- In der Elternzeit ruht das Gehalt, damit entfällt der Arbeitgeberzuschuss (§ 257 SGB V). Den PKV-Beitrag tragen Sie voll selbst.
- Gesetzlich Pflichtversicherte sind in der Elternzeit beitragsfrei, freiwillig und privat Versicherte zahlen weiter.
- Den Beitrag senken Sie über mehrere Hebel: Selbstbehalt erhöhen, Krankentagegeld nutzen, Tarifwechsel nach § 204 VVG und, je nach Tarif, eine Beitragsfreistellung im Elterngeldbezug.
- Ist ein Partner gesetzlich, der andere privat versichert, kommt das Kind nicht in jedem Fall beitragsfrei in die Familienversicherung (§ 10 Abs. 3 SGB V). Das gehört früh in die Beratung.
- Bei Beamten läuft die Beihilfe in der Elternzeit weiter, die Mehrbelastung bleibt deutlich kleiner.
- Elternzeit gehört zu Beginn der Beratung auf den Tisch, nicht erst, wenn der Antrag auf das Elterngeld läuft.
01 Was in der Elternzeit mit Ihrer privaten Krankenversicherung passiert
Mit dem Beginn der Elternzeit ruht in den meisten Fällen das Beschäftigungsverhältnis. Sie beziehen kein laufendes Gehalt mehr, sondern Elterngeld. Ihre private Krankenversicherung läuft davon unberührt weiter, der Schutz bleibt vollständig erhalten. Was sich ändert, ist die Finanzierung: Der Anteil, den bislang Ihr Arbeitgeber übernommen hat, fällt weg.
Für die laufende Absicherung ist das zunächst kein Problem, der Vertrag bleibt wie er ist. Spürbar wird die Umstellung beim Geldbeutel, weil aus dem hälftig getragenen Beitrag ein voll selbst getragener Beitrag wird, und das in einer Phase mit ohnehin geringerem Einkommen. Wer das vor der Elternzeit einplant, kann gegensteuern. Einen Überblick über die private Krankenversicherung insgesamt finden Sie auf unserer Übersicht zur privaten Krankenversicherung.
02 Warum der Arbeitgeberzuschuss entfällt und was das kostet
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ist in § 257 SGB V geregelt. Er knüpft an das beitragspflichtige Arbeitsentgelt an: Solange Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres PKV-Beitrags dazu, begrenzt auf den Betrag, den er für einen gesetzlich Versicherten leisten müsste.
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und es fließt kein Entgelt. Damit entfällt die Grundlage für den Zuschuss, solange Sie nicht in Teilzeit weiterarbeiten. Die Größenordnung ist erheblich: 2026 beträgt der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung 508,59 Euro im Monat, zur Pflegepflichtversicherung kommen bundesweit bis zu 104,63 Euro hinzu, in Sachsen wegen des höheren Arbeitnehmer-Anteils etwas weniger.
Quelle: § 257 SGB V; Höchstzuschuss 2026 auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes. Pflege-Zuschuss bundesweit, in Sachsen abweichend.
Konkret bedeutet das: Wer vorher einen PKV-Beitrag von gut 600 Euro zur Hälfte getragen hat, zahlt in der Elternzeit den vollen Betrag selbst. Diese zusätzliche Belastung lässt sich abfedern, wenn man die richtigen Stellschrauben kennt.
03 Wer in der Elternzeit beitragsfrei ist und wer nicht
Eine häufige Fehlannahme lautet, in der Elternzeit sei die Krankenversicherung generell kostenlos. Das gilt nur für einen Teil der Versicherten:
- Gesetzlich pflichtversichert: beitragsfrei während der Elternzeit, sofern kein anderes beitragspflichtiges Einkommen vorliegt.
- Gesetzlich freiwillig versichert: die Beiträge laufen weiter, es sei denn, es besteht ein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über den Partner.
- Privat versichert: der Beitrag wird weiter fällig, und durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses sogar in voller Höhe.
Für privat Versicherte ist die Elternzeit also keine beitragsfreie Phase, sondern im Gegenteil die teuerste Konstellation. Genau deshalb lohnt sich die Vorbereitung.
04 Beitrag in der Elternzeit senken: die Hebel im Überblick
Es gibt mehrere Wege, die Mehrbelastung in der Elternzeit abzufedern. Welche davon zu Ihnen passen, hängt von Ihrer Situation ab. Wählen Sie unten Ihre Konstellation, um die passenden Hebel zu sehen.
- Beitragsfreistellung im Elterngeldbezug Ihr wichtigster Hebel: Manche Tarife stellen den Krankheitskosten-Beitrag während des Elterngeldbezugs frei. Das Krankentagegeld wird dafür auf Anwartschaft gesetzt, beitragspflichtig bleiben die Pflegepflichtversicherung und der Anwartschaftsbeitrag. In der Praxis liegt die Belastung dann bei rund 20 Euro im Monat. Bei der Universa etwa ist eine Freistellung über sechs Monate möglich. Tarifabhängig, kein gesetzlicher Anspruch, deshalb vorab im Vertrag prüfen.
- Selbstbehalt erhöhen Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag sofort. Das geht auch während der laufenden Elternzeit, Sie müssen keinen Stichtag abwarten. Sinnvoll, wenn Sie eine Rücklage haben und selten Leistungen abrufen. Lässt sich nach der Elternzeit wieder zurücknehmen.
- Krankentagegeld anpassen In der Elternzeit ruht das Gehalt, ein Verdienstausfall im klassischen Sinn entfällt. Der Krankentagegeld-Baustein lässt sich für diese Phase anpassen, statt ihn unverändert voll zu bezahlen.
- Tarifwechsel nach § 204 VVG Ein Wechsel in einen gleichartigen Tarif beim eigenen Versicherer hält die Altersrückstellungen, für identische Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung. Mehr dazu im Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung.
- Partner-Zuschuss ausschöpfen Arbeitet Ihr Partner weiter und ist ebenfalls privat versichert, prüfen Sie, ob dessen Arbeitgeberzuschuss noch Spielraum hat. Solange der Höchstzuschuss dort nicht ausgeschöpft ist, kann er einen Teil auffangen.
- Kind privat absichern (§ 198 VVG) Sind beide Eltern privat versichert, kommt das Kind in die PKV, nicht in die kostenlose GKV-Familienversicherung. Bei Anmeldung kurz nach der Geburt entfällt die Gesundheitsprüfung (Kindernachversicherung). Das gehört in die Planung vor der Geburt.
- Beitragsfreistellung im Elterngeldbezug Auch in dieser Konstellation lohnt der Blick in den eigenen Tarif: Stellt er den Krankheitskosten-Beitrag im Elterngeldbezug frei, sinkt Ihre Belastung deutlich. Tarifabhängig, kein gesetzlicher Anspruch.
- Selbstbehalt erhöhen Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag sofort, auch mitten in der Elternzeit, und lässt sich später wieder anpassen. Sinnvoll bei vorhandener Rücklage und seltenen Leistungen.
- Ihre PKV bleibt meist unverändert Eine Teilzeittätigkeit löst nur selten eine gesetzliche Versicherungspflicht aus. In aller Regel behalten Sie Ihren PKV-Tarif unverändert, es gibt also keinen automatischen Handlungsbedarf.
- Anwartschaft bei mehrjähriger Teilzeit Mündet die Elternzeit in eine längere Teilzeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, kann gesetzliche Pflicht greifen. Eine Anwartschaft sichert dann die Alterungsrückstellungen und die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Krankentagegeld an das Einkommen anpassen Sinkt mit der Teilzeit das Erwerbseinkommen, passt oft auch die vereinbarte Höhe des Krankentagegeldes nicht mehr. Der Baustein lässt sich an die neue Situation anpassen.
- Tarifwechsel nach § 204 VVG Steigt der Beitrag, sichert ein interner Tarifwechsel die Altersrückstellungen ohne neue Gesundheitsprüfung für identische Leistungen. Mehr dazu im Ratgeber zur PKV-Beitragserhöhung.
- Beihilfe läuft weiter Anders als der Arbeitgeberzuschuss entfällt die Beihilfe in der Elternzeit nicht. Der Dienstherr übernimmt seinen prozentualen Anteil unverändert, privat abzusichern bleibt nur der Eigenanteil. Die Mehrbelastung ist deshalb klein.
- Bemessungssatz prüfen Mit einem weiteren berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Beihilfebemessungssatz in vielen Ländern. Prüfen Sie, ob der bei Ihrem Versicherer hinterlegte Satz noch zu Ihrer Familiensituation passt, sonst zahlen Sie für einen Anteil, den die Beihilfe trägt.
- Nur den Eigenanteil optimieren Weil nur der prozentuale Eigenanteil privat versichert ist, wirkt jeder Hebel auf einer kleineren Basis. Ein angepasster Selbstbehalt senkt den verbleibenden Beitrag zusätzlich.
- Krankentagegeld auf den Prüfstand Beamte beziehen in der Elternzeit Dienstbezüge oder Elterngeld, ein klassischer Verdienstausfall wie bei Angestellten besteht oft nicht. Der Krankentagegeld-Baustein gehört entsprechend überprüft.
Welcher Hebel greift in Ihrem Tarif?
Ob Beitragsfreistellung, Selbstbehalt oder Tarifwechsel: was sich in Ihrem konkreten Vertrag rechnet, zeigt der Blick in die Bedingungen. Wir prüfen das mit Ihnen, kostenfrei.
05 Krankentagegeld in der Elternzeit gezielt einsetzen
Das Krankentagegeld ist der Baustein, der bei längerer Krankheit den Verdienstausfall ausgleicht. In der Elternzeit ruht das Gehalt ohnehin, daher verdient dieser Baustein eine eigene Betrachtung statt ihn unverändert weiterzuzahlen.
In der Praxis lässt sich das Krankentagegeld an die Elternzeit anpassen, sodass Sie nicht den vollen Beitrag für eine Phase ohne Erwerbseinkommen tragen. Ob und in welchem Umfang in der Elternzeit überhaupt Krankentagegeld geleistet wird, hängt vom Tarif und vom Vorliegen eines Verdienstausfalls ab. Wie sich der Baustein in Ihrem Vertrag optimieren lässt, gehört in die Bestandsaufnahme vor der Elternzeit.
06 Teilzeit in der Elternzeit und die Frage der Anwartschaft
Viele arbeiten in der Elternzeit in Teilzeit weiter. Für die private Krankenversicherung ändert sich dadurch in aller Regel nichts, Sie bleiben privat versichert und behalten Ihren Tarif. Eine gesetzliche Versicherungspflicht löst eine Teilzeittätigkeit nur selten aus.
Relevant wird das erst, wenn die Elternzeit in eine längerfristige Teilzeit oder Nicht-Erwerbstätigkeit über mehrere Jahre mündet und das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht. Dann kann gesetzliche Pflicht greifen. Für diesen Fall sichert eine Anwartschaft Ihre Alterungsrückstellungen und die Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Welche Form der Anwartschaft sinnvoll ist und was sie kostet, behandelt die verlinkte Seite im Detail, hier zählt nur, dass die Elternzeit selbst diesen Schritt nur selten nötig macht.
07 Das Kind in der Elternzeit richtig versichern
Mit dem Kind stellt sich die Frage der Krankenversicherung des Nachwuchses. Sind beide Eltern privat versichert, wird das Kind in der Regel ebenfalls privat versichert. Bei rechtzeitiger Anmeldung nach der Geburt ist das ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich (Kindernachversicherung, § 198 VVG).
Heikler ist die gemischte Konstellation, in der ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist. Hier kommt das Kind nicht in jedem Fall beitragsfrei in die gesetzliche Familienversicherung. Nach § 10 Abs. 3 SGB V ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte, privat versicherte Elternteil verheiratet oder verpartnert ist, mit seinem Gesamteinkommen regelmäßig oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und mehr verdient als der gesetzlich versicherte Partner. In Patchwork-Konstellationen, in denen das Kind nur mit dem gesetzlich versicherten Elternteil verwandt ist, greift der Ausschluss nicht. Dann braucht das Kind einen eigenen Vertrag.
Das ist kein Stolperstein, der Sie überraschen muss. Bei Elbland fragen wir Kinder und Familienplanung in jedem Erstgespräch ab und erklären die Einkommensregel der Familienversicherung von Anfang an. So steht die Entscheidung lange vor der Geburt fest. Was ein Kind in der PKV konkret kostet und wie sich der Familienbeitrag rechnet, lesen Sie auf unserer Seite zu den Kosten der Kinder in der PKV.
08 Beamte und Beihilfe in der Elternzeit
Für Beamte verläuft die Elternzeit grundlegend anders als für Angestellte. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss, der wegfallen könnte, stattdessen tritt die Beihilfe des Dienstherrn, und die läuft in der Elternzeit weiter.
- Beihilfe bleibt bestehen: der Dienstherr übernimmt seinen prozentualen Anteil unverändert, privat abzusichern ist nur der Eigenanteil.
- Bemessungssatz kann steigen: mit einem weiteren berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Beihilfebemessungssatz in vielen Bundesländern, der private Restkostenanteil sinkt entsprechend.
- Deutlich geringere Mehrbelastung: weil nur der Eigenanteil privat versichert ist, fällt die finanzielle Umstellung in der Elternzeit erheblich kleiner aus als bei Angestellten.
Prüfen Sie dennoch, ob der bei Ihrem Versicherer hinterlegte Beihilfebemessungssatz noch zu Ihrer aktuellen Familiensituation passt, sonst zahlen Sie für einen Anteil, den inzwischen die Beihilfe trägt.
09 PKV-Beiträge in der Elternzeit steuerlich absetzen
Weil Sie den Beitrag in der Elternzeit voll selbst tragen, gewinnt der steuerliche Aspekt an Bedeutung. Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung ansetzen. Anteile für Komfort- und Wahlleistungen sind nur im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge berücksichtigungsfähig.
Ob und in welcher Höhe sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab, etwa vom übrigen Einkommen und weiteren Vorsorgeaufwendungen. Die konkrete Berechnung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters. Diese Seite gibt einen allgemeinen Hinweis und ersetzt keine Steuerberatung.
10 Häufige Fehler in der Elternzeit
- Den Beitrag nur stunden lassen. Eine Stundung verschiebt das Problem, ohne es zu lösen. Die Hebel zur echten Beitragssenkung bleiben dabei ungenutzt.
- Die Beitragsfreistellung im Elterngeldbezug übersehen. Wer einen Tarif mit dieser Option hat, sie aber nicht beantragt, zahlt unnötig den vollen Krankheitskosten-Beitrag weiter.
- Die Familienversicherung erst nach der Geburt klären. Bei gemischt versicherten Paaren entscheidet die Einkommensverteilung über die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes. Das gehört in die Planung, nicht in die Wochen nach der Entbindung.
- Den eigenen Tarif nicht prüfen. Selbstbehalt, Krankentagegeld und Tarifgeneration bieten oft Spielraum, der ungenutzt bleibt, wenn niemand in die Bedingungen schaut.
11 Häufige Fragen
Ist die PKV in der Elternzeit beitragsfrei?
Entfällt der Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit?
Muss ich den vollen PKV-Beitrag in der Elternzeit selbst zahlen?
Wie kann ich meinen PKV-Beitrag in der Elternzeit senken?
Kann ich in der Elternzeit den PKV-Tarif wechseln, um zu sparen?
Kommt mein Kind in die kostenlose Familienversicherung, wenn ein Partner gesetzlich versichert ist?
Was gilt für Beamte in der Elternzeit (Beihilfe)?
Was passiert, wenn ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite?
Sind PKV-Beiträge in der Elternzeit steuerlich absetzbar?
12 Beitrags-Check für Ihre Elternzeit oder Termin mit Max
Zwei Wege, einer reicht: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder füllen Sie das Formular aus. Wir sichten Ihren Tarif, prüfen jeden Hebel und klären Familie und Beihilfe von Anfang an mit, damit die Elternzeit Sie beim Beitrag nicht überrascht.
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Stand Juni 2026. Fachliche Einschätzungen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Tarifleistungen wie der Beitragsfreistellung im Elterngeldbezug sind tarifabhängig und im Einzelfall zu prüfen. Als Versicherungsmakler nach § 34d GewO werden wir im Erfolgsfall über die Courtage des Versicherers vergütet, für Sie bleibt die Beratung kostenfrei. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

