | Freiwillig GKV (KVdR scheidet aus bei zu wenigen Vorversicherungszeiten) | Ja |
Hinweis zur Beherrschung: Ob Sie als beherrschend gelten, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall. Maßgeblich sind Stimmrechtsmehrheit (> 50 %), Sperrminorität bei wesentlichen Beschlüssen oder faktische Blockademöglichkeit (BSG-Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R).
Pflicht-GKV-Versicherte und PKV-Versicherte zahlen keine KV-Beiträge auf Ausschüttungen. Nur freiwillig gesetzlich Versicherte werden zur Kasse gebeten, gedeckelt durch die BBG (2026: 5.812,50 €/Monat).
03 Kapitalerträge und der GKV-Beitrag: Sozialabgaben auf Dividenden, Mieten und Zinsen
Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts geeignet sind, als beitragspflichtig (§ 240 Abs. 1 SGB V). Das umfasst sehr breite Einkommensarten:
| Einnahme-Art | Beitragspflichtig in freiwilliger GKV? | Sonderfall |
|---|---|---|
| Gewinnausschüttung GmbH (Dividende) | Ja | Auch verdeckte Gewinnausschüttung wird angerechnet |
| Aktien-Dividenden, ETF-Ausschüttungen | Ja | Brutto-Wert, kein Steuerabzug |
| Zinsen auf Spar- und Tagesgeld | Ja | Auch Bauspar-Zinsen |
| Mieteinnahmen | Ja (nach Werbungskostenabzug) | — |
| Aktien-Veräußerungsgewinne | Grundsätzlich ja, im Realisierungsjahr | Komplex bei Verlustverrechnung |
| Gesetzliche Rente | Ja, halber Beitragssatz (Rentenversicherung trägt andere Hälfte) | Spezialregel, individuelle Beratung nötig |
| Lottogewinn (einmaliger Gewinn) | Nein (steuerfrei und kein Kapitalertrag) | Aber: laufende Erträge aus angelegtem Lottogeld sehr wohl |
| Schenkung, Erbschaft | Nein (einmaliger Vermögenszufluss) | Aber: laufende Erträge aus geerbtem Vermögen ja |
Kappung bei BBG: Beiträge werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben (§ 240 Abs. 2 SGB V). Wer durch Erwerbseinkommen bereits über der BBG liegt, zahlt für zusätzliche Kapitalerträge keinen Cent extra GKV-Beitrag.
Wer bereits über 5.812,50 €/Monat verdient, zahlt auf zusätzliche Dividenden, Zinsen oder Mieten keinen Cent extra GKV-Beitrag. Erst unterhalb der BBG erhöhen Kapitalerträge die Beitragslast, bis 2027 die Grenze außerordentlich um +300 €/Monat steigt.
Beispielrechnung 1: Beherrschender GF mit Dividende
Gesellschafter-Geschäftsführer, freiwillig GKV-versichert, kinderlos. Bezieht 80.000 € Brutto-Gehalt und 20.000 € GmbH-Ausschüttung pro Jahr.
- Gesamteinkommen: 100.000 € / Jahr = 8.333 € / Monat, bereits ohne Ausschüttung über BBG (5.812,50 €).
- Beitragsbemessung: gekappt auf BBG = 5.812,50 €.
- Beitragssatz: 14,6 % + 2,9 % + 4,2 % = 21,7 %.
- Monatlicher Beitrag: 1.261 € (Höchstbeitrag).
- Anteil aus Dividende: 0 €. Die Ausschüttung kostet keinen Cent extra GKV.
Beispielrechnung 2: Gesellschafter mit moderatem Einkommen
Gesellschafter ohne Anstellung, freiwillig GKV-versichert, mit 1 Kind. Bezieht 30.000 € Erwerbseinkommen aus anderer Tätigkeit und 10.000 € GmbH-Ausschüttung pro Jahr.
- Gesamteinkommen: 40.000 € / Jahr = 3.333 € / Monat, unter BBG.
- Beitragssatz: 14,6 % + 2,9 % + 3,6 % = 21,1 % (mit Kindern).
- Monatlicher Beitrag: 703 €.
- Ohne Ausschüttung (nur 2.500 €/Monat): 528 €.
- Anteil aus Ausschüttung: 176 € / Monat = 2.109 € / Jahr.
Beispielrechnung 3: Rentner mit Mieteinnahmen
Rentner, freiwillig GKV (KVdR-Voraussetzungen nicht erfüllt). Rente 30.000 € / Jahr, Mieteinnahmen 15.000 € / Jahr nach Werbungskosten.
- Gesamteinkommen: 45.000 € / Jahr = 3.750 € / Monat.
- Vereinfacht-geschätzter Beitrag: 791 €/Monat (mit Kindern, ohne Berücksichtigung des halben Beitragssatzes auf gesetzliche Rente).
- Bei Berücksichtigung der Rentnerregeln (halber Beitragssatz auf gesetzliche Rente): individuelle Berechnung erforderlich.
Wichtig: In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Beiträge nicht einkommensabhängig. Gewinnausschüttungen, Dividenden und Mieten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge. Der Beitrag richtet sich ausschließlich nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitszustand.
04 Beitrags-Schätzer: Was kostet die GKV bei Ihren Kapitalerträgen?
Berechnen Sie schnell, wie sich Ihr Erwerbseinkommen und Ihre Kapitalerträge auf Ihren monatlichen GKV-Beitrag auswirken. Der Schätzer arbeitet mit den 2026er Rechengrößen und § 240 SGB V.
05 Wechsel-Check: was der Rechner nicht beantwortet
Der Schätzer zeigt Ihre Belastung in der gesetzlichen Kasse. Er sagt nichts darüber, ob Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offensteht und ab wann. Das hängt an Ihrem Status als Geschäftsführer, am Eintrittsalter und an der Familiensituation. Der Check nimmt diese Angaben auf, danach meldet sich Max Eilert mit der Einordnung für Ihre Konstellation.
Ihre Ausgangslage
Sechs Angaben genügen, damit Max Eilert einordnen kann, ob und zu welchem Termin der Wechsel in die private Krankenversicherung bei Ihnen möglich ist.
06 Ausschüttung, Gehalt, Tantieme: Was ist KV-günstiger?
Eine der häufigsten Fragen: „Soll ich mir als Gesellschafter-Geschäftsführer mehr Gehalt zahlen oder lieber Gewinn ausschütten?" Die Antwort ist nicht pauschal möglich, weil drei Effekte gegeneinander wirken: Krankenversicherungs-Beitrag, Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer und GmbH-Körperschaftsteuer. Die KV-Wirkung im Vergleich:
| Variante | KV-Wirkung GKV (freiwillig) | KV-Wirkung PKV | Steuerliche Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Höheres Gehalt (über BBG) | Beitrag bei Höchstbeitrag, keine zusätzliche Belastung | Kein Effekt | Volle Lohnsteuer / Sozialabgaben; GmbH spart Körperschaftsteuer |
| Ausschüttung statt Gehalt | Beitragspflichtig wenn unter BBG; ab BBG keine zusätzliche Belastung | Kein Effekt | 25 % KapErtSt + Soli; oder Teileinkünfteverfahren ab 25 % Beteiligung |
| Tantieme (Erfolgs-Bonus) | Wie Gehalt: beitragspflichtig bis BBG | Kein Effekt | Voll lohnsteuerpflichtig; muss fremdüblich vereinbart sein |
Faustregel: Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € / Jahr in 2026), darüber hinaus eher Ausschüttung. Aber: die Optimierung muss immer steuerrechtlich + sozialversicherungsrechtlich gemeinsam betrachtet werden, nicht isoliert. Ohne Steuerberater ist hier keine seriöse Empfehlung möglich.
Hinweis: Das Teileinkünfteverfahren beeinflusst nicht die beitragsrechtliche Bewertung in der GKV. Auch wenn nur 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig sind, werden 100 % als beitragspflichtige Einnahme angesetzt.
07 Die vGA-Falle: Wenn die GmbH den PKV-Beitrag zahlt
Eine der häufigsten Konstellationen, die als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) endet: Die GmbH übernimmt direkt den PKV-Beitrag des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, ohne dass dies im Anstellungsvertrag fremdüblich vereinbart ist.
Der klassische Fehler
- Beherrschender GF schließt PKV-Vertrag privat ab.
- GmbH erstattet ihm monatlich den vollen Beitrag oder einen Teil davon.
- Buchhaltung verbucht das als Personalaufwand.
- Steuer-Außenprüfung qualifiziert um zur vGA: Beitragsübernahme war nicht im Anstellungsvertrag vereinbart und nicht fremdüblich.
Folgen: Bei der GmbH wird der Aufwand körperschaftsteuerlich nicht anerkannt (Nachzahlung). Beim GF wird die Beitragsübernahme als Kapitalertrag behandelt: zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer + Soli.
Das saubere Zuschuss-Modell
Korrekt ist eine vertragliche Regelung im GF-Anstellungsvertrag analog zum Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Wesentliche Elemente:
- Anstellungsvertrag enthält explizit eine Zuschuss-Klausel.
- Höhe: maximal hälftiger PKV-Beitrag, gedeckelt auf den hälftigen GKV-Höchstbeitrag (2026 ca. 630 €/Monat).
- Fremdüblichkeit: gleiche Regel würde ein nicht-beherrschender GF mit Sozialversicherungspflicht erhalten.
- Dokumentation: Gesellschafterbeschluss bei beherrschendem GF.
Praxis-Hinweis: Diese Konstruktion ist steuerrechtlich anspruchsvoll. Vor Umsetzung Steuerberater einbeziehen. Eine falsche Konstruktion führt schnell zur vGA-Feststellung mit teuren Nachzahlungs-Folgen.
08 Gestaltungs-Strategien: Machbarkeits-Matrix
Die folgende Tabelle zeigt fünf gängige Strategien zur Beitragsoptimierung. Jede hat Voraussetzungen und Risiken. Die Tabelle ist ein Prüfraster für das Gespräch mit Steuerberater und Versicherungsmakler, kein Empfehlungs-Katalog.
| Strategie | Wer kann das? | Voraussetzungen | Risiken | Wann ungeeignet |
|---|---|---|---|---|
| Thesaurierung: Gewinn in der GmbH belassen statt ausschütten | Alle Gesellschafter | Liquidität bei GF privat anders gesichert | Latenzbesteuerung bei späterer Ausschüttung; gebundenes Kapital | Wenn GmbH-Liquidität schon hoch oder Ausschüttung für privaten Lebensunterhalt zwingend |
| Gehalt bis BBG: Erwerbseinkommen genau auf BBG-Höhe optimieren | Sozialversicherungspflichtige + freiwillig GKV | Anstellungsvertrag, fremdüblich | Bei zu hohem Gehalt vGA-Verdacht | Bei beherrschenden GF mit PKV (kein BBG-Effekt) |
| Holding-Struktur: Mutter-GmbH hält Anteile, schüttet beitragsfreundlich aus | Gesellschafter mit substanzieller Beteiligung | Aufbau dauert 5 Jahre Sperrfrist; rechtlich/steuerlich komplex | Hohe Gründungs- und Verwaltungskosten; bei Auflösung kompliziert | Bei kleinen GmbHs (< 1 Mio EUR Bilanzsumme) meist unverhältnismäßig |
| PKV-Wechsel-Prüfung: Wechsel von freiwilliger GKV in PKV bei Eignung | Beherrschende GF, Selbstständige, Beamte; AN über JAEG | Gesundheitsprüfung, langfristige Tragbarkeit, Familienstatus | Im Rentenalter teurer; Familienversicherung entfällt; Wiedereintritt GKV erschwert | Bei größerer Familie ohne Verdiener-Ehepartner; bei Vorerkrankungen mit hohen Zuschlägen; nahe Renteneintritt |
| Pensionszusage: Versorgung statt laufender Ausschüttung | GF mit langfristiger GmbH-Bindung | Versicherungsmathematische Gestaltung; Bilanzrückstellung | Bilanzielle Belastung der GmbH; Zusagen sind faktisch unwiderruflich | Bei kurzen GF-Verträgen oder unklarer GmbH-Zukunft |
Anmerkung zur PKV-Wechsel-Prüfung: In vielen Anfragen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 wird die Wahl zwischen GKV und PKV als Entweder-oder-Entscheidung verstanden. Sie ist es nicht. Der Wechsel ist langfristig bindend und sollte nur nach individueller Vergleichsrechnung erfolgen, nie als pauschale Beitragsoptimierung.
Keine der fünf Strategien ist eine Universal-Lösung. Wirklich tragfähig sind sie erst nach Prüfung der eigenen Konstellation aus Beteiligungshöhe, Versicherungsstatus, Liquiditätsbedarf und Familiensituation, meist im Zusammenspiel von Steuerberater und Versicherungsmakler.
09 Typische Fehler und Risiken
- Fehlende Berücksichtigung der GKV-Beitragspflicht: Ausschüttung wird beschlossen, der Sozialversicherungs-Effekt erst bei der nächsten GKV-Beitragsfestsetzung sichtbar.
- Unklare Abgrenzung zwischen Gehalt und vGA: Boni, Sonderzahlungen oder PKV-Zuschuss ohne fremdübliche Regelung.
- Späte oder fehlerhafte Meldung von Kapitalerträgen: Krankenkasse fordert für freiwillig Versicherte jährlich Einkommensnachweise an. Verspätete Meldung führt zu Nach-Festsetzungen.
- Fehlende langfristige Planung bei steigenden Gewinnen: Was bei 50.000 € Ausschüttung egal ist, kann bei 200.000 € Ausschüttung im PKV-Wechsel eine fünfstellige Jahres-Ersparnis ausmachen.
- Übertragung steuerlicher Konzepte (Teileinkünfteverfahren) auf die GKV-Beitragsbemessung: Steuerlich sind 60 % der Ausschüttung relevant, sozialversicherungsrechtlich 100 %.
10 Beiträge optimieren oder vGA-Risiko prüfen?
Zwei häufige Anlässe für ein Erstgespräch: Sie wollen Ihre Krankenversicherungs-Beiträge bei Ausschüttungen senken, oder Sie wollen prüfen lassen, ob Ihre aktuelle PKV-Zuschuss-Konstruktion in einer Außenprüfung als verdeckte Gewinnausschüttung aufgedeckt würde. Beide Fragen klären wir konkret an Ihrer Konstellation. Kostenfrei und unverbindlich.
„Ich rufe Sie persönlich zurück. Innerhalb von 24 Stunden, mit konkreten nächsten Schritten zu Ihrer Situation."
- Vergleich der relevanten PKV-Anbieter, kein Eigeninteresse
- Beitragsprognose für die Entwicklung im Alter
- Beratungsprozess dokumentiert nach IDD
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
11 Häufige Fragen
Werden Dividenden vom GKV-Beitrag berechnet?
Wie wirkt sich eine GmbH-Gewinnausschüttung auf die GKV aus?
Ist die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sozialversicherungspflichtig?
Lohnt sich Ausschüttung oder Gehalt für GmbH-Geschäftsführer?
Bekomme ich als GmbH-Geschäftsführer einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Werden Lottogewinne auf den Krankenkassenbeitrag angerechnet?
Was ändert sich 2027 bei den GKV-Beiträgen für GmbH-Gesellschafter?
12 Methodik und rechtlicher Hinweis
Datenstand: Werte 5. Mai 2026, Gesetzesstand 10. September 2026. Alle 2026er Werte stützen sich auf die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, die BMG-Bekanntmachung Oktober 2025 zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag und das GKV-Spitzenverband-Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht. Die zitierten Gesetzestexte (§ 240 SGB V, § 257 SGB V, § 55 SGB XI, §§ 32d, 17, 3 Nr. 40 EStG) sind oben im Fließtext und in der Wertetabelle direkt verlinkt. Die geplanten 2027er Werte basieren auf dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der verkündeten Fassung (Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228 vom 29. Juli 2026) und werden im Oktober 2026 durch die SV-Rechengrößen-VO 2027 final festgesetzt.
Abgrenzungs-Hinweis: Diese Seite ist Versicherungsmakler-Information nach § 34d GewO. Sie ersetzt keine Steuerberatung im Sinne des StBerG und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Für individuelle steuerliche Gestaltungen, insbesondere zu vGA-Konstruktionen, Holding-Struktur und Pensionszusage, ist die Einbeziehung eines Steuerberaters zwingend erforderlich. Versicherungsvertragsfragen werden mit dem Versicherungsmakler abgestimmt; Gesellschaftsvertrags-Fragen mit dem Rechtsanwalt oder Notar.