- Die Anwartschaft lässt Ihren PKV-Vertrag ruhen statt ihn zu beenden. Die Rückkehr gelingt ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand und kostet je nach Anbieter rund 1 bis 10 Euro im Monat.
- Die große Anwartschaft sichert zusätzlich Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen und kostet meist 40 bis 80 Euro im Monat.
- Faustregel nach Horizont: lange PKV-Zukunft (etwa Polizei, Bundeswehr) spricht für die große, ein kurzer Horizont von wenigen Jahren für die kleine.
- Rechtsanker ist § 204 Abs. 5 VVG, das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen.
- Welche Form und welcher Versicherer im Einzelfall passt, klärt die anonyme Voranfrage über mehrere Anbieter.
01 Was die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung bedeutet
Es gibt Lebensphasen, in denen eine volle private Krankenversicherung pausieren soll: ein Jahr im Ausland, eine Elternzeit, ein Sabbatical oder der Dienst bei Bundeswehr und Polizei mit freier Heilfürsorge. In all diesen Fällen stellt sich dieselbe Frage. Kündigen und das Risiko tragen, später nicht mehr oder nur teurer zurückzukommen? Oder den Vertrag halten?
Genau hier setzt die Anwartschaft an. Sie lässt den PKV-Vertrag ruhen, statt ihn zu beenden. Sie zahlen während der Pause nur einen kleinen Beitrag und behalten dafür das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurückzukehren. Damit ist die Anwartschaft vor allem für eine Gruppe gedacht: für alle, die jetzt eine Lücke überbrücken, aber absehbar privat versichert bleiben oder werden. Einen breiteren Überblick zum Thema gibt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.
Was die Anwartschaft sichert, hängt von der gewählten Form ab. Die kleine sichert Ihren heutigen Gesundheitszustand, die große zusätzlich Ihr Eintrittsalter und die über die Jahre aufgebauten Alterungsrückstellungen. Dieser Unterschied entscheidet über Kosten und Nutzen, deshalb steht er im nächsten Abschnitt im Mittelpunkt.
02 Kleine und große Anwartschaft im Vergleich
Beide Formen halten Ihren Vertrag am Leben und sichern die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Unterschied liegt darin, was zusätzlich eingefroren wird, und das schlägt sich direkt im Beitrag während der Pause und nach der Rückkehr nieder.
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Gesundheitszustand gesichert | ja | ja |
| Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | ja |
| Eintrittsalter gesichert | nein, läuft weiter | ja, eingefroren |
| Alterungsrückstellungen | werden nicht weitergeführt | werden weiter bespart |
| Beitrag nach der Rückkehr | nach Alter bei Rückkehr, daher höher | wie ohne Unterbrechung kalkuliert |
| Kosten während der Pause | ca. 1 bis 10 €/Monat | ca. 40 bis 80 €/Monat |
Die Logik dahinter ist einfach. Bei der kleinen Anwartschaft zahlen Sie fast nur dafür, dass Ihr Gesundheitszustand von heute festgehalten wird. Das Eintrittsalter läuft im Hintergrund weiter, sodass Ihr Beitrag bei der Rückkehr dem höheren Alter entspricht. Bei der großen Anwartschaft sparen Sie über den höheren Monatsbeitrag die Alterungsrückstellungen weiter an. Dieser Aufbau lohnt sich nur, wenn Sie ihn über viele Jahre nutzen, weshalb der Zeit-Horizont über die richtige Wahl entscheidet.
03 Brauche ich die kleine oder die große Anwartschaft?
Die Entscheidung folgt einer klaren Faustregel: Es kommt darauf an, wie lange Sie voraussichtlich privat versichert sein werden. Sehen Sie eine lange private Zukunft vor sich, etwa 30 bis 40 Jahre wie bei Polizisten oder Berufssoldaten, dann lohnt die große Anwartschaft, weil sich der weitere Aufbau der Alterungsrückstellungen über die vielen Jahre auszahlt. Ist der Horizont kurz, etwa drei bis fünf Jahre wie bei vielen Studierenden, die nach dem Studium privat werden, reicht die kleine Anwartschaft. Hier würden sich die Rückstellungen schlicht nicht über genug Jahre rechnen.
Die folgende Auswahl führt Sie in zwei Schritten zu einer Tendenz. Sie ersetzt keine Beratung, sondern ordnet Ihren Fall grob ein.
Unverbindliche Orientierung, keine Beratung. Die konkrete Empfehlung hängt von Ihrem Tarif, Ihrem Alter und Ihren Plänen ab.
04 Was eine Anwartschaft kostet
Die kleine Anwartschaft ist günstig, weil sie nur den Gesundheitszustand festhält. Je nach Anbieter liegt sie bei etwa 1 bis 10 Euro im Monat. Die große Anwartschaft kostet deutlich mehr, meist 40 bis 80 Euro im Monat, weil über diesen Beitrag die Alterungsrückstellungen weiter angespart werden. Sie zahlen also nicht nur für die Reservierung Ihrer Konditionen, sondern legen aktiv für das Alter zurück. Zur monatlichen Belastung kommt in aller Regel eine kleine Anwartschaft für die private Pflegepflichtversicherung, deren Beitrag gering ausfällt.
Zwei Beispiele zur Einordnung:
- Kurze Pause, kleine Anwartschaft. Eine Zeitsoldatin sichert während der Dienstzeit ihren Gesundheitszustand. Sie zahlt eine kleine Anwartschaft im unteren einstelligen Eurobereich pro Monat und kehrt nach dem Dienst ohne neue Gesundheitsprüfung in einen privaten Tarif zurück. Das Eintrittsalter ist dann etwas höher, der Aufpreis bleibt aber moderat.
- Lange Pause, große Anwartschaft. Ein Polizist mit freier Heilfürsorge und einer Berufsperspektive bis ins Rentenalter führt eine große Anwartschaft. Mit 40 bis 80 Euro im Monat sichert er Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen, sodass sein Beitrag im Ruhestand so kalkuliert bleibt, als wäre er durchgehend privat versichert gewesen.
Die genannten Beträge sind eine Orientierung aus der Beratungspraxis, kein verbindliches Tarifangebot. Was Ihr Versicherer konkret verlangt und welcher Anbieter die für Sie passende Form zu den besten Konditionen anbietet, klärt am sichersten ein neutraler Vergleich über mehrere Versicherer.
Welche Anwartschaft passt zu Ihrer Pause?
Wir klären über mehrere PKV-Anbieter, welche Form Sie brauchen und zu welchen Konditionen, anonym und ohne Risiko eines HIS-Eintrags.
05 Typische Anlässe für eine Anwartschaft
Hinter dem Wunsch nach einer Anwartschaft stehen meist klar umrissene Lebenssituationen. Je nach Anlass und voraussichtlicher Dauer fällt die Wahl auf die kleine oder die große Form.
- Auslandsaufenthalt. Für ein befristetes Jahr im Ausland reicht meist die kleine Anwartschaft. Sie sichert den Gesundheitszustand, während vor Ort eine eigene Auslandskrankenversicherung greift.
- Vorübergehende GKV-Pflicht. Rutscht Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze oder verlieren Sie den Job, kann eine gesetzliche Versicherungspflicht entstehen, beim Bezug von Arbeitslosengeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Solange diese Phase überschaubar ist, passt die kleine Anwartschaft.
- Elternzeit. Häufig lässt sich der Beitrag im Elterngeldbezug ganz oder teilweise freistellen, eine Anwartschaft ist nicht immer nötig. Entscheidend ist, die PKV in der Elternzeit früh in der Beratung zu planen. Mehr dazu, sobald die Detailseite zur Elternzeit verfügbar ist.
- Sabbatical. Eine geplante Auszeit von ein bis zwei Jahren überbrücken Sie in der Regel mit der kleinen Anwartschaft.
- Zeit- und Berufssoldaten. Während des Dienstes greift die freie Heilfürsorge. Zeitsoldaten mit kurzer Dienstzeit wählen meist die kleine, Berufssoldaten mit langer Perspektive eher die große Anwartschaft.
- Beamtenanwärter und Referendare. Wer über Beihilfe abgesichert ist und absehbar lange im öffentlichen Dienst bleibt, profitiert oft von der großen Anwartschaft, weil der lange Horizont den Aufbau der Rückstellungen trägt.
Eng verwandt ist die Lage von Studierenden, die zunächst gesetzlich beitragsfrei familienversichert bleiben und erst nach dem Studium privat werden wollen. Für sie ist die Anwartschaft oft der günstigste Weg, sich heute schon den Gesundheitszustand für den späteren Wechsel zu sichern. Mehr dazu auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung für Studenten.
06 Anwartschaft, Beitragsfreistellung oder Kündigung
Drei Begriffe werden oft verwechselt, obwohl sie ganz Unterschiedliches bewirken. Diese Einordnung hilft, den richtigen Hebel zu erkennen.
- Kündigung. Sie beendet den Vertrag endgültig. Eine spätere Rückkehr in genau diesen Tarif setzt eine neue Gesundheitsprüfung voraus, mit dem dann aktuellen Gesundheitszustand und Eintrittsalter. Wer privat versichert bleiben will, sollte die Kündigung daher meiden.
- Anwartschaft. Sie lässt den Vertrag ruhen und sichert die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Rechtlich gestützt auf § 204 Abs. 5 VVG, das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Sie ist der passende Weg, wenn die Unterbrechung absehbar endet.
- Beitragsfreistellung oder Ruhen. Ein anderer Mechanismus, der nicht den Anlass einer Pause überbrückt, sondern an besondere Lagen anknüpft, etwa der Notlagentarif bei Beitragsschulden oder die Freistellung im Elterngeldbezug. Hier ruht nicht der ganze Vertrag, sondern es entfällt zeitweise ein Teil des Beitrags.
Für die meisten geplanten Unterbrechungen ist die Anwartschaft das richtige Instrument. Beitragsfreistellung und Notlagentarif greifen in Sonderlagen, die Kündigung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie die private Krankenversicherung dauerhaft hinter sich lassen.
07 Die Rückkehr in den Tarif: Fristen und Stolpersteine
Der eigentliche Sinn der Anwartschaft zeigt sich bei der Rückkehr. Fällt der Anlass weg, etwa weil Sie aus dem Ausland zurückkehren, der Dienst endet oder das Einkommen wieder über die Versicherungspflichtgrenze steigt, reaktivieren Sie Ihren Tarif. Eine neue Gesundheitsprüfung entfällt, der Vertrag läuft auf dem gesicherten Stand weiter.
Der wichtigste Stolperstein ist die Frist. Nach Wegfall des Anlasses muss die Reaktivierung innerhalb einer kurzen Frist erfolgen, in der Praxis liegt sie häufig bei rund zwei Monaten, sie variiert aber je nach Versicherer und Vertrag. Den genauen Stichtag entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen. Versäumen Sie die Frist, kann eine erneute Gesundheitsprüfung fällig werden, dann drohen Risikozuschläge oder im Extremfall die Ablehnung, also genau die Risiken, die die Anwartschaft eigentlich abwehren sollte.
Nach der Rückkehr steht Ihnen der normale Werkzeugkasten der PKV offen. Wollen Sie in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln, ist das nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG ohne neue Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung Ihrer erworbenen Rechte möglich. Steigt nach der Rückkehr der Beitrag, lohnt der Blick in unseren Beitrag zur PKV-Beitragserhöhung, der die Rechte und Optionen bei einer Anpassung erklärt.
08 Wann sich die Anwartschaft lohnt und wann nicht
Die Anwartschaft ist kein Selbstzweck. Sie lohnt sich, wenn Sie absehbar wieder privat versichert sein werden und Ihren heutigen Gesundheitszustand schützen wollen.
- Klarer Nutzen: Ihr Gesundheitszustand ist gesichert, eine zwischenzeitliche Diagnose gefährdet die Rückkehr nicht. Bei der großen Form bleiben zusätzlich Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen erhalten, was eine teure Neukalkulation im Alter vermeidet.
- Grenze: Steht ein dauerhafter Verbleib in der gesetzlichen Kasse im Raum oder ist die Rückkehr in die PKV unsicher, kann besonders die große Anwartschaft zu teuer werden. Dann reicht oft die kleine Form, manchmal lohnt gar keine.
Die Entscheidung steht und fällt also mit Ihrer Perspektive. Wer den Horizont realistisch einschätzt, vermeidet sowohl eine unnötig teure große Anwartschaft als auch eine verpasste Absicherung des Gesundheitszustands.
09 Häufige Fragen zur Anwartschaft
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Was kostet eine Anwartschaft in der PKV?
Brauche ich als Zeitsoldat eine Anwartschaft, und welche?
Lohnt sich die Anwartschaft während der Elternzeit?
Wie lange kann eine Anwartschaft laufen?
Was passiert, wenn ich die Frist zur Reaktivierung verpasse?
Anwartschaft oder PKV kündigen, was ist besser?
Bekomme ich nach der Anwartschaft denselben Beitrag wie vorher?
10 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Zwei Wege, einer reicht: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder starten Sie die anonyme Risikovoranfrage. Wir klären, ob kleine oder große Anwartschaft zu Ihrer Pause passt, und prüfen die Konditionen über mehrere Versicherer, damit die Rückkehr in Ihren Tarif sauber gelingt.
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Stand Juni 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Beträge zur kleinen und großen Anwartschaft sind Orientierungswerte und hängen vom Tarif, vom Alter und vom jeweiligen Versicherer ab, sie sind kein verbindliches Tarifangebot. Angaben zu gesetzlichen Regelungen (§ 204 VVG, § 5 SGB V) dienen der allgemeinen Aufklärung. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

