- Alles, was beim Arzt stattgefunden hat, ist anzeigepflichtig, egal ob F-Diagnose, Z-Diagnose (zum Beispiel Z73.0 Burnout) oder Selbstzahler. Eine Ausnahme gibt es nur für reine Coaching- oder Lebensberatung außerhalb ärztlicher Behandlung.
- Bei einer laufenden Psychotherapie ist die reguläre PKV-Aufnahme faktisch ausgeschlossen. Der einzige Weg führt über einen Spezial-Gruppenvertrag mit einem Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen.
- Liegt eine abgeschlossene Therapie und mindestens 2 Jahre Beschwerdefreiheit vor, sind Annahmen ohne Zuschlag oder mit einem moderaten Risikozuschlag möglich. Ein längerer beschwerdefreier Zeitraum verbessert die Konditionen weiter.
- Es gibt keine pauschalen Zuschlagsspannen pro Diagnose. Wir sehen in der Beratungspraxis alles zwischen 0 und 50 Prozent Zuschlag, abhängig von Versicherer, Verlauf und Dokumentation. 50 Prozent ist faktisch die Schmerzgrenze: Bei höheren Zuschlägen lehnen Versicherer in der Regel direkt ab, statt zu tarifieren. Rezidivierende Depressionen führen häufiger zur Ablehnung als zur Zuschlags-Tarifierung.
- Beamte und Beamtenkinder haben über die Öffnungsaktion innerhalb der 6-Monatsfrist nach Verbeamtung einen rechtlichen Aufnahme-Anspruch mit maximal 30 Prozent Zuschlag, auch bei aktiver Therapie.
- Die anonyme Risikovoranfrage ist der einzige sichere Weg, Ihre Versicherbarkeit ohne Risiko eines HIS-Eintrags zu prüfen.
01 Psychotherapie und private Krankenversicherung im Überblick
Psychische Erkrankungen sind in Deutschland weit verbreitet. Das Robert Koch-Institut beziffert die Prävalenz psychischer Störungen in der erwachsenen Bevölkerung auf etwa 28,7 Prozent pro Jahr. Damit zeigt mehr als jeder Vierte im Verlauf eines Jahres die Kriterien einer psychischen Störung (RKI Themenfeld Psychische Gesundheit). Nach Daten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stieg die Inanspruchnahme ambulanter Psychotherapie zwischen 2009 und 2024 deutlich an, unter anderem bedingt durch die Nachwirkungen der Pandemie und eine sinkende Stigmatisierung.
Für die private Krankenversicherung gehört die Psychotherapie-Anamnese zu den intensivsten Prüfungsthemen überhaupt. Pauschale Aussagen wie „nach 5 Jahren Symptomfreiheit kommen Sie ohne Zuschlag rein“ oder „Diagnose X bedeutet immer Zuschlag Y“ greifen in der Praxis nicht. Versicherer differenzieren präzise nach Diagnose, Behandlungsverlauf, Sitzungsanzahl, Medikation, Komorbiditäten und dem konkreten Abfragezeitraum des Antrags. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die Psyche-Konstellation, einen breiteren Überblick zur PKV-Annahmechance bei Vorerkrankungen bietet unser Hauptratgeber zu PKV trotz Vorerkrankung.
02 Gesundheitsprüfung: Wie Versicherer Psychotherapie einschätzen
Die Gesundheitsprüfung erfasst lückenlos alle psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungen. Die Versicherer bewerten das Risiko anhand von drei zentralen Faktoren:
- Behandlungsstatus: Eine laufende Behandlung, selbst eine niedrigfrequente Begleittherapie oder eine dauerhafte Medikation, führt im regulären Antragsverfahren fast immer zur Ablehnung. Erst nach dem offiziellen Abschluss der Therapie beginnt eine differenzierte Risikoprüfung.
- Zeitlicher Abstand zum Antrag: Eine Beschwerdefreiheit von mindestens zwei Jahren bildet die untere Schwelle. Liegt die letzte Behandlung weniger als zwei Jahre zurück, folgt in der Praxis meist ein Ausschluss psychischer Leistungen oder die Ablehnung. Der genaue Abfragezeitraum variiert je nach Versicherer: Manche Anbieter fragen 5 Jahre rückwirkend, andere 10. Diese Differenz entscheidet oft über Annahme oder Zuschlag.
- Diagnose und Verlauf: Eine einzelne probatorische Sitzung aufgrund einer akuten Belastung bewerten Prüfer anders als eine mehrjährige Therapie wegen einer rezidivierenden Depression. Die Sitzungsanzahl, die genaue Diagnosegruppe (wie F32, F33, F41, F43) und eventuelle Begleiterkrankungen fließen direkt in die Bewertung ein.
Eine pauschale Zuschlagstabelle pro Diagnose lässt sich nicht seriös erstellen. In unserer Beratungspraxis erleben wir Annahmen ohne Zuschlag und Zuschläge zwischen 10 und 30 Prozent. Liegt der rechnerische Risikozuschlag über 50 Prozent, lehnen die meisten Versicherer den Antrag ab, statt ihn zu tarifieren. Welches Ergebnis in Ihrem Fall realistisch ist, entscheidet das Zusammenspiel aller drei Faktoren sowie die Auswahl des Versicherers.
03 Typische Entscheidungen der Versicherer bei Psychotherapie
Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern führt bei einer Psychotherapie-Anamnese meist zu einem dieser vier Ergebnisse:
Aufnahme ohne Zuschlag
Möglich bei wenigen probatorischen Sitzungen, lange zurückliegenden leichten Episoden oder bei Anbietern mit kurzem Abfragezeitraum.
Aufnahme mit Risikozuschlag
Meist 10 bis 30 Prozent. Über 50 Prozent tarifieren die Versicherer in der Regel nicht mehr und lehnen stattdessen ab.
Aufnahme mit Leistungsausschluss
Psychische Behandlungen dauerhaft ausgeschlossen. Spätere Überprüfung möglich, aber nicht garantiert.
Ablehnung
Standard bei aktiver Behandlung oder rezidivierenden Verläufen. Anonyme Voranfrage verhindert HIS-Eintrag.
Welche Versicherer prüfen differenzierter?
Eine starre Tabelle mit festen Zuschlägen je Diagnose wäre bei psychischen Vorerkrankungen nicht aussagekräftig, weil die Risikoprüfung zu individuell verläuft. Aus unserer Beratungspraxis lässt sich aber eine Tendenz beschreiben, ohne sie als objektives Ranking misszuverstehen.
Einzelne Versicherer prüfen psychotherapeutische Vorgeschichten in unserer Erfahrung differenzierter und sind bei guter Dokumentation eher bereit, ohne harten Ausschluss zu kalkulieren. Wir haben Einzelfälle erlebt, in denen sogar bei stattgefundener Therapie eine Aufnahme ganz ohne Risikozuschlag gelang. Welcher Anbieter im konkreten Einzelfall passt und zu welchen Konditionen, lässt sich aber nur über eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern parallel ermitteln. Eine pauschale Empfehlung würde der Streuung in der Risikoprüfung nicht gerecht.
04 Beamten-Öffnungsaktion bei Psychotherapie
Für Beamte und Beamtenanwärter bietet die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung einen rechtlichen Anspruch auf Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif. Bei einer Psychotherapie-Anamnese stellt dies oft den einzigen Weg dar, um zu tragbaren Konditionen in die PKV zu gelangen. Die wichtigsten Eckdaten lauten:
- Maximaler Risikozuschlag von 30 Prozent: Diese Obergrenze gilt strikt. In unserer Beratungspraxis haben wir noch keinen Fall erlebt, in dem ein Beamter über die Öffnungsaktion einen höheren Zuschlag als 30 Prozent erhalten hätte.
- Keine Leistungsausschlüsse: Der Versicherer leistet vollumfänglich für psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungen.
- Garantierte Aufnahme: Für die teilnehmenden Versicherer besteht ein Kontrahierungszwang.
- Strikte Frist von 6 Monaten: Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Erstverbeamtung stellen. Dies gilt seit 2019 auch für die Verbeamtung auf Widerruf (Anwärter und Referendare).
- Schutz für Angehörige: Beihilfeberechtigte Ehepartner und Kinder lassen sich innerhalb derselben Frist zu diesen erleichterten Konditionen mitversichern.
Quelle: PKV-Verband-Merkblatt; die Liste der teilnehmenden Versicherer steht unter pkv.de.
Für neu verbeamtete Eltern erweist sich die Öffnungsaktion oft als einzige Möglichkeit, Kinder mit einer aktiven oder zurückliegenden Psychotherapie überhaupt privat zu versichern. Im regulären Verfahren scheitert eine Aufnahme meist. Wenn Sie bereits privat versichert sind, bietet sich zudem die Neugeborenen-Aufnahme nach § 198 VVG an: Melden Sie Ihr Kind direkt nach der Geburt an, entfällt die Gesundheitsprüfung vollständig. Eine spätere Therapie hat somit keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
05 Anzeigepflicht: Was Sie angeben müssen
Nach § 19 VVG müssen Sie eine Psychotherapie im Antrag vollständig angeben. Die genaue Reichweite dieser Pflicht hängt vom Wortlaut der Fragen ab. Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an die Genauigkeit der Angaben in den vergangenen Jahren erheblich verschärft.
Auch Z-Diagnosen und Selbstzahler-Therapien sind anzeigepflichtig
Im Internet hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Z-Diagnosen wie Z73.0 (Erschöpfung, Burnout) oder privat bezahlte Therapien nicht anzeigepflichtig seien. In der Beratungspraxis und der Risikoprüfung der Versicherer erweist sich dies als Irrglaube. Entscheidend ist, ob eine medizinische oder therapeutische Behandlung stattgefunden hat. Abrechnungsart und ICD-10-Codierung spielen dafür keine Rolle. Konkret gilt:
- F-Diagnose (zum Beispiel F32 Depression, F41 Angststörung): immer anzeigepflichtig.
- Z-Diagnose (zum Beispiel Z73.0 Burnout, Z63.0 Lebenskrise): immer anzeigepflichtig, sofern ärztlich oder psychotherapeutisch dokumentiert.
- Selbstzahler-Therapie beim Arzt oder approbierten Psychotherapeuten: immer anzeigepflichtig.
- Probatorische Sitzungen (diagnostische Vorgespräche): immer anzeigepflichtig.
- Reines Coaching, Lebensberatung oder Paartherapie ohne ärztlichen Bezug: nicht anzeigepflichtig.
Geben Sie im Zweifel alle Behandlungen an und lassen Sie über eine anonyme Voranfrage klären, wie die Versicherer den Fall bewerten. Eine verschwiegene Diagnose, die der Versicherer im Leistungsfall aus der Patientenakte erfährt, gefährdet Ihren gesamten Versicherungsschutz. Der vermeintliche Vorteil beim Antrag wandelt sich dann in ein existenzielles Risiko.
Unbefristete Abfrage vs. zeitraumgebundene Frage
Die Reichweite Ihrer Pflichten richtet sich nach der Formulierung im Antrag:
- „Hatten Sie jemals eine psychische Erkrankung oder Psychotherapie?“: Bei dieser Formulierung müssen Sie auch sehr lang zurückliegende Behandlungen angeben, unabhängig vom zeitlichen Abstand.
- „Wurden Sie in den letzten 5 (oder 10) Jahren psychotherapeutisch behandelt?“: Hier entfällt die Angabepflicht für ältere Behandlungen, sofern aktuell keine Beschwerden mehr vorliegen.
Viele Versicherer nutzen bewusst weit gefasste Fragen, um auch historische Behandlungen zu erfassen. Die genaue Fragestellung der Antragsformulare zu analysieren, gehört zu den Kernaufgaben eines spezialisierten Versicherungsmaklers. Er kennt die Details der verschiedenen Anbieter und wählt die passende Strategie.
Aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
Bei probatorischen (diagnostischen) Psychotherapie-Sitzungen ist die Anzeigepflicht juristisch differenzierter zu betrachten, als es viele Antragsteller vermuten. Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 6. Dezember 2022 (4 U 1215/22) entschieden, dass probatorische Sitzungen, die ohne Therapie-Beginn enden und bei denen der Therapeut keine behandlungsbedürftige Diagnose feststellt, nicht zwangsläufig als anzeigepflichtige „Behandlung" im Sinne der Antragsfragen gelten. Konkret entschieden im Lampenfieber-Fall einer Abiturientin, die nach fünf Probesitzungen ohne Folgetherapie blieb. In der Beratungspraxis empfehlen wir trotzdem die vollständige Angabe, weil im Streitfall die Beweislast beim Versicherten liegt und einzelne Versicherer probatorische Sitzungen sehr wohl als gefahrerheblich einstufen können.
Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht: Bei einfacher Fahrlässigkeit ist ein Rücktritt des Versicherers meist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit drohen eine rückwirkende Vertragsanpassung oder der Rücktritt innerhalb von 5 Jahren. Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann der Versicherer den Vertrag nach § 124 BGB innerhalb von 10 Jahren anfechten. Der Vertrag wird damit rückwirkend nichtig, und Sie müssen bereits erstattete Leistungen vollständig zurückzahlen.
Welcher Versicherer nimmt Sie mit Ihrer Therapie-Anamnese auf?
Eine anonyme Voranfrage prüft Ihre Versicherbarkeit parallel bei mehreren PKV-Anbietern, ohne Namensnennung und ohne Risiko eines HIS-Eintrags.
06 Strategien für Antragsteller mit Psychotherapie-Anamnese
Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht Ihre Annahmechancen deutlich. In unserer Beratungspraxis haben sich sechs strategische Hebel bewährt:
1. Vollständige und transparente Angaben
Lückenhafte oder verschleierte Angaben stellen die häufigste Fehlerquelle dar. Eine lückenlose Dokumentation Ihrer Behandlungshistorie ist die sicherste Strategie. Geben Sie Z-Diagnosen, probatorische Sitzungen und Selbstzahler-Therapien vollständig an. Wer im Antrag etwas weglässt, das später aktenkundig wird, gefährdet im Leistungsfall fast immer den Versicherungsschutz.
2. Therapieabschlussbericht aktiv einfordern
Ein aussagekräftiger Bericht des behandelnden Therapeuten bildet das wichtigste Fundament für eine erfolgreiche Voranfrage. In der Praxis erhalten Patienten oft keinen schriftlichen Bericht, insbesondere nach probatorischen Sitzungen. Bestehen Sie aktiv darauf: Solange die Therapie läuft oder kurz nach dem Abschluss, zeigen sich Therapeuten meist kooperativ. Wechselt der Behandler später die Praxis oder zieht um, wird die Beschaffung extrem schwierig. Wer ohne Bericht anfragt, verschlechtert seine Chancen. Eine Voranfrage bleibt zwar möglich, erfordert dann aber eine detaillierte Selbstauskunft.
3. Die anonyme Risikovoranfrage nutzen
Bei einer Psychotherapie-Anamnese ist die anonyme Voranfrage der Goldstandard. Wir fragen unverbindlich bei den Versicherern an, ohne dass Ihre persönlichen Daten im Informationssystem der Versicherer (HIS) landen. So verhindern Sie, dass eine namentliche Ablehnung Ihre zukünftigen Optionen blockiert. Eine positive Bewertung ist in der Regel 3 bis 6 Monate bindend, sofern der spätere namentliche Antrag keine neuen Risiken enthält.
4. PKV und BU parallel anfragen
Anders als oft vermutet, gestaltet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei psychischen Vorerkrankungen meist einfacher als die Aufnahme in die PKV. BU-Versicherer arbeiten mit sogenannten Tendenztabellen. Diese differenzieren präzise zwischen leichten und schweren Diagnosen, abgeschlossenen und laufenden Therapien sowie den jeweiligen Zeitabständen. Dadurch lassen sich für viele Konstellationen passende BU-Lösungen finden, während die PKV insgesamt strenger prüft. Fragen Sie PKV und BU unbedingt parallel an. Ein nacheinander geschaltetes Vorgehen kostet Zeit, in der neue gesundheitliche Beschwerden auftreten können.
5. Versicherer gezielt nach dem Abfragezeitraum auswählen
Liegt Ihre Behandlung bereits mehrere Jahre zurück, entscheidet die Wahl des Versicherers über Annahme oder Zuschlag. Manche Anbieter fragen 5 Jahre rückwirkend, andere verlangen Angaben für die letzten 10 Jahre. Bei einer abgeschlossenen depressiven Episode vor 8 Jahren erweist sich dies als direkter Hebel: Der Anbieter mit einem 5-Jahres-Horizont erfährt nichts von der Behandlung, während der Anbieter mit einem 10-Jahres-Horizont diese prüft und eventuell einen Risikozuschlag erhebt. Diese Unterschiede im Rahmen der anonymen Voranfrage herauszuarbeiten, gehört zu unserem Standardverfahren.
6. Mehrere Vorerkrankungen gemeinsam prüfen
Psychotherapie-Anamnese plus eine zweite Diagnose ist häufiger als gedacht. In der Beratungspraxis sehen wir regelmäßig Kombinationen mit einer ADHS-Diagnose, einem Bandscheibenvorfall oder einer Schilddrüsenerkrankung. Diese Diagnosen folgen jeweils eigenen Bewertungsachsen, lassen sich aber in derselben anonymen Voranfrage gemeinsam mitprüfen. Wer die Voranfrage sequenziell aufsetzt, verliert Zeit und riskiert HIS-Spuren aus dem ersten Anlauf.
Zwei Fälle aus der Beratungspraxis
Fall 1: Männlich, 35 Jahre, fünf probatorische Sitzungen
Der Mandant hatte vor drei Jahren fünf probatorische Sitzungen bei einem Psychotherapeuten in Anspruch genommen, ohne dass eine Folgetherapie begann. Anlass: akute berufliche Belastung, keine F-Diagnose im engeren Sinne, keine Medikation. In der anonymen Voranfrage konnten wir den Anlass und den Verlauf klar darstellen und entsprechende Nachfragen der Versicherer beantworten. Ergebnis: Aufnahme ohne Risikozuschlag, ohne Leistungsausschluss.
Lehre: Probatorische Sitzungen sind anzeigepflichtig, aber bei sauberer Erklärung und kurzem Verlauf nicht zwingend ein Annahme-Hindernis.
Fall 2: Weiblich, 40 Jahre, depressive Episode vor 8 Jahren
Die Mandantin hatte vor 8 Jahren eine depressive Episode mit ambulanter Psychotherapie und vorübergehender medikamentöser Behandlung durchlaufen. Seitdem beschwerdefrei, keine erneute Therapie, stabiler Berufsverlauf. Die anonyme Voranfrage ging an mehrere Anbieter mit unterschiedlichem Rückfrage-Horizont. Ergebnis: Bei einem Anbieter, der nur 5 Jahre rückwirkend prüft, Aufnahme ohne Zuschlag. Bei einem Anbieter mit 10-Jahre-Horizont Aufnahme mit 10 Prozent Risikozuschlag.
Lehre: Bei länger zurückliegenden Episoden ist die Versicherer-Auswahl nach Rückfrage-Horizont ein konkreter und messbarer Hebel.
07 Welche Nachteile hat eine Psychotherapie-Anamnese für Versicherungen?
Eine Psychotherapie-Anamnese wirkt sich meist auf verschiedene Versicherungsbereiche aus:
- Ablehnungsrisiko bei aktiver Behandlung: Befinden Sie sich in einer laufenden Therapie, ist eine reguläre PKV-Aufnahme nahezu ausgeschlossen.
- Leistungsausschlüsse: Bei einem kürzeren zeitlichen Abstand zur Behandlung stellen Ausschlüsse oft den einzigen Weg zur Annahme dar. Eine spätere Aufhebung solcher Ausschlüsse ist nach mehreren Jahren Beschwerdefreiheit zwar theoretisch denkbar, in der Praxis jedoch nicht garantiert.
- Eintrag im Informationssystem der Versicherer (HIS): Eine Ablehnung im namentlichen Direktantrag wird in der Regel im HIS vermerkt und erschwert künftige Anträge bei anderen Gesellschaften.
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Ein interner Tarifwechsel befreit Sie nicht von einem einmal vereinbarten Risikozuschlag. Dieser Zuschlag bleibt bestehen und wandert in den neuen Tarif mit, es sei denn, Sie durchlaufen eine erfolgreiche neue Risikoprüfung.
- Risikolebens- und Unfallversicherung: Bei schweren Verläufen oder Begleiterkrankungen müssen Sie auch in diesen Sparten mit Zuschlägen oder Ablehnungen rechnen. Wie die Annahme nach einer Psychotherapie konkret läuft, steht im Ratgeber Risikolebensversicherung trotz Psychotherapie.
Der einzig sichere Weg besteht in der vollständigen Angabe aller Behandlungen in Kombination mit einer anonymen Voranfrage. Ein Verschweigen ist keine Option, da die aktuelle Rechtsprechung keinen Spielraum für Versäumnisse lässt.
08 Vorteile der PKV trotz Psychotherapie-Anamnese
Gelingt die Aufnahme, bietet die PKV gerade im Bereich psychischer Behandlungen erhebliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Schnellerer Zugang zu Therapieplätzen: Während in der GKV Wartezeiten von 3 bis 6 Monaten für einen Therapieplatz die Regel sind, erhalten Privatversicherte meist innerhalb weniger Wochen einen Termin.
- Freie Therapeutenwahl ohne Kassensitz-Zwang: PKV-Tarife erstatten in der Regel auch Behandlungen bei approbierten Therapeuten, die keinen gesetzlichen Kassensitz haben. Dies vergrößert die Auswahl an verfügbaren Behandlern erheblich.
- Höhere Sitzungskontingente je nach Tarif: Viele PKV-Tarife ermöglichen je nach Vertragsgestaltung eine höhere Anzahl an Sitzungen als die Standardkontingente der gesetzlichen Kassen.
- Wahlleistungen im stationären Bereich: Die Unterbringung im Einbettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt sowie die freie Wahl der Klinik sind je nach Tarif fest vereinbart.
Unsicher, wie Ihre Therapie-Vorgeschichte bewertet wird?
Die anonyme Risikovoranfrage liefert die verbindliche Einzelfall-Bewertung, ohne Namensnennung, ohne HIS-Eintrag, in 7 bis 14 Werktagen.
09 PKV oder GKV? Wann die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoller bleibt
In bestimmten Lebenslagen erweist sich die gesetzliche Krankenversicherung als die stabilere und sinnvollere Wahl:
- Laufende oder absehbar wiederkehrende Therapien: Wenn Sie in den kommenden Jahren regelmäßig therapeutische Hilfe benötigen, lohnt sich eine PKV-Aufnahme mit einem harten Leistungsausschluss für Psyche meist nicht. Die GKV übernimmt diese Behandlungen ohne individuelle Einschränkungen.
- Familienplanung: Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV bietet einen großen finanziellen Vorteil. Dies gilt nicht für Beamte, die über die Öffnungsaktion auch für ihre Kinder sehr günstige Konditionen erhalten.
Lücken im Leistungskatalog der GKV, wie etwa für Heilpraktiker-Therapien oder besseren stationären Komfort, können Sie durch private Zusatzversicherungen gezielt schließen. Eine neutrale Orientierungshilfe bietet die Verbraucherzentrale.
10 Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit Psychotherapie-Anamnese in die private Krankenversicherung?
Sind Z-Diagnosen wie Z73.0 Burnout oder Selbstzahler-Therapien anzeigepflichtig?
Wie lange muss meine Therapie zurückliegen, bevor sich ein PKV-Antrag lohnt?
Welche Risikozuschläge sind bei einer Psychotherapie-Anamnese realistisch?
Ich bin gerade in laufender Psychotherapie, was kann ich tun?
Mein Kind hat eine Psychotherapie hinter sich, kommt es in die PKV, wenn ich Beamter werde?
Welche Unterlagen brauche ich für eine anonyme Voranfrage?
Was passiert, wenn ich eine Psychotherapie im Antrag verschweige?
Welche Versicherer prüfen Psychotherapie pragmatischer?
Soll ich BU oder PKV zuerst anfragen, wenn ich eine Therapie-Anamnese habe?
Was passiert, wenn alle Versicherer ablehnen?
Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?
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Stand September 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zur Annahmepraxis sind Orientierungswerte und hängen vom Einzelfall sowie vom jeweiligen Versicherer ab. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

