Geld aus der GmbH steuerfrei entnehmen
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer in Deutschland – doch die Entnahme von Geld aus der Gesellschaft ist steuerlich streng geregelt. In diesem Beitrag zeigen wir praxiserprobte, legale Möglichkeiten auf, wie Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Geld aus Ihrer GmbH steuerfrei oder steueroptimiert entnehmen können – ohne Ärger mit dem Finanzamt.
Maximilian Eilert | Prokurist
Die Auszahlung eines Geschäftsführergehalts ist die einfachste und direkteste Form der Geldentnahme. Dabei gelten jedoch folgende steuerliche Rahmenbedingungen:
Optimierungstipp: Kombinieren Sie das Gehalt mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – diese ist bis zu gewissen Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Tantiemen sind erfolgsabhängige Zahlungen, die zusätzlich zum Festgehalt gezahlt werden können.
"Wichtig: Tantiemen müssen im Vorhinein klar geregelt sein, andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung."
Steuerfreie Ausschüttung von Gewinnen über das Teileinkünfteverfahren
Als Gesellschafter können Sie sich Gewinne aus der GmbH als Dividende ausschütten lassen. Diese sind nicht komplett steuerfrei, lassen sich jedoch steuerlich optimieren:
Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) zur Steuerstundung
Wenn Sie planen, in Zukunft in Anlagevermögen zu investieren, können Sie bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten als IAB geltend machen. Dadurch:
"Hinweis: Diese Maßnahme optimiert die GmbH-Besteuerung und kann indirekt Mittel freisetzen."
Private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter
Ein eleganter Weg zur steuerlich optimierten privaten Vorteilsgewährung ist die private Mitbenutzung von:
Als Gesellschafter können Sie der GmbH ein Darlehen gewähren – oder umgekehrt ein Darlehen von Ihrer GmbH erhalten.
Variante 1: GmbH erhält ein Darlehen
Variante 2: Sie erhalten ein Darlehen von der GmbH
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Steuerfreier Vermögensaufbau
Mit einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse können Sie steuer- und sozialabgabenfrei Vermögen aufbauen:
Holding-Struktur: Dividenden ohne Steuerbelastung reinvestieren
Mit einer Holding-GmbH, die Anteile an der operativen GmbH hält, lassen sich Gewinne nahezu steuerfrei entnehmen und reinvestieren:
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden
Vorsicht bei unklaren Entnahmen oder geldwerten Vorteilen:
Folge: Steuerliche Rückabwicklung, Nachzahlungen, Zinsen, ggf. Strafverfahren
"Unser Tipp: Verträge schriftlich fixieren, marktüblich ausgestalten und dokumentieren."
Fazit: Steuerfreie Entnahmen aus der GmbH erfordern kluge Planung
Eine vollständige Steuerfreiheit ist selten, doch mit den richtigen Gestaltungen lässt sich die steuerliche Belastung deutlich reduzieren. Die Kombination mehrerer Strategien – wie Gehalt, Tantieme, Holding-Struktur und bAV – schafft maximale Flexibilität und Effizienz.
Wir empfehlen: Lassen Sie sich steuerlich beraten und gestalten Sie Ihre GmbH-Struktur vorausschauend. Nur so schöpfen Sie das volle Potenzial der legalen Gestaltungsfreiheit aus.