Zahnleistungen Private Krankenversicherung

Was die PKV beim Zahnarzt zahlt

Fast jeder PKV-Tarif erstattet beim Zahnersatz mindestens 60 Prozent, gute Tarife 80 bis 90 Prozent, und zwar auf die Versorgung, die Sie tatsächlich wählen. Wie viel davon in den ersten Jahren ankommt, entscheidet die Zahnstaffel. Für Beamte in Sachsen kommt die Beihilfe dazu, die bei Kronen und Zahnersatz die Laborkosten nur zu 65 Prozent trägt.

anonym kostenfrei ohne Antrag
Zahnersatzje nach Tarif 60–100 %
Beihilfe SachsenLaborkosten bei Kronen 65 %
GKV-Festzuschuss ab 2027je nach Bonusheft 50–65 %
Das Wichtigste in Kürze
  • Zahnersatz und Implantate erstattet fast jeder Tarif zu mindestens 60 Prozent, die meisten zu 70 Prozent, bessere zu 80 bis 90 Prozent, einzelne vollständig.
  • Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Wer schon Probleme mit den Zähnen hat, braucht einen Tarif ohne enge Grenzen.
  • Die gesetzliche Kasse zahlt heute 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung, ab 2027 nur noch 50 bis 65 Prozent. Die PKV erstattet auf die tatsächliche Versorgung.
  • Beamte in Sachsen bekommen Laborkosten bei Kronen und Zahnersatz nur zu 65 Prozent von der Beihilfe. Je höher der Beihilfesatz, desto größer die Lücke.
  • Was vor Vertragsbeginn angeraten war, zahlt der neue Tarif nicht. Fehlen schon Zähne, klärt eine anonyme Voranfrage die Konditionen vorab.

01 Was die PKV bei den Zähnen zahlt

Die private Krankenversicherung erstattet zahnärztliche Leistungen anders als die gesetzliche Kasse. Statt eines festen Zuschusses auf eine Regelversorgung zahlt sie je nach Tarif einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, hängt vom gewählten Leistungsniveau ab. Die folgende Übersicht ordnet die Bereiche ein, die Werte stammen aus der Beratungspraxis von Elbland Finanz und sind tarifabhängig.

Leistungsbereich Typische PKV-Erstattung
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose)75 bis 100 Prozent
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)60 bis 100 Prozent je nach Tarif
Implantate60 bis 100 Prozent je nach Tarif
Prophylaxe und professionelle Zahnreinigungoft ohne festen Deckel oder mit Jahresbudget
Kieferorthopädietarifabhängig, teils mit Altersgrenzen

Erfahrungswerte aus der Beratung, keine Tarifzusage. Der konkrete Prozentsatz und mögliche Begrenzungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif.

02 Zahnbehandlung: hohe Erstattung für notwendige Therapien

Bei medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen erstatten die meisten Tarife zwischen 75 und 100 Prozent. Dazu zählen Füllungen, Wurzelbehandlungen, die Behandlung von Parodontose und chirurgische Eingriffe. Anders als in der gesetzlichen Versorgung sind auch zahnfarbene Füllungen und moderne Verfahren in vielen Tarifen abgedeckt, sofern sie zahnmedizinisch begründet sind.

Wichtig ist der Unterschied zwischen notwendiger Behandlung und Zahnersatz. Die Behandlung wird in der Regel höher erstattet als der Zahnersatz, weil sie der Erhaltung der Zähne dient. Die genauen Sätze stehen in den Tarifbedingungen und unterscheiden sich zwischen Behandlung und Ersatz.

03 Zahnersatz: Kronen, Brücken und Prothesen

Zahnersatz ersetzt zerstörte oder fehlende Zähne. Dazu gehören Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen. 60 Prozent erstattet nach unserer Erfahrung fast jeder PKV-Tarif, die meisten liegen eher bei 70 Prozent. Bessere Tarife erstatten 80 bis 90 Prozent, einzelne den vollen Betrag. Grob heißt das: rund 60 Prozent in Einstiegstarifen, etwa 80 Prozent im Komforttarif, 90 bis 100 Prozent im Premiumtarif.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Bemessungsgrundlage. Während die gesetzliche Kasse ihren Zuschuss an einer einfachen Regelversorgung ausrichtet, bezieht sich die PKV-Erstattung meist auf die tatsächlich gewählte Versorgung. Eine Keramikkrone statt einer Metallkrone wird dann anteilig auf ihren realen Preis erstattet, nicht nur auf den Standard.

Versorgung Grobe Marktspanne der Kosten
Einzelkrone500 bis 1.000 Euro
Brücke (mehrgliedrig)1.000 bis 2.500 Euro
Implantat inklusive Krone1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn

Grobe Marktspannen zur Orientierung, keine Tarifzusage. Der tatsächliche Preis hängt von Material, Aufwand und Region ab, die Erstattung vom Tarif.

04 Implantate: hohe Kosten, hoher Erstattungsunterschied

Implantate sind der teuerste Bereich des Zahnersatzes und zugleich der, in dem sich PKV und gesetzliche Kasse am stärksten unterscheiden. Ein Implantat samt Krone kostet je nach Aufwand grob 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nur den Festzuschuss zur einfachen Regelversorgung, die ein Implantat gar nicht vorsieht, sodass ein hoher Eigenanteil bleibt.

In der PKV zählt das Implantat zum Zahnersatz und wird je nach Tarif zu 60 bis 100 Prozent erstattet. Manche Tarife begrenzen die Zahl der Implantate pro Kiefer oder deckeln die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren über die Zahnstaffel. Diese Grenzen stehen in den Tarifbedingungen und gehören vor dem Abschluss geprüft, gerade wenn absehbar mehrere Implantate anstehen.

05 PKV im Vergleich zur gesetzlichen Kasse, und was sich 2027 ändert

Die gesetzliche Kasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Heute sind das 60 Prozent, 70 Prozent bei fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge im Bonusheft und 75 Prozent bei zehn Jahren (§ 55 SGB V). Ab 2027 sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent. Der Zuschuss bezieht sich auf die festgelegten Kosten der Regelversorgung, nicht auf eine höherwertige Versorgung. Wer eine bessere Krone oder ein Implantat wählt, trägt die Differenz selbst.

Gesetzliche Kasse Private Krankenversicherung, je nach Tarif
Festzuschuss heute 60 bis 75 Prozent, ab 2027 50 bis 65 Prozent, je nach BonusheftErstattung meist 60 bis 100 Prozent
Bezugsgröße ist die einfache RegelversorgungBezugsgröße ist meist die tatsächliche Versorgung
Höherwertiger Ersatz erhöht den EigenanteilHöherwertiger Ersatz bleibt anteilig erstattungsfähig

Der ab 2027 sinkende gesetzliche Zuschuss vergrößert den Abstand zwischen beiden Systemen. Ein sauber geführtes Bonusheft entscheidet in der gesetzlichen Versorgung dann über den Unterschied zwischen 50 und 65 Prozent. Was die Reform sonst noch für gesetzlich Versicherte ändert, steht auf der Seite zur GKV-Reform 2027.

Ob sich für Sie ein Tarif mit hoher Zahnstaffel lohnt, hängt vom Zustand Ihrer Zähne und Ihren Plänen ab. Der folgende Bedarfscheck sortiert die wichtigsten Fragen vor. Er ersetzt keine Beratung.

Bedarfscheck

PKV oder GKV: Was passt zu Ihrer Familie?

5 Fragen, dann sehen Sie eine erste Einschätzung für Ihre Konstellation.

Frage 1 von 5

Wie ist Ihr beruflicher Status?

Beihilfe-Berechtigte und Selbstständige haben strukturell andere PKV-Konditionen als Angestellte.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Ergebnis vor einem Vertragsabschluss persönlich prüfen lassen.

06 Zahnstaffel und Wartezeit: die ersten Jahre im Tarif

Viele Tarife begrenzen die Erstattung für Zahnersatz, oft auch für Zahnbehandlung, in den ersten Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge. Diese Zahnstaffel steigt von Jahr zu Jahr und läuft nach einigen Jahren aus, häufig nach vier oder fünf. Braucht jemand im zweiten Jahr eine Brücke für 2.500 Euro, erstattet der Tarif dann höchstens bis zur Grenze dieses Jahres, auch wenn er auf dem Papier 90 Prozent leistet.

Für Menschen mit bekannten Zahn- oder Kieferproblemen ist das der wichtigste Punkt. Max Eilert achtet dann auf gute Zahnleistungen ohne zusätzliche Obergrenzen in der Zahnstaffel. Wie hoch die Stufen sind und ob sie auch nach einem Unfall gelten, steht in den Tarifbedingungen.

Davon zu trennen ist die Wartezeit. Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf sie höchstens acht Monate betragen (§ 197 VVG). Wer aus der gesetzlichen Kasse wechselt, bekommt die dort lückenlos versicherte Zeit angerechnet, wenn der neue Vertrag spätestens zwei Monate nach dem Ende der alten Versicherung beantragt wird und direkt anschließt. Dasselbe gilt für Polizisten, die aus der freien Heilfürsorge in die PKV wechseln. Manche Tarife verzichten ganz auf Wartezeiten oder erlassen sie gegen ein ärztliches Zeugnis.

07 Tarife mit 90 Prozent: worauf es beim Zahntarif ankommt

Tarife mit 80 bis 90 Prozent Zahnersatz bieten viele Versicherer an, einzelne erstatten 100 Prozent. Der Prozentsatz allein sagt wenig, wenn an anderer Stelle eine Grenze greift. Diese Punkte entscheiden, wie viel von einer Zahnarztrechnung tatsächlich zurückkommt:

  • Erstattungssatz für Zahnersatz und Implantate, getrennt von dem für die Zahnbehandlung.
  • Zahnstaffel: wie hoch die Grenzen in den ersten Jahren sind und ob danach weitere Jahreshöchstbeträge gelten.
  • Erstattung über dem Höchstsatz: Leistet der Tarif auch bei einer Honorarvereinbarung, oder endet er beim 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung?
  • Material- und Laborkosten: Manche Tarife erstatten sie nur bis zu den Preisen eines eigenen Verzeichnisses. Liegt das Labor darüber, bleibt die Differenz bei Ihnen.
  • Implantate: Begrenzung der Anzahl je Kiefer oder Höchstbeträge je Implantat.
  • Kieferorthopädie, wenn Kinder mitversichert werden sollen.

Welcher Tarif diese Punkte für Sie am besten erfüllt, hängt von Ihrem Gebiss und Ihren Plänen ab. Wir vergleichen die Tarife der Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten, nach genau diesen Punkten.

Tarifprüfung

Wie viel bekämen Sie bei Ihrer nächsten Krone wirklich zurück?

Wir prüfen Ihren Tarif oder die Tarife, die für Sie infrage kommen, auf Zahnstaffel, Höchstsatz und Laborkosten.

08 Beamte in Sachsen: Beihilfe und Restkostentarif beim Zahnarzt

Für Beamte teilen sich Beihilfe und private Krankenversicherung die Zahnarztrechnung. Die Beihilfe trägt ihren Satz, in Sachsen 50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent mit einem und 90 Prozent ab zwei kindergeldberechtigten Kindern. Den Rest übernimmt der Restkostentarif. Beim Zahnersatz hat diese Aufteilung eine Lücke: Material- und Laborkosten für Inlays, Kronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen sind nach § 14 der Sächsischen Beihilfeverordnung nur zu 65 Prozent beihilfefähig.

Das Landesamt für Steuern und Finanzen rechnet in seinem Merkblatt mit einer Krone: 350 Euro Honorar und 1.000 Euro Laborkosten, zusammen 1.350 Euro. Die Tabelle überträgt das Beispiel auf die drei sächsischen Beihilfesätze. Sie setzt wie das Merkblatt voraus, dass der Tarif seinen Anteil vom vollen Rechnungsbetrag erstattet.

Beihilfe­satz Beihilfe Tarif Lücke
50 %ohne Kinder500 €675 €175 €
70 %mit einem Kind700 €405 €245 €
90 %ab zwei Kindern900 €135 €315 €

Rechnung nach dem Beispiel im Merkblatt Zahnärztliche Leistungen des Landesamts für Steuern und Finanzen, auf 70 und 90 Prozent übertragen. Ohne Beihilfeergänzungstarif und ohne Zahnstaffel. Keine Tarifzusage.

Mit Kindern steigt in Sachsen der Beihilfesatz und mit ihm die Lücke beim Zahnersatz, weil der Restkostentarif kleiner wird. Schließen lässt sie sich über einen Beihilfeergänzungstarif oder einen Zahnbaustein. In guten Beamtentarifen ist die Beihilfeergänzung nach unserer Erfahrung Standard, für Beamte kostet sie typischerweise 10 bis 20 Euro im Monat. Ob sie auch die Laborkosten beim Zahnersatz abdeckt, steht in ihren Bedingungen.

Die zweite Lücke entsteht über dem Höchstsatz. Vereinbart der Zahnarzt ein Honorar über dem 3,5-fachen Satz, erkennt die Beihilfe den Mehrbetrag nicht an (§ 4 Abs. 5 SächsBhVO). Leistet der Tarif dort ebenfalls nicht, bleibt der ganze Mehrbetrag bei Ihnen. Max Eilert achtet bei Beamten deshalb darauf, dass der Tarif ambulant, stationär und beim Zahn auch über dem Höchstsatz leistet.

Implantate trägt die sächsische Beihilfe für zwei je Kieferhälfte, bereits vorhandene zählen mit (§ 11 SächsBhVO). Mehr sind nur bei bescheinigten Indikationen beihilfefähig, etwa nach Tumoroperationen, nach Unfällen oder bei angeborener Nichtanlage von Zähnen. Anwärter und Referendare haben eine weitere Einschränkung: Für Beamte auf Widerruf sind Kronen, Inlays, Zahnersatz und Implantate in Sachsen nicht beihilfefähig (§ 15 SächsBhVO). Was das für den Tarif im Vorbereitungsdienst bedeutet, ordnen wir im Ratgeber zur PKV für Beamtenanwärter ein.

Beamte

Beamter, Lehrer oder Anwärter? Rechnen wir Beihilfe und Tarif beim Zahnersatz zusammen.

Wir zeigen Ihnen, welcher Restkostentarif zu Ihrem Beihilfesatz passt und wo beim Zahnarzt eine Lücke bleibt.

09 Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung ist in der gesetzlichen Versorgung meist eine Selbstzahlerleistung. In der PKV übernehmen viele Komfort- und Premiumtarife sie ohne festen Deckel oder im Rahmen eines jährlichen Prophylaxe-Budgets. Einstiegstarife begrenzen sie häufiger auf einen festen Betrag oder eine Anzahl pro Jahr. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, sollte auf diesen Baustein achten, weil er über die Jahre spürbar wirkt.

10 Kieferorthopädie, auch für Erwachsene

Bei Kindern ist die Kieferorthopädie die wichtigste Zahnleistung, weil viele irgendwann eine Zahnspange brauchen. Max Eilert achtet bei Kindertarifen deshalb auf hohe Zahnleistungen, möglichst 80 bis 100 Prozent, und auf eine gute Erstattung bei der Kieferorthopädie. Was ein Kindertarif sonst enthalten sollte, steht bei den Kosten der PKV für Kinder.

Bei Erwachsenen zahlen viele Tarife nur, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist, einige schließen sie ganz aus. Für Kinder von Beamten zahlt die Beihilfe mit: In Sachsen ist die Kieferorthopädie beihilfefähig, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt, bis zu 7.000 Euro für bis zu vier Jahre (§ 12 SächsBhVO). Die Restkosten übernehmen Beamtentarife in der Regel auch hier.

11 Die Zahnarztrechnung als Privatpatient: GOZ, Honorarvereinbarung, Heil- und Kostenplan

Zahnärzte rechnen bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Jede Leistung hat einen Gebührenrahmen vom 1- bis 3,5-fachen Satz. Der 2,3-fache Satz gilt als durchschnittliche Leistung. Darüber darf der Zahnarzt nur bei besonderer Schwierigkeit oder besonderem Zeitaufwand abrechnen und muss das auf der Rechnung für jede Leistung begründen (§§ 5 und 10 GOZ). Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz, ohne dass durch die Abrechnungshöhe ein Eigenanteil entsteht.

Will der Zahnarzt über dem 3,5-fachen Satz abrechnen, braucht er eine Honorarvereinbarung. Sie wird vor der Behandlung nach persönlicher Absprache schriftlich geschlossen und muss den Hinweis enthalten, dass der Versicherer sie möglicherweise nicht voll erstattet (§ 2 GOZ). Für Notfälle und akute Schmerzbehandlung darf der Zahnarzt sie nicht verlangen. Viele Tarife erstatten nur bis zum Höchstsatz, den Mehrbetrag tragen Sie dann selbst. Lassen Sie sich die Vereinbarung vor der Unterschrift mitgeben und fragen Sie beim Versicherer nach, was er davon übernimmt.

Vor größeren Behandlungen erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorab in Textform Auskunft verlangen, was der Versicherer übernimmt. Er muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei. Antwortet er nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung bis zum Beweis des Gegenteils als medizinisch notwendig (§ 192 Abs. 8 VVG).

12 Wenn schon Zähne fehlen oder eine Behandlung angeraten ist

Die Gesundheitsfragen im Antrag erfassen in der Regel auch die Zähne: fehlende und noch nicht ersetzte Zähne, vorhandenen Zahnersatz und Behandlungen, die der Zahnarzt schon angeraten oder geplant hat. Alles, was zahnärztlich behandelt wurde, gehört vollständig in den Antrag.

Was vor Vertragsbeginn schon angeraten oder begonnen wurde, zahlt der neue Tarif nicht. Die Musterbedingungen der PKV schließen Versicherungsfälle aus, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind (§ 2 Abs. 1 MB/KK). Wer weiß, dass eine Krone oder ein Implantat ansteht, klärt deshalb vor dem Wechsel, über welche Versicherung die Behandlung läuft.

Wie ein Versicherer fehlende Zähne oder eine laufende Behandlung bewertet, ist unterschiedlich. Mit einer anonymen Risikovoranfrage fragen wir Ihre Angaben ohne Namen bei mehreren Versicherern an, bevor ein Antrag gestellt ist. So sehen Sie die Konditionen, bevor ein Antrag mit Ihrem Namen vorliegt.

Anonyme Voranfrage

Fehlen Zähne oder steht eine Behandlung an?

Wir fragen Ihre Angaben anonym bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen, wie sie bewertet werden.

13 Häufige Fragen zu Zahnleistungen in der PKV

Wie viel erstattet die PKV bei Zahnersatz?

Das hängt vom Tarif ab. 60 Prozent erstattet nach unserer Erfahrung fast jeder Tarif, die meisten liegen eher bei 70 Prozent, bessere Tarife bei 80 bis 90 Prozent. Einzelne Tarife erstatten den Zahnersatz vollständig. Anders als der gesetzliche Festzuschuss bezieht sich die PKV-Erstattung meist auf die tatsächlich gewählte Versorgung und nicht nur auf eine Regelversorgung.

Welche private Krankenversicherung erstattet Zahnersatz zu 90 Prozent oder mehr?

Tarife mit 80 bis 90 Prozent Zahnersatz bieten viele Versicherer an, einzelne erstatten 100 Prozent. Wie viel von einer Rechnung tatsächlich zurückkommt, hängt zusätzlich von der Zahnstaffel in den ersten Jahren, von der Erstattung über dem Höchstsatz der GOZ und von Grenzen bei Material- und Laborkosten ab. Diese Punkte prüfen wir im Tarifvergleich für Ihren Fall.

Zahlt die private Krankenversicherung Implantate?

Ja, in den meisten Tarifen. Implantate zählen zum Zahnersatz und werden je nach Tarif zu 60 bis 100 Prozent erstattet. Manche Tarife begrenzen die Zahl der Implantate pro Kiefer oder deckeln die Erstattung in den ersten Jahren über die Zahnstaffel. Diese Grenzen stehen in den Tarifbedingungen und gehören vor dem Abschluss geprüft.

Was kostet ein Implantat und wie viel übernimmt die PKV?

Ein Implantat samt Krone kostet je nach Aufwand und Region grob 1.800 bis 3.500 Euro pro Zahn. Die gesetzliche Kasse zahlt dafür nur den Festzuschuss zur einfachen Regelversorgung, sodass ein hoher Eigenanteil bleibt. In der PKV richtet sich die Erstattung nach dem Tarif und liegt meist bei 60 bis 100 Prozent der tatsächlichen Kosten.

Was ist eine Zahnstaffel?

Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung für Zahnersatz und oft auch für Zahnbehandlung in den ersten Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge, die von Jahr zu Jahr steigen. Nach einigen Jahren, häufig vier oder fünf, gilt der volle Prozentsatz des Tarifs. Wer schon Probleme mit den Zähnen hat, braucht einen Tarif ohne enge Grenzen in dieser Staffel.

Gibt es in der PKV eine Wartezeit beim Zahnarzt?

Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf die Wartezeit höchstens acht Monate betragen (§ 197 VVG). Wer aus der gesetzlichen Kasse wechselt und den neuen Vertrag spätestens zwei Monate nach dem Ende der alten Versicherung lückenlos anschließt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet. Manche Tarife verzichten ganz auf Wartezeiten oder erlassen sie gegen ein ärztliches Zeugnis.

Wie viel zahlt die Beihilfe in Sachsen beim Zahnersatz?

Die Beihilfe zahlt ihren Satz von 50, 70 oder 90 Prozent auf das Honorar. Material- und Laborkosten für Inlays, Kronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen sind nach § 14 der Sächsischen Beihilfeverordnung aber nur zu 65 Prozent beihilfefähig. Implantate sind für zwei je Kieferhälfte beihilfefähig. Für Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst.

Was ist der Unterschied zwischen PKV-Erstattung und gesetzlichem Festzuschuss?

Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festzuschuss auf eine festgelegte Regelversorgung: heute 60 Prozent, mit fünf Jahren Bonusheft 70 und mit zehn Jahren 75 Prozent. Ab 2027 sinken die Sätze auf 50, 60 und 65 Prozent. Wer höherwertigen Zahnersatz wählt, trägt die Mehrkosten selbst. Die PKV erstattet nach Tarif einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Versorgung, meist deutlich mehr.

Was bedeutet eine private Vereinbarung beim Zahnarzt?

Will der Zahnarzt über dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen, braucht er eine schriftliche Honorarvereinbarung, die vor der Behandlung nach persönlicher Absprache geschlossen wird (§ 2 GOZ). Sie muss den Hinweis enthalten, dass der Versicherer sie möglicherweise nicht voll erstattet. Viele Tarife erstatten nur bis zum Höchstsatz, den Mehrbetrag tragen Sie dann selbst. Für Notfälle und akute Schmerzbehandlung darf der Zahnarzt keine solche Vereinbarung verlangen.

Zahlt die PKV, wenn der Zahnersatz schon vor Vertragsbeginn angeraten war?

In der Regel nicht. Nach den Musterbedingungen der PKV wird für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, nicht geleistet (§ 2 Abs. 1 MB/KK). Angeratene oder geplante Behandlungen gehören außerdem in die Gesundheitsfragen des Antrags. Wer weiß, dass eine Krone oder ein Implantat ansteht, klärt vor dem Wechsel, über welche Versicherung die Behandlung läuft.

Übernimmt die PKV die professionelle Zahnreinigung?

In den meisten Komfort- und Premiumtarifen ja, entweder ohne festen Deckel oder im Rahmen eines jährlichen Budgets für Prophylaxe. Einstiegstarife begrenzen die professionelle Zahnreinigung häufiger auf einen festen Betrag oder eine Anzahl pro Jahr. Die genaue Regelung steht im Tarif.

Was bedeutet Abrechnung nach GOZ?

Zahnärzte rechnen bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Jede Leistung hat einen Rahmen vom 1- bis 3,5-fachen Satz, der 2,3-fache gilt als Durchschnitt. Darüber muss der Zahnarzt die Gebühr auf der Rechnung begründen. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz und darüber, sodass durch die Abrechnungshöhe kein Eigenanteil entsteht.

Quellen und Grundlagen: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), §§ 2, 5 und 10; § 55 SGB V (Festzuschüsse Zahnersatz), Fassung ab 2027 siehe GKV-Reform 2027; § 197 VVG (Wartezeiten) und § 192 Abs. 8 VVG (Auskunft vor der Behandlung); Musterbedingungen MB/KK 2009, §§ 2 und 3; Sächsische Beihilfeverordnung, §§ 4, 11, 12, 14 und 15; Merkblatt Zahnärztliche Leistungen des Landesamts für Steuern und Finanzen. Erstattungsspannen und Kostenbeispiele: Beratungspraxis Elbland Finanz und öffentliche Marktspannen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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Stand Oktober 2026. Erstattungsspannen aus der Beratungspraxis Elbland Finanz, Kostenangaben als grobe Marktspannen, keine Tarifzusage. Beihilfe nach der Sächsischen Beihilfeverordnung in der Fassung vom 1. Juli 2024 und dem Merkblatt des Landesamts für Steuern und Finanzen. Zahnersatz-Festzuschüsse ab 2027 nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 228. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

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