- Zahnbehandlung wie Füllungen und Wurzelbehandlungen erstatten die meisten Tarife zu 75 bis 100 Prozent.
- Zahnersatz und Implantate werden je nach Tarif zu rund 60 Prozent (Basis), 80 Prozent (Komfort) oder 90 bis 100 Prozent (Premium) erstattet.
- Die PKV-Erstattung bezieht sich meist auf die tatsächliche Versorgung, der gesetzliche Festzuschuss nur auf eine Standard-Regelversorgung.
- Ab 2027 sinkt der gesetzliche Festzuschuss auf 50 bis 65 Prozent je nach Bonusheft. Das vergrößert den Abstand zur PKV.
- Vor aufwendigen Behandlungen klärt ein Heil- und Kostenplan die Erstattung vorab, ohne böse Überraschung.
01 Was die PKV bei den Zähnen zahlt
Die private Krankenversicherung erstattet zahnärztliche Leistungen anders als die gesetzliche Kasse. Statt eines festen Zuschusses auf eine Regelversorgung zahlt sie je nach Tarif einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt vom gewählten Leistungsniveau ab. Die folgende Übersicht ordnet die Bereiche ein, die Werte stammen aus der Beratungspraxis von Elbland Finanz und sind tarifabhängig.
| Leistungsbereich | Typische PKV-Erstattung |
|---|---|
| Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose) | 75 bis 100 Prozent |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | 60 bis 100 Prozent je nach Tarif |
| Implantate | 60 bis 100 Prozent je nach Tarif |
| Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung | oft ohne festen Deckel oder mit Jahresbudget |
| Kieferorthopädie | tarifabhängig, teils mit Altersgrenzen |
Erfahrungswerte aus der Beratung, keine Tarifzusage. Der konkrete Prozentsatz und mögliche Begrenzungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif.
02 Zahnbehandlung: hohe Erstattung für notwendige Therapien
Bei medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen erstatten die meisten Tarife zwischen 75 und 100 Prozent. Dazu zählen Füllungen, Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Parodontose und chirurgische Eingriffe. Anders als in der gesetzlichen Versorgung sind auch zahnfarbene Füllungen und moderne Verfahren in vielen Tarifen abgedeckt, sofern sie zahnmedizinisch begründet sind.
Wichtig ist der Unterschied zwischen notwendiger Behandlung und Zahnersatz. Die Behandlung wird in der Regel höher erstattet als der Zahnersatz, weil sie der Erhaltung der Zähne dient. Die genauen Sätze stehen in den Tarifbedingungen und unterscheiden sich zwischen Behandlung und Ersatz.
03 Zahnersatz: Kronen, Brücken und Prothesen
Zahnersatz ersetzt zerstörte oder fehlende Zähne. Dazu gehören Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen. In der PKV liegt die Erstattung für Zahnersatz nach Erfahrung aus der Beratungspraxis meist bei rund 60 Prozent im Basistarif, etwa 80 Prozent im Komforttarif und 90 bis 100 Prozent im Premiumtarif.
Der entscheidende Vorteil liegt in der Bemessungsgrundlage. Während die gesetzliche Kasse ihren Zuschuss an einer einfachen Regelversorgung ausrichtet, bezieht sich die PKV-Erstattung häufig auf die tatsächlich gewählte Versorgung. Eine höherwertige Krone aus Keramik statt einer Metallkrone wird dann anteilig auf ihren realen Preis erstattet, nicht nur auf den Standard.
| Versorgung | Grobe Marktspanne der Kosten |
|---|---|
| Einzelkrone | 500 bis 1.000 Euro |
| Brücke (mehrgliedrig) | 1.000 bis 2.500 Euro |
| Implantat inklusive Krone | 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn |
Grobe Marktspannen zur Orientierung, keine Tarifzusage. Der tatsächliche Preis hängt von Material, Aufwand und Region ab, die Erstattung vom Tarif.
04 Implantate: hohe Kosten, hoher Erstattungsunterschied
Implantate sind der teuerste Bereich des Zahnersatzes und zugleich der, in dem sich PKV und gesetzliche Kasse am stärksten unterscheiden. Ein Implantat samt Krone kostet je nach Aufwand grob 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nur den Festzuschuss zur einfachen Regelversorgung, die ein Implantat gar nicht vorsieht, sodass ein hoher Eigenanteil bleibt.
In der PKV zählt das Implantat zum Zahnersatz und wird je nach Tarif zu 60 bis 100 Prozent erstattet. Manche Basistarife begrenzen die Zahl der Implantate pro Kiefer oder deckeln die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren über eine Zahnstaffel. Diese Grenzen stehen in den Tarifbedingungen und gehören vor dem Abschluss geprüft, gerade wenn absehbar mehrere Implantate anstehen.
05 PKV im Vergleich zur gesetzlichen Kasse, und was sich 2027 ändert
Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Ab 2027 wird dieser Zuschuss neu gestaffelt: 50 Prozent ohne ausreichendes Bonusheft, 60 Prozent bei fünfjähriger und 65 Prozent bei zehnjähriger regelmäßiger Vorsorge. Der Zuschuss bezieht sich auf die festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht auf eine höherwertige Versorgung. Wer eine bessere Krone oder ein Implantat wählt, trägt die Differenz selbst.
| Gesetzliche Kasse (ab 2027) | Private Krankenversicherung, je nach Tarif |
|---|---|
| Festzuschuss 50 bis 65 Prozent, je nach Bonusheft | Erstattung meist 60 bis 100 Prozent |
| Bezugsgröße ist die einfache Regelversorgung | Bezugsgröße ist häufig die tatsächliche Versorgung |
| Höherwertiger Ersatz erhöht den Eigenanteil | Höherwertiger Ersatz bleibt anteilig erstattungsfähig |
Der ab 2027 sinkende gesetzliche Zuschuss vergrößert den Abstand zwischen beiden Systemen. Ein sauber geführtes Bonusheft entscheidet in der gesetzlichen Versorgung künftig über den Unterschied zwischen 50 und 65 Prozent. Was die Reform sonst noch für gesetzlich Versicherte ändert, steht auf der Seite zur GKV-Reform 2027.
Ob sich für Sie ein Tarif mit hoher Zahnstaffel lohnt, hängt vom Zustand Ihrer Zähne und Ihren Plänen ab. Der folgende Bedarfscheck sortiert die wichtigsten Fragen vor. Er ersetzt keine Beratung.
Bedarfscheck
PKV oder GKV: Was passt zu Ihrer Familie?
5 Fragen, dann sehen Sie eine erste Einschätzung für Ihre Konstellation.
Frage 1 von 5
Wie ist Ihr beruflicher Status?
Beihilfe-Berechtigte und Selbstständige haben strukturell andere PKV-Konditionen als Angestellte.
06 Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung ist in der gesetzlichen Versorgung meist eine Selbstzahlerleistung. In der PKV übernehmen viele Komfort- und Premiumtarife sie ohne festen Deckel oder im Rahmen eines jährlichen Prophylaxe-Budgets. Basistarife begrenzen sie häufiger auf einen festen Betrag oder eine Anzahl pro Jahr. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, sollte auf diesen Baustein achten, weil er über die Jahre spürbar wirkt.
07 Kieferorthopädie, auch für Erwachsene
Kieferorthopädische Behandlungen versichern die Tarife unterschiedlich. Bei Kindern ist die Erstattung meist an den Schweregrad der Fehlstellung gebunden. Bei Erwachsenen zahlen viele Tarife nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, und einige schließen sie ganz aus. Wer eine Zahnspange für sich oder die Kinder plant, sollte diesen Punkt vor dem Abschluss klären, weil er in den Tarifen stark schwankt.
08 Abrechnung nach GOZ und tarifliche Grenzen
Zahnärzte rechnen bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Sie erlaubt je nach Aufwand einen Steigerungssatz über dem Standardwert. Gute Tarife erstatten Rechnungen bis zu einem hohen Steigerungssatz, sodass durch die Abrechnungshöhe kein Eigenanteil entsteht. Tarife mit niedriger Erstattungsgrenze können dagegen eine Lücke lassen, wenn der Zahnarzt aufwendig behandelt.
Neben dem Steigerungssatz gibt es zwei weitere Grenzen, die den Beitrag und die Leistung prägen: die Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren, die die Erstattung anfangs deckelt, und mögliche Höchstbeträge pro Jahr. Beide gehören zu den Punkten, die eine Tarifauswahl entscheiden. Vor einer größeren Behandlung schafft ein Heil- und Kostenplan Klarheit: Er wird vor Behandlungsbeginn beim Versicherer eingereicht, der die Erstattung dann verbindlich bestätigt.
09 Häufige Fragen zu Zahnleistungen in der PKV
Wie viel erstattet die PKV bei Zahnersatz?
Das hängt vom Tarif ab. Nach Erfahrung aus der Beratungspraxis liegt die Erstattung für Zahnersatz meist bei rund 60 Prozent im Basistarif, etwa 80 Prozent im Komforttarif und 90 bis 100 Prozent im Premiumtarif. Anders als der gesetzliche Festzuschuss bezieht sich die PKV-Erstattung häufig auf die tatsächliche Versorgung und nicht nur auf eine Standard-Regelversorgung.
Zahlt die private Krankenversicherung Implantate?
Ja, in vielen Tarifen. Implantate zählen zum Zahnersatz und werden je nach Leistungsniveau meist zu 60 bis 100 Prozent erstattet. Einige Basistarife begrenzen die Zahl der Implantate pro Kiefer oder deckeln die Erstattung in den ersten Jahren. Welche Grenzen gelten, steht in den Tarifbedingungen und gehört vor dem Abschluss geprüft.
Was kostet ein Implantat und wie viel übernimmt die PKV?
Ein Implantat samt Krone kostet je nach Aufwand und Region grob 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nur den Festzuschuss zur einfachen Regelversorgung, sodass ein hoher Eigenanteil bleibt. In der PKV richtet sich die Erstattung nach dem Tarif und liegt häufig bei 60 bis 100 Prozent der tatsächlichen Kosten. Die konkrete Höhe hängt vom Tarif und vom Heil- und Kostenplan ab.
Was ist der Unterschied zwischen PKV-Erstattung und gesetzlichem Festzuschuss?
Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss auf eine festgelegte Regelversorgung. Ab 2027 sind das 50 Prozent ohne ausreichendes Bonusheft, 60 Prozent mit fünfjähriger und 65 Prozent mit zehnjähriger Vorsorge. Wer höherwertigen Zahnersatz wählt, trägt die Mehrkosten selbst. Die PKV erstattet dagegen nach Tarif einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Versorgung, oft deutlich mehr. Details zur gesetzlichen Neuregelung stehen auf der Seite zur GKV-Reform 2027.
Übernimmt die PKV die professionelle Zahnreinigung?
In den meisten Komfort- und Premiumtarifen ja, entweder ohne festen Deckel oder im Rahmen eines jährlichen Budgets für Prophylaxe. Basistarife begrenzen die professionelle Zahnreinigung häufiger auf einen festen Betrag oder eine Anzahl pro Jahr. Die genaue Regelung steht im Tarif.
Was bedeutet Abrechnung nach GOZ?
Zahnärzte rechnen bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Sie erlaubt je nach Aufwand einen Steigerungssatz über dem Standard. Gute PKV-Tarife erstatten Rechnungen bis zu einem hohen Steigerungssatz, sodass kein Eigenanteil durch die Abrechnungshöhe entsteht. Vor aufwendigen Behandlungen klärt ein Heil- und Kostenplan die Erstattung vorab.
Quellen und Grundlagen: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), § 55 SGB V (Festzuschüsse Zahnersatz) in der ab 2027 beschlossenen Fassung, siehe GKV-Reform 2027. Erstattungsspannen und Kostenbeispiele: Beratungspraxis Elbland Finanz und öffentliche Marktspannen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
10 Zahntarif prüfen oder Termin mit Max buchen
Ob Basis, Komfort oder Premium, die passende Zahnstaffel hängt von Ihrem Gebiss, geplanten Behandlungen und Ihrem Budget ab. Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder starten Sie die anonyme Voranfrage, wenn bereits Vorbehandlungen oder Befunde vorliegen.
Erstgespräch mit Max direkt buchen
Hinweis zum Datenschutz: Calendly verarbeitet beim Termin-Buchen Name und E-Mail nach den hinterlegten Standards. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Oder anonyme Risikovoranfrage ausfüllen
Ihre Basics
Stand Juli 2026. Erstattungsspannen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, Kostenangaben als grobe Marktspannen, keine Tarifzusage. Zahnersatz-Festzuschüsse ab 2027 nach dem am 10.07.2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Verkündung im Bundesgesetzblatt ausstehend. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
