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PKV für Selbstständige

Private Krankenversicherung Selbstständige + Freiberufler 2026

Als Selbstständiger oder Freiberufler wählen Sie zwischen freiwilliger gesetzlicher Kasse und privater Krankenversicherung und tragen den Beitrag ohne Arbeitgeber vollständig selbst. Diese Seite ordnet ein, ab welcher Einkommens- und Lebenssituation die PKV in der Beratungspraxis wirklich sinnvoll ist, welche Bausteine für Selbstständige unverzichtbar sind und welche Stellschrauben den Beitrag senken.

Mehr über Max
  • 2026 Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
  • 2025 Spezialisierung private Krankenversicherung
  • 2024 Diplom-Ingenieur · TU Dresden
  • 2020 Fachmann für Finanzanlagen · IHK Berlin
  • 2018 Versicherungsfachmann · IHK Berlin
Vollständige Vita

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PKV lohnt sich für Selbstständige meist ab rund 2.500 Euro Gewinn im Monat, wenn Sie unter 35 sind und Ihr Gesundheitszustand passt. Ideal ist der Einstieg, wenn das Einkommen nach den ersten Jahren stabil läuft.
  • Der Monatsbeitrag eines jungen Selbstständigen bewegt sich je nach Tarifstufe etwa zwischen 250 und 650 Euro, inklusive Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Zuschlag. Das Krankentagegeld kommt mit rund 50 Euro separat dazu.
  • Mit Krankentagegeld sichern Sie Ihr laufendes Einkommen ab; für Selbstständige gehört es zur Grundausstattung. Wer über Wochen krank ist und nichts abgesichert hat, verliert das Einkommen bei laufenden Kosten.
  • Der Selbstbehalt ist der stärkste Hebel auf den Beitrag, der Steuereffekt kommt obendrauf. Rund 85 Prozent gelten als Basisanteil und sind als Vorsorgeaufwand absetzbar.
  • Vor jedem Antrag steht die anonyme Risikovoranfrage. Sie klärt Ihre Annahmechancen, ohne dass Ihr Name bei den Versicherern landet.

Ab wann sich die PKV für Selbstständige lohnt

Eine pauschale Einkommensschwelle, ab der die private Krankenversicherung für jeden Selbstständigen die richtige Wahl ist, gibt es nicht. Aus der Beratungspraxis lässt sich aber eine grobe Orientierung ableiten: Wirtschaftlich attraktiv wird die PKV in der Regel ab einem Gewinn von rund 2.500 Euro im Monat, wenn Sie unter 35 sind und Ihr Gesundheitszustand keine größeren Vorbehalte auslöst. Jung in die Selbstständigkeit und in dieser Größenordnung verdienen, das ist beitragsseitig die günstige Konstellation.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Sinnvoll ist der Einstieg meist erst im zweiten oder dritten Geschäftsjahr, wenn Einkommen und Beitragsfähigkeit eine gewisse Stabilität zeigen. Umgekehrt raten wir in der Praxis eher ab, wenn jemand jenseits der 45 steht und gleichzeitig schwach verdient. In dieser Lage spielt die freiwillige gesetzliche Versicherung ihre Vorteile aus, und ein späterer PKV-Wechsel baut über die wenigen verbleibenden Jahre kaum noch Altersrückstellungen auf.

Anders als Angestellte müssen Selbstständige keine Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Sie haben das Wahlrecht zwischen freiwilliger gesetzlicher Kasse und PKV frei in der Hand, sobald Sie hauptberuflich selbstständig sind.

Lohnt sich die PKV in Ihrem Fall?

Vier kurze Fragen ordnen Ihre Situation ein und zeigen, ob eine PKV-Prüfung sich für Sie lohnt oder die freiwillige gesetzliche Kasse aktuell der ruhigere Weg ist. Die Ampel ersetzt keine Beratung, gibt aber eine klare Richtung.

Frage 1 von 4

Wie hoch ist Ihr Gewinn ungefähr pro Monat?

Gemeint ist der Gewinn vor Steuern, nicht der Umsatz.

Der Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss

Selbstständige tragen den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Das wird oft als PKV-Nachteil dargestellt, greift aber zu kurz. Der fehlende Arbeitgeberzuschuss gilt für Selbstständige unabhängig vom System: Auch in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung tragen Sie den Beitrag allein, und dort obendrein einkommensabhängig.

Für junge Selbstständige ist je nach Leistungsniveau ein Monatsbeitrag von etwa 250 bis 650 Euro realistisch. Darin enthalten sind der Grundbeitrag für die Krankheitskosten, die private Pflegepflichtversicherung und der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent, der die Beiträge im Alter dämpfen soll. Das Krankentagegeld gehört nicht in diese Summe, es kommt als eigener Baustein mit rund 50 Euro hinzu.

Für die Einordnung nach Leistungsstufe geben die Tarife im Markt grob folgende Bandbreite her (Beispielprofil 35 Jahre):

Tarifstufe Bruttobeitrag pro Monat
Einsteiger-/Grundschutz350 bis 500 Euro
Komfort400 bis 700 Euro
Premium600 bis 900 Euro, mit Zusatzbausteinen bis rund 1.000 Euro

Erfahrungswerte aus der Vermittlungspraxis, keine Tarifangebote. Was Sie konkret zahlen, hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und gewählten Bausteinen ab.

Selbstbehalt: der stärkste Hebel auf den Beitrag

Wenn Sie den Beitrag senken möchten, ist der Selbstbehalt das wirksamste Instrument. Der Steuereffekt wirkt erst danach. Sie vereinbaren mit dem Versicherer, dass Sie kleinere Behandlungskosten bis zu einer festen Jahresgrenze selbst tragen. Im Gegenzug sinkt der laufende Beitrag spürbar.

Das funktioniert für Selbstständige gut, weil unregelmäßige kleine Arztkosten ohnehin gut planbar sind, größere Behandlungen aber abgesichert bleiben. Sinnvoll ist ein Selbstbehalt, dessen volle Höhe Sie in einem Jahr ohne Mehrbelastung schultern können. Wer mehr ansetzt, als er im Ernstfall verkraftet, spart am falschen Ende.

Der zweite Hebel ist die Tarifgestaltung selbst: ein solider Komforttarif statt eines überfrachteten Premiumpakets deckt für die meisten Selbstständigen das ab, was wirklich gebraucht wird. Welche Stufe zu Ihnen passt, hängt davon ab, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen und welches Eigenrisiko Sie tragen wollen.

Was Sie in der PKV wirklich zahlen, verglichen mit der GKV

Der Vergleich mit der freiwilligen gesetzlichen Kasse fällt oft anders aus als gedacht. In der GKV zahlen Selbstständige einen einkommensabhängigen Beitrag von rund 21 Prozent des Gewinns bis zur Beitragsbemessungsgrenze, unabhängig davon, wie oft sie zum Arzt gehen. In der PKV zahlen Sie einen festen Beitrag nach Alter und Gesundheit, den ein Selbstbehalt und die Beitragsrückerstattung zusätzlich senken.

Monatlicher Gewinn Freiwillige GKV1 PKV Komforttarif2
3.500 Eurorund 740 Eurorund 450 bis 700 Euro
5.000 Eurorund 1.055 Eurogleicher fester Beitrag
ab 5.812,50 EuroHöchstbeitrag rund 1.230 Eurounverändert

1 Freiwillige GKV: ermäßigter Beitragssatz 14,0 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent und Pflegeversicherung 4,2 Prozent für Kinderlose, berechnet auf den Gewinn bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (2026). Der ermäßigte Satz enthält kein Krankengeld. 2 Fester PKV-Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheit, das Krankentagegeld kommt mit rund 50 Euro separat dazu.

Der eigentliche Unterschied liegt in der Eigenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt tragen Sie kleinere Behandlungskosten bis zu einer festen Jahresgrenze selbst. Ein gesunder Selbstständiger, der einmal zur Zahnvorsorge geht (rund 40 Euro) und zweimal den Hausarzt sieht (zusammen rund 90 Euro), bleibt mit diesen rund 130 Euro klar unter einem Selbstbehalt von etwa 600 Euro und reicht nichts ein.

Dafür greift die Beitragsrückerstattung: Wer ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreicht, bekommt meist zwei bis vier Monatsbeiträge zurück. Selbst getragene Kleinkosten plus zurückerstattete Beiträge drücken die tatsächliche Jahresbelastung deutlich unter den reinen Beitrag. In der freiwilligen GKV gibt es diesen Effekt nicht, dort zahlen Sie den vollen einkommensabhängigen Beitrag, ob Sie zum Arzt gehen oder nicht. Welche Selbstbehalt-Stufe und welche Beitragsrückerstattung zu Ihrem Nutzungsverhalten passen, rechnet Max Eilert im Gespräch individuell durch.

Krankentagegeld: der Pflichtbaustein für Selbstständige

Als Selbstständiger haben Sie kein Sicherheitsnetz aus Lohnfortzahlung. Fallen Sie über Wochen aus, brechen Ihre Einnahmen weg, während Miete, Praxis- oder Bürokosten und der PKV-Beitrag weiterlaufen. Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld. Für Selbstständige gehört es zur Grundausstattung.

Die Kosten werden regelmäßig überschätzt. Ein passendes Krankentagegeld liegt für die meisten Selbstständigen bei rund 50 Euro im Monat und ist als Vorsorgeaufwand steuerlich abzugsfähig. Der Tagessatz sollte 80 bis 90 Prozent Ihres verfügbaren Nettos erreichen; als Faustformel gilt: Netto geteilt durch 30 plus PKV-Beitrag. Als praktische Untergrenze gilt, wo das Netto es zulässt, das Niveau des gesetzlichen Krankengelds von rund 135 Euro pro Tag (2026). Wer ohne Not darunter bleibt, ist meist unterversichert.

Eine pauschale Empfehlung für die Karenzzeit, also den Zeitraum bis das Krankentagegeld zu zahlen beginnt, gibt es bei Selbstständigen nicht. Die Frage lautet schlicht: ab wann wird es kritisch, wenn Sie nicht mehr arbeiten können? Wer ein bis zwei Monate Reserve hat, kann eine spätere Karenz wählen und spart Beitrag. Wer auf laufendes Einkommen angewiesen ist, setzt sie früh. Die Details, etwa die Abstimmung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, behandelt der Ratgeber zum Krankentagegeld für Selbstständige ausführlich.

Schwankendes Einkommen und der feste Beitrag

Die häufigste Sorge vor der PKV bei Selbstständigen ist der feste Beitrag bei unregelmäßigen Einnahmen. In der Praxis ist das eher eine betriebswirtschaftliche als eine reine Versicherungsfrage. Was hier hilft, ist ein Puffer aus den guten Monaten, der die schwachen abfedert. Wer das Auf und Ab seiner Einnahmen kennt, plant den Beitrag wie jede andere Fixkostenposition ein.

Hinzu kommt ein Punkt, der gern übersehen wird: In der freiwilligen GKV wird der Beitrag jedes Jahr neu aus Ihrem Gewinn berechnet. Verdienen Sie mehr, steigt der Beitrag mit, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der PKV-Beitrag bleibt dagegen unabhängig vom Gewinn gleich und ist über die Jahre besser planbar.

Gerät der Beitrag dauerhaft in ein Missverhältnis zum Einkommen, gibt es Stellschrauben innerhalb der PKV. Sie können den Selbstbehalt anheben oder beim eigenen Versicherer in einen günstigeren Tarif wechseln. Dieser interne Tarifwechsel ist in § 204 VVG geregelt. Er funktioniert allerdings nur, wenn beim eigenen Versicherer ein günstigerer Zieltarif existiert.

Die drei teuersten Fehler Selbstständiger

Aus vielen Mandaten lassen sich drei Fehler herausschälen, die Selbstständige am meisten Geld oder Schutz kosten.

Der erste ist der reine Billigtarif ohne Aufstiegspfad. Günstig einzusteigen ist in Ordnung, aber der Tarif muss sich ohne erneute Gesundheitsprüfung in ein besseres Niveau wechseln lassen. Wer sich in einem Einsteigertarif ohne diese Option festlegt, sitzt fest, sobald später Vorerkrankungen dazukommen.

Der zweite ist gar kein Krankentagegeld. Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung im Rücken, deshalb ist die Absicherung des laufenden Einkommens hier Existenzsicherung und kein Komfort.

Der dritte ist, keine Vorsorge für die eingesparten Beiträge zu treffen. Wer im Vergleich zur gesetzlichen Kasse Geld spart, sollte diese Differenz nicht einfach verkonsumieren. Entweder legen Sie konsequent privat zurück, oder Sie vereinbaren einen Beitragsentlastungs-Baustein, der den Beitrag im Alter dämpft. Zusammen mit den Alterungsrückstellungen aus den jungen Jahren und dem gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent hält das den Beitrag im Ruhestand stabiler, als viele befürchten.

Steuer: 85 Prozent als Vorsorgeaufwand

Dass Selbstständige den Beitrag ohne Arbeitgeber komplett selbst tragen, wirkt sich steuerlich zu Ihren Gunsten aus. Der Basisanteil Ihrer PKV-Prämie, also die Absicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse, ist als Vorsorgeaufwand abziehbar. Als Hausnummer gilt ein Basisanteil von rund 85 Prozent, der reale Wert liegt je nach Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent. Die gesetzliche Grundlage ist § 10 EStG, der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben einordnet.

Der Basisanteil ist dabei ohne die sonst üblichen Höchstbeträge abziehbar. Ihr Versicherer stellt jedes Jahr eine Bescheinigung aus, die den abzugsfähigen Anteil aufschlüsselt. Auch das Krankentagegeld zählt zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen.

Der Steuereffekt ist ein echter Vorteil, bleibt aber der Bonus obendrauf und nicht der Haupthebel auf den Beitrag. Wie sich der Abzug konkret auf Ihre Belastung auswirkt, rechnet der Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV durch.

Annahme, Berufe und die anonyme Voranfrage

Pauschale Risikozuschläge für bestimmte Berufsgruppen gibt es in der PKV nicht, weder für Handwerker noch für andere Selbstständige. Was es gibt, sind interne, nicht veröffentlichte Annahmegrenzen einzelner Versicherer: Manche Gesellschaft nimmt bestimmte selbstständige Berufe gar nicht erst an oder prüft sie genauer. Welcher Anbieter Ihre Konstellation annimmt, lässt sich nicht aus einer Tabelle ablesen.

Genau deshalb steht vor jedem Antrag die anonyme Risikovoranfrage. Dabei wird Ihre gesundheitliche Situation bei mehreren Versicherern abgeklopft, ohne dass Ihr Name übermittelt wird. Das verhindert, dass eine Ablehnung im internen Informationssystem der Versicherer landet und Ihre weitere Suche erschwert. Bestehen Vorerkrankungen, ist die Voranfrage die Pflicht-Vorstufe; wie Versicherer einzelne Diagnosen bewerten, ordnet der Hauptratgeber zur PKV trotz Vorerkrankung ein.

Ein Hinweis noch: Die PKV prüft Gesundheitsangaben strenger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer beides plant, lässt die Anträge parallel laufen, nicht nacheinander.

Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten

Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Sie erhalten Ihr Ergebnis innerhalb von fünf bis zehn Werktagen, kostenfrei und ohne Risiko eines HIS-Eintrags.

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Oder anonyme Risikovoranfrage ausfüllen

Schritt 1 von 4

Ihre Basics

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Einkommen lohnt sich die PKV für Selbstständige?

Eine feste Schwelle gibt es nicht, als grobe Orientierung gilt aber ein Gewinn ab rund 2.500 Euro im Monat, wenn Sie unter 35 sind und Ihr Gesundheitszustand passt. Ideal ist ein Einstieg, wenn das Einkommen über ein bis zwei Jahre stabil läuft. Ab etwa 45 Jahren und bei schwachem Verdienst ist die freiwillige gesetzliche Kasse oft der ruhigere Weg.

Was kostet die PKV für einen Selbstständigen im Monat?

Für einen jungen Selbstständigen liegt der Monatsbeitrag je nach Leistungsstufe etwa zwischen 250 und 650 Euro. Darin enthalten sind die Krankheitskosten, die private Pflegepflichtversicherung und der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent. Das Krankentagegeld kommt mit rund 50 Euro separat dazu. Der konkrete Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und gewählten Bausteinen ab.

Brauche ich als Selbstständiger zwingend ein Krankentagegeld?

Praktisch ja. Anders als Angestellte haben Sie keine Lohnfortzahlung. Fallen Sie über Wochen aus, brechen Ihre Einnahmen weg, während die Fixkosten weiterlaufen. Ein passendes Krankentagegeld kostet für die meisten Selbstständigen rund 50 Euro im Monat, ist steuerlich abzugsfähig und sollte einen Tagessatz von 80 bis 90 Prozent Ihres Nettos abdecken, wo das Netto es zulässt mindestens auf dem Niveau des gesetzlichen Krankengelds von rund 135 Euro pro Tag (2026).

Wie senke ich den PKV-Beitrag am wirksamsten?

Der stärkste Hebel ist der Selbstbehalt: Sie tragen kleinere Kosten bis zu einer festen Jahresgrenze selbst und zahlen dafür einen niedrigeren Beitrag. Sinnvoll ist nur ein Selbstbehalt, dessen volle Höhe Sie in einem Jahr ohne Mehrbelastung schultern können. Der zweite Hebel ist die Tarifwahl, also ein solider Komforttarif statt eines überfrachteten Premiumpakets. Der Steuereffekt entlastet zusätzlich.

Wie viel meines PKV-Beitrags kann ich steuerlich absetzen?

Der Basisanteil der Prämie, also die Absicherung auf gesetzlichem Niveau, ist als Vorsorgeaufwand nach § 10 EStG abziehbar. Als Hausnummer gelten rund 85 Prozent, der reale Wert liegt je nach Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent. Dieser Basisanteil ist ohne die sonst üblichen Höchstbeträge abziehbar. Auch das Krankentagegeld zählt zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen.

Was passiert mit der PKV, wenn meine Einnahmen einbrechen?

Der Beitrag bleibt unabhängig vom Einkommen gleich, was in schwachen Monaten belasten kann. Der tragfähigste Weg ist ein Puffer aus den guten Monaten. Innerhalb der PKV können Sie zusätzlich den Selbstbehalt anheben oder beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif wechseln, sofern dort ein passender Zieltarif existiert. Auch die gesetzliche Kasse greift bei freiwillig Versicherten einkommensabhängig zu.

Gibt es Berufe, die in der PKV schwerer angenommen werden?

Pauschale Risikozuschläge für Berufsgruppen gibt es in der PKV nicht. Einzelne Versicherer haben aber interne, nicht veröffentlichte Annahmegrenzen und nehmen bestimmte selbstständige Berufe gar nicht erst an oder prüfen sie genauer. Welcher Anbieter Ihre Konstellation annimmt, klärt am zuverlässigsten eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen läuft.

Komme ich als Selbstständiger wieder zurück in die gesetzliche Kasse?

Eine Rückkehr ist als Selbstständiger nur eingeschränkt möglich und ab 55 Jahren in den meisten Fällen ausgeschlossen. Wer absehbar wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt, kann den Gesundheitszustand über eine kleine Anwartschaft einfrieren. Diese Frage gehört vor dem Wechsel auf den Tisch und wird in der Beratung individuell geklärt.

Rechtsgrundlagen: § 204 VVG (interner Tarifwechsel), § 10 EStG (Vorsorgeaufwand).

Max Eilert, Geschäftsführer Elbland Finanz

Max Eilert

Geschäftsführer Elbland Finanz · Versicherungsmakler IHK

„Bei Selbstständigen entscheidet weniger der Steuervorteil als die Frage, ob das Einkommen stabil läuft und das Krankentagegeld sitzt. Wer jung, gesund und etabliert ist, fährt mit der PKV meist gut. Welcher Versicherer annimmt, klären wir vorher anonym, nie mit einem Direktantrag auf gut Glück."

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