
Leitfaden für betriebliche Altersvorsorge
Als Teil der Altersvorsorge ergänzt die bAV die gesetzliche Rentenversicherung und private Vorsorge. Die bAV ermöglicht es Arbeitgebern, Beiträge durch Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Zuwendungen zu leisten.
Albert Wellerdt | Partner
Als Teil der Altersvorsorge ergänzt die bAV die gesetzliche Rentenversicherung und private Vorsorge. Die bAV ermöglicht es Arbeitgebern, Beiträge durch Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüsse oder zusätzliche Zuwendungen zu leisten. Sie dient als verlässliche Einkommensquelle im Ruhestand – strukturiert, steuer- und sozialversicherungsoptimiert.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
1. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden in der Regel lohnsteuerfrei (teilweise) sowie sozialabgabenreduziert geltend gemacht. Im Rentenalter erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente oder Kapitalbetrag.
2. Pensionskasse
Pensionskassen sind eigenständige Versicherungsunternehmen, hauptsächlich vom Arbeitgeber oder Brancheninitiativen gegründet. Sie zahlen später Renten oder Kapitalleistungen – ideal für Branchen mit kollektiven Strukturen.
3. Pensionsfonds
Diese bieten mehr flexible und chancenorientierte Anlagemöglichkeiten als Pensionskassen. Beitragsverwendung erfolgt z. B. in Aktienfonds, was potenziell höhere Renditen ermöglicht – aber auch höhere Risiken birgt.
4. Unterstützungskasse
Diese eignet sich vor allem für hohe Einkommen. Die Unterstützungskasse übernimmt Zusagen, die der Arbeitgeber bilanziell abbindet. Die Auszahlungen sind in der Regel kapitalgedeckt, aber steuerlich erst bei Leistungserhalt relevant.
5. Direktzusage (Pensionszusage)
Arbeitgeberzusagen über eigene Mittel sind verbindlich und bilanziell zu berücksichtigen. Besonders lohnenswert bei langfristiger Beschäftigung und hohem Einkommen – inkl. individueller Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttolohn entnommen und mindern somit die Grundlage für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Im Alter bleibt ein geringer Teil steuer- und beitragspflichtig – durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
Tipp: Nutzen Sie den Freibetrag zur Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG), um Steuervorteile optimal auszuschöpfen.
Vergleichen Sie effektiv Verwaltungskosten, Abschlusskosten oder Fondskosten. Frühzeitige und laufende Transparenz sichert Entscheidungssicherheit. Achten Sie auf klare Leistungsprospekte und Kennzahlen wie laufende Kostenquote (TER).
Mit diesem ausführlichen Leitfaden stärken Sie Ihre Perspektive zur betrieblichen Altersvorsorge – rein informativ und handlungsorientiert.