Krankentagegeld für Selbstständige: Tagessatz, Karenz und Steuer in der Praxis 2026
Für Selbstständige ist Krankentagegeld kein Komfort-Baustein, sondern das Rückgrat der Einkommens-Absicherung. Ohne Lohnfortzahlung, ohne automatisches Krankengeld und mit Betriebsausgaben, die unabhängig vom Gesundheitszustand weiterlaufen, entscheidet die Krankentagegeldversicherung darüber, ob eine längere Erkrankung den Betrieb existenziell trifft oder nicht. Diese Seite zeigt, welcher Tagessatz wirklich passt, welche Karenzzeit zur Liquiditäts-Reserve gehört, und ob der GKV-Wahltarif oder das private Krankentagegeld die richtige Lösung ist.
Das Wichtigste in Kürze
Tagessatz-Faustformel für Selbstständige: 90 Prozent vom verfügbaren Netto, geteilt durch 30. Default-Empfehlung 2026: 100 bis 130 Euro pro Tag.
Karenz als Frage statt Tabelle: Ab wann wird der Einkommens-Ausfall für Sie kritisch? Möglich sind Karenzen ab Tag 1, Woche 1, Woche 2, Woche 4 oder Woche 6.
GKV-Wahltarif vs. PKV-Krankentagegeld: Wahltarif ist billiger in der Annahme, aber auf 78 Wochen begrenzt. PKV-Krankentagegeld ist flexibler, höher und unbegrenzt.
Steuerlich besser als Krankengeld: Privates Krankentagegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt.
Die wichtigste Falle: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sauber abgestimmt sein, sonst droht eine rückwirkende Rückforderung. Mehr dazu auf unserer Pillar-Seite zum Krankentagegeld in der PKV.
Wir beraten als unabhängige Versicherungsmakler aus Sachsen Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer aus ganz Deutschland. Diese Seite ist die Spezial-Vertiefung zu unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung in der PKV und fokussiert ausschließlich die Situation von Selbstständigen.
Hinweis zu den Inhalten dieser Seite: Stand 2026, persönliche Beratungspraxis von Elbland Finanz. Keine pauschale Empfehlung. Jede konkrete Tarif- oder Anbieterentscheidung erfordert eine individuelle Prüfung Ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation.
Selbstständige stehen bei einer längeren Erkrankung vor einer Situation, die in der Lebensplanung der meisten gar nicht abgebildet ist. Während Angestellte für die ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekommen und danach Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse erhalten, gibt es für Selbstständige weder das eine noch das andere automatisch. Wer privat versichert ist, hat von vornherein keinen Krankengeld-Anspruch. Wer in der GKV ist, hat nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn er aktiv einen Wahltarif abgeschlossen hat.
Die wirtschaftliche Realität ohne Krankentagegeld
Eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, bedeutet für die meisten Selbstständigen ohne Absicherung einen ernsthaften Liquiditäts-Stress. Die Betriebsausgaben laufen weiter. Miete für Büro oder Werkstatt, Leasingraten für das Geschäftsfahrzeug, laufende Software-Abos, Versicherungs-Beiträge, eventuelle Mitarbeitergehälter — all das fällt unabhängig davon an, ob Sie arbeiten können oder nicht. Hinzu kommt der private Lebensunterhalt, der ebenfalls nicht pausiert. Wer keine Reserven hat, gerät innerhalb weniger Wochen in eine kritische Situation. Wer Reserven hat, frisst sie auf.
Die Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Sie zahlt ab dem vereinbarten Tag ein steuerfreies Tagegeld, solange Sie arbeitsunfähig sind. In der regulären PKV-Variante ist die Leistung unbegrenzt, und der Tagessatz ist bis zur Höhe des Nettoeinkommens frei vereinbar. Damit ist Krankentagegeld neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der wichtigste Baustein in der Einkommens-Absicherung von Selbstständigen.
Was Selbstständige strukturell vom Angestellten-Fall unterscheidet
Keine Lohnfortzahlung: Die ersten sechs Wochen, in denen Angestellte voll abgesichert sind, müssen Selbstständige aus eigener Tasche oder über Krankentagegeld ab Tag 1 abdecken.
Kein automatisches Krankengeld: Selbst wer in der GKV ist, hat als Selbstständiger nur dann Krankengeld-Anspruch, wenn er aktiv den Wahltarif gewählt hat. Standard ist null.
Doppelbelastung im Krankheitsfall: Während die Betriebsausgaben weiterlaufen, fällt das Einkommen vollständig weg. Das ist ein anderes Risiko-Profil als bei Angestellten, deren Fixkosten typischerweise mit dem Einkommen pausieren würden.
Längere Genesungszeiten als Risiko: Selbstständige haben oft das Bedürfnis, sich nicht voll auszukurieren, sondern bei erster Möglichkeit wieder zu arbeiten. Krankentagegeld setzt den finanziellen Druck herab und ermöglicht eine vollständige Genesung — was langfristig die wirtschaftlich rationalere Lösung ist.
Wer in die enge Definition „Selbstständiger" fällt
Für die Krankentagegeldversicherung sind als Selbstständige im engeren Sinn alle einzuordnen, die keine Lohnfortzahlung aus einem Anstellungsverhältnis bekommen. Dazu gehören:
Klassische Selbstständige mit eigenem Gewerbe, Handwerksbetrieb oder Einzelfirma
Freelancer mit überwiegend einem oder wenigen Auftraggebern
Beherrschende GmbH-Geschäftsführer mit 50 Prozent Anteilen oder mehr, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige eingestuft
Nicht in diese Gruppe gehören dagegen nicht-beherrschende GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände mit Anstellungsvertrag. Sie sind sozialversicherungsrechtlich Angestellte und haben Lohnfortzahlungs-Anspruch. Allerdings kann der Dienstvertrag eine längere Lohnfortzahlung vorsehen — bis zu sechs Monate sind in der Praxis verbreitet. Diese Konstellation behandeln wir auf der Pillar-Seite.
Wie hoch sollte Ihr Tagessatz sein?
Der Tagessatz ist die einzige Stellschraube, die im Schadensfall wirklich zählt. Zu niedrig vereinbart, schließt das Krankentagegeld die Lücke nicht und Sie verbrennen Reserven. Zu hoch vereinbart, zahlen Sie unnötig hohen Beitrag und der Versicherer kürzt im Leistungsfall ohnehin auf das tatsächliche Netto.
Unsere Faustformel für Selbstständige
Aus unserer Beratungspraxis 2026: 90 Prozent des verfügbaren Nettos, geteilt durch 30. Diese 90 Prozent berücksichtigen, dass Selbstständige im Krankheitsfall einen Teil der laufenden Privatausgaben nicht haben (Berufskleidung, Fortbildung, berufliche Mobilität), aber der Großteil der Lebenshaltung weiterläuft. Die Division durch 30 macht aus dem Monatswert einen Tageswert.
Zwei konkrete Beispiele:
Beispiel 1 — IT-Freelancer mit 5.000 Euro Netto pro Monat: 5.000 × 0,9 / 30 = 150 Euro Tagessatz.
Beispiel 2 — Handwerksmeister mit 3.500 Euro Netto pro Monat: 3.500 × 0,9 / 30 = 105 Euro Tagessatz.
Für die meisten Selbstständigen mittleren Einkommens landet die Empfehlung 2026 in der Spanne 100 bis 130 Euro pro Tag. Wer deutlich darüber liegt, ist entweder in einem überdurchschnittlich gut verdienenden Beruf oder rechnet die Faustformel mit dem Bruttoeinkommen statt dem Netto — was ein typischer Fehler ist.
Tagessatz-Schätzer
Geben Sie Ihre Eckdaten ein und prüfen Sie unsere Faustformel direkt. Der Schätzer ist absichtlich knapp gehalten. Eine ausführlichere Variante mit Karenz, Alter und Beitragsschätzung finden Sie auf unserem Krankentagegeld-Rechner.
Tagessatz-Schätzer
Welcher Tagessatz passt zu Ihrer Situation?
Drei Eingaben, eine Orientierungs-Empfehlung nach unserer Beratungs-Faustformel 2026. Für die volle Berechnung mit Karenz, Beitragsschätzung, GKV-Vergleich und BU-Lücke nutzen Sie den detaillierten Krankentagegeld-Rechner.
Empfohlener Tagessatz120 €deckt rund 3.600 € pro Monat ab
Wie wir rechnen: 90 % des verfügbaren Netto, geteilt durch 30. Inklusive Puffer für Privatfixkosten und Rücklagen-Verbrauch.
Orientierungs-Empfehlung, keine verbindliche Beitragsauskunft. Der tatsächliche Tagessatz hängt von Karenz, Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl ab. Wir prüfen Ihre konkrete Konstellation in der individuellen Beratung.
Warum 100 Prozent vom Netto in der Regel zu viel ist
Versicherer kürzen im Leistungsfall auf das tatsächlich nachgewiesene Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Wenn Sie 200 Euro Tagessatz vereinbart haben, aber im Schnitt nur 150 Euro Netto pro Tag verdienen, bekommen Sie 150 Euro ausgezahlt und haben die zusätzliche Versicherungsprämie umsonst gezahlt. Vor allem in einem Jahr mit unterdurchschnittlichem Einkommen — etwa nach einer Gründungsphase oder nach Investitionen — kann der Tagessatz schnell über dem nachweisbaren Netto liegen.
Wenn das Einkommen schwankt
Selbstständige mit stark schwankenden Einkommen sollten den Tagessatz am unteren Korridor des typischen Jahres orientieren, nicht am Spitzenjahr. Bei einem Einkommens-Anstieg lässt sich der Tagessatz über die Kaltsprung-Option später erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die umgekehrte Richtung — von einem zu hohen Tagessatz herunter — funktioniert ebenfalls, ist aber nicht der Regelfall, weil dabei Beiträge bereits gezahlt sind, die im Leistungsfall nicht zurückkommen.
Welche Karenzzeit passt für Selbstständige?
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Krankheitsbeginn und dem ersten Tag, an dem das Krankentagegeld gezahlt wird. Für Angestellte ist die Antwort einfach: Tag 43, weil bis dahin der Arbeitgeber zahlt. Für Selbstständige gibt es keine Lohnfortzahlung. Damit ist die Karenz eine echte Beratungsfrage, keine Standard-Antwort.
Die richtige Frage ist nicht „welche Karenz", sondern „ab wann kritisch"
In unserer Beratung stellen wir die Karenzfrage nicht als Tabellen-Standard, sondern als Liquiditäts-Frage: Wie lange können Sie einen vollständigen Einkommens-Ausfall ohne Krankentagegeld überbrücken, bevor es eng wird? Wer zwei Monate Lebenshaltung plus Betriebsausgaben auf der Hohen Kante hat, kann eine Karenz ab Tag 43 wählen. Wer von Monat zu Monat lebt, braucht eine Karenz ab Tag 1 oder Woche 1.
Übliche Karenz-Optionen und Beitrags-Auswirkung
Karenz
Wer sie wählt
Beitrags-Effekt vs. Tag 43
Tag 1
Geringe Liquiditäts-Reserve, hohe laufende Kosten, Allein-Geschäftsführung ohne Vertretung
ungefähr verdoppelt
Woche 1 (ab Tag 8)
Kleine Reserve (eine bis zwei Wochen), Risiko-Beruf mit kurzfristigem Einkommens-Ausfall
plus 40 bis 60 Prozent
Woche 2 (ab Tag 15)
Mittlere Reserve (vier bis sechs Wochen), Tätigkeit mit kurzfristig delegierbarem Anteil
plus 15 bis 30 Prozent
Woche 4 (ab Tag 29)
Gute Reserve (zwei bis drei Monate), Geschäftsmodell mit längerem Vorlauf
minus 10 bis 15 Prozent
Woche 6 (ab Tag 43)
Stabile Reserve, etablierter Betrieb mit Vertretungs-Strukturen
Standard / Referenz
Die Beitrags-Spannen sind Richtwerte aus unserer Beratungspraxis 2026 und variieren nach Versicherer, Tarif und Eintrittsalter. Die genaue Auswirkung prüfen wir im Bedingungswerk-Vergleich pro Mandat.
Freiberufler in einer Berufsausübungs-Gemeinschaft — typisch Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater — haben oft im Gesellschaftsvertrag eine Pflicht zur Krankentagegeldversicherung mit definierter Karenz. Üblich sind Karenzen zwischen 21 und 29 Tagen, weil ab diesem Zeitraum eine Vertretungsregelung oder eine Vertretervergütung anfällt. Wer eine BAG plant oder beitritt, sollte den Karenz-Standard des Gesellschaftsvertrags vor Abschluss der KTG kennen.
GKV-Wahltarif oder PKV-Krankentagegeld?
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben zwei Wege, Krankentagegeld abzusichern: den GKV-Wahltarif Krankengeld der eigenen Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung. Beide Wege haben unterschiedliche Profile, und die Wahl hängt davon ab, welche Tagessatz-Höhe Sie brauchen, ob Sie Vorerkrankungen haben und wie lange Sie maximal abgesichert sein wollen.
Direktvergleich GKV-Wahltarif und PKV-Krankentagegeld
Kriterium
GKV-Wahltarif Krankengeld
PKV-Krankentagegeld
Tagessatz-Höhe
begrenzt auf 70 Prozent Brutto oder maximal 90 Prozent Netto (gesetzlich), 2026 ca. 135 Euro Maximum
frei vereinbar bis zur Höhe des Nettos
Bezugsdauer
78 Wochen pro Krankheit
unbegrenzt, solange arbeitsunfähig
Beitrags-Aufschlag
0,6 bis 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens, zusätzlich zum normalen GKV-Beitrag
eigenständige Prämie, typisch 30 bis 80 Euro für 100 Euro Tagessatz
Gesundheitsprüfung
keine
ja, vor Vertragsabschluss
Steuer-Behandlung
steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt
Karenz-Wahl
Tag 15 oder Tag 22 (kassenabhängig)
Tag 1 bis Tag 43, frei wählbar
Wann der GKV-Wahltarif sinnvoll ist
Der GKV-Wahltarif ist die praktischere Lösung in zwei Konstellationen. Erstens, wenn der Tagessatz-Bedarf moderat ist — bis ungefähr 110 Euro pro Tag — und ein Krankheitsfall realistisch innerhalb von 78 Wochen ausheilt. Zweitens, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, die eine PKV-Krankentagegeldversicherung verhindern würden oder mit hohen Zuschlägen belegen. Der GKV-Wahltarif kommt ohne Gesundheitsprüfung aus, ist also für Mandanten mit schwierigen Anamnesen oft die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Einkommens-Absicherung im Krankheitsfall zu bekommen.
Wann das PKV-Krankentagegeld die bessere Wahl ist
Für gesunde Selbstständige mit höherem Einkommen ist das private Krankentagegeld in den meisten Fällen das überlegene Werkzeug. Der Tagessatz lässt sich höher und freier wählen, die Bezugsdauer ist unbegrenzt, der Beitrag wächst nicht automatisch mit dem Einkommen, und es entsteht kein Progressionsvorbehalt im Steuerjahr der Auszahlung. Wer plant, lange selbstständig zu sein, bekommt zusätzlich Altersrückstellungen aufgebaut, die bei einem späteren Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG erhalten bleiben.
Kombination beider Wege
Eine Kombination aus GKV-Wahltarif für die ersten Wochen und ergänzendem privaten Krankentagegeld ab Tag 43 oder später ist grundsätzlich möglich, in der Praxis aber selten sinnvoll. Der Wahltarif kostet auch ohne Inanspruchnahme jeden Monat den Beitrags-Aufschlag, während das private KTG mit einer langen Karenz deutlich günstiger zu haben ist. Eine saubere Einzelberatung zeigt, welche der beiden Lösungen oder welche Kombination zur konkreten Situation passt.
Steuer und Betriebsausgaben
Der steuerliche Vergleich zwischen privatem Krankentagegeld und gesetzlichem Krankengeld fällt eindeutig zugunsten der privaten Variante aus. Beide Leistungen sind im Auszahlungs-Moment steuerfrei. Das Krankengeld der GKV unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — es erhöht Ihren persönlichen Steuersatz für alle übrigen Einkünfte im Steuerjahr. Wer also im Krankheitsjahr noch Einnahmen aus Selbstständigkeit, Kapitalerträge oder andere Einkünfte hat, zahlt darauf einen höheren Steuersatz, als ohne das Krankengeld zu zahlen wäre.
§ 3 Nr. 1a EStG: privates Krankentagegeld ist anders
Das private Krankentagegeld ist nach Paragraph 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz vollständig steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Diese Sonderstellung ist im Gesetz explizit so geregelt. Für Selbstständige, die in einem schlechten Jahr Krankentagegeld beziehen und gleichzeitig noch Resterträge aus ihrer Geschäftstätigkeit haben, ist das ein substanzieller Vorteil gegenüber dem gesetzlichen Krankengeld.
Beiträge: in der Regel nicht als Betriebsausgaben absetzbar
Die Frage, ob die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgaben absetzbar sind, taucht in der Beratung regelmäßig auf. Die kurze Antwort: im Regelfall nein. Krankentagegeld ist eine Versicherung gegen private Einkommensausfälle. Sie wird vom Finanzamt überwiegend als private Vorsorge eingestuft und nicht als betriebsbedingte Aufwendung. Die Beiträge sind damit nicht als Betriebsausgaben anerkannt und können auch nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Ausnahmen, die mit dem Steuerberater zu prüfen sind
Es gibt Konstellationen, in denen eine andere Einordnung denkbar ist. Etwa, wenn die Krankentagegeldversicherung explizit für einen Schlüssel-Geschäftsführer abgeschlossen wird und die Police selbst auf die GmbH oder die KG läuft. Auch bei bestimmten BAG-Konstruktionen, in denen die Pflicht zur Krankentagegeldversicherung im Gesellschaftsvertrag verankert ist, kann der Steuerberater eine betriebliche Einordnung prüfen. Solche Fälle sind Einzelfall-Beratung und sollten nicht ohne Rückkopplung mit dem Steuerberater pauschal angenommen werden.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung
Die mit Abstand wichtigste Falle in der Krankentagegeldversicherung betrifft die Abstimmung mit einer parallel laufenden Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige KTG-Tarife stellen die Leistung ein oder fordern sie sogar rückwirkend zurück, sobald die BU-Versicherung eine Berufsunfähigkeit anerkennt. In der schlimmsten Ausprägung erhält der Mandant zuerst zwölf oder achtzehn Monate Krankentagegeld, dann eine rückwirkende BU-Anerkennung — und der KTG-Versicherer fordert das gezahlte Tagegeld komplett zurück.
Diese Falle ist das Kern-Risiko, das wir bei jedem KTG-Mandat im Bedingungswerk prüfen, und das Vergleichsportale typischerweise nicht erfassen. Den ausführlichen Hintergrund mit Beispielfall haben wir auf der Pillar-Seite zum Krankentagegeld in der PKV beschrieben. Für Selbstständige bedeutet das in der Praxis:
Vor jedem KTG-Abschluss prüfen, wie sich der Tarif zur Berufsunfähigkeits-Schnittstelle verhält
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Antragsprüfung oft strenger als die PKV — beide Sparten möglichst parallel anonym anfragen, damit später nicht eine Lücke entsteht
BU und KTG sollten im selben Beratungsgespräch gedacht werden, nicht in zwei isolierten Abschlüssen
Typische Fallen bei Selbstständigen
Aus unserer Beratungspraxis 2026: die sechs Fehler, die wir bei der KTG-Beratung von Selbstständigen am häufigsten sehen.
1. Tagessatz mit Brutto statt Netto kalkuliert
Wer den Tagessatz aus dem Bruttoeinkommen ableitet, vereinbart in der Regel einen viel zu hohen Wert, der im Leistungsfall auf das Netto gekürzt wird. Die Versicherungsprämie war dann jahrelang zu hoch, ohne dass die Leistung jemals höher ausfällt als auf Netto-Basis.
2. PKV-Beitrag nicht in die Tagessatz-Kalkulation einbezogen
Wer in der PKV ist, zahlt während der Krankheit weiter den vollen PKV-Beitrag. Bei einem PKV-Beitrag von 600 Euro pro Monat bedeutet das einen zusätzlichen Tagesbedarf von 20 Euro, der sonst aus dem Krankentagegeld nicht abgedeckt ist. Selbstständige, die diesen Beitrag in der Faustformel weglassen, vereinbaren einen strukturell zu niedrigen Tagessatz.
3. GKV-Wahltarif vergessen, obwohl angemessen
Selbstständige in der GKV mit moderatem Einkommen und ohne hohen Tagessatz-Bedarf hätten oft im Wahltarif eine günstigere Lösung gehabt, sind aber auf den Vergleich zu privaten Krankentagegeldversicherern erst dann gegangen, als das Maklergespräch das thematisierte. Die Wahltarif-Option als Erst-Variante zu prüfen ist Pflicht, auch wenn am Ende die private Variante die bessere ist.
4. Karenz zu kurz, weil pauschal Tag 1 gewählt
Selbstständige, die in der Beratung „lieber sofort abgesichert" sagen, wählen Karenz Tag 1 und zahlen damit den doppelten Beitrag. Wer eine Liquiditäts-Reserve von vier bis sechs Wochen hat, fährt mit einer Karenz Woche 4 oder Woche 6 strukturell besser. Die richtige Karenz ist die, die zur tatsächlichen finanziellen Reserve passt — nicht die, die im Worst-Case sofort zahlt.
5. Bedingungswerk nicht gelesen, Vergleichsportal vertraut
Vergleichsportale erfassen typischerweise nur die Eckdaten von Krankentagegeldversicherungen — Tagessatz-Spanne, Karenz-Optionen, Beitrag. Die kritischen Klauseln stehen aber im Bedingungswerk, das die Portale nicht ausspielen. Dazu gehören die AU-Klausel mit BU-Schnittstelle, die räumliche Beschränkung der Leistung, die Mutterschutz-Regelung, die Wartezeit nach Vorerkrankungen.
6. BU-Versicherung erst nach der KTG geprüft
Wer zuerst die Krankentagegeldversicherung abschließt und sich erst danach um die Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert, riskiert eine BU-Ablehnung wegen Anamnese-Punkten, die im KTG-Antrag bereits angegeben sind und damit im HIS-System sichtbar werden. Die Beratungs-Reihenfolge ist umgekehrt: anonyme BU-Voranfrage zuerst, dann BU-Abschluss, dann KTG. Wer beides parallel braucht, schickt eine anonyme Doppel-Voranfrage.
Häufige Fragen
Bekommen Selbstständige Krankengeld?
Nicht automatisch. Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann gegen Einkommensausfall abgesichert, wenn sie einen GKV-Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben. Standardmäßig ist der Schutz auf null gesetzt. Wer in der privaten Krankenversicherung ist, hat von vornherein keinen Krankengeld-Anspruch und braucht eine private Krankentagegeldversicherung als Lückenschluss.
Was kostet Krankentagegeld für Selbstständige?
Die Bandbreite ist groß und hängt von Tagessatz, Karenzzeit und Eintrittsalter ab. Für einen 35-jährigen Selbstständigen mit einem Tagessatz von 100 Euro und Karenz ab Tag 43 liegen die Beiträge 2026 typisch zwischen 30 und 60 Euro pro Monat. Bei Karenz ab Tag 1 verdoppelt sich der Beitrag in etwa, bei Karenz ab Tag 22 sinkt er um 20 bis 35 Prozent gegenüber der 43-Tage-Variante.
Kann ich den Tagessatz später noch erhöhen?
Ja, über die Kaltsprung-Optionen, die in den meisten Tarifen vorgesehen sind. Sie erlauben eine Tagessatz-Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung, allerdings nur zu definierten Zeitpunkten und in begrenzter Höhe. Eine jährliche automatische Dynamisierung wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der KTG-Praxis weniger verbreitet. Wichtig: die Erhöhung muss zur tatsächlichen Einkommensentwicklung passen, sonst kürzt der Versicherer im Leistungsfall auf das nachgewiesene Netto.
Sind die Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar?
Im Regelfall nein. Krankentagegeld ist eine private Versicherung, die Lebensrisiken absichert. Die Beiträge gelten als private Lebenshaltungskosten und sind nicht als Betriebsausgaben anerkannt. In Ausnahmefällen, etwa bei einer rein betrieblich genutzten Krankentagegeldversicherung für Schlüsselmitarbeiter, kann die Einordnung anders aussehen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Gibt es eine Wartezeit, bevor das Krankentagegeld zahlt?
Ja. Die meisten Tarife haben eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn, in der bei einer Neuerkrankung noch nicht geleistet wird. Bei Unfällen entfällt diese Wartezeit. Zusätzlich gilt für bestimmte Leistungen, etwa bei Schwangerschaft, eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Schließen Sie deshalb keine KTG ab, wenn Sie eine konkrete Operation oder einen längeren Krankheitsfall absehen können.
Zahlt Krankentagegeld im Mutterschutz?
Nein. Mutterschutz ist gesetzliches Beschäftigungsverbot, nicht medizinische Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige Frauen erhalten in der Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt kein Krankentagegeld aus der privaten Versicherung. Einige Tarife bieten optionale Bausteine für Mutterschaftsgeld an, die separat vereinbart werden müssen. Wer Familienplanung absehen kann, sollte diesen Baustein vor Vertragsabschluss prüfen.
Zahlt Krankentagegeld auch im Ausland?
Standard-Tarife begrenzen die Leistung räumlich auf Deutschland. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hat diese Begrenzung als zulässig bestätigt, auch innerhalb der EU. Für Selbstständige mit längeren Auslandsaufenthalten, etwa Mandantengeschäft im Ausland oder Sabbatical, sollte vor Vertragsabschluss eine Auslands-Klausel separat vereinbart werden.
Wie wechsle ich von einem KTG-Tarif in einen anderen?
Bei einem internen Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten. Der Versicherer darf für die neuen Mehrleistungen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren. Bei einem externen Wechsel gehen die Altersrückstellungen verloren, der neue Versicherer prüft den Gesundheitszustand komplett neu. Vor jedem Wechsel sollten Sie eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um zu klären, zu welchen Konditionen Sie aufgenommen werden, ohne dass Ihre Anfrage in der HIS-Datei landet.
Ihre Voranfrage — anonym, ohne HIS-Risiko
Wenn Sie als Selbstständige oder Selbstständiger Krankentagegeld absichern wollen, prüfen wir mit Ihnen die beiden Wege parallel: GKV-Wahltarif und private Krankentagegeldversicherung. Bei der privaten Variante stellen wir eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern und vergleichen die Bedingungswerke direkt — inklusive der kritischen AU-Klausel für die BU-Schnittstelle. Sie erhalten innerhalb von fünf bis zehn Werktagen eine konkrete Aussage, zu welchen Konditionen Ihre Aufnahme möglich ist, ohne dass Ihre Anfrage in der HIS-Datei landet.
Schritt 1 von 4
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