
Gewinnausschüttung der GmbH und Krankenversicherung
Die Gewinnausschüttung einer GmbH ist ein zentrales Instrument der Vermögensplanung für Gesellschafter. Gleichzeitig entfaltet sie erhebliche Auswirkungen auf die Krankenversicherung – insbesondere für Gesellschafter, Geschäftsführer, beherrschende Gesellschafter und privat Krankenversicherte. Wir geben einen umfassenden, praxisorientierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die beitragsrechtliche Einordnung und die optimalen Gestaltungsoptionen.
Maximilian Eilert | Prokurist
Was ist eine Gewinnausschüttung?
Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung des nach Steuern verbleibenden Jahresüberschusses einer GmbH an ihre Gesellschafter. Die Ausschüttung erfolgt regelmäßig auf Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses und im Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes vorsieht.
Offene und verdeckte Gewinnausschüttung
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Beitragsrechtliche Einordnung
Kernaussage: Gewinnausschüttungen erhöhen die beitragspflichtigen Einnahmen und können zu deutlich höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen führen.
Wer ist betroffen?
Beitragsbemessung und Höchstgrenze
Keine Beitragsrelevanz
Vorteil für Gesellschafter
Beherrschender vs. nicht beherrschender Gesellschafter
Auswirkungen auf die Krankenversicherung
Abgeltungsteuer
Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer:
Teileinkünfteverfahren
Bei wesentlicher Beteiligung (mindestens 25 % oder 1 % mit maßgeblichem Einfluss) kann das Teileinkünfteverfahren angewendet werden:
Hinweis: Das Teileinkünfteverfahren beeinflusst nicht die beitragsrechtliche Bewertung in der GKV.
Thesaurierung statt Ausschüttung
Kombination aus Gehalt und Ausschüttung
Wechsel der Krankenversicherung
Die Gewinnausschüttung einer GmbH ist mehr als eine steuerliche Entscheidung. Sie beeinflusst unmittelbar die Krankenversicherungsbeiträge und damit die private Liquidität der Gesellschafter. Insbesondere für freiwillig gesetzlich Versicherte kann die Beitragsbelastung erheblich sein. Eine vorausschauende Gestaltung unter Berücksichtigung von Versicherungsstatus, Beteiligungshöhe und Ausschüttungspolitik ist entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden und unternehmerische Freiheit zu sichern.