Ist Krankentagegeld steuerpflichtig? Privates Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld im Steuer-Vergleich 2026
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig? Die Frage führt regelmäßig zu Verwirrung, weil sich privates Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld steuerlich unterschiedlich verhalten. Beide sind im Auszahlungsmoment steuerfrei, doch nur das gesetzliche Krankengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz. Diese Seite erklärt den Unterschied, zeigt mit einem Rechenbeispiel, was der Progressionsvorbehalt kostet, und klärt, ob Sie die Beiträge absetzen können.
Das Wichtigste in Kürze
Privates Krankentagegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
In die Steuererklärung gehört nur das gesetzliche Krankengeld. Privates Krankentagegeld geben Sie nicht an.
Die Beiträge sind im Regelfall nicht absetzbar, weder als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben.
Wir beraten als unabhängige Versicherungsmakler aus Sachsen Angestellte, Selbstständige und Geschäftsführer aus ganz Deutschland zur Einkommens-Absicherung im Krankheitsfall. Diese Seite ist die Steuer-Vertiefung zu unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung in der PKV.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur steuerlichen Behandlung von Krankentagegeld und Krankengeld nach dem Stand 2026. Er ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Als Versicherungsmakler dürfen und wollen wir keine steuerliche Beratung im Einzelfall leisten. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig? Die kurze Antwort
Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei. Geregelt ist das in Paragraph 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz. Sie zahlen auf die Auszahlung keine Steuern, und das Krankentagegeld erhöht auch nicht über Umwege Ihren Steuersatz. Es ist steuerlich unsichtbar.
Verwirrung entsteht, weil das gesetzliche Krankengeld der Krankenkassen ebenfalls steuerfrei ist, aber anders behandelt wird. Das gesetzliche Krankengeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Es bleibt zwar steuerfrei, hebt aber den Steuersatz an, mit dem Ihr übriges Einkommen besteuert wird. Genau dieser Unterschied führt dazu, dass viele Versicherte unsicher sind, ob sie auf ihre Leistung Steuern zahlen müssen.
Die Kurzfassung: Wer privat über eine Krankentagegeldversicherung abgesichert ist, hat steuerlich nichts zu beachten. Wer gesetzliches Krankengeld bezieht, sollte den Progressionsvorbehalt kennen, weil er die Steuerlast im Bezugsjahr spürbar erhöhen kann.
Privates Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld im Vergleich
Beide Leistungen schließen dieselbe Lücke: Sie ersetzen Einkommen, wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Steuerlich verhalten sie sich aber unterschiedlich. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Punkte.
Kriterium
Privates Krankentagegeld (PKV)
Gesetzliches Krankengeld (GKV)
Steuer auf die Leistung
steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG)
steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG)
Progressionsvorbehalt
nein
ja (§ 32b EStG), erhöht den Steuersatz
Angabe in der Steuererklärung
nicht erforderlich
erforderlich, Kasse meldet elektronisch
Wirkung auf übriges Einkommen
keine
höherer Steuersatz im Bezugsjahr
Beiträge absetzbar
im Regelfall nein
im normalen GKV-Beitrag enthalten
Der entscheidende Unterschied steht in der zweiten Zeile. Beim privaten Krankentagegeld bleibt die Leistung ohne jede steuerliche Nebenwirkung. Beim gesetzlichen Krankengeld kommt der Progressionsvorbehalt hinzu, und der kann im Bezugsjahr eine echte Mehrbelastung bedeuten. Wie hoch diese ausfällt, zeigt das nächste Kapitel an einem Beispiel.
Was der Progressionsvorbehalt konkret kostet
Der Progressionsvorbehalt funktioniert in zwei Schritten. Zuerst rechnet das Finanzamt das steuerfreie Krankengeld rechnerisch zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu und ermittelt daraus einen Steuersatz. Diesen erhöhten Steuersatz wendet es anschließend auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei, aber alles andere wird teurer.
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung
Eine angestellte Person bezieht in einem Jahr mehrere Monate gesetzliches Krankengeld in Höhe von 8.000 Euro. Daneben hat sie ein zu versteuerndes Einkommen von 32.000 Euro aus den Monaten mit Gehalt.
Ohne Progressionsvorbehalt würde das Finanzamt den Steuersatz aus 32.000 Euro ableiten.
Mit Progressionsvorbehalt ermittelt es den Steuersatz aus 40.000 Euro und wendet diesen höheren Satz auf die 32.000 Euro an.
Die Differenz liegt in diesem Beispiel je nach übriger Steuersituation grob bei einigen Hundert Euro Mehrsteuer. Die Zahlen sind illustrativ und dienen nur dazu, die Wirkungsweise zu zeigen. Entscheidend ist der Mechanismus: Bei einer privaten Krankentagegeldversicherung entfällt dieser Schritt komplett, weil die Leistung für den Progressionsvorbehalt nicht herangezogen wird.
Müssen Sie Krankentagegeld in der Steuererklärung angeben?
Hier trennen sich die beiden Leistungen klar. Privates Krankentagegeld geben Sie in der Steuererklärung nicht an. Es ist steuerfrei, zählt nicht für den Progressionsvorbehalt und taucht nirgends in der Erklärung auf. Sie müssen es weder melden noch dokumentieren.
Gesetzliches Krankengeld dagegen muss berücksichtigt werden. Ihre Krankenkasse übermittelt die Höhe elektronisch an das Finanzamt. In der Steuererklärung wird das Krankengeld als steuerfreie Lohnersatzleistung für den Progressionsvorbehalt erfasst. Wer mehr als 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen im Jahr bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, auch wenn er sonst keine Erklärung abgeben müsste.
Das ist ein praktischer Vorteil der privaten Variante, der oft übersehen wird: Sie löst keine zusätzliche Erklärungspflicht aus und macht das Bezugsjahr steuerlich nicht komplizierter.
Sind die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung absetzbar?
Die Steuerfreiheit gilt für die Leistung. Bei den Beiträgen sieht es anders aus. Im Regelfall sind die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung nicht absetzbar, weder als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben. Der Grund: Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen ab, nicht Ihren Betrieb. Das Finanzamt ordnet die Beiträge deshalb der privaten Lebensführung zu. Die Einordnung hängt aber von Ihrer beruflichen Konstellation ab.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeld-Prämie eine Privatausgabe und nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Die Leistung bleibt steuerfrei. Wer die wirtschaftliche Bedeutung des Krankentagegeldes für Selbstständige vertiefen will, findet die Details auf unserer Seite zum Krankentagegeld für Selbstständige.
Angestellte
Auch bei Angestellten sind die Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung im Regelfall nicht absetzbar. Sie zählen nicht zu den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen und auch nicht zu den Werbungskosten in einer Höhe, die in der Praxis eine Rolle spielt. Die Leistung ist auch hier steuerfrei.
GmbH-Geschäftsführer
Eine Sonderkonstellation entsteht, wenn eine GmbH die Krankentagegeldversicherung für einen Schlüssel-Geschäftsführer abschließt und die Police auf die Gesellschaft läuft. Dann kann die Prämie unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsausgabe der GmbH sein. Das ist ein Einzelfall, der sauber mit dem Steuerberater abzustimmen ist und nicht pauschal angenommen werden sollte.
Eine wichtige Abgrenzung zum Schluss: Die häufig genannte Absetzbarkeit von rund 85 Prozent der PKV-Prämie betrifft die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Basisabsicherung als Vorsorgeaufwand. Die Krankentagegeld-Prämie gehört nicht dazu. Sie ist ein eigener, separater Baustein und wird steuerlich getrennt betrachtet.
Warum gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld unterschiedlich besteuert werden
Dass nur das gesetzliche Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, das private Krankentagegeld aber nicht, ist kein Versehen des Gesetzgebers, sondern höchstrichterlich bestätigt. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13. November 2014 (Aktenzeichen III R 36/13) entschieden, dass diese Ungleichbehandlung verfassungsgemäß ist.
Die Begründung des Gerichts setzt an der unterschiedlichen Grundstruktur beider Systeme an. Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip, bei dem sich der Beitrag am Einkommen orientiert. Die private Krankenversicherung folgt dem Äquivalenzprinzip, bei dem sich der Beitrag am individuellen Risiko und am gewählten Leistungsumfang orientiert. Aus dieser unterschiedlichen Ausgestaltung leitet der Bundesfinanzhof ab, dass der Gesetzgeber beide Leistungen steuerlich verschieden behandeln darf. Für Versicherte heißt das in der Praxis: Die steuerliche Besserstellung des privaten Krankentagegeldes ist rechtlich gesichert und nicht von einer kurzfristigen Änderung bedroht.
Häufige Fragen
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein. Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist nach Paragraph 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Auch das gesetzliche Krankengeld ist im Auszahlungsmoment steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Die private Variante ist steuerlich also vorteilhafter.
Wo trage ich Krankentagegeld in der Steuererklärung ein?
Privates Krankentagegeld tragen Sie nirgends ein. Es ist vollständig steuerfrei und wird auch nicht für den Progressionsvorbehalt herangezogen. Gesetzliches Krankengeld dagegen wird als steuerfreie Lohnersatzleistung mit Progressionsvorbehalt erfasst; Ihre Krankenkasse meldet den Betrag elektronisch an das Finanzamt, sodass er in der Erklärung berücksichtigt wird.
Was ist der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?
Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass eine steuerfreie Lohnersatzleistung den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen anhebt. Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei, aber das Finanzamt rechnet es zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz und wendet diesen auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an. Beim privaten Krankentagegeld entfällt dieser Effekt vollständig.
Wie viel Steuern muss ich bei Krankengeld nachzahlen?
Beim gesetzlichen Krankengeld kann über den Progressionsvorbehalt eine Steuernachzahlung entstehen, weil das Krankengeld den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen anhebt. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und der bezogenen Krankengeldsumme ab und liegt je nach Konstellation im Bereich einiger Hundert bis über tausend Euro. Beim privaten Krankentagegeld entsteht keine solche Nachzahlung, weil es für den Progressionsvorbehalt nicht herangezogen wird.
Warum wird gesetzliches Krankengeld anders besteuert als privates Krankentagegeld?
Der Bundesfinanzhof hat diese Ungleichbehandlung 2014 als verfassungsgemäß bestätigt (Aktenzeichen III R 36/13). Begründung: Die gesetzliche Krankenversicherung folgt dem Solidarprinzip, die private dem Äquivalenzprinzip. Aus dieser unterschiedlichen Grundstruktur leitet der Bundesfinanzhof ab, dass der Gesetzgeber das gesetzliche Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterwerfen darf, das private Krankentagegeld dagegen nicht.
Kann ich die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung von der Steuer absetzen?
Im Regelfall nein. Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung gelten als private Vorsorge und sind weder als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Ausnahmen sind denkbar, etwa wenn eine GmbH die Police für einen Schlüssel-Geschäftsführer abschließt. Solche Fälle gehören in die Hand Ihres Steuerberaters.
Ist Krankentagegeld für Selbstständige steuerfrei?
Ja. Für Selbstständige und Freiberufler gilt dieselbe Regel wie für alle anderen: Die Leistung aus der privaten Krankentagegeldversicherung ist nach Paragraph 3 Nummer 1a Einkommensteuergesetz steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt. Die Beiträge dagegen sind für Selbstständige nicht als Betriebsausgaben abziehbar, weil das Krankentagegeld das persönliche Einkommen absichert, nicht den Betrieb.
Löst Krankengeld eine Pflicht zur Steuererklärung aus?
Beim gesetzlichen Krankengeld häufig ja. Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen bezogen hat, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, weil der Progressionsvorbehalt geprüft werden muss. Privates Krankentagegeld löst diese Pflicht nicht aus, weil es für den Progressionsvorbehalt nicht zählt.
Ihre Beratung zur Einkommens-Absicherung
Die Steuerfrage ist nur ein Baustein. Entscheidend ist, dass Ihre Absicherung im Krankheitsfall zur Höhe Ihres Einkommens, zu Ihrer Liquiditäts-Reserve und zu einer eventuell vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung passt. Wir prüfen mit Ihnen die beiden Wege, gesetzlicher Wahltarif und private Krankentagegeldversicherung, und stellen bei der privaten Variante eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern. Sie erhalten innerhalb von fünf bis zehn Werktagen eine konkrete Aussage, ohne dass Ihre Anfrage in der HIS-Datei landet.
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