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ARAG zieht sich aus der Kfz-Versicherung zurück

ARAG zieht sich aus der Kfz-Versicherung zurück – Was Versicherte jetzt wissen müssen

Die ARAG Versicherung hat bekanntgegeben, alle verbleibenden Kfz-Versicherungsverträge zu kündigen. Dieser drastische Schritt betrifft zahlreiche Versicherungsnehmer und wirft wichtige Fragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes, Alternativen und rechtlicher Rahmenbedingungen auf. In diesem Beitrag analysieren wir umfassend die Situation, zeigen Hintergründe auf und geben konkrete Handlungsempfehlungen für betroffene Versicherte.

Albert Wellerdt | Partner

Hintergrund: ARAG verlässt den Kfz-Versicherungsmarkt vollständig

Die ARAG hatte sich bereits in den letzten Jahren schrittweise aus dem Kraftfahrtsegment zurückgezogen. Nun erfolgt der vollständige Rückzug: Die Kündigung sämtlicher noch laufender Kfz-Verträge. Laut Unternehmensangaben betrifft dies rund 20.000 Policen. Die Gründe liegen laut ARAG in der strategischen Fokussierung auf profitablere Sparten wie Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

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Ich bin zufrieden.
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U. a. vom Schattenmacher und Kasper ausdrücklich empfohlen. Kann also nur basiert und gut sein.
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Super Intelligente, kompetente und nette Beratung! Maximilian kennt sich sehr gut im Bereich der Altersabsicherung aus.
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Super Beratung, klasse Leute einfach ein Top Service!
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Ich kann die ElblandFinanz und besonders ein Gespräch mit Herrn Eilert sehr empfehlen - ein sehr zuverlässiger Geschäftspartner mit kurzen Kommunikationswegen, sehr zuvorkommenden Zahlungsgepflogenheiten und exzellentem Know-How in allen Sachen rund um Vorsorge und betriebliche Versicherungslösungen.
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"Danke! Eine sehr gute Empfehlung!" Wenn das ein Freund und Geschäftspartner sagt, dann habt ihr alles richtig gemacht. In Person von Maximilian Eilert wurde sich um alles gekümmert, inklusive des Ausfüllens der Formulare. Auf alle Anfragen gab es eine zeitnahe Rückmeldung. Ich empfehle euch weiterhin weiter.
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Ein sehr professionelles und nettes Team, welches mit einem breitem Wissen berät und kulante Lösungen vorschlägt, sowie umsezt.

Kündigung der Kfz-Versicherung: Was bedeutet das für Kunden?

Fristen und Form der Kündigung

Versicherungsnehmer erhalten derzeit Kündigungsschreiben mit einer Frist zum 31. Dezember 2025. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 205 VVG. Die Kündigungen erfolgen seitens des Versicherers und sind damit rechtlich zulässig – sofern Fristen und Formerfordernisse eingehalten wurden.

  1. Wichtiger Hinweis: Versicherte sind ab dem Kündigungszeitpunkt nicht mehr haftpflichtversichert – eine nahtlose Anschlussdeckung ist zwingend notwendig, da ein lückenhafter Versicherungsschutz straf- und bußgeldbewehrt ist.

Auswirkungen auf Kfz-Haftpflicht und Teil-/Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Eine Kündigung durch den Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer, sich rechtzeitig um Ersatz zu bemühen. Besonders relevant ist dies für Fahrzeuge mit bestehender Finanzierung oder Leasingverträge, bei denen auch Kaskoschutz vertraglich gefordert wird.

Versicherungswechsel: Worauf Sie jetzt achten sollten

Vergleichsportale sind nur der Anfang

Zwar bieten Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox eine erste Orientierung, jedoch sind individuelle Tarifierungen – etwa bei Fahranfängern, Vielfahrern oder Besitzern spezieller Fahrzeugtypen – oft nicht optimal abgebildet. Wir empfehlen daher eine persönliche Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler.

Entscheidende Tarifmerkmale

Beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung sind folgende Punkte besonders relevant:

  • Regionalklasse und Typklasse
  • Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
  • Werkstattbindung
  • Deckungssumme (Empfehlung: mindestens 100 Mio. € pauschal in der Haftpflicht)
  • Rabattretter oder Rabatt­schutz
  • Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung

Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse (SFR)

Ein Versicherungswechsel durch Kündigung des Versicherers hat keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Schadenfreiheitsklasse. Diese wird beim neuen Versicherer übernommen. Kunden sollten jedoch darauf achten, dass die Übertragung korrekt erfolgt und die SFR-Bestätigung zeitnah beantragt wird.

Rechtliche Bewertung: Ist die Kündigung der ARAG rechtens?

Gemäß § 205 Abs. 1 VVG darf ein Versicherer den Vertrag ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, sofern keine vertraglichen Abweichungen bestehen. Die ARAG beruft sich auf diese Möglichkeit und argumentiert mit einer strategischen Neuausrichtung.

Kritiker verweisen jedoch auf die soziale Verantwortung eines Versicherers, insbesondere wenn sich ältere oder risikobehaftete Fahrer nun mit höheren Beiträgen konfrontiert sehen.

Empfehlungen für betroffene ARAG-Kunden

  1. Bei uns direkt eine Beratung buchen
  2. Wir prüfen das Kündigungsschreiben genau – insbesondere Frist und Vertragsnummer
  3. Wir sichern für Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen
  4. Wir vergleichen für Sie Tarife und Versicherer
  5. Wir decken für Sie um

Fazit: Jetzt umsatteln und Vorteile nutzen

Der Rückzug der ARAG aus dem Kfz-Markt stellt für Kunden zwar eine Zäsur dar, bietet aber auch die Chance, zu einem leistungsstärkeren oder preislich attraktiveren Anbieter zu wechseln. Wer rechtzeitig handelt, bleibt lückenlos versichert und kann gegebenenfalls sogar bessere Konditionen erzielen.

Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden – individuell, unabhängig und rechtssicher.