Immobilien können nicht nur als Eigenheim, sondern auch als Geldanlage für den Vermögensaufbau genutzt werden.
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Kauf von Immobilien zur Eigennutzung
Der Traum vom Eigenheim kann mit einer individuellen Finanzierung und einem geregelten Einkommen realisiert werden. Geraten die Käufer oder Bauherren jedoch in Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung oder leiden an einer Krankheit ergeben sich häufig Zahlungsengpässe und eine Überschuldung der Immobilie droht. Da ein Eigenheim oftmals den Lebensmittelpunkt einer Familie oder Lebensgemeinschaft darstellt, soll diese auch in der Zukunft erhalten bleiben.
Die Lösung
Wir erarbeiten mit Ihnen in einer persönlichen, individuellen Beratung Umfinanzierungsmöglichkeiten, die eine Insolvenz abwenden oder im Falle einer bevorstehenden Insolvenz Ihr Eigenheim erhalten.
Steuern sparen mit Immobilien
Immobilienerwerb zur Steuermeidung stellt einen der häufigsten Beweggründe für den Erwerb einer Immobilie dar. Die Finanzierung scheint verlockend einfach: Immobilien bieten garantierte Mieteinnahmen über Jahre hinweg. Die Zinsfestschreibung schützt gleichzeitig vor steigenden Marktzinsen. Damit reduziert sich das Risiko von Zahlungsengpässen. Zu Beginn werden die Objekte mit einem Vermittler besichtigt – direkte Gespräche mit der finanzierenden Bank finden jedoch nur selten statt.
Das Problem
Tritt zu einem späteren Zeitpunkt die Erkenntnis ein, dass die Immobilie überteuert war, Mieteinnahmen wegfallen oder die Finanzierung über längeren Zeitraum suboptimal ist, kann der Käufer schnell in eine finanzielle Überforderung geraten. Liegt die Belastung der Grundschulden über dem Beleihungswert, kann von einer Überschuldung der Immobilie gesprochen werden.
Die Lösung
Wir analysieren Ihre Finanzierung, entwickeln je nach Notwendigkeit und Situation eine Neufinanzierung und kommunizieren mit den finanzierenden Banken über Restverbindlichkeiten, Schuldenerlass, Pfandfreigabe oder Umschuldung.
Unsere Berater verfügen über eine hohe Expertise und Erfahrung, die vor allem im Bereich der Überschuldung Herausforderungen erfolgreich meistert.
Wir arbeiten als Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG der BfV Bank für Vermögen AG.