Reform 2027 / 2028 Gesetzliche Krankenversicherung

GKV-Reform 2027 und 2028: was sich ändert

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für gesetzlich Versicherte bringt es ab 2027 und 2028 spürbare Änderungen: höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse beim Zahnersatz, einen neuen Zuschlag für familienversicherte Ehepartner und eine erweiterte Zweitmeinungspflicht. Diese Seite ordnet die Punkte ein, die Verbraucher betreffen, mit dem jeweiligen Stand und der zuständigen Vorschrift.

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GKV-Reform beschlossenBundestag und Bundesrat 10.07.2026
Neue Zuzahlungab 2027 7,50–15 €
Zahnersatz-Zuschussje nach Bonusheft 50–65 %
Das Wichtigste in Kürze
  • Beschlossen, noch nicht verkündet. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Ein Teil gilt ab 2027, ein Teil ab 2028. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht aus.
  • Zuzahlungen steigen ab 2027 auf 10 Prozent, mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
  • Der Zahnersatz-Zuschuss staffelt sich auf 50, 60 oder 65 Prozent der Regelversorgung, je nach Bonusheft.
  • Ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten für familienversicherte Ehepartner, mit vielen Ausnahmen. Kinder bleiben beitragsfrei.
  • Für bestimmte planbare Eingriffe wird die ärztliche Zweitmeinung zur Voraussetzung der Kostenübernahme.
  • In der PKV richten sich diese Punkte nach dem Tarif, nicht nach diesem Gesetz.

01 Was beschlossen wurde

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Es kombiniert höhere Einnahmen, zusätzliche Belastungen für bestimmte Versicherte und Ausgabenbegrenzungen im Gesundheitssystem. Für Verbraucher sind vor allem die Beitragsgrundlagen, die Zuzahlungen, der Zahnersatz, der neue Ehegattenzuschlag und die Zweitmeinung relevant.

Wichtig für die Einordnung: Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat vom 10. Juli 2026 ist noch nicht die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Einzelne Eurobeträge werden erst über spätere Rechtsverordnungen festgesetzt, einzelne Richtlinien erst später vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Solange nutzen wir auf dieser Seite Formulierungen wie „soll" und „ist vorgesehen".

Zeitpunkt Wichtige Regelungen
1. Januar 2027Höhere Zuzahlungen, neue Zahnersatz-Zuschüsse, angehobene Beitragsgrenzen, erste Teile der Krankengeldreform
1. Januar 2028Zuschlag für familienversicherte Ehepartner, Teilarbeitsunfähigkeit
bis 31. März 2027Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt den ersten Eingriff mit verpflichtender Zweitmeinung

02 Beiträge und Einkommensgrenzen steigen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können, wird für 2027 zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr angehoben. Parallel steigt die Beitragsbemessungsgrenze im gleichen Umfang, sodass bei hohem Einkommen ein größerer Anteil beitragspflichtig wird. Der maximale Beitrag kann dadurch steigen, auch wenn der Beitragssatz selbst formal stabil bleibt.

Wie sich die Grenze 2027 voraussichtlich entwickelt, welcher Prognosewert kursiert und wer Bestandsschutz genießt, steht ausführlich im Ratgeber zur Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der endgültige Eurobetrag wird über die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung im Herbst 2026 festgesetzt.

03 Höhere Zuzahlungen ab 2027

Die allgemeine Zuzahlung soll ab 2027 grundsätzlich betragen: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro und nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. Das betrifft unter anderem verschreibungspflichtige Arzneimittel.

  • Stationäre Leistungen: 15 Euro je Kalendertag für Krankenhausaufenthalte und bestimmte Formen der außerklinischen Intensivpflege.
  • Heilmittel und häusliche Krankenpflege: 10 Prozent der Kosten zuzüglich 15 Euro je Verordnung.
  • Mehrere Packungen bei Lieferengpass: Muss die Apotheke statt der verordneten Packung mehrere kleinere abgeben, wird die Zuzahlung nur einmal auf die ursprünglich verordnete Menge berechnet.

Die bekannte Belastungsgrenze bleibt bestehen: Wer im Jahr mehr als zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen zuzahlt, bei chronisch Kranken ein Prozent, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Höhere Einzelzuzahlungen erreichen diese Grenze allerdings schneller.

04 Zahnersatz: der Zuschuss sinkt und staffelt sich neu

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Ab 2027 sollen die Sätze so aussehen:

Vorsorge Festzuschuss zur Regelversorgung
kein ausreichender Bonusnachweis50 Prozent
regelmäßige Vorsorge über fünf Jahre60 Prozent
regelmäßige Vorsorge über zehn Jahre65 Prozent

Der Zuschuss bezieht sich auf die festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag einer höherwertigen Versorgung. Wer eine Krone oder Brücke über dem Standard wählt, trägt die Mehrkosten zusätzlich selbst. Ein lückenlos geführtes Bonusheft wird damit wichtiger, weil es über den Unterschied zwischen 50 und 65 Prozent entscheidet. Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, soll das bisherige Recht weiter gelten. Wer eine unzumutbare Belastung nachweist, kann zusätzlich eine Härtefallleistung erhalten. Wie viel die private Krankenversicherung im Vergleich beim Zahnersatz erstattet, zeigt die Seite zu den Zahnleistungen der PKV.

05 Zuschlag für familienversicherte Ehepartner ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Mitglieder für einen beitragsfrei mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Krankenversicherungsbeitragssatz. Das Mitglied trägt ihn allein, ein Arbeitgeberanteil ist nicht vorgesehen. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert, und es gelten zahlreiche Ausnahmen, etwa bei einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, bei Pflege, ab der Regelaltersgrenze oder bei bestimmten Behinderungen.

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt bestehen, für bestimmte Konstellationen kommt der Zuschlag hinzu. Wen er trifft, welche Ausnahmen greifen und was das für die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bedeutet, steht im Ratgeber zur PKV für Familien.

06 Zweitmeinung wird zur Voraussetzung der Kostenübernahme

Schon heute haben Versicherte bei bestimmten planbaren Eingriffen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Neu ist, dass die Zweitmeinung für einzelne Eingriffe zur Voraussetzung wird, damit die Kasse den Eingriff vergütet. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bis zum 31. März 2027 mindestens einen solchen Eingriff bestimmen und die Liste erweitern.

Für Versicherte heißt das: Fehlt bei einem entsprechend bestimmten Eingriff der erforderliche Nachweis, kann der Vergütungsanspruch entfallen und es drohen eigene Kosten. Der Arzt muss darüber aufklären, in der Regel mindestens zehn Arbeitstage vor dem Eingriff, bei verpflichtender Zweitmeinung mindestens 15 Arbeitstage vorher. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dabei auch telemedizinische Zweitmeinungen berücksichtigen.

07 Homöopathie und medizinisches Cannabis

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sollen nicht mehr als zusätzliche Satzungsleistung angeboten werden dürfen, und der reguläre Arzneimittelanspruch umfasst sie grundsätzlich nicht. Krankenkassen, die solche Leistungen bislang als Extra führten, dürfen das künftig nicht mehr.

Beim medizinischen Cannabis bleiben standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon für schwerwiegend Erkrankte unter Voraussetzungen erstattungsfähig. Neu ist ein vorgeschalteter sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel, und die Erstverordnung bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Kasse, sofern keine Ausnahme für bestimmte Facharztgruppen greift.

08 Was das für PKV-Interessenten heißt

Alle bisher genannten Änderungen betreffen die gesetzliche Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung richten sich Zuzahlungen, die Erstattung beim Zahnersatz und der Leistungsumfang nach dem vereinbarten Tarif, nicht nach diesem Gesetz. Die folgende Übersicht stellt die GKV-Änderung dem gegenüber, was in der PKV je nach Tarif gilt. Die PKV-Werte stammen aus der Beratungspraxis von Elbland Finanz und sind tarifabhängig.

Gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 Private Krankenversicherung, je nach Tarif
Zuzahlung auf Arznei- und Heilmittel: 10 Prozent, 7,50 bis 15 EuroKein gesetzlicher Zuzahlungskatalog. Die Eigenbeteiligung richtet sich nach dem vereinbarten Selbstbehalt, viele Tarife kommen ohne laufende Zuzahlung aus
Krankenhaus: 15 Euro je KalendertagJe nach Tarif ohne tägliche Zuzahlung, teils mit vereinbartem Krankenhaustagegeld
Zahnersatz: Festzuschuss 50 bis 65 Prozent der RegelversorgungErstattung meist rund 60 Prozent im Basistarif, rund 80 Prozent im Komforttarif, 90 bis 100 Prozent im Premiumtarif
Homöopathie und Naturheilverfahren fallen als Leistung wegIn Komfort- und Premiumtarifen meist erstattet, einschließlich Heilpraktiker und Osteopathie
Zweitmeinung wird für einzelne Eingriffe Voraussetzung der KostenübernahmeAls Zahlungsvoraussetzung selten relevant. Die Steuerung läuft eher über Heil- und Kostenpläne vor größeren Behandlungen

Diese Gegenüberstellung ist kein Selbstläufer zugunsten der PKV. Jede Person zahlt dort einen eigenen Beitrag, der Zugang hängt von einer Gesundheitsprüfung ab, und die Beiträge entwickeln sich im Alter anders als in der gesetzlichen Versicherung. Ob die private oder die gesetzliche Versicherung besser passt, hängt von Einkommen, Gesundheit und Lebenssituation ab und gehört in eine individuelle Rechnung.

Mittelbar ist ein Punkt der Reform für Wechselinteressenten wichtig: Die zusätzlich angehobene Versicherungspflichtgrenze bedeutet, dass Arbeitnehmer ein höheres regelmäßiges Einkommen brauchen, um überhaupt die Wahl zwischen gesetzlich und privat zu haben. Wer einen Wechsel erwägt, sollte das Timing kennen, das die Seite zur Jahresarbeitsentgeltgrenze aufschlüsselt.

Eine erste Einordnung, ob die gesetzliche oder die private Versicherung besser zu Ihrer Situation passt, gibt der folgende Bedarfscheck. Er ersetzt keine Beratung, sortiert aber die wichtigsten Fragen vor.

Bedarfscheck

PKV oder GKV: Was passt zu Ihrer Familie?

5 Fragen, dann sehen Sie eine erste Einschätzung für Ihre Konstellation.

Frage 1 von 5

Wie ist Ihr beruflicher Status?

Beihilfe-Berechtigte und Selbstständige haben strukturell andere PKV-Konditionen als Angestellte.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Ergebnis vor einem Vertragsabschluss persönlich prüfen lassen.

Quellen: Bundesrat, Beratungsvorgang Drs. 411/26, BMG-Pressemeldung zum Bundestagsbeschluss (10.07.2026), BMG-FAQ zum BStabG. Maßgeblich ist der endgültig verkündete Gesetzestext. Betroffene Vorschriften des SGB V in der beschlossenen Fassung: §§ 6 und 223 (Grenzen), § 61 (Zuzahlungen), § 55 (Zahnersatz), § 242b (Ehegattenzuschlag), § 27b (Zweitmeinung), §§ 11 und 31 (Leistungen). PKV-Erstattungsspannen und Praxis-Einordnung: Beratungspraxis Elbland Finanz.

09 Häufige Fragen zur GKV-Reform

Ab wann gilt die GKV-Reform 2027?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Ein Teil der Änderungen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, etwa die höheren Zuzahlungen und die neuen Zahnersatz-Zuschüsse. Andere Punkte greifen erst zum 1. Januar 2028, darunter der Zuschlag für familienversicherte Ehepartner.

Wie hoch sind die neuen Zuzahlungen?

Nach dem Beschluss beträgt die allgemeine Zuzahlung ab 2027 grundsätzlich 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Für stationäre Leistungen sind 15 Euro je Kalendertag vorgesehen. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege kommen zu 10 Prozent der Kosten zusätzlich 15 Euro je Verordnung.

Wie viel zahlt die Kasse noch für Zahnersatz?

Der Festzuschuss soll ab 2027 bei 50 Prozent der Regelversorgung ohne ausreichenden Bonusnachweis liegen, bei 60 Prozent mit fünfjähriger und bei 65 Prozent mit zehnjähriger regelmäßiger Vorsorge. Die Zuschüsse beziehen sich auf die festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag einer höherwertigen Versorgung. Für vor 2027 bewilligte Festzuschüsse gilt eine Übergangsregelung.

Steigen die GKV-Beiträge 2027?

Auch bei einem formal stabilen Beitragssatz kann die tatsächliche Belastung steigen, weil die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird und damit ein größerer Einkommensanteil beitragspflichtig wird. Der endgültige Eurobetrag und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 werden gesondert über die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt.

Betrifft die Reform auch Privatversicherte?

Das Gesetz regelt die gesetzliche Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung richten sich Zuzahlungen, Zahnersatz-Erstattung und Leistungsumfang nach dem vereinbarten Tarif, nicht nach diesem Gesetz. Mittelbar ist die angehobene Versicherungspflichtgrenze für Wechselinteressenten relevant, weil ein höheres Einkommen nötig wird, um als Arbeitnehmer die Wahl zwischen gesetzlich und privat zu haben.

Erstattet die PKV mehr für Zahnersatz als die gesetzliche Kasse?

In der Regel ja, abhängig vom Tarif. Während die gesetzliche Kasse ab 2027 einen Festzuschuss von 50 bis 65 Prozent auf die Regelversorgung zahlt, liegt die Erstattung in der privaten Krankenversicherung nach Erfahrung aus der Beratungspraxis meist bei rund 60 Prozent im Basistarif, etwa 80 Prozent im Komforttarif und 90 bis 100 Prozent im Premiumtarif. Der PKV-Zuschuss bezieht sich zudem häufig auf die tatsächliche Versorgung und nicht nur auf eine Standard-Regelversorgung. Die konkrete Erstattung hängt vom gewählten Tarif ab.

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