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Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen

Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen: Legale Strategien für Unternehmer

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland – doch die Entnahme von Geld aus der Gesellschaft ist steuerlich streng geregelt. In diesem Beitrag zeigen wir praxiserprobte, legale Möglichkeiten auf, wie Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Geld aus Ihrer GmbH steuerfrei oder steueroptimiert entnehmen können – ohne Ärger mit dem Finanzamt.

Maximilian Eilert | Prokurist

Direktvergütung als Geschäftsführer: Die klassische Entnahmestrategie

Die Auszahlung eines Geschäftsführergehalts ist die einfachste und direkteste Form der Geldentnahme. Dabei gelten jedoch folgende steuerliche Rahmenbedingungen:

  • Lohnsteuerpflichtig: Das Gehalt unterliegt der Einkommensteuer über den Lohnsteuerabzug.
  • Sozialversicherungsfreiheit: Geschäftsführer mit Sperrminorität sind regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Betriebsausgabe: Die GmbH kann das Gehalt als Betriebsausgabe absetzen und spart so Körperschaftsteuer.

Optimierungstipp: Kombinieren Sie das Gehalt mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – diese ist bis zu gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Tantiemen: Gewinnbeteiligung statt Festgehalt

Tantiemen sind erfolgsabhängige Zahlungen, die zusätzlich zum Festgehalt gezahlt werden können.

  • Steuerlich wirksam bei der GmbH (Betriebsausgabe)
  • Keine sofortige Zahlung erforderlich – Auszahlung oft im Folgejahr
  • Planbar im Voraus durch Geschäftsführervertrag

"Wichtig: Tantiemen müssen im Vorhinein klar geregelt sein, andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung."

Steuerfreie Ausschüttung von Gewinnen über das Teileinkünfteverfahren

Als Gesellschafter können Sie sich Gewinne aus der GmbH als Dividende ausschütten lassen. Diese sind nicht komplett steuerfrei, lassen sich jedoch steuerlich optimieren:

  • Teileinkünfteverfahren bei ≥ 25 % Beteiligung (oder ≥ 1 % und beruflich tätig):
  • 60 % der Ausschüttung sind steuerpflichtig
  • 40 % steuerfrei
  • Abgeltungsteuer entfällt
  • Keine Sozialabgaben auf Kapitalerträge

Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) zur Steuerstundung

Wenn Sie planen, in Zukunft in Anlagevermögen zu investieren, können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten als IAB geltend machen. Dadurch:

  • Steuerlast der GmbH sinkt
  • Höhere liquide Mittel, aus denen dann z. B. ein Geschäftsführerdarlehen bedient werden kann

"Hinweis: Diese Maßnahme optimiert die GmbH-Besteuerung und kann indirekt Mittel freisetzen."

Private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter

Ein eleganter Weg zur steuerlich optimierten privaten Vorteilsgewährung ist die private Mitbenutzung von:

  • Firmenwagen (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch)
  • IT-Ausstattung (Laptop, Smartphone)
  • Wohnraum (z. B. Geschäftsführerwohnung im Betriebsvermögen)
  • Steuerlicher Vorteil: Die GmbH trägt die Kosten, während Sie als Geschäftsführer nur einen pauschalierten geldwerten Vorteil versteuern.

Gesellschafterdarlehen: Kapital aus der GmbH entnehmen – gegen Zins

Als Gesellschafter können Sie der GmbH ein Darlehen gewähren – oder umgekehrt ein Darlehen von Ihrer GmbH erhalten.

Variante 1: GmbH erhält ein Darlehen

  • Sie erhalten Zinsen, die die GmbH als Betriebsausgabe absetzen kann.
  • Zinseinnahmen sind bei Ihnen einkommensteuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

Variante 2: Sie erhalten ein Darlehen von der GmbH

  • Nur zulässig bei marktüblichen Konditionen
  • Bei zu niedrigen Zinsen droht verdeckte Gewinnausschüttung

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Steuerfreier Vermögensaufbau

Mit einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse können Sie steuer- und sozialabgabenfrei Vermögen aufbauen:

  • Bis zu 604 EUR monatlich steuerfrei (Direktversicherung Stand 2025)
  • Keine sofortige Steuerbelastung
  • Im Leistungsfall (Rente) meist geringere Besteuerung als im Erwerbsleben

Holding-Struktur: Dividenden ohne Steuerbelastung reinvestieren

Mit einer Holding-GmbH, die Anteile an der operativen GmbH hält, lassen sich Gewinne nahezu steuerfrei entnehmen und reinvestieren:

  • 95 % der Dividenden steuerfrei in der Holding-GmbH
  • Ideal für:
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Immobilienkäufe
  • Private Vermögensverwaltung

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden

Vorsicht bei unklaren Entnahmen oder geldwerten Vorteilen:

  • Unangemessene Gehälter
  • Zinslose Darlehen
  • Private Nutzung von Vermögensgegenständen ohne Versteuerung

Folge: Steuerliche Rückabwicklung, Nachzahlungen, Zinsen, ggf. Strafverfahren

"Unser Tipp: Verträge schriftlich fixieren, marktüblich ausgestalten und dokumentieren."

Fazit: Steuerfreie Entnahmen aus der GmbH erfordern kluge Planung

Eine vollständige Steuerfreiheit ist selten, doch mit den richtigen Gestaltungen lässt sich die steuerliche Belastung deutlich reduzieren. Die Kombination mehrerer Strategien – wie Gehalt, Tantieme, Holding-Struktur und bAV – schafft maximale Flexibilität und Effizienz.

Wir empfehlen: Lassen Sie sich steuerlich beraten und gestalten Sie Ihre GmbH-Struktur vorausschauend. Nur so schöpfen Sie das volle Potenzial der legalen Gestaltungsfreiheit aus.

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