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Selbstfahrervermietung versichern

Selbstfahrervermietung versichern: Umfassender Leitfaden zur gewerblichen Nutzung von Mietfahrzeugen

Die Selbstfahrervermietung boomt – egal ob kleine Autovermietung, Camper-Sharing-Plattform oder Transporterverleih für den Umzug. Doch so einfach es klingt, ein Fahrzeug gegen Bezahlung zu vermieten, so komplex ist der rechtliche und versicherungstechnische Hintergrund. Ohne die richtige Absicherung kann ein Unfall schnell existenzbedrohend werden.

Albert Wellerdt | Partner

Rechtliche Grundlagen für die Selbstfahrervermietung

Die gewerbliche Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Grundlage ist § 2 Nr. 1a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), wonach Fahrzeuge, die an Selbstfahrer vermietet werden, als solche in den Fahrzeugpapieren kenntlich gemacht und entsprechend versichert sein müssen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zur Unwirksamkeit des Versicherungsschutzes und zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Gewerbeanmeldung mit dem Tätigkeitsfeld „Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer“
  • Zulassung des Fahrzeugs mit dem Verwendungszweck „Selbstfahrervermietfahrzeug“
  • Abschluss einer speziellen Selbstfahrervermietversicherung (SFV)

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Die richtige Versicherung für Selbstfahrervermietungen

Unterschiede zur regulären Kfz-Versicherung

Selbstfahrervermietungen bergen erhöhte Risiken: häufig wechselnde Fahrer, unterschiedliche Fahrstile, unvorhersehbare Nutzungen. Daher lehnen klassische Kfz-Versicherungen den gewerblichen Mietzweck in der Regel ab. Stattdessen wird eine spezielle Mietwagenversicherung für Selbstfahrervermieter benötigt, die folgende Komponenten umfasst:

  • Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben): Mindestdeckung gemäß Pflichtversicherungsgesetz
  • Kaskoversicherung (optional, aber dringend empfohlen): Vollkasko mit möglichst geringer Selbstbeteiligung
  • Insassenunfallversicherung: Schutz für alle Fahrzeuginsassen
  • Schutzbriefleistungen: Pannenhilfe, Rücktransport, Ersatzfahrzeug

Erweiterungen & Zusatzbausteine

  • GAP-Versicherung (bei Leasingfahrzeugen)
  • Auslandsdeckung (für grenzüberschreitende Vermietungen)
  • Schutz vor grober Fahrlässigkeit
  • Teilweise Deckung von Mietausfall

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Zielgruppen der Selbstfahrervermietung

Ein umfassendes Versicherungsportfolio ist abhängig von der Zielgruppe der Vermietung:

Zielgruppe
Risikoprofil
Versicherungsfokus

Privatpersonen

Ungeübte Fahrer

Ungeübte Fahrer

Geschäftsreisende

Routinefahrer, aber eilig

Haftpflicht & Pannenservice

Touristen

Unvertraut mit deutschem Verkehr

Vollkasko mit Schutzbrief

Event- & Hochzeitsvermietung

Fahrfreude > Vorsicht

Höhere Deckungssummen notwendig

Versicherungsbeiträge kalkulieren

Versicherungsbeiträge im Bereich Selbstfahrervermietung richten sich nach:

  • Fahrzeugtyp und Neuwert
  • Nutzungsart (z. B. Limousine, Transporter, Luxusfahrzeug)
  • Vermietdauer und Jahresfahrleistung
  • Regionalklasse und Zulassungsbezirk
  • Schadenverlauf und Bonität des Vermieters

"Tipp: Einige Versicherer bieten Flottenrabatte oder Pauschalmodelle für große Mietwagenparks"

Typische Schadensszenarien und Absicherung

Häufige Schadensfälle:

  • Unfälle durch Fahrfehler ungeübter Mieter
  • Vandalismus durch unbekannte Dritte
  • Schäden beim Parken oder Rückwärtsfahren
  • Wildschäden in ländlichen Regionen
  • Mietausfall durch unreparierbare Schäden

Absicherungsstrategien:

  • Kasko
  • Mietausfallversicherung
  • GAP-Schutz bei Leasing
  • Auslandsdeckung
  • Vertragsstrafeversicherung (bei Vertragsbruch Mieter)

Vertragsgestaltung und Risikoübertragung

Ein rechtskonformer und detaillierter Mietvertrag ist unerlässlich:

  • Kaution & Kreditkartenhinterlegung
  • Fahrerlaubniskontrolle vor Übergabe
  • Klare Definition der Nutzungseinschränkungen
  • Verpflichtung zur Rückgabe bei Schäden
  • Dokumentation des Fahrzeugzustands (Foto/Protokoll)

Wichtig: Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters können vom Versicherer abgelehnt werden, wenn keine explizite Absicherung vorliegt"

Gewerbliche Zulassung und behördliche Anforderungen

  • Zulassung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle mit Schlüsselnummer „0700“ (Selbstfahrervermietung)
  • Vorlage des Versicherungsnachweises zur Anmeldung
  • Wiederkehrende Hauptuntersuchungen gemäß § 29 StVZO (jährlich!)
  • Einhaltung der steuerlichen Vorgaben (z. B. Umsatzsteuer bei gewerblicher Vermietung)

Fazit: Professionelle Absicherung für maximale Rentabilität

Die gewerbliche Selbstfahrervermietung ist ein lukratives, aber risikobehaftetes Geschäftsfeld. Der Schlüssel zur nachhaltigen Rentabilität liegt in der präzisen Risikoanalyse, der Wahl eines leistungsstarken Versicherungspartners und der professionellen Vertragsgestaltung. Mit einer passgenauen Selbstfahrervermietversicherung können Schäden wirtschaftlich kompensiert und der Geschäftsbetrieb langfristig gesichert werden.

Bei weiteren Fragen oder für ein individuelles Angebot zur Absicherung Ihrer Mietfahrzeuge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fahrzeuge kann ich als Selbstfahrervermietung zulassen?

Pkw, Lkw bis 3,5 t, Transporter, Wohnmobile – wichtig ist die gewerbliche Zweckbindung und entsprechende Zulassung.

Wie oft muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Jährlich – im Gegensatz zur normalen zweijährigen HU.

Was passiert bei Schäden durch den Mieter?

Haftpflicht deckt Personenschäden, Kasko deckt Sachschäden – aber nur bei entsprechender Police und sorgfältiger Übergabe.

Gibt es spezielle Versicherer für Selbstfahrervermietung?

Ja – etwa HDI, Alte Leipziger, Kravag oder Markel bieten spezialisierte Policen für dieses Segment.

Kann ich Privatkunden den Versicherungsschutz separat berechnen?

Ja – über Zusatzbausteine wie CDW (Collision Damage Waiver) oder erweiterte Selbstbehalte.

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