- Der Regelweg ist ein Ausschluss. Je nach Versicherer betrifft er nur die Neurodermitis oder alle Hauterkrankungen. Alles andere bleibt versichert.
- Leichte Fälle gehen auch ohne. Mit einem Befundbericht, der Schwere und Häufigkeit belegt, ist eine Annahme ohne Ausschluss oder mit Zuschlag möglich.
- Hände plus Feuchtarbeit ist der schwierigste Fall. Dann ist auch eine Ablehnung möglich, die Versicherer prüfen einzeln.
- Begleiterkrankungen gehören einzeln in den Antrag. Asthma, Heuschnupfen und Allergien deckt die Angabe „Neurodermitis“ nicht ab.
- Die Berufsgenossenschaft ersetzt keine BU. Sie zahlt nur bei beruflich verursachten Hauterkrankungen und selten eine Rente.
01 Was bei Neurodermitis in der BU herauskommt
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist Neurodermitis selten ein Grund, gar keinen Vertrag zu bekommen. Die Versicherer haben ein passendes Werkzeug: Sie nehmen Sie an und schließen die Hauterkrankung aus. Wie weit dieser Ausschluss reicht, entscheidet jeder Versicherer selbst. Max Eilert: „Es gibt BU-Versicherer, die dann das Thema Hauterkrankung in Gänze ausschließen. Es gibt welche, die nur die Neurodermitis und damit zusammenhängende Erkrankung ausschließen. Es geht beides.“
In der Praxis kommen vier Ergebnisse vor:
- Annahme mit Ausschluss. Der Regelweg, je nach Versicherer eng oder weit gefasst.
- Annahme ohne Ausschluss. Bei leichten Fällen, etwa nur im Winter ab und zu, mit einem aktuellen Befundbericht vom Arzt.
- Annahme mit Zuschlag. Kommt bei leichten Fällen ebenfalls vor, statt eines Ausschlusses.
- Ablehnung. Möglich, wenn die Neurodermitis an den Händen sitzt und der Beruf viel Reinigen oder Feuchtarbeit verlangt.
Schwere Verläufe mit dauerhafter Therapie sind nach Max Eilerts Erfahrung deutlich schwerer unterzubringen. Wie ein einzelner Versicherer entscheidet, klärt nur die Einzelprüfung. Einen Überblick über andere Diagnosen gibt die Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung.
02 Neurodermitis-Check
Drei Antworten zeigen, was in Ihrem Fall nach unserer Erfahrung realistisch ist.
Neurodermitis-Check: Was ist in Ihrem Fall realistisch?
Einordnung aus unserer Beratungspraxis, keine Zusage eines Versicherers. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Ausschluss eng oder weit? Wir vergleichen das vorab.
Wir fragen Ihren Verlauf ohne Namen bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen, wer Sie ohne, mit engem oder mit weitem Ausschluss annimmt.
03 Was ein Ausschluss für Ihren Schutz bedeutet
Ein Ausschluss klingt nach weniger Schutz, ist aber genau begrenzt. Eine typische Formulierung lautet „Neurodermitis einschließlich eventuell eintretender Folgen“. Der Bundesgerichtshof hat geklärt, wie eine solche Klausel wirkt: Die ausgeschlossene Erkrankung bleibt bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit vollständig außer Betracht, auch wenn sie mit anderen Leiden zusammentrifft. Die Klausel ist wirksam, und die Beweislast bleibt beim Versicherten (Beschluss vom 06.07.2011, IV ZR 217/09). Alle anderen Ursachen, ob Rücken, Psyche, Unfall oder Krebs, bleiben voll versichert.
Nur Neurodermitis oder alle Hauterkrankungen?
Der Unterschied wird wichtig, wenn später eine andere Hauterkrankung dazukommt, etwa ein Handekzem durch den Beruf. Ist nur die Neurodermitis mit ihren Folgen ausgeschlossen, kann im Leistungsfall strittig werden, ob das Ekzem eine Folge ist oder eine eigene Erkrankung. Sind alle Hauterkrankungen ausgeschlossen, ist es ausgeschlossen. Ein enger Ausschluss ist deshalb für Sie besser. Den Wortlaut lesen wir vor dem Antrag.
Kann der Ausschluss später weg?
Oft ja, aber nicht automatisch. Max Eilert: „Man kann immer nachverhandeln. Wenn man frei ist von irgendwelchen Problemen, kriegt man es in der Regel hin, das auch nach Jahren rauszubekommen.“ Einzelne Versicherer bieten eine Überprüfung nach einem bis drei Jahren Beschwerdefreiheit an. Anstoßen müssen Sie sie selbst.
04 Neurodermitis an den Händen: wenn der Beruf zählt
Der schwierigste Fall in der BU ist eine Neurodermitis an den Händen in einem Beruf, der die Haut belastet. Max Eilert: „Das kann auch zu Ablehnung führen, wenn viel mit den Händen gearbeitet wird, da zu viel gereinigt wird. Und wenn die Neurodermitis an den Händen vorliegt, kann es auch zu einem Ausschluss kommen. Deswegen sage ich Individualprüfung.“
Die Versicherer fragen danach ausdrücklich. Ein Zusatzfragebogen etwa lautet: „Sind Sie in Ihrem Beruf besonderen Belastungen der Haut ausgesetzt (z.B. Feuchtarbeit, häufige Arbeit mit Handschuhen, mechanisch hautbelastende Tätigkeiten, Umgang mit hautreizenden Stoffen, Schadstoffen oder Allergenen)?“ Besonders betroffen sind nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung der Gesundheitsdienst, das Friseurhandwerk, Metallbetriebe, Reinigung und Gastronomie. Laut der medizinischen Leitlinie ist das Risiko für ein Handekzem bei Menschen mit Neurodermitis drei- bis viermal so hoch wie bei anderen.
Eine feste Regel je Beruf gibt es nicht. Entscheidend sind, wie stark und wie oft die Hände betroffen sind, wie Sie sich schützen und was der Befundbericht sagt. Wie Versicherer andere Gesundheitsberufe einstufen, zeigen etwa die Seiten zur BU für Physiotherapeuten und Ergotherapeuten.
05 Was der Versicherer wissen will
Wer im Antrag eine Hauterkrankung oder Allergie angibt, bekommt in der Regel einen Zusatzfragebogen. In den Bögen, die wir ausgewertet haben, wird gefragt nach:
- Diagnose und betroffenen Stellen, etwa Gesicht, Hände oder ganzer Körper, und der Ausdehnung,
- Häufigkeit und Dauer der Schübe und seit wann Sie beschwerdefrei sind,
- Medikamenten mit Name und Häufigkeit, Bestrahlung, Klinik-, Reha- oder Kuraufenthalten,
- Arbeitsunfähigkeit wegen der Haut und Allergietests,
- Hautbelastung im Beruf und ob Ihnen ein Arzt zu einem Berufswechsel geraten hat.
Angeben müssen Sie, wonach der Versicherer in Textform fragt, vollständig und im abgefragten Zeitraum (§ 19 Abs. 1 VVG). Ein Punkt wird oft übersehen: Die Angabe „Neurodermitis“ deckt andere Behandlungen nicht ab. Asthma, Heuschnupfen oder eine Allergiebehandlung bei einem anderen Arzt gehören einzeln in den Antrag, wenn danach gefragt wird. In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof fehlte neben der angegebenen Neurodermitis eine Asthma-Behandlung; der Versicherer musste nicht nachfragen und durfte wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn sie nachgewiesen ist (Urteil vom 11.05.2011, IV ZR 148/09). Die Berufsunfähigkeit hatte dort mit der Haut nichts zu tun.
Befundbericht und Fragebogen richtig vorbereiten
Wir gehen Ihre Akte mit Ihnen durch, damit Begleiterkrankungen nicht fehlen und der Befundbericht zeigt, wie leicht oder schwer Ihr Verlauf wirklich ist.
06 Berufskrankheit Haut: warum sie die BU nicht ersetzt
„Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“ stehen als Nummer 5101 in der Liste der Berufskrankheiten. Für die Anerkennung müssen Sie die Tätigkeit heute nicht mehr aufgeben; die Unfallversicherung soll stattdessen darauf hinwirken, dass Sie sie fortsetzen können (§ 9 Abs. 4 SGB VII), etwa über das Hautarztverfahren und Präventionsangebote. Für Menschen mit Neurodermitis hat das aber enge Grenzen:
| Berufsgenossenschaft | Private BU | |
|---|---|---|
| Wer versichert ist | Beschäftigte; Beamte nicht, Selbstständige nur freiwillig oder per Satzung | wer einen Vertrag hat |
| Welche Ursache | nur eine beruflich verursachte oder wesentlich verschlimmerte Erkrankung; die Neurodermitis selbst nicht | Krankheit oder Unfall, beruflich oder privat |
| Maßstab | Minderung der Erwerbsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt | Ihr zuletzt ausgeübter Beruf |
| Rente | erst ab 20 Prozent Minderung (§ 56 SGB VII), bei Haut meist höchstens 30 Prozent | vereinbarte Monatsrente |
Wie selten es zur Rente kommt, zeigen die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für 2025: 14.315 Verdachtsanzeigen bei Hauterkrankungen, 1.899 Anerkennungen, 127 neue Renten. Und noch ein Punkt für den Antrag: Ein Hautarztverfahren ist ärztliche Behandlung. Liegt es im abgefragten Zeitraum, gehört es in die Gesundheitsfragen.
07 Der Unterschied zur privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Ausschluss der Haut. Dort entscheidet der Versicherer zwischen Annahme, Zuschlag und Ablehnung, und eine teure Dauertherapie führt schnell zur Ablehnung. Was dort gilt, steht auf der Seite zur privaten Krankenversicherung trotz Neurodermitis. Brauchen Sie beides, stellen wir die Voranfragen für BU und PKV gleichzeitig, damit in der Zwischenzeit keine neue Behandlung dazukommt.
BU und PKV mit Neurodermitis gemeinsam klären?
Max Eilert ordnet Ihren Verlauf für beide Sparten ein und stellt die Voranfragen parallel, ohne Ihren Namen.
08 So gehen wir bei Neurodermitis vor
Er sollte Schwere, betroffene Stellen, Häufigkeit der Schübe und die Therapie beschreiben. Bei leichten Verläufen ist er der Schlüssel zur Annahme ohne Ausschluss.
Asthma, Heuschnupfen, Allergien und alle behandelnden Ärzte im abgefragten Zeitraum, damit im Antrag nichts fehlt.
Mit Angaben zur Hautbelastung im Beruf. Das spart Rückfragen der Risikoprüfer.
Ohne Namen, parallel. Nach unserer Erfahrung dauert das oft ein bis zwei Wochen, manchmal drei bis vier.
Ohne Ausschluss, mit Zuschlag, mit engem oder weitem Ausschluss: Erst dann stellen Sie den Antrag, dort, wo das Ergebnis am besten ist.
09 Häufige Fragen
Bekomme ich mit Neurodermitis eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Schließt der Versicherer bei Neurodermitis die ganze Haut aus?
Geht es auch ohne Ausschluss?
Was gilt für Pflege, Friseurhandwerk und andere Berufe mit viel Feuchtarbeit?
Muss ich Asthma, Heuschnupfen oder Allergien zusätzlich angeben?
Zahlt bei Neurodermitis nicht die Berufsgenossenschaft?
Kann ich einen Haut-Ausschluss später streichen lassen?
Was kostet die BU mit Neurodermitis?
Orientierungswerte zu Beiträgen nach Beruf und Alter finden Sie bei den Beispielen zu den BU-Kosten.
10 Termin mit Max buchen oder anonyme Voranfrage starten
Zwei Wege führen zum Ziel: Buchen Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Max Eilert oder schildern Sie uns über das Formular kurz Ihre Ausgangslage. Wir fragen Ihren Verlauf ohne Namen bei mehreren Versicherern an und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall realistisch ist.
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Ihre Basics
Stand Oktober 2026. Annahmepraxis aus der Beratungspraxis Elbland Finanz (Max Eilert), Fragebogen-Inhalte aus Unterlagen mehrerer Versicherer, Zahlen zur Berufskrankheit von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (2025). Annahmeentscheidungen treffen die Versicherer im Einzelfall. Keine medizinische oder rechtliche Beratung. Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

