{{brizy_dc_image_alt imageSrc=

Welche Zahnarztkosten übernimmt die PKV

Welche Zahnarztkosten übernimmt die PKV? Umfassender Leitfaden zur privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Bereich Zahnmedizin deutlich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Wir zeigen präzise und strukturiert, welche Zahnarztkosten die PKV übernimmt, wie sich Leistungen je nach Tarif unterscheiden und worauf Versicherte konkret achten sollten, um hohe Eigenanteile zu vermeiden.

Maximilian Eilert | Prokurist

Überblick: Zahnärztliche Leistungen in der PKV

Die PKV erstattet Zahnarztkosten abhängig vom gewählten Tarif und den vereinbarten Leistungsbausteinen. In hochwertigen Tarifen sind Erstattungen bis zu 100 % der Kosten möglich – auch für Behandlungen, die medizinisch hochwertig, aber kostenintensiv sind.

Typische Leistungsbereiche:

  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie
  • Implantologie

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Zahnbehandlung: Hohe Erstattung für notwendige Therapien

Unter Zahnbehandlung fallen alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Zähne. Die PKV übernimmt je nach Tarif 80 % bis 100 % der Kosten, häufig ohne strenge Begrenzungen.

Erstattungsfähige Leistungen sind unter anderem:

  • Füllungen (auch hochwertige Kompositfüllungen)
  • Wurzelkanalbehandlungen
  • Parodontitisbehandlungen
  • Oralchirurgische Eingriffe

Anders als in der GKV sind moderne Materialien und aufwendige Methoden regelmäßig eingeschlossen.

Zahnersatz in der PKV: Kronen, Brücken und Prothesen

Beim Zahnersatz zeigt sich der größte Leistungsunterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV erstattet je nach Tarif:

  • 75 % bis 100 % der Gesamtkosten
  • inklusive Labor- und Materialkosten
  • häufig ohne Festzuschüsse oder Bonushefte

Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen:

  • Kronen und Teilkronen
  • Brücken
  • Inlays und Onlays
  • Voll- und Teilprothesen

Hochwertige Keramik- oder Vollkeramiklösungen sind in leistungsstarken Tarifen voll erstattungsfähig.

Zahnimplantate: Maximale Freiheit bei der Versorgung

Implantate sind eine der teuersten, aber langlebigsten Formen des Zahnersatzes. Die PKV übernimmt Implantatkosten in vielen Tarifen zu 100 %, inklusive:

  • Implantatkörper
  • Knochenaufbau (Augmentation)
  • Implantatgetragene Kronen oder Brücken
  • Diagnostik (z. B. 3D-Röntgen)

Begrenzungen können sich aus tariflichen Implantatstaffeln oder Summenlimits in den ersten Versicherungsjahren ergeben.

Zahnprophylaxe: Vorsorge ohne Leistungsdeckel

Professionelle Zahnreinigung und Vorsorgeuntersuchungen sind in der PKV meist großzügig geregelt. Erstattet werden:

  • Professionelle Zahnreinigung (ein- bis mehrmals jährlich)
  • Fluoridierung
  • Fissurenversiegelung
  • Kontrolluntersuchungen

Viele Tarife sehen keine Begrenzung der Anzahl oder Höhe vor.

Kieferorthopädie: Auch für Erwachsene relevant

Die PKV übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern – je nach Tarif – auch für Erwachsene.

Erstattungsfähig sind:

  • Feste und lose Zahnspangen
  • Aligner-Systeme
  • Diagnostik und Nachsorge

Die Erstattung reicht häufig von 70 % bis 100 %, auch bei medizinisch nicht zwingend notwendigen, aber funktional sinnvollen Maßnahmen.

Abrechnung nach GOZ: Transparenz und Erstattungssicherheit

Zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die PKV erstattet Rechnungen in der Regel bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz, sofern der Tarif dies vorsieht.

Wichtig ist:

  • Rechnungen müssen nachvollziehbar und GOZ-konform sein
  • Steigerungsfaktoren sollten medizinisch begründet sein
  • Vorab-Kostenpläne erhöhen die Erstattungssicherheit

Tarifliche Unterschiede und Leistungsbegrenzungen

Nicht jede PKV bietet automatisch Höchstleistungen. Relevante Tarifmerkmale sind:

  • Zahnstaffeln in den ersten Jahren
  • Maximale Erstattungssummen
  • Implantatbegrenzungen
  • Selbstbeteiligungen

Ein leistungsstarker Tarif reduziert langfristig Eigenkosten erheblich.

Fazit: PKV als Maßstab für hochwertige Zahnmedizin

Die private Krankenversicherung setzt im Bereich Zahnarztkosten den Maßstab für Leistungsumfang und Erstattungsniveau. Wer einen hochwertigen Tarif wählt, profitiert von:

  • maximaler Kostenübernahme
  • freier Material- und Methodenwahl
  • planbarer finanzieller Sicherheit


Wir empfehlen eine detaillierte Tarifprüfung vor Vertragsabschluss, um langfristig von erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung ohne finanzielle Einschränkungen zu profitieren.