
Ehepartnerzuschlag 2026
Der Ehepartnerzuschlag ist ein zentraler Bestandteil der Besoldung im öffentlichen Dienst und betrifft insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger. Wir erläutern präzise und umfassend, wer Anspruch auf den Ehepartnerzuschlag hat, wie hoch er ausfällt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie die konkrete Berechnung erfolgt. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Regelungen für Bund und Länder sowie relevante Besonderheiten.
Albert Wellerdt | Partner
Der Ehepartnerzuschlag ist ein Bestandteil des Familienzuschlags innerhalb der Beamtenbesoldung. Er wird verheirateten Beamtinnen und Beamten zusätzlich zum Grundgehalt gewährt und dient der finanziellen Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen.
Der Zuschlag ist in der Regel:
Rechtsgrundlage ist das jeweilige Besoldungsgesetz des Bundes oder der Länder.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Ein Anspruch auf Ehepartnerzuschlag besteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
1. Rechtsgültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
Der Zuschlag wird gewährt bei:
2. Beamtenstatus oder Anspruch auf Versorgungsbezüge
Anspruchsberechtigt sind:
3. Keine doppelte Zahlung bei Doppelverbeamtung
Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst beschäftigt und bezugsberechtigt, wird der Ehepartnerzuschlag nur einmal in voller Höhe gewährt. In der Praxis erfolgt eine Aufteilung oder Anrechnung gemäß den besoldungsrechtlichen Vorschriften.
Die konkrete Höhe variiert je nach Dienstherr (Bund oder Bundesland) und Besoldungsgruppe.
Beispiel: Familienzuschlag Stufe 1 (Ehepartnerzuschlag)
Dienstherr | Monatlicher Zuschlag (ca.) |
|---|---|
Bund | 150 € – 170 € |
Bayern | 155 € – 180 € |
NRW | 150 € – 165 € |
Baden-Württemberg | 160 € – 175 € |
Die exakte Höhe ist abhängig von:
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Der Ehepartnerzuschlag ist Teil der Stufe 1 des Familienzuschlags. Ab dem ersten Kind erhöht sich der Familienzuschlag erheblich.
Der Kinderzuschlag kann mehrere hundert Euro pro Monat betragen und steigt mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder deutlich an.
Teilzeitbeschäftigung
Elternzeit
Beurlaubung ohne Dienstbezüge
Der Anspruch endet mit:
Wird die Ehe im laufenden Monat geschieden, endet der Anspruch grundsätzlich mit Ablauf des Monats der Rechtskraft.
Der Ehepartnerzuschlag:
Er erhöht das Bruttogehalt und wirkt sich entsprechend auf die individuelle Steuerlast aus.
Versorgungsempfänger erhalten den Ehepartnerzuschlag weiterhin, sofern:
Der Zuschlag ist ruhegehaltfähig und Bestandteil der Versorgungsbezüge.
In der Regel wird der Ehepartnerzuschlag nach Vorlage der Heiratsurkunde automatisch gewährt. Notwendig sind:
Änderungen des Familienstandes sind unverzüglich mitzuteilen.
Ehepartner im Ausland
Getrennt lebend, aber nicht geschieden
Zweite Ehe
Mit einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag erheblich, sodass Gesamtbezüge von über 5.500 € möglich sind.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Besoldungsanpassungen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf:
Eine regelmäßige Überprüfung der geltenden Besoldungstabellen ist empfehlenswert.
Der Ehepartnerzuschlag ist ein wesentlicher Bestandteil der Beamtenbesoldung und bietet eine klare finanzielle Entlastung für verheiratete Beamtinnen und Beamte. Anspruch, Höhe und steuerliche Behandlung sind eindeutig geregelt, unterscheiden sich jedoch je nach Dienstherr.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert dauerhaft von einer spürbaren Erhöhung der monatlichen Bezüge – sowohl im aktiven Dienst als auch im Ruhestand. Eine korrekte Antragstellung und laufende Aktualisierung der persönlichen Daten sichern den vollständigen Anspruch.