Neu PKV verstehen

Private Krankenversicherung im Referendariat

Im Referendariat hängt die richtige Krankenversicherung an der Laufbahn. Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf mit Beihilfe, für sie ist die private Krankenversicherung mit Anwärtertarif meist die günstige und passende Wahl. Rechtsreferendare sind dagegen in fast allen Bundesländern gesetzlich pflichtversichert. Diese Seite trennt die beiden Wege früh und zeigt Ihnen, welcher zu Ihrem Referendariat passt, was der Anwärtertarif kostet und wie es nach dem Referendariat weitergeht.

anonym kostenfrei keine HIS-Spur
Beihilfe im ReferendariatRest über den Anwärtertarif ~50 %
Anwärtertarifbeihilfekonform, befristet 80–120 €/Mt
Jura-SonderfallAusnahme Thüringen 15 von 16
Das Wichtigste in Kürze
  • Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf mit Beihilfe von rund 50 Prozent. Für sie ist die private Krankenversicherung mit Anwärtertarif meist die sinnvolle Wahl.
  • Rechtsreferendare sind in 15 von 16 Bundesländern nicht verbeamtet und gesetzlich pflichtversichert. Einzige Ausnahme ist Thüringen.
  • Der Anwärtertarif ist ein eigener, befristeter Ausbildungstarif und deckt beihilfekonform den Eigenanteil ab, meist für rund 80 bis 120 Euro im Monat.
  • Beihilfesatz und der Status im Jura-Referendariat hängen vom Bundesland ab.
  • Bei einer Vorerkrankung greift für verbeamtete Referendare die Öffnungsaktion, die die Aufnahme trotz Vorerkrankung sichert.

01 Warum die Laufbahn über die Krankenversicherung entscheidet

Das Wort Referendar steht für zwei sehr verschiedene Situationen, und genau hier gehen viele Ratgeber durcheinander. Wer ein Lehramtsreferendariat macht, ist Beamter auf Widerruf und beihilfeberechtigt. Wer ein juristisches Referendariat absolviert, steht in fast allen Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus. Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles Weitere für die Krankenversicherung.

Deshalb beginnt diese Seite mit der Weiche. Sind Sie Lehramtsreferendar, gehört Ihnen der nächste Abschnitt mit der Beihilfe und dem Anwärtertarif. Sind Sie Rechtsreferendar, springen Sie zum Abschnitt über die gesetzliche Pflichtversicherung und die Thüringer Ausnahme. Den größeren Rahmen zur Versorgung im öffentlichen Dienst liefert unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Beamte.

Den Unterschied klären Sie am schnellsten mit der Auswahl weiter unten. Sie fragt nach Laufbahn und, bei Jura, nach dem Bundesland und zeigt Ihnen die passende Weiche.

02 Lehramtsreferendare: Beamte auf Widerruf mit Beihilfe

Mit dem Beginn des Vorbereitungsdienstes werden Lehramtsreferendare in allen Bundesländern zu Beamten auf Widerruf ernannt. Daraus folgt zweierlei: Sie sind beihilfeberechtigt, und Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Beihilfe übernimmt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten direkt, im Referendariat in der Regel rund 50 Prozent.

Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, sichern Sie über die private Krankenversicherung mit einem Anwärtertarif ab. Diese Kombination aus Beihilfe und privatem Anwärtertarif ist für Lehramtsreferendare in den meisten Fällen die passende Wahl. Sie deckt den Bedarf vollständig, bleibt im Monat günstig und ist auf das Beihilfesystem zugeschnitten.

Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt als freiwillige Versicherung zwar möglich, passt im Referendariat aber meist schlechter. Sie verlangt den vollen Beitrag, ohne dass die Beihilfe dort etwas beisteuert, und ist damit oft teurer als der schmale Eigenanteil über den Anwärtertarif. Wer die Beihilfe nutzt und privat ergänzt, fährt in dieser Phase in aller Regel besser. Wie sich die Lage für Sie nach der Übernahme als fertige Lehrkraft weiterentwickelt, lesen Sie weiter unten im Abschnitt zum Übergang.

03 Rechtsreferendare: in fast allen Ländern gesetzlich pflichtversichert

Für angehende Juristen sieht die Lage anders aus. In 15 von 16 Bundesländern stehen Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit entfällt der Beamtenstatus, es gibt keine Beihilfe und es greift die gesetzliche Versicherungspflicht. In dieser Phase sind Sie also gesetzlich pflichtversichert.

Die einzige Ausnahme ist Thüringen. Dort werden Rechtsreferendare nach derzeitigem Stand noch als Beamte auf Widerruf geführt und sind damit beihilfeberechtigt. Für sie gilt dann dieselbe Logik wie für Lehramtsreferendare. Dieser Status ist Landesrecht und kann sich ändern, deshalb steht er hier mit Stand und Vorbehalt. Den aktuellen Stand für Ihr Bundesland prüfen wir in der Voranfrage.

Bleibt die berufliche Perspektive im Rechtsreferendariat unklar, ist es in der Praxis sinnvoll, zunächst in der gesetzlichen Kasse zu bleiben. Eine private Vollversicherung lohnt sich hier nur in Sonderfällen, etwa im Thüringer Beamtenstatus. Wer privat absichern möchte, ergänzt die gesetzliche Kasse meist mit privaten Zusatzbausteinen statt mit einer Vollversicherung. Welche Lösung für Ihre Situation passt, klären wir im Gespräch.

04 Was vom Bundesland abhängt

Zwei Dinge entscheiden sich auf Landesebene: der Beihilfesatz im Lehramtsreferendariat und der Status im Rechtsreferendariat. Beim Beihilfesatz liegt der Ausgangswert für Beamte auf Widerruf meist bei rund 50 Prozent, er kann je nach Land und Familiensituation abweichen, etwa bei Verheirateten oder mit Kindern. Beim Jura-Status gilt das Beamtenverhältnis nur noch in Thüringen, überall sonst das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis mit gesetzlicher Pflichtversicherung.

Frage Lehramtsreferendariat Rechtsreferendariat
Status Beamter auf Widerruf in allen Ländern öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, außer Thüringen
Beihilfe ja, rund 50 Prozent nein, außer Thüringen
Krankenversicherung private Krankenversicherung mit Anwärtertarif gesetzliche Pflichtversicherung, außer Thüringen
Vom Bundesland abhängig genauer Beihilfesatz, Familienzuschläge Status, Stand je Land prüfen

Ein vollständiges Raster über alle 16 Länder hilft an dieser Stelle wenig, weil sich Sätze und Status gelegentlich ändern. Wichtiger ist die Logik: Lehramt heißt Beihilfe und Anwärtertarif, Jura heißt in fast allen Ländern gesetzliche Kasse. Den exakten Beihilfesatz und den aktuellen Jura-Status für Ihr Bundesland klärt die anonyme Voranfrage, ohne dass Sie sich durch Landesverordnungen arbeiten müssen.

Welche Krankenversicherung passt zu Ihrem Referendariat?
Welche Laufbahn machen Sie?

Unverbindliche Orientierung, keine Beratung. Status und Beihilfesatz hängen vom Bundesland ab und können sich ändern. Die genaue Einordnung klärt die Voranfrage.

05 Der Anwärtertarif: günstiger Einstieg in die PKV

Der Anwärtertarif ist ein eigener Tarif, den die Versicherer speziell für Beamtenanwärter und Referendare im Beamtenverhältnis anbieten. Er sichert beihilfekonform den Teil der Kosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt, und er ist befristet auf die Ausbildungszeit. Weil er auf diese Phase zugeschnitten ist und ein junges, meist gesundes Eintrittsalter trifft, fällt der Beitrag niedrig aus.

In der Praxis liegt der Anwärtertarif meist bei rund 80 bis 120 Euro im Monat. Der genaue Beitrag hängt vom Versicherer und vom gewählten Leistungsumfang ab. Diese Größe ist eine Orientierung aus der Beratungspraxis, kein verbindliches Tarifangebot.

Ein Punkt entscheidet über die spätere Belastung: Wählen Sie idealerweise gleich den Tarif, der nach dem Referendariat auch Ihr regulärer Beamtentarif werden soll. Dann läuft Ihr Vertrag bei der Übernahme ohne Bruch weiter, und Sie sparen sich einen Wechsel mit neuer Prüfung. Welcher Tarif diese Bedingung erfüllt und zu Ihren Leistungswünschen passt, lässt sich am besten über mehrere Versicherer vergleichen, statt sich auf das erstbeste Angebot festzulegen.

06 Nach dem Referendariat: Übernahme oder nicht

Die Krankenversicherung im Referendariat ist eine Entscheidung für mehr als zwei Jahre, deshalb gehört der Blick auf den Übergang gleich dazu. Was nach dem Referendariat passiert, hängt davon ab, wie es beruflich weitergeht.

  • Übernahme und Verbeamtung. Werden Sie übernommen, läuft Ihr Anwärtertarif beim selben Versicherer ohne Unterbrechung weiter und wird zur vollständigen Restkostenabsicherung als regulärer Beamtentarif. Sie bleiben beihilfeberechtigt, der Tarif passt sich an. Für fertige Lehrkräfte vertiefen wir das auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung für Lehrer.
  • Nicht übernommen, in die freie Wirtschaft. Liegt Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie Ihren Tarif umwandeln und privat versichert bleiben. Liegt es darunter, greift wieder die gesetzliche Versicherungspflicht und Sie kehren in die gesetzliche Kasse zurück.
  • Selbstständigkeit. Als Selbstständiger haben Sie die freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Versicherung.
  • Unsicherheit oder Pause. Ist noch offen, wie es weitergeht, lässt sich der Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln. So sichern Sie Ihren Gesundheitszustand und kehren später ohne neue Prüfung in den Tarif zurück.

Wer den Anwärtertarif von Anfang an mit Blick auf diesen Übergang wählt, hat es nach dem Referendariat leichter. Deshalb lohnt es sich, die Phase danach schon beim Abschluss mitzudenken.

07 Mit Vorerkrankung ins Referendariat

Eine Vorerkrankung ist im Referendariat kein Ausschlussgrund für die private Krankenversicherung. Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf und damit über die Öffnungsaktion berechtigt. Über diesen Weg ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung möglich, mit einem gedeckelten Zuschlag statt einer Ablehnung.

Relevant wird das vor allem bei psychischen Vorbelastungen, chronischen Erkrankungen oder akuten Behandlungen. Genau diese Diagnosen führen auf dem normalen Weg oft zu Zuschlägen oder Ablehnungen, und genau dafür gibt es die Öffnungsaktion. Was sie leistet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Sie bei den Tarifen achten sollten, lesen Sie auf unserer Seite zur Öffnungsaktion. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, klären wir den passenden Weg vorab anonym über die Voranfrage.

08 Typische Fehler im Referendariat

Die meisten Stolpersteine entstehen aus zwei Quellen: aus der Verwechslung der beiden Laufbahnen und aus einem zu späten Blick auf den Übergang.

  • Lehramt und Jura verwechseln. Wer einen Jura-Ratgeber für das Lehramtsreferendariat liest oder umgekehrt, landet schnell beim falschen Versicherungsweg. Die erste Frage ist immer die nach der Laufbahn und dem Beamtenstatus.
  • Den Anwärtertarif verschenken. Beihilfeberechtigte Referendare, die aus Gewohnheit in der gesetzlichen Kasse bleiben, zahlen oft mehr für weniger passende Leistungen. Der Anwärtertarif ist günstiger und auf die Beihilfe abgestimmt.
  • Den Tarif ohne Blick auf später wählen. Wer im Referendariat einen Tarif abschließt, der nach der Übernahme nicht ohne Bruch weiterläuft, riskiert beim Übergang einen Wechsel mit neuer Prüfung. Besser gleich den Tarif wählen, der später der reguläre wird.
  • Ohne Vergleich abschließen. Das erstbeste Angebot ist selten das passende. Ein neutraler Vergleich über mehrere Versicherer zeigt, welcher Tarif zu Ihrer Laufbahn, Ihrem Bundesland und Ihren Plänen passt.

09 Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Referendariat

Welche Krankenversicherung als Referendar?
Das hängt von Ihrer Laufbahn ab. Lehramtsreferendare sind in allen Bundesländern Beamte auf Widerruf und beihilfeberechtigt. Für sie ist die private Krankenversicherung mit Anwärtertarif meist die passende Wahl, weil die Beihilfe rund die Hälfte der Kosten trägt und der Anwärtertarif den Rest günstig absichert. Rechtsreferendare sind in 15 von 16 Bundesländern nicht verbeamtet und gesetzlich pflichtversichert, hier führt der Weg in der Regel in die gesetzliche Kasse. Einzige Ausnahme ist Thüringen.
Sind Lehramtsreferendare gesetzlich oder privat versichert?
Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf und damit grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben Anspruch auf Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten direkt übernimmt. Den verbleibenden Eigenanteil sichern die meisten über die private Krankenversicherung mit einem Anwärtertarif ab. Die gesetzliche Kasse als freiwillige Versicherung ist möglich, ist im Referendariat aber meist teurer und passt schlechter zur Beihilfe.
Warum sind Rechtsreferendare meist gesetzlich pflichtversichert?
In 15 von 16 Bundesländern stehen Rechtsreferendare nicht mehr in einem Beamtenverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Damit fehlt der Beamtenstatus, es gibt keine Beihilfe und es greift die gesetzliche Versicherungspflicht. Eine private Vollversicherung ist in dieser Phase nur in Sonderfällen sinnvoll. Wer eine private Absicherung wünscht, kombiniert die gesetzliche Kasse meist mit privaten Zusatzbausteinen.
Was ist ein Anwärtertarif und wie günstig ist er?
Der Anwärtertarif ist ein eigener, befristeter Ausbildungstarif für Beamtenanwärter und Referendare im Beamtenverhältnis. Er sichert beihilfekonform den Eigenanteil ab, den die Beihilfe nicht trägt, und ist deutlich günstiger als ein regulärer PKV-Tarif. In der Praxis liegt der Beitrag meist bei rund 80 bis 120 Euro im Monat. Der genaue Betrag hängt vom Versicherer und vom gewählten Leistungsumfang ab, die Angabe ist eine Orientierung und kein Tarifangebot.
Wie hoch ist die Beihilfe im Referendariat?
Für Lehramtsreferendare als Beamte auf Widerruf liegt der Beihilfesatz in der Regel bei rund 50 Prozent. Der genaue Satz hängt vom Bundesland und von der familiären Situation ab, etwa bei Verheirateten oder mit Kindern kann er abweichen. Den Rest deckt der Anwärtertarif. Welcher Satz für Ihr Bundesland gilt, klärt am sichersten die anonyme Voranfrage.
Was passiert mit der PKV nach dem Referendariat?
Werden Sie übernommen und verbeamtet, läuft der Anwärtertarif beim selben Versicherer ohne Unterbrechung weiter und wird zur vollständigen Restkostenabsicherung als regulärer Beamtentarif. Werden Sie nicht übernommen und wechseln in die freie Wirtschaft, kommt es auf Ihr Einkommen an: über der Versicherungspflichtgrenze ist die Umwandlung in einen regulären PKV-Tarif möglich, darunter führt der Weg zurück in die gesetzliche Kasse. Als Selbstständiger haben Sie die freie Wahl. Bei Unsicherheit lässt sich der Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln.
Lohnt sich die PKV im Referendariat auch mit Vorerkrankung?
Ja, denn Lehramtsreferendare sind Beamte auf Widerruf und damit über die Öffnungsaktion berechtigt. Über diesen Weg ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung möglich. Das ist vor allem relevant bei psychischen Vorbelastungen, chronischen Erkrankungen oder akuten Behandlungen. Was die Öffnungsaktion leistet und wo ihre Grenzen liegen, lesen Sie auf unserer Seite zur Öffnungsaktion.
Kann ich als Rechtsreferendar in Thüringen privat versichert sein?
In Thüringen stehen Rechtsreferendare nach derzeitigem Stand noch in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und sind damit beihilfeberechtigt. Hier gilt für Sie dieselbe Logik wie für Lehramtsreferendare: Beihilfe plus Anwärtertarif. Dieser Status ist Landesrecht und kann sich ändern. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Bundesland in der Voranfrage.
Max Eilert
Ihr Ansprechpartner

Max Eilert

Versicherungsmakler aus Dresden, spezialisiert auf private Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit. Im Referendariat geht es Max vor allem darum, Lehramt und Jura sauber zu trennen und den Anwärtertarif so zu wählen, dass er nach der Übernahme ohne Bruch weiterläuft.

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Zwei Wege, einer reicht: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder starten Sie die anonyme Risikovoranfrage. Wir klären, ob für Sie die private Krankenversicherung mit Anwärtertarif oder die gesetzliche Kasse passt, prüfen die Konditionen über mehrere Versicherer und denken den Weg nach dem Referendariat gleich mit.

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Stand Juni 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Beiträge zum Anwärtertarif sind Orientierungswerte und hängen vom Tarif, vom Alter und vom jeweiligen Versicherer ab, sie sind kein verbindliches Tarifangebot. Der Status im Rechtsreferendariat sowie der Beihilfesatz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht und können sich ändern. Angaben zu gesetzlichen Regelungen (SGB V, Beihilferecht) dienen der allgemeinen Aufklärung. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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