
Welche Zahnarztkosten übernimmt die PKV
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Bereich Zahnmedizin deutlich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Wir zeigen präzise und strukturiert, welche Zahnarztkosten die PKV übernimmt, wie sich Leistungen je nach Tarif unterscheiden und worauf Versicherte konkret achten sollten, um hohe Eigenanteile zu vermeiden.
Maximilian Eilert | Prokurist
Die PKV erstattet Zahnarztkosten abhängig vom gewählten Tarif und den vereinbarten Leistungsbausteinen. In hochwertigen Tarifen sind Erstattungen bis zu 100 % der Kosten möglich – auch für Behandlungen, die medizinisch hochwertig, aber kostenintensiv sind.
Typische Leistungsbereiche:
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Unter Zahnbehandlung fallen alle medizinisch notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Zähne. Die PKV übernimmt je nach Tarif 80 % bis 100 % der Kosten, häufig ohne strenge Begrenzungen.
Erstattungsfähige Leistungen sind unter anderem:
Anders als in der GKV sind moderne Materialien und aufwendige Methoden regelmäßig eingeschlossen.
Beim Zahnersatz zeigt sich der größte Leistungsunterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die PKV erstattet je nach Tarif:
Zu den erstattungsfähigen Leistungen zählen:
Hochwertige Keramik- oder Vollkeramiklösungen sind in leistungsstarken Tarifen voll erstattungsfähig.
Implantate sind eine der teuersten, aber langlebigsten Formen des Zahnersatzes. Die PKV übernimmt Implantatkosten in vielen Tarifen zu 100 %, inklusive:
Begrenzungen können sich aus tariflichen Implantatstaffeln oder Summenlimits in den ersten Versicherungsjahren ergeben.
Professionelle Zahnreinigung und Vorsorgeuntersuchungen sind in der PKV meist großzügig geregelt. Erstattet werden:
Viele Tarife sehen keine Begrenzung der Anzahl oder Höhe vor.
Die PKV übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern – je nach Tarif – auch für Erwachsene.
Erstattungsfähig sind:
Die Erstattung reicht häufig von 70 % bis 100 %, auch bei medizinisch nicht zwingend notwendigen, aber funktional sinnvollen Maßnahmen.
Zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die PKV erstattet Rechnungen in der Regel bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz, sofern der Tarif dies vorsieht.
Wichtig ist:
Nicht jede PKV bietet automatisch Höchstleistungen. Relevante Tarifmerkmale sind:
Ein leistungsstarker Tarif reduziert langfristig Eigenkosten erheblich.
Die private Krankenversicherung setzt im Bereich Zahnarztkosten den Maßstab für Leistungsumfang und Erstattungsniveau. Wer einen hochwertigen Tarif wählt, profitiert von:
Wir empfehlen eine detaillierte Tarifprüfung vor Vertragsabschluss, um langfristig von erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung ohne finanzielle Einschränkungen zu profitieren.