ARAG zieht sich aus der Kfz-Versicherung zurück
Die ARAG Versicherung hat bekanntgegeben, alle verbleibenden Kfz-Versicherungsverträge zu kündigen. Dieser drastische Schritt betrifft zahlreiche Versicherungsnehmer und wirft wichtige Fragen hinsichtlich des Versicherungsschutzes, Alternativen und rechtlicher Rahmenbedingungen auf. In diesem Beitrag analysieren wir umfassend die Situation, zeigen Hintergründe auf und geben konkrete Handlungsempfehlungen für betroffene Versicherte.
Albert Wellerdt | Partner
Die ARAG hatte sich bereits in den letzten Jahren schrittweise aus dem Kraftfahrtsegment zurückgezogen. Nun erfolgt der vollständige Rückzug: Die Kündigung sämtlicher noch laufender Kfz-Verträge. Laut Unternehmensangaben betrifft dies rund 20.000 Policen. Die Gründe liegen laut ARAG in der strategischen Fokussierung auf profitablere Sparten wie Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherungen.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Fristen und Form der Kündigung
Versicherungsnehmer erhalten derzeit Kündigungsschreiben mit einer Frist zum 31. Dezember 2025. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 205 VVG. Die Kündigungen erfolgen seitens des Versicherers und sind damit rechtlich zulässig – sofern Fristen und Formerfordernisse eingehalten wurden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Eine Kündigung durch den Versicherer verpflichtet den Versicherungsnehmer, sich rechtzeitig um Ersatz zu bemühen. Besonders relevant ist dies für Fahrzeuge mit bestehender Finanzierung oder Leasingverträge, bei denen auch Kaskoschutz vertraglich gefordert wird.
Vergleichsportale sind nur der Anfang
Zwar bieten Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox eine erste Orientierung, jedoch sind individuelle Tarifierungen – etwa bei Fahranfängern, Vielfahrern oder Besitzern spezieller Fahrzeugtypen – oft nicht optimal abgebildet. Wir empfehlen daher eine persönliche Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler.
Entscheidende Tarifmerkmale
Beim Neuabschluss einer Kfz-Versicherung sind folgende Punkte besonders relevant:
Ein Versicherungswechsel durch Kündigung des Versicherers hat keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Schadenfreiheitsklasse. Diese wird beim neuen Versicherer übernommen. Kunden sollten jedoch darauf achten, dass die Übertragung korrekt erfolgt und die SFR-Bestätigung zeitnah beantragt wird.
Gemäß § 205 Abs. 1 VVG darf ein Versicherer den Vertrag ordentlich zum Ende der Versicherungsperiode kündigen, sofern keine vertraglichen Abweichungen bestehen. Die ARAG beruft sich auf diese Möglichkeit und argumentiert mit einer strategischen Neuausrichtung.
Kritiker verweisen jedoch auf die soziale Verantwortung eines Versicherers, insbesondere wenn sich ältere oder risikobehaftete Fahrer nun mit höheren Beiträgen konfrontiert sehen.
Der Rückzug der ARAG aus dem Kfz-Markt stellt für Kunden zwar eine Zäsur dar, bietet aber auch die Chance, zu einem leistungsstärkeren oder preislich attraktiveren Anbieter zu wechseln. Wer rechtzeitig handelt, bleibt lückenlos versichert und kann gegebenenfalls sogar bessere Konditionen erzielen.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden – individuell, unabhängig und rechtssicher.