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PKV für Angestellte

Private Krankenversicherung Angestellte: Wechsel + Kosten 2026

Als Angestellter dürfen Sie nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. 2026 liegt diese Schwelle bei 77.400 Euro. Dieser Ratgeber ordnet ein, wann der Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und warum das Krankentagegeld für Angestellte über der Grenze zum Pflichtbaustein wird.

Mehr über Max
  • 2026 Fachberater für Finanzdienstleistungen · IHK Stuttgart
  • 2025 Spezialisierung private Krankenversicherung
  • 2024 Diplom-Ingenieur · TU Dresden
  • 2020 Fachmann für Finanzanlagen · IHK Berlin
  • 2018 Versicherungsfachmann · IHK Berlin
Vollständige Vita

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zugang hängt vom Gehalt ab: Erst ab einem Bruttojahresgehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (2026) dürfen Sie als Angestellter wechseln.
  • Der Arbeitgeber beteiligt sich: bis zu 508,58 Euro monatlich zur Krankenversicherung und 104,63 Euro zur Pflegepflichtversicherung (Höchstwerte 2026, § 257 SGB V).
  • Krankentagegeld schließt die Einkommenslücke, wenn die Lohnfortzahlung endet. Die Karenzzeit ist frei wählbar, für Angestellte ist ein Start ab Tag 43 üblich. Mehr dazu im Krankentagegeld-Ratgeber.
  • Der Gesundheitszustand prägt den Beitrag: Wer früh und gesund einsteigt, hat bessere Chancen auf günstige Konditionen. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt das vorab.
  • Die Rückkehr in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr weitgehend gesperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer wechselt, sollte das vorher einplanen.

Der Zugang zur PKV beginnt bei der Gehaltsgrenze

Anders als Selbstständige oder Beamte können Angestellte nicht frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Solange Ihr Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie pflichtversichert in der GKV. Erst wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, werden Sie versicherungsfrei und dürfen in die PKV wechseln.

Für 2026 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Maßgeblich ist das regelmäßige Bruttoentgelt, dazu zählen feste Gehaltsbestandteile und vertraglich zugesagte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Schwankende Zulagen oder Überstundenvergütungen rechnen in der Regel nicht hinein.

Eine ältere Sonderregelung gibt es für alle, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren. Für sie gilt eine niedrigere besondere Grenze von 69.750 Euro. Wie die Grenze im Detail berechnet wird und welche Gehaltsbestandteile zählen, lesen Sie im Ratgeber zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss 2026 ausfällt

Wer als Angestellter privat versichert ist, bleibt nicht allein auf dem Beitrag sitzen. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, der in § 257 SGB V geregelt ist. Die Logik ist dieselbe wie in der gesetzlichen Versicherung: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, gedeckelt auf den Betrag, der sich aus dem Höchstbeitrag der GKV ergibt.

Für 2026 bedeutet das einen Höchstzuschuss von 508,58 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Dazu kommt der Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung von höchstens 104,63 Euro. Liegt Ihr PKV-Beitrag unter dem Doppelten dieser Werte, trägt der Arbeitgeber davon die Hälfte. Liegt Ihr Beitrag darüber, bleibt der Zuschuss am Deckel stehen und Sie tragen den übersteigenden Teil selbst.

Für den Vergleich mit der gesetzlichen Kasse zählt deshalb Ihr Effektivbeitrag, also der Beitrag nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses, und zwar inklusive des Pflegeanteils. Den vollen Höchstzuschuss bekommen nur Beschäftigte, deren Beitrag den Deckel erreicht. Wer als junger, gesunder Einsteiger einen niedrigen Beitrag zahlt, erhält entsprechend weniger Zuschuss in absoluten Euro, profitiert dafür aber von einem niedrigen Ausgangsbeitrag.

Effektivbeitrag nach Arbeitgeberzuschuss berechnen

Der Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr eigener Anteil nach dem hälftigen Arbeitgeberzuschuss ist. Tragen Sie Ihren Kranken- und Pflegebeitrag ein.

Tragen Sie Ihren monatlichen PKV-Beitrag ein. Der Rechner zieht den hälftigen Arbeitgeberzuschuss ab, gedeckelt auf die Höchstwerte 2026, und zeigt Ihren Eigenanteil.

Ihr Beitrag gesamt760,00 Euro
Arbeitgeberzuschuss (max. 508,58 Euro + 104,63 Euro)380,00 Euro
Ihr Eigenanteil pro Monat380,00 Euro

Vereinfachte Darstellung der Zuschuss-Mechanik nach § 257 SGB V, kein Tarifangebot. Der Höchstzuschuss gilt für 2026; maßgeblich ist Ihre individuelle Abrechnung.

Mit welchen Beiträgen Angestellte rechnen sollten

Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsniveau ab. Ihr Einkommen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle. Aus der Beratungspraxis von Elbland Finanz ergeben sich für den Angestelltentarif folgende Spannen:

Einstiegsalter Bruttobeitrag pro Monat
unter 30 Jahre470 bis 550 Euro
30 bis 35 Jahre540 bis 620 Euro
35 bis 40 Jahre610 bis 700 Euro
40 bis 45 Jahre680 bis 780 Euro
ab 45 Jahre820 bis 950 Euro

Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, keine Tarifangebote. Die Werte zeigen ein Premiumniveau; ein Komforttarif liegt je Altersgruppe rund 100 Euro darunter, ein Einsteiger- oder Basistarif rund 200 Euro. Der konkrete Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Leistungsniveau ab.

Das gewählte Leistungsniveau verschiebt den Beitrag deutlich, die Tabelle zeigt das Premiumniveau. Auf alle Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber den hälftigen Zuschuss bis zum Höchstwert. Das Eintrittsalter wirkt dabei stärker als viele erwarten: Wer früh einsteigt, baut über die Jahre Alterungsrückstellungen auf, die den Beitrag im Alter dämpfen.

Wann sich der Wechsel als Angestellter rechnet

Über der Gehaltsgrenze zu liegen heißt nicht automatisch, dass die PKV die wirtschaftlich passende Wahl ist. Drei Faktoren bestimmen, ob der Wechsel sich rechnet: Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand und Ihre Lebensplanung.

Am klarsten ist die Rechnung für jüngere, gesunde Angestellte ohne unmittelbare Familienplanung. Wer mit Anfang 30 einsteigt, zahlt einen niedrigen Ausgangsbeitrag und baut über Jahrzehnte Alterungsrückstellungen auf. Mit zunehmendem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen verschiebt sich das Bild, weil Risikozuschläge den Beitrag erhöhen oder einzelne Leistungen ausgeschlossen werden. Wie Vorerkrankungen bewertet werden und wann der Antrag trotzdem sinnvoll ist, behandelt der Ratgeber zu PKV trotz Vorerkrankung.

Ein zweiter Punkt ist die Familienplanung. In der GKV sind Kinder und ein nicht erwerbstätiger Ehepartner beitragsfrei mitversichert, in der PKV kostet jede Person einen eigenen Beitrag. Wer Kinder plant, sollte das in die Entscheidung einbeziehen. Die Kostenrechnung für Familien zeigt die Konstellationen im Detail. Eine ausführliche Abwägung zwischen beiden Systemen finden Sie im Ratgeber zum GKV-PKV-Wechsel.

Was sich 2027 ändert und warum der Zeitpunkt zählt

Zwei gesetzliche Weichenstellungen verschieben 2026 und 2027 das Verhältnis von gesetzlicher und privater Versicherung. Beide sprechen dafür, eine ohnehin anstehende Entscheidung nicht zu lange aufzuschieben.

Erstens wird die gesetzliche Versicherung teurer. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent gestiegen, und die Finanzierungslücke der gesetzlichen Kassen wird für 2027 auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt. Über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steigt die Beitragsbemessungsgrenze außerordentlich, der Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung klettert dadurch 2027 voraussichtlich um rund 122 Euro auf etwa 1.383 Euro im Monat.

Zweitens wird der Zugang zur PKV enger. Die Einkommensgrenze für den Wechsel steigt 2027 ebenfalls außerordentlich, von 77.400 Euro auf voraussichtlich rund 84.600 Euro im Jahr. Wer heute knapp über der Grenze liegt, erfüllt die Voraussetzung im kommenden Jahr womöglich nicht mehr und verliert die Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen. Diese Werte sind Prognosen auf Basis des Gesetzentwurfs (Kabinettsbeschluss April 2026, die parlamentarische Beratung läuft), die genaue Festlegung erfolgt über die jährliche Rechengrößenverordnung.

Für Sie heißt das: Wenn ein Wechsel grundsätzlich zu Ihrer Lebensplanung passt, lohnt es sich, die Entscheidung jetzt zu prüfen und nicht erst in einem Jahr. Das ist kein Grund für Hektik, aber die Rahmenbedingungen verschieben sich 2027 messbar.

Krankentagegeld: Einkommen absichern, Karenz frei wählen

Solange Sie gesetzlich versichert sind, zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach übernimmt die gesetzliche Kasse das Krankengeld. Diese Absicherung entfällt, sobald Sie als Angestellter über der Gehaltsgrenze privat versichert sind. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bleibt zwar sechs Wochen bestehen, danach gibt es aber kein gesetzliches Krankengeld mehr.

Hier setzt das Krankentagegeld an. Die Karenzzeit ist in der PKV frei wählbar und lässt sich nach vorne oder hinten verschieben. Für Angestellte ist ein Start ab Tag 43 üblich, weil bis dahin die gesetzliche Lohnfortzahlung läuft. Wer einen finanziellen Puffer hat, kann später ansetzen und spart Beitrag; wer früher abgesichert sein will, wählt eine kürzere Karenz. Bei der Höhe gilt die Faustformel Netto geteilt durch 30 plus PKV-Beitrag. Als Untergrenze nennt Elbland Finanz das Niveau des gesetzlichen Krankengelds, 2026 rund 135 Euro pro Tag. Wer den PKV-Beitrag bei der Berechnung vergisst und nur den reinen Lebensunterhalt ansetzt, ist regelmäßig unterversichert.

Worauf Sie bei Karenz, Tagessatz und der Abstimmung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten, steht im Krankentagegeld-Ratgeber.

Rückkehr in die GKV: ab 55 weitgehend gesperrt

Der Wechsel in die PKV ist keine Einbahnstraße, aber die Rückkehr ist an enge Voraussetzungen gebunden. Solange Sie noch nicht 55 Jahre alt sind, führt der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung in der Regel über ein Absinken des Einkommens unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, über den Bezug von Arbeitslosengeld oder über den Wechsel in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Mit dem 55. Geburtstag ändert sich das grundlegend. Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt versicherungsfrei, wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde, in den vorangegangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder selbstständig tätig war. Auf die meisten langjährig privat Versicherten trifft das zu, sodass die Rückkehr in die GKV ab 55 praktisch versperrt ist.

Deshalb sollten Sie schon vor dem Wechsel klären, wie sich Ihr Schutz im Alter und im Ruhestand finanziert. Wer mit 30 einsteigt, trifft eine Entscheidung, die er ab 55 nicht mehr ohne Weiteres korrigieren kann.

Stellschrauben, die den Beitrag senken

Der Beitrag ist nicht in Stein gemeißelt. Mehrere Bausteine wirken direkt auf die Höhe, ohne den Leistungsumfang grundlegend zu verändern.

Ein Selbstbehalt bedeutet, dass Sie einen festgelegten Jahresbetrag an Behandlungskosten selbst tragen, bevor der Versicherer einsetzt. Übliche Werte reichen von einem mittleren Selbstbehalt um 600 Euro bis zu höheren Stufen. Im Gegenzug sinkt der Beitrag. Die Faustregel lautet, nur so viel Selbstbehalt zu vereinbaren, wie Sie ein Jahr lang ohne Belastung tragen könnten.

Die Beitragsrückerstattung ist der zweite Hebel: Wer ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreicht, bekommt meist zwei bis vier Monatsbeiträge zurück. In Kombination mit einem Selbstbehalt drückt das den effektiven Jahresbeitrag spürbar. Und schließlich bleibt der Arbeitgeberzuschuss der größte Posten, der den Effektivbeitrag senkt. Wer wissen will, welche Konstellation zu ihm passt, lässt seine gesundheitliche Ausgangslage am besten vorab in einer anonymen Risikovoranfrage prüfen, bevor ein Antrag mit Namen läuft.

Was Sie steuerlich absetzen können

Ein Teil Ihres PKV-Beitrags mindert die Steuerlast. Absetzbar als Vorsorgeaufwand ist der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt, also auf den Leistungsumfang, der dem gesetzlichen Niveau entspricht. Dieser Basisanteil liegt je nach Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent des Beitrags, in der Beratung wird mit rund 85 Prozent als Richtwert gerechnet.

Für Angestellte gilt eine Besonderheit: Steuerlich relevant ist nur Ihr eigener Beitragsanteil, nicht der Teil, den der Arbeitgeber als Zuschuss übernimmt. Premium-Bausteine über die Basisabsicherung hinaus sind separat und nur im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Wie sich das konkret in der Steuererklärung niederschlägt, ordnet der Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit der PKV ein.

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Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular für die anonyme Risikovoranfrage aus. Sie erhalten Ihr Ergebnis innerhalb von fünf bis zehn Werktagen, kostenfrei und ohne Risiko eines HIS-Eintrags.

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Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Gehalt darf ich als Angestellter in die PKV wechseln?

Sie können wechseln, sobald Ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. 2026 liegt diese bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Maßgeblich sind feste Gehaltsbestandteile und vertraglich zugesagte Sonderzahlungen. Schwankende Zulagen zählen in der Regel nicht hinein.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026?

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des PKV-Beitrags, gedeckelt auf den Höchstwert. 2026 sind das bis zu 508,58 Euro im Monat für die Krankenversicherung und bis zu 104,63 Euro für die private Pflegepflichtversicherung. Liegt Ihr Beitrag unter dem Deckel, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte; liegt er darüber, bleibt der Zuschuss am Höchstwert stehen. Die Grundlage ist § 257 SGB V.

Lohnt sich die PKV für Angestellte?

Das hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Lebensplanung ab. Für jüngere, gesunde Angestellte ohne unmittelbare Familienplanung ist der Wechsel oft wirtschaftlich attraktiv, weil ein niedriger Ausgangsbeitrag und der Aufbau von Alterungsrückstellungen zusammenkommen. Mit höherem Eintrittsalter, bei Vorerkrankungen oder bei Familienplanung verschiebt sich die Rechnung. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Warum brauchen Angestellte in der PKV ein Krankentagegeld?

Wer als Angestellter über der Gehaltsgrenze privat versichert ist, hat nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung keinen Anspruch mehr auf gesetzliches Krankengeld. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke. Die Karenzzeit lässt sich in der PKV frei wählen und nach vorne oder hinten verschieben; für Angestellte ist ein Start ab Tag 43 üblich, weil bis dahin die Lohnfortzahlung läuft. Als Faustformel gilt Netto geteilt durch 30 plus PKV-Beitrag, mindestens aber das Niveau des gesetzlichen Krankengelds von rund 135 Euro pro Tag (2026).

Kann ich als Angestellter wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Vor dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr möglich, etwa wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, Sie Arbeitslosengeld beziehen oder in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechseln. Ab dem 55. Geburtstag ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V für langjährig privat Versicherte weitgehend gesperrt.

Welcher Selbstbehalt ist für Angestellte sinnvoll?

Ein Selbstbehalt senkt den Beitrag, weil Sie einen festgelegten Jahresbetrag an Kosten selbst tragen. Die Faustregel: nur so viel vereinbaren, wie Sie ein Jahr lang ohne Mehrbelastung tragen können. In Kombination mit einer Beitragsrückerstattung kann sich der Selbstbehalt zusätzlich lohnen, weil beide Effekte den effektiven Jahresbeitrag drücken.

Was kann ich von der PKV steuerlich absetzen?

Absetzbar als Vorsorgeaufwand ist der Anteil der Basisabsicherung, also rund 85 Prozent des Beitrags, je nach Anbieter zwischen 80 und 90 Prozent. Als Angestellter zählt dabei nur Ihr eigener Beitragsanteil, nicht der Arbeitgeberzuschuss. Zusätzliche Premium-Bausteine sind nur im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge absetzbar.

Wie viel kostet die PKV für Angestellte?

Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsniveau, nicht nach dem Einkommen. In der Beratungspraxis liegen Einsteiger zwischen 30 und 35 Jahren bei 450 bis 700 Euro, häufig 540 bis 620 Euro; zwischen 40 und 45 Jahren bei 600 bis 850 Euro, häufig 680 bis 780 Euro. Auf diese Beträge zahlt der Arbeitgeber den hälftigen Zuschuss bis zum Höchstwert.

Rechtsgrundlagen: § 257 SGB V (Beitragszuschuss des Arbeitgebers), § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit, Abs. 3a).

Max Eilert, Geschäftsführer Elbland Finanz

Max Eilert

Geschäftsführer Elbland Finanz · Versicherungsmakler IHK

„Für Angestellte sind Eintrittsalter und Gesundheit die größten Hebel, das Gehalt ist zweitrangig. Wer früh und gesund wechselt, sichert sich günstige Konditionen für Jahrzehnte. Vor dem Antrag klären wir die Annahme anonym, und das Krankentagegeld gehört von Anfang an dazu."

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